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Geschrieben

Ich hab gerad einen neuen job angeboten bekommen den ich gern annehmen würde. der wär aber schon zum 1.9.2010 . bei meinem jetzigem job bin ich seit dem 1.4. und hatte 3 monate probezeit. im arbeitsvertrag steht das ich im rahmen der gesetzlichen bestimmungen zum 1 kündigen kann . weiß jemand wie lange die kündigungsfrist ist ? und ob das noch zum 1.9 reicht ?

Geschrieben

Nach gesetzl. Bestimmungen = BGB 622

Wäre wichtig was exakt im Arbeitsvertrag steht. Nach deinen Angaben waren es innerhalb der dreimonatigen Probezeit 2 Wochen, aktuell dann 4 Wochen zum 15. oder Monatsende, sodass es mit dem 01.09. schwer wird...

Geschrieben

Es besteht jedoch die Möglichkeit (wenn Dir dein jetziger Arbeitgeber wohl gesonnen ist) das es einen Aufhebungs Vertrag im Beiderseitigem Einverständnis gibt. Hatten den Fall gerade gestern bei Uns. Kollege konnte sofort aufhören. Da er zu morgen eine neue Stelle antreten konnte. Und da sich immer alle gut verstanden haben wurde das genau so gehandhabt.

Also den Chef nett fragen!

Geschrieben (bearbeitet)

1 a) klau was von wenig wert

1 b) nenn deinen vorgesetzen/chef vor der gesamten belegschaft stricher, nuttenpreller oder sonstwas

und du kannst die neue stelle am 23.08. antreten .... :thumbsdown:

2)

was steht denn in deinem vertrag zu den kündigungsfristen genau drine. wenn nix drinne steht siehe tony m. ansonsten texten posten

bea: ich seh gerade, dass du geschrieben hast:

im arbeitsvertrag steht das ich im rahmen der gesetzlichen bestimmungen zum 1 kündigen kann

also tony m oder wenns schnell gehen muss 1 a oder b - ich würde 1b nehmen

besser natürlich :

wie siehts denn aus, wenn du mit dem ag einfach mal darüber sprichst und nach einem auflösungsvertrag fragst - mehr als nein sagen kann er nicht.

Bearbeitet von T5Pien
Geschrieben

1 a) klau was von wenig wert

1 b) nen deinen vorgesetzen/chef vor der gesamten belegschaft stricher, nuttenpreller oder sonstwas

und du kannst die neue stelle am 23.88. antreten .... :thumbsdown:

2)

was steht denn in deinem vertrag zu den kündigungsfristen genau drine. wenn nix drinne steht siehe tony m. ansonsten texten posten

...oder so!

Geschrieben (bearbeitet)

In den Arbeitsvertrag schauen. Da steht evtl. was von Probezeit und 2 Wochen Kündigungsfrist zum 15. oder Ende des Monats. Da die Probezeit allerdings vorbei ist, sind soweit ich weiss 4 Wochen zum 15. oder Ende des Monats, sofern da nichts anderes drin steht. Die Idee mit dem Aufhebungsvertrag ist keine schlechte Idee. So unersetzlich wirste nach 4 Monaten nicht sein.

Bearbeitet von Herr Gawasi
Geschrieben

Denke auch, dass ein Aufhebungsvertrag wohl die bester Lösung sein dürfte. Die Alternativen 1 a und b könnten sich negativ aufs Arbeitszeugnis auswirken... :thumbsdown:

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    • Ok. Das heißt der LUZ-Prüfstand zeigt um ca. 18% mehr Leistung an als jeder anderer Prüfstand?   Das heißt nach deiner Schätzung, dass ein M244 Drehschieber der auf einen LUZ-Prüfstand um die 23PS hat, hat dann realistisch ca. 18PS.  Oder gilt deine Rechnung nur für die unrealistischen hohe Leistungen?  
    • nur aufgrund von kräftig Gegenwind hast du dich dann „unentschieden“.    Für dein Verständnis: Es spricht übrigens nichts gegen ne QK von 1,2 beim DR.  Dafür muss aber die Kalotte vergrößert werden und die Quetschfläche verkleinert werden. Dann kann der DR auch ne kleinere QK fahren.  Ich behaupte mal (ohne es zu wissen), dass der MMW Kopf zwar nicht 1,2 hat, aber aufgrund einer angepassten Kopfgeometrie eine QK im ähnlichen Bereich hat.       
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