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Lizenzkosten gewerbliche Logoverwendung


Empfohlene Beiträge

Geschrieben (bearbeitet)

GSF weiß alles, deswegen meine Frage hier.

Ich gehe mal davon aus, daß der "Vespa"-Schriftzug, der "Innocenti"-Logo und das "Target"-Logo als Trademark gesetzlich geschützt sind.

Vielleicht hat der eine oder andere hier schonb mal gewerblich mit den Logo´s zu tun gehabt und kennt deswegen den einen oder anderen Kontakt zu den momentanen "Inhabern" der Markenrechte.

Wer mir also Kontaktdaten per PM nennen kann, möge das doch bitte machen, mich interessieren die Lizenzkosten die die Verwendung dieser Logo´s kosten und über wenn ich die Rechte beziehen kann.

Schon mal vielen Dank

PS.: Über die Suche hab ich nichts gefunden. :thumbsdown:

Bearbeitet von BaziBernd
Geschrieben (bearbeitet)

Gibt's dann demnächst den "Vespa" Wohnwagen oder das Wohnmobil mit "Lambretta" Innenausstattung?

Nein, nein :crybaby: mir schwirrt da so eine Idee im Kopf rum, die ist aber ein paar Nummern kleiner.

:thumbsdown: Danke Spanier :crybaby:

Bearbeitet von BaziBernd
Geschrieben

Nein, nein :crybaby: mir schwirrt da so eine Idee im Kopf rum, die ist aber ein paar Nummern kleiner.

:thumbsdown: Danke Spanier :crybaby:

kein Ding, gerne.

Falls das ein wenig konkreter wird kannst du auch gerne PM´en. Bin da quasi vom Fach.

Gruß

Geschrieben

Habe mittlerweile den Customerservice von Piaggio angeschrieben und auch eine Kontaktmail bekommen aber die stimmte bzw. gibt´s nicht. :thumbsdown:

Hab dann, den in meinen Augen existierenden, Schreibfehler in der e-mail korrigiert und nochmal verschickt aber wieder mit Nichtzustellungsreturn. :crybaby:

Hab jetzt nochmal den Service angeschrieben und warte grad auf Antwort.

@Spanier:

Mit Deinem Link komm ich nicht klar bzw. dort könnte ich, so wie ich das verstehe, "meine" entworfene Marke eintragen und schützen lassen.

Ich will ja, sofern notwendig, eine offizielle Genehmigung des Markeninhabers zur Verwendung seiner Marke auf meinem potentiellen Produkt.

Geschrieben

Ich denke das "Target" ist eben kein LOGO sondern ein Hoheitszeichen. Daher "fast".

"Die Kokarde ist als Hoheitszeichen durch § 90a StGB geschützt."

Heißt das, daß man es nicht verwenden darf :thumbsdown:

Aber die RAF-Kokarde sieht man doch oft auf Taschen, Covern etc.. :crybaby:

Geschrieben

Müsste ja auch reichen wenn Du die Kreisdurchmesser zueinander änderst (sprich orignial wären es 2cm, 4cm, 6cm und Du machst einfach 1,9cm, 4,1cm und 6cm) und leicht andere Farben verwendest als die offiziellen. Und ich vermute mal nicht das Dir die RAF wegen so einen Kram auf´s Dach steigt. Das ist ja wirklich ein weit verbreitetes Logo...

Geschrieben

In dem Zusammenhang mal ne ganz blöde Frage zu "Hoheitszeichen". Wie sieht es denn mit der Verwendung und Produktion von Flaggen aus? Bei diesem Fußballturnier neulich hat ja Hinz und Kunz Fahnen, Autospiegelpräser, Plastetröten, Aufkleber, Perücken und weiß der Deibel was noch für einen Killefit in schwarzrotgold produziert / produzieren lassen. Sei es zum selber verhökern oder mit Firmenaufdruck als Werbegeschenk. Ist das denn alles so rechtens? Ich kann mir nicht vorstellen, daß das alles bei irgendeiner Behörde beantragt wurde oder gar Lizenzgebühren gezahlt wurden.

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