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Empfohlene Beiträge

Geschrieben (bearbeitet)

aha

wenn das hilft kann man, sofern man das italienische Kennzeichen kennt (mit der Rahmennummer gehts nicht) beim ACI einen Estratto Cronologico anfordern, den bekommt man dann kopiert, dort stehen alle Vorbesitzer drinnen und was mit den papieren/roller offiziell passiert ist also Papiere aktiv, gelöscht oder verschrottet, oder gestohlen letzeres dürften die auf der Zulassungsstelle un M wohl auch net gerne sehen :thumbsdown:

dann würde man aber immernoch einen Kaufvertrag in Bozen(diesbezüglich das München Italens) wohl vom letztem Vorbesitzer im restlichem Italien reicht der Kaufvertrag von einem Strohmann da man kisten mit gelöschten Papieren ja auch so verkaufen kann ohne umzuschreiben.

wie das in D aussieht weiß ich nicht

zumindest belegt der estratto dass der Roller in der in Italien zugelassenen Zeit nie als gestohlen gemeldet wurde.

ist wohl das gegenstück zu eurer KBA

Bearbeitet von Werner Amort
Geschrieben

Hallo Werner,

Zumindest konnte ich mit dem "certificato cronologico" bei uns hier oben die Eigentumsverältnisse glaubhaft untermauern.

Und wie Du schon schreibst, Kennzeichen ist zur not auch noch drauf vermerkt (wer es bei uns auch immer brauchen sollte).

Ich könnte mir schon vorstellen dass dieses Schreiben, nur für den Fall das sich im EU-Anrainerstaat rund um München mal einer bei der Anmeldung versprechen sollte, durchaus hilfreich sein könnte. Wie gesagt: "könnte"!

Vorletztes Jahr hat auch der erste Sachbearbeiter gleich abgeblockt, habe dann, bevor alles eskaliert, nach seinem Leiter gefragt und dann mit dem die Anmeldung durchgezogen. Ist eben stark von der Tagesform des/der Mitarbeiters/in abhängig. Leider.

Grüsse

Michael

  • 2 Jahre später...
Geschrieben

Moin,

weiß zwar nicht ob es hilft, aber wollte mal kurz berichten, wie es bei mir mit meiner italienischen VNB in Bremen war.

Ich hatte: Kaufvertrag vom Verkäufer aus Deutschland, deutsche Unbedenklichkeitsbescheinigung, 5 EVB's (von gut nach schlecht, was heißt von günstigster Prämie zu teurer Prämie) weil die Versicherung das Modell natürlich nicht im Programm hatte die, Einzelabnahme nach § 21, TÜV mehr nicht, Fahrzeug war noch nicht in D zugelassen.

Ich rein, die Sachbearbeiterin schaut sich die Sachen an und sagt, geht nicht... Ich doch muss gehen, habe vorher angerufen und alle Papiere dabei, die mir von Ihrer Kollegin Frau Schmidt gesagt wurde.

Sie, ich muss mal bei der Bereichsleitung fragen. Kurzes Telefonat, gehen Sie bitte in Zimmer 48, die Bereichsleitung schaut sich die Unterlagen an.

Bereichsleitung schaut sich die Unterlagen an und fragt, ob ich nichts anderes habe?

Ich ne, mehr brauche ich ja auch nicht.

Bereichsleitung, mmmh okay, dann muss das ja irgendwie gehen...

Na Ende vom Lied war zurück zu der anderen Dame, die hat dann alles fertig gemacht und ich habe sogar noch ein Wunschkennzeichen bekommen, was gar nicht in der Datenbank war. Und nun haltet Euch fest, die Dame hat von sich aus bei der Polizei angefragt, ob sie das Kennzeichen vergeben darf, weil das noch irgendwie gesperrt war

Also immer freundlich bleiben, im Zweifelsfall dumm stellen und immer vorher anrufen und sich den Namen notieren, wer die richtige oder falsche Auskunft gegeben hat.

Gruß aus Bremen

Paul

Geschrieben

weiß zwar nicht ob es hilft...

Schön für Dich, daß es in Bremen so entspannt ablief, aber für eine Zulassung in München unter gleichen Papierform-Bedingungen wie bei Dir hilft Dein Bericht leider nicht. :satisfied:

Geschrieben

Zulassung in München....

ein leidiges thema, werde mir das nächste mal wohl einen zweitwohnsitz außerhalb zulegen,

so wie von dir beschrieben, wirst du in münchen, wenn du Glück hast nur ausgelacht,

eher warscheinlich gleich in die geschlossene gebracht, da kommst du mit solchen papiere meist

nichtmal bis zum amtsschimmel und scheiterst schon am empfang

lg konze

ps:freut mich aber dass es bei dir so leicht geklappt hat

Geschrieben

Schön für Dich, daß es in Bremen so entspannt ablief, aber für eine Zulassung in München unter gleichen Papierform-Bedingungen wie bei Dir hilft Dein Bericht leider nicht. :satisfied:

Hairr, das kannste getrost auf den "Freistaat" Bayern erweitern. Da hilft nur spitzbüberische Bauernschläue :-D

Geschrieben

Hairr, das kannste getrost auf den "Freistaat" Bayern erweitern. Da hilft nur spitzbüberische Bauernschläue :-D

Nicht unbedingt.

