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Welches Kennzeichen für die PK 125


Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo zusammen,

heute vormittag habe ich meine "naturbelassene" (121 ccm, 8 PS, EZ 91) PK 125 angemeldet und habe ein schönes, großes Kuchenblech bekommen. Kaum zu Hause angekommen, klingelt das Telefon und die Tante von der Zulassungstelle meldet sich. Ihr sei ein Fehler unterlaufen, ich hätte ein KRAD-Schild bekommen, richtig wäre aber ein Lecihtkraftradschild gewesen. Ich solle die Tage vorbei kommen und das Schild tauschen, Kosten übernimmt das Amt.

Nach welchen Kriterien werden die Schilder denn zugeteilt? Mir ist klar, dass die Fzg < 125 ccm die alte 80er-Klasse ersetzt haben und jetzt Leichtkrafträder sind, aber ich dachte immer, es wird an der Höchstgeschwindigkeit unterschieden...

  • - < 125 ccm und < 80 km/h = LKRAD-Schild ?
  • - < 125 ccm und > 80 km/h = Kuchenblech ?

Da das GSF ja alles weiß, freue ich mich über den ein oder anderen Hinweis. Ich möchte doch mein Kuchenblech behalten...

Danke & Gruß

Tobi

Geschrieben (bearbeitet)

LKRAD ist LKRAD, egal ob bis 80 km/h oder über 80 km/h. Wenn LKRAD in Deinen Papieren steht, isses eins.

P.S.: Ich find das kleine Schild auch schicker und würde es tauschen.

wird am hubraum ausgemacht.

bis 125ccm gibts das kleine 80er kennzeichen.

... aber nur, wenn die LKRAD-Bedingungen (max. 11 kW) erfüllt sind. WikiLink: LINK

Bearbeitet von t4.
Geschrieben (bearbeitet)

früher, nicht allzulang her, gab es für 125er die über 100km/h fuhren die grossen taferl.

jetzt haben alle 125er ein kleines schild.....egal wie schnell die dinger fahren. ausser ne mörder

125er aprillia mito mit 35kawalli

ausserdem....grosses schild hebt von den 16 jährigen ab... :thumbsdown:

Bearbeitet von zimbo
Geschrieben

LKRAD ist LKRAD, egal ob bis 80 km/h oder über 80 km/h. Wenn LKRAD in Deinen Papieren steht, isses eins.

P.S.: Ich find das kleine Schild auch schicker und würde es tauschen.

... aber nur, wenn die LKRAD-Bedingungen (max. 11 kW) erfüllt sind. WikiLink: LINK

Wenn ich bei meiner PX80, die als Motorrad mit nem 135 er DR eingetragen und zugelassen ist, nun nen originalen 125er Motor eintragen lasse, brauche ich dann ein neues Kennzeichen?

Geschrieben

Wenn ich bei meiner PX80, die als Motorrad mit nem 135 er DR eingetragen und zugelassen ist, nun nen originalen 125er Motor eintragen lasse, brauche ich dann ein neues Kennzeichen?

theoretisch ja.

Geschrieben

Früher, als Leichtkrafträder maximal 80ccm haben durften, haben alle das kleine Kennzeichen bekommen.

Mit Einführung der 125er-Klasse wurde das dann geändert. Wer maximal 80 fahren konnte, bekam ein kleines, wer schneller fuhr, ein großes Kennzeichen.

Mittlerweile ist auch das wieder geändert wurden, jetzt bekommen alle Leichtkrafträder, egal wie schnell, ein kleines Kennzeichen.

Ausnahmen sind 125er mit mehr als 15 PS (Aprilia usw.). Die gelten nicht als Leichtkrafträder, bekommen also die große Tafel.

Geschrieben

Vielen Dank für die zahlreichen Antworten, jetzt bin ich schlauer. Ich werde erstmal abwarten und im Notfall den Hubraum erhöhen... :thumbsdown:

im notfall den hubraum erhöhen klingt auch gut. :crybaby:

Geschrieben

Bei unserer Zulassungsstelle kann man bekommen was man will und aufs Schild passt. Nur eben bis 80 km/h gibt es das kleine Schild.

