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Geschrieben

hey

hab da mal eine Frage.Mein Kumpel hat eine V50 Rundlenker von 1969.Er hat sie ohne Papiere erworben.Die Vespa hat 9 Zoll Felgen.Was muss er beim Tüv beachten zum Erwerb von neuen Papieren???

Dank im vorraus

Geschrieben

Hallo,meines wissens muß er zunächst bei der Zulassungsstelle eine Bescheinigung einholen aus der hervorgeht das das von ihm erworbene Fahrzeug nicht Gestohlen oder anderweitig gesucht wird.Damit bekommt er dann beim TÜV neue Papiere.Kaufvertrag ist doch sicher vorhanden,oder?

Gruß.

Geschrieben

Anhand der zig Topics zu diesem Thema, wirst Du schnell erkennen , daß es da regionale Unterschiede gibt.

Am Besten Du redest mal mit ein paar Berechtigten in Deiner nähe.KÜS,Dekra,GTÜ...TÜV

KBA-Anfrage gibt es nicht mehr, kannst Du bei der Polizei abfragen.

In der Regel ist es besser was von Scheunenfund zu erzählen und Italien nicht zu erwähnen.

Viele wollen einen (vorgeschriebenen) Tacho sehen, lass Dir nichts von Bremslicht oder gar Blinkern erzählen.

Viel Erfolg

Geschrieben

jeep das hört sich schonmal gut an.Kaufvertrag hat er,Bekannten bei der Polizei auch.....und Tüvmensch kennt er auch jemanden.... :thumbsdown:

Danke für die schnellen Antworten.

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