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Empfohlene Beiträge

Geschrieben (bearbeitet)

ich weiss das thema blinker ist hier schon zig mal durchgekaut worden. trotzdem, ich habe letzte woche beim jockey angefragt wegen blinker austragen, macht er nicht mehr, gäbe auch keine alternativen mehr außer baujahr vor 62 datiern. geht in meinem fall nicht mehr, da schon eine d zulassung bestand. habe vor dem jockey im raum rosenheim,miesbach,traunstein,münchen einige tüv stellen angerufen und denen auch von meiner kopie einer ausnahmeregelung erzählt. haben alle abgewunken... ja muß ich jetzt wirklich blinker dranmachen?

habe aktuell 125ccm hätte aber gerne mehr!

Bearbeitet von flo74
Geschrieben

Bei < 125ccm nicht, da als LKR keine Blinkerpflicht besteht. Evtl. funzt es ja, das Ding erst als 125er zuzulassen und dann ohne Blinkernachrüstpflicht motortechnisch aufzurüsten.

BTW: schöner Topictitel ...

Geschrieben

ich finde den topictitel :thumbsdown: .die thematik mit mehr hubraum habe ich bei den tüv stellen schon besprochen. wenn mehr als 125ccm dann blinker, ende.

Geschrieben (bearbeitet)

Wenn du schon dt. Papiere hast, dann fahr doch zu einem anderen Gutachter (GTÜ, Dekra, etc). Die sind meistens kulanter in solchen Sachen.

Aber auch wenn du den TÜV bestehst (egal wo), kann dir auch ohne Blinker die Zulassungsstelle einen Strich durch die Rechnung machen.

Ich persönlich würde es einfach versuchen und das Thema gar nicht erwähnen.

Keiner meiner Roller hat Blinker (derzeit noch nicht mal Spiegel, werden aber nachgerüstet)- wurde aber alle ordnungsgemäß geTüvt und zugelassen.

Ist natürlich eine Grauzone und ein aufmerksamer Polizist kann dich da gleich mal mit Mängelkarte wieder zum TÜV schicken, aber darauf lass ichs ankommen.

Jockey tüvt auch ohne Blinker, aber auch ohne Austragung.

Bearbeitet von Stampede
Geschrieben

dekra habe ich schon telefoniert, die sagten sie dürfen keine eintragungen machen, kann nur der tüv. ich dachte mir auch ich fahre zum tüv und lasse mir zb.175 eintragen, habe das am telefon vorab geschildert, aber die kamen gleich mit blinker. die frage ist ja auch, wenn ich jetzt ohne blinker rumfahre aber mit eingetragenem motor ist das doch fast der gleiche verstoß wie wenn ich ohne blinker rumfahre und nicht eingetragenem motor. wenn es dann noch kracht...

Geschrieben

geht in meinem fall nicht mehr, da schon eine d zulassung bestand.

Also das Ding war schon in D zugelassen und hatte damals keine Blinker?

Wann wurde die Kiste denn abgemeldet?

-

Geschrieben (bearbeitet)

Sehe leider keine andere Möglichkeit als nachrüsten.

Es sei denn du findest jemanden der den Aufwand als wirtschaftlich nicht sinnvoll erkennt

-

Bearbeitet von gonzo
Geschrieben

war auch als 125er zugelassen. hatte zwischen drin 175 mit roter nummer beim vorbesitzer und ich habe wieder rückgerüstet und §21 gemacht da der brief weg war. hatten das fahrzeug auf dem schirm mit fgst. nummer, konnte auch nichts mehr von wegen vor 62 erzählen.

Geschrieben

wie ist das in zukunft bei noch nie zugelassen fahrzeugen in d? kann man ja angeblich bald nicht mehr schummeln was das baujahr angeht, stimmt das?

Geschrieben

Warum?

So da kein italienischer Datenhändler eine CD ans Amt verkauft hat würde es mich doch wundern wie die 40 oder 50 Jahre alte Daten aus dem Ausland überprüfen wollen.

Ich finde auch das Schummeln das falsche Wort ist, es handelt sich um eine Notwendigkeit um klassisches Kulturgut in seiner originalen Form zu erhalten.

-

  • Like 1
Geschrieben

es handelt sich um eine Notwendigkeit um klassisches Kulturgut in seiner originalen Form zu erhalten.

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Perfekt formuliert!

Mit etwas Überzeugungsarbeit beim TÜV korrigiert der auch das im alten Blankobrief eingetragene Bj. 64 (seinerzeit in 1994 aus ital. Papieren übernommen) in 1961. So geschehen vor 2 Monaten bei meiner LIS 150.

Der gute Mann hat in seinem PC eine Betriebserlaubnis für eine einfache Li 150 gefunden, bei der vermerkt war, dass es in 1962 einen Nachtrag wegen Beleuchtungseinrichtungen gab.

Da war es dann relativ einfach, dass es sich beim Nachtrag um die Blinker handelt.

Schlußfolgerung war dann folgende: Keine Blinkerspuren am Fzg. erkennbar, also hat der Kunde recht und das Baujahr/EZ muss vor 1962 gewesen sein...

War ein vermutlich nicht unbedingt reