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Empfohlene Beiträge

Geschrieben (bearbeitet)

Muss nächsten Monat zum Tüv und habe bei meiner Sprint von 77 nun einen eckigen Lenkkopf einer Sprint aus den Sechzigern montiert. Ohne die Lenkerendblinker gefällt mir der Roller besser so das z.Zt. keine montiert sind.

Ob der TÜV das wohl so ohne weiteres durchgehen lässt??

Habt Ihr Erfahrung dazu gesammelt???

Bearbeitet von sprint77
Geschrieben

Ja, und such mal nach Blinkerbeiträgen. Wenn Du nie welche dran hattest, ist's im Allgemeinen im Rahmen einer Vollabnahme bei einer importierten Vespa kein Problem, eine Ausnahmegenehmigung "mit ohne Blinker" eingetragen zu bekommen. Blinker austragen, wenn mal welche dran waren machen die TÜVs ungern.

... aber vielleicht hast Du ja Glück bei der HU; laß es uns wissen ... :-D

Geschrieben

joh, bei meiner 66er Sprint habe ich wg. Faulheit die Blinker nach der Lackierung nicht mehr drangebaut. Ist ja ein Oldtimer braucht keine Blinker.....

das gilt für Zweiraäder bis BJ 1964, danach sind Blinker Pflicht.

Aber vielleicht hast du Glück. Ich mußte meine wieder dranbauen, und schlecht sehen die Orig. Blinker am Lenkerende doch nciht aus.

Geschrieben

Ein Kumpel von mir hat eine Sprint und eine Rally mit 200er PX Motor ohne Blinker. Diese Fehlenden Blinker sind eingetragen soweit ich weis. Er hat mir erzählt das er das mal durch Vorlage eines anderen Fahrzeugscheins geschafft hat.

MFG

Geschrieben

Fehlende Blinker (die nie dran waren) ist nicht das Thema; das kann jeder. Schwieriger isses, den Prüfer zu überzeugen, daß die vorhandene Blinkanlage unbedingt abmontiert gehört ... :-D

Geschrieben

Ich würde mal behaupten, mit viel Glück und Überredungs oder Schweigekunst :-(

kannst Du Deinen Tüvprüfer am besten unter Vorlage eines Scheines, wo der ganze kram " ausgetragen" ist, dazu bringen die Blinker auszutragen.

Ist manchmal auch alles Glückssache.... du schreibst nicht ob du ne 125er oder 150er fährst.?

Ich hab bei meiner 67er GT (Sprint )(125er) eine Vollabnahme zwecks Erstzulassung in Deutschland gemacht. Dem Prüfer hab Ich einen Haufen von Papieren und Kopien vorgelegt. Der hat mir die Blinker ausgetragen und einen Tüv Stempel verpasst, obwohl ich nen falschen Reifen kein funktionierrendes Rücklicht und Hupe :-D hatte....

Ich stimme aber trotzdem Alrik zu ,dass es bei grösserem Hubraum als 125ccm und Deinem spätem Baujahr sehr schwierig werden könnte....

Bei Bedarf kann Ich Dir gerne ne Kopie von meinem Fahrzeugschein bzw. Betriebserlaubnis schicken...

Ansonsten viel Erfolg beim tüven.....

....OLLLEWA

Geschrieben
...

Ich hab bei meiner 67er GT  (Sprint )(125er) eine Vollabnahme zwecks Erstzulassung in Deutschland gemacht. Dem Prüfer hab Ich einen Haufen von Papieren und Kopien vorgelegt. Der hat mir die Blinker ausgetragen und einen Tüv Stempel verpasst, obwohl ich nen falschen Reifen kein funktionierrendes Rücklicht und Hupe  :-D   hatte....

...

mode <erbsenzaehl=on>

Das war dann aber kein "austragen" vorhandener Blinker - die gab's ja an ner GT nicht.

mode <erbsenzaehl=off>

Ausserdem benötigen 125er keine Blinker - weil LEICHTKRAFTRÄDER. Die sind lt. § 54 Absatz irgendwas StVZO von der Blinkerpflicht ausgenommen (es sei denn, es sind schon welche montiert, womit wir uns jetzt wieder im Kreis bewegen ...)