Oh mann das könnte ich auch brauchen , habe bei meiner Px auch einen T5 Motor rein gehängt und die Blinker modifiziert , an gegepasst an das grosse Schild , jetzt habe ich auch das Kleine bekommen ,das ja leider breiter ist...

Die Blinker sind jetzt fürn Arsch und die Olle bei der Zulassungsstelle fand das wäre egal :thumbsdown:

Und meine Freunde bei der Polizei winken mir jetzt auch immer recht freundlich :crybaby:

Letztes Jahr hätte ich das Grosse noch behalten können :crybaby:

Geschrieben

hab vor wochen ne skr zugelassen - wollte auch ein großes schild - keine chance - hab mir trotzdem gleich beide machen lassen und werde es umschrauben, wenn der motor fertig ist - p 172 war zum glück noch frei :thumbsdown:

Geschrieben

Wenn ich bei meiner PX80, die als Motorrad mit nem 135 er DR eingetragen und zugelassen ist, nun nen originalen 125er Motor eintragen lasse, brauche ich dann ein neues Kennzeichen?

...bei meiner Ummeldung von der PX80 auf PX 200. Hat der TüV Prüfer wie folgt entschieden:

80 Roller von daher auch 80 Beleuchtung (dem hab ich auch nicht wiedersprochen) und da die 80 Beleuchtung nur das kleine Kennzeichen ausleuchtet wurde dies im Brief vermerkt und die Notwendigkeit des kl. Nummernschiled beschriebn. Die Dame vom Amt hat dann kurz rumgezickt, aber nach deutlichem Hinweis auf den Eintrag des Prüfers, wurde ganz flux das kleine Schild gestempelt...und ich find es super und schöner....soll die Rennleitung doch kommen alles eingetrtagen.

Geschrieben

...bei meiner Ummeldung von der PX80 auf PX 200. Hat der TüV Prüfer wie folgt entschieden:

80 Roller von daher auch 80 Beleuchtung (dem hab ich auch nicht wiedersprochen) und da die 80 Beleuchtung nur das kleine Kennzeichen ausleuchtet wurde dies im Brief vermerkt und die Notwendigkeit des kl. Nummernschiled beschriebn. Die Dame vom Amt hat dann kurz rumgezickt, aber nach deutlichem Hinweis auf den Eintrag des Prüfers, wurde ganz flux das kleine Schild gestempelt...und ich find es super und schöner....soll die Rennleitung doch kommen alles eingetrtagen.

super prüfer hast du da :thumbsdown:

  • 2 Monate später...
Geschrieben

Meine Zulassungsstelle hat mir heute mitgeteilt, dass meine PK 125 ein kleines kennzeichen bekommen wird. Gut ist daran, dass im Gegensatz zum großen Kennzeichen auf dem kleinen wegen der kleineren Schrift die Kombination zwei Buchstaben, drei Zahlen Platz findet.

Beispiel aus dem Sommer: XXX-PX 211 an einer 200er => wurde nicht ausgegeben, weil's ein großes Kennzeichen sein muss.

Beispiel von heute: XXX-PK 130 an einer 125 => Geht, weil kleines Kennzeichen.

Eigentlich paradox, dass auf einer kleines Kennzeichen mehr Schrift passt, ist aber so.

Geschrieben

Eigentlich paradox, dass auf einer kleines Kennzeichen mehr Schrift passt, ist aber so.

Das liegt auch daran das die Größe und Ausführung für die LKR Kennzeichen festgeschrieben ist. 2 zeilig, Breite 255 mm und Höhe 130 mm, egal wie viel draufsteht. Selbst bei einem Buchstaben und einer Zahl ändert sich an den Abmessungen nichts.

Anders bei den großen 2 zeiligen Kennzeichen, da gibt es eine maximale und eine minimale Größe, je nach Buchstaben/Zahlen Kombination. Ist die maximale Größe bei einer Kombination überschritten -> keine Zuteilung.

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