Bei mir vor den Toren von München geht eine Zulassung, wenn sie in irgend einer Form legal machbar ist. Kann dauern, kann umständlich sein, aber was machbar ist, wird auch umgesetzt.

Das Problem liegt halt darin, dass da nicht wenig Schindluder getrieben wird/wurde. Und wenn es krumme Touren gibt, die den Zulassungsstellen bekannt sind (und die wissen viel), müssen die auch versuchen, diese zu verhindern.

In der Regel -und wenn alles in Ordnung ist- hilft eine Klärung vorab, sinnvoller weise per Mail oder zumindest unter Notierung des Namens der Person gegenüber.

Mein bester Fall: Es gab Probleme, weil eine Kleinserienmopette mit nagelneuer EU-Zulassung in keinem System zu finden war und auch in kein System passte. Nach 10 Minuten Diskutieren auch mit der Leitung kam der Voraschlag, dass ich doch bitte alles inkl. dem neuen Nr-Schild da lassen soll, man würde sich dem Problem mal intensiv annehmen und mich anrufen, wenn eine Lösung gefunden wäre. Den Anruf habe ich nie erhalten; hatte allerdings abends die Papiere und das Kennzeichen im Briefkasten.

Das Ermessen der Behörde bei der Bewertung des Zualssungssachverhaltes ist nicht besonders groß und im Grundsatz besteht auch ein Anspruch auf Zulassung. Nur sollte man mit diesem Satz auf den Lippen nicht die Zulassungsstelle betreten...

Olli

  • 3 Jahre später...
Geschrieben

Hallo zusammen.

sorry, wenn ich den alten Thread noch einmal hochhole. Ich wäre trotzdem dankbar, wenn mir jemand helfen könnte.

 

Ich habe eine italienische Vespa V50 aus 1981 erstanden.

Ich habe den Kaufvertrag mit dem italienischen Verkäufer, seine Passkopie sowie eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Ministero dell'Interno, Direzione Centrale Polizia Criminale, dass die Vespa mit der Seriennummer nicht gestohlen ist.

 

Reicht das, um meine TÜV Betriebserlaubnis bei der KFZ-Zulassungsstelle abgestempelt zu bekommen?

 

Vielen Dank für Eure Antworten.

Geschrieben

Ich denke, das reicht bei einer Fuffi. Versuch macht kluch.

 

vor 3 Minuten schrieb p4trick:

Reicht das, um meine TÜV Betriebserlaubnis bei der KFZ-Zulassungsstelle abgestempelt zu bekommen?

B.t.w.:

Das TÜV-Gutachten ist bislang nur ein Gutachten zur Erlangung einer Betriebserlaubnis. Erst die Zulassungsstelle adelt das Gutachten zur Betriebserlaubnis.

Falls die Zul.Stelle München / KVR rumzickt, kannst Du m.E. auch eine andere Zul.Stelle dazu aufsuchen.

Geschrieben
1 minute ago, T5Rainer said:

Ich denke, das reicht bei einer Fuffi. Versuch macht kluch.

 

B.t.w.:

Das TÜV-Gutachten ist bislang nur ein Gutachten zur Erlangung einer Betriebserlaubnis. Erst die Zulassungsstelle adelt das Gutachten zur Betriebserlaubnis.

Falls die Zul.Stelle München / KVR rumzickt, kannst Du m.E. auch eine andere Zul.Stelle dazu aufsuchen.

Danke für die schnelle Antwort. 

Also meinst du, dass die Unterlagen grdsl. ausreichen müssten. Es könnte aber Probleme geben, weil ich zum KVR München muss, oder?

Wenn ich zu ner anderen Zul.Stelle gehe, dann müsste ich das weiter oben beschriebene Prozedere duchspielen, d.h. Verkauf an jemanden, der einen anderen Wohnsitz hat, dort ne Betriebserlaubnis holen und dann in München ummelden?

Geschrieben

Eine Fuffi wird nicht an Deinem Wohnort "erfaßt" oder "zugelassen".  Sie bekommt nur eine Betriebserlaubnis. Um mit dem Mopped "auf die Straße" zu dürfen bedarf es (mit erteilter Betriebserlaubnis!) nur noch eines Versicherungskennzeichens (das sogar verkaufbar / übertragbar ist).

Daher meine ich, es steht Dir frei, welche Zul.St. die Betrieberlaubnis erteilt / das TÜV-Gutachten abstempelt.

Geschrieben
2 minutes ago, T5Rainer said:

Eine Fuffi wird nicht an Deinem Wohnort "erfaßt" oder "zugelassen".  Sie bekommt nur eine Betriebserlaubnis. Um mit dem Mopped "auf die Straße" zu dürfen bedarf es (mit erteilter Betriebserlaubnis!) nur noch eines Versicherungskennzeichens (das sogar verkaufbar / übertragbar ist).

Daher meine ich, es steht Dir frei, welche Zul.St. die Betrieberlaubnis erteilt / das TÜV-Gutachten abstempelt.

Super, das wäre ja umso besser.

Welche Unterlagen brauche ich dann bei der Zul.Stelle? Kaufvertrag, ital. Unbedenklichkeitsbescheinigung und TÜV-Gutachten, richtig?

 

Geschrieben

Alles was Du hast. Der gemeine Verwalktungsangestellte liebt Papier. :-D

Wenn der Sachbearbeiter am Schalter rumzickt, geh freundlich aber bestimmt ins oberste Stockwerk und dort dem Amtsleiter auf den Wecker. :devil:

Geschrieben

Ich merke schon, du hast Erfahrung... :D

Super, vielen Dank für deine Hilfe/Tipps. Dann hoffen wir mal, dass mir der Vewaltungsangestellte wohl gesonnen ist und alles klappt. :)

Geschrieben
Am ‎21‎.‎04‎.‎2016 um 17:41 schrieb T5Rainer:

Eine Fuffi wird nicht an Deinem Wohnort "erfaßt" oder "zugelassen".  Sie bekommt nur eine Betriebserlaubnis. Um mit dem Mopped "auf die Straße" zu dürfen bedarf es (mit erteilter Betriebserlaubnis!) nur noch eines Versicherungskennzeichens (das sogar verkaufbar / übertragbar ist).

Daher meine ich, es steht Dir frei, welche Zul.St. die Betrieberlaubnis erteilt / das TÜV-Gutachten abstempelt.

Servus!

 

Kleiner Erfahrungswert von der Zulassungsstelle München Land (Neukeferloh):

Bin dort vor ein paar Jahren mal hin, um mir die BE für meine Ape zu holen. Wohne direkt nebendran, meine zuständige Zulassungsstelle ist aber eigentlich Ebersberg, 15km weg. War halt näher und bequemer so.

 

Alles abgegeben, Papiere haben gepasst, zur Kasse, bissi warten, beim abholen sagt mir die (andere) Dame:

"Naja, die Kollegin hat da jetzt eigentlich nen Fehler gemacht, die ist neu. Theoretisch  dürfen Sie zwar schon überall hin, es gibt aber eigentlich die Absprache, dass solche BEs nur an der Zulassungsstelle des Wohnorts ausgestellt werden. Die hätte Sie also eigentlich nach Ebersberg schicken müssen. Aber nachdem die es schon angenommen hatte und Sie schon bezahlt haben ham wirs jetzt ausnahmsweise mal gemacht. Beim nächsten mal aber bitte nach Ebersberg."

 

Nun ja, mir wars wurscht, ich hatte mein Zeug. Aber für andere: Da könnt schon Gemecker kommen.

Schöne Grüße,

Jan

 

Geschrieben

Ob irgendwelche internen Absprachen zwischen den Behörden tatsächlich rechtlich bindend bei einem zulassungsfreien (d. h. Zuständigkeit nicht an den Halterwohnsitz gebunden) Fahrzeug sind, wäre vielleicht auch im Falle des Falles eine Diskussion mit dem Dienststellenleiter wert... 

Geschrieben (bearbeitet)

Querulantentum "weil man es kann" war damit auch nicht gemeint, sondern begründete Fälle wie z. B. Arbeitsstelle direkt neben der eigentlich unzuständigen Zulassungsstelle vs. Öffnungszeiten der gemäß interner Absprache eigentlich für den Wohnort zuständigen Stelle. Also das Interesse, keinen Urlaubstag opfern zu müssen für eine Angelegenheit, die auch genauso gut an leichter zu Öffnungszeiten erreichbarer Stelle zu erledigen wäre. 

Bearbeitet von sidewalksurfer
.
Geschrieben

Ich würde nach §46 Abs. 2 S. 1 FZV die Zulassungsstelle des (Haupt-)Wohnsitzes für örtlich zuständig halten. Soweit ich das sehe,  gibt's keine Ausnahmeregel für die Erteilung einer BE (habe jedenfalls auf die Schnelle keine gefunden). Der Rest ist "Kulanz".

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