Geschrieben
Hallo,

wenn ich mir das mal so überlege könntest Du glatt recht haben....

Wollte nur weiterhelfen........

Gruss...

Olli

Sorry, wollte nix Böses sagen - habe auch die hier :-(:-D

vergessen ...

  • 6 Jahre später...
Geschrieben

Hi

bei Italienischen sind ja u.U. keine dran....

kann man den Jungs vom TÜV glaubhaft machen dass die (also meine jetzte) aus I kommt ?

kann der TÜV das anhand der Fahrzeug-IdentNr. überprüfen oder sage ich das einfach dem TüvMensch?!

[schaltrohr ist ohne Schalter]

und was wenn ja.....mach ich dann bei den Zulassungsheinis? :thumbsdown:

wenn die hören dass die Mopete aus I kommt werden die doch komisch :crybaby:

oder interessiert die Z-Stelle den TÜV in dieser Hinsicht nicht?

danke für Eure Hilfe!

Geschrieben (bearbeitet)

So, ich häng mich auch mal dran, was ist wenn:

Meine Sprint aus Italy kommt, keine Blinker hat, es aber versäumt wurde bei der "einbürgerung" einzutragen.

Soll heissen ich fahre schon seit 4 Jahren ohne Blinker rum und keiner hats gemerkt, nicht mal ich!

Nun heute HU gehabt (wollte auch noch Motor eintragen) und was iss? Natürlich merkt ein Prüfer was von o-Ton: "wo steht'n das mit der Ausnahmegenemigung?"

Natürlich stand das nirgends und wurde bei der §21er damals nicht mit eingetragen, auch nicht im Brief.

Fazit, das ding hat keine Bliker, es ist sehr aufwendig die Blinker nachzurüsten (ich sag nur schaltrohr hat keinen Blinkerhebel usw), die Blinker wurden aber auch nie "ausgetragen", warum auch? Hatte ja nie welche!

So, nun will der TÜV mir keine Plakette geben bis ich die Blinker nachgerüstet habe.

Nur weil der Vorbeseitzer vor vielen Jahren vergessen hat die Blinker explizit auszutragen!

Also was tun?

Ich will keine Blinker nachrüsten nur weil damals einer was falsch gemacht hat wofür ich nix kann!

Bearbeitet von TomDoe
Geschrieben

Hi

bei Italienischen sind ja u.U. keine dran....

kann man den Jungs vom TÜV glaubhaft machen dass die (also meine jetzte) aus I kommt ?

kann der TÜV das anhand der Fahrzeug-IdentNr. überprüfen oder sage ich das einfach dem TüvMensch?!

[schaltrohr ist ohne Schalter]

und was wenn ja.....mach ich dann bei den Zulassungsheinis? :thumbsdown:

wenn die hören dass die Mopete aus I kommt werden die doch komisch :crybaby:

oder interessiert die Z-Stelle den TÜV in dieser Hinsicht nicht?

danke für Eure Hilfe!

Es interessiert eigentich erstmal nicht woher die Karre kommt. Ab Erstzulassung 01.01.1962 müssen Blinker am Start sein (bei mehr als 125ccm und 11kW). Einzigste Möglichkeit ist eine Ausnahmegenehmigung, gibts hier auch als Kopie in irgendwelchen Topics. Diese muss von der Zulassungsstelle genehmigt werden.

So, ich häng mich auch mal dran, was ist wenn:

Meine Sprint aus Italy kommt, keine Blinker hat, es aber versäumt wurde bei der "einbürgerung" einzutragen.

Soll heissen ich fahre schon seit 4 Jahren ohne Blinker rum und keiner hats gemerkt, nicht mal ich!

Nun heute HU gehabt (wollte auch noch Motor eintragen) und was iss? Natürlich merkt ein Prüfer was von o-Ton: "wo steht'n das mit der Ausnahmegenemigung?"

Natürlich stand das nirgends und wurde bei der §21er damals nicht mit eingetragen, auch nicht im Brief.

Fazit, das ding hat keine Bliker, es ist sehr aufwendig die Blinker nachzurüsten (ich sag nur schaltrohr hat keinen Blinkerhebel usw), die Blinker wurden aber auch nie "ausgetragen", warum auch? Hatte ja nie welche!

So, nun will der TÜV mir keine Plakette geben bis ich die Blinker nachgerüstet habe.

Nur weil der Vorbeseitzer vor vielen Jahren vergessen hat die Blinker explizit auszutragen!

Also was tun?

Ich will keine Blinker nachrüsten nur weil damals einer was falsch gemacht hat wofür ich nix kann!

Anderer Sachverständiger oder Prüfstelle aufsuchen, oder halt Ausnahmegenehmigung. Blinker austragen geht eigentlich nicht. Der Vorbesitzer hatte wohl damals ein nicht so strenger Prüfer.

Geschrieben

Einzige Möglichkeit ist eine Ausnahmegenehmigung, gibts hier auch als Kopie in irgendwelchen Topics. Diese muss von der Zulassungsstelle genehmigt werden.

... meine Bajaj, Ende 90er Baujahr, kommt glücklicher Weise auch durch den Tüv. Ohne Blinker. Aber auch nur, weil 'n Freund den Roller durch den Tüv schiebt und dem Prüfer erklärt, daß diese sozusagen schon angebaut sind, er nur vor dem Tüv-termin noch keine zeit hatte. Schön und gut. Aber was, wenn der Tüv-Prüfer verstirbt, schlechte Laune hat oder ich selber den Tüv mal machen muß??? Könnte mir die Ausnahmegenemigung da weiter helfen? Wie gesagt, Baujahr in den 90ern und 210ccm...

Geschrieben

Eine Ausnahmegenehmigung schreibt ein Sachverständiger. In dieser muss er begründen warum technisch es Abwechungen zur StVZO gibt. Ob die Karre dann aber so rumeiern darf oder nicht entscheidet schlußendlich die Zulassungsstelle.

Bajaj hat doch normal Blinker oder net?

Geschrieben (bearbeitet)

Anderer Sachverständiger oder Prüfstelle aufsuchen, oder halt Ausnahmegenehmigung. Blinker austragen geht eigentlich nicht. Der Vorbesitzer hatte wohl damals ein nicht so strenger Prüfer.

Das mit der Ausnahmegenemigung ist gar nicht mal so einfach.

Ich habezwar einen TÜV Prüfer "hinter mir" der auch schon mit dem Strassenverkehrsamt telefoniert hat und sich für mich eingesetzt hat. Leider wollen die umbedingt eine Ausnahmegenemigung wo VLB1T drin steht sonst geht garnix!

Und eben genau so eine findet sich nirgends im GSF.

Ich hab schon einige Zeit gesucht und nix gefunden, nur für VLB2T, aber das hilft mir nix...

Hat wer vielleicht wenigstens eine Briefkopie mit ausgetragenen Blinkern bei einer VLB1T?

Bearbeitet von TomDoe
Geschrieben

....nach Rücksprache mit einem in Hannover bekannten TÜVMenschen :thumbsdown: hab ich die Situation durchschaut.

Beschenigen macht er ohne wiederWorte - und der Umstand mit den Zulassungsheinis ist entweder Glück oder echte Überzeugungsarbeit.

.....vielleicht sollte man ne SexBombe zum Zulassen hinschicken ;-)

wenn's nicht klappt muss die Kiste tatsächlich kurz einen neuen Besitzer im Landkreis finden. :crybaby:

denn da weiß cih wohl dass da noch was geht. :crybaby:

Ich werde berichten wenn ich die Sache durch habe.

Geschrieben (bearbeitet)

Das hört sich ja schonmal ganz gut an.

Schreibt der TÜV Prüfer dann die Ausnahmegenemigung FIN bezogen zu deiner Vespa?

Etwas anderes würde mein Strassenverkehrsamt nämlich nicht akzeptieren!

Ich brauche umbedingt eine Ausnahmegenemigung explizit für meine FIN, sonst lacht mich das Strassenverkehrsamt aus.

Ich würde sogar gerne bis Hannover fahren nur um TÜV zu bekommen MIT Ausnahmegenemigung. Bodinjo, ich glaube ich muss dir mal ne PN schreiben...

Bearbeitet von TomDoe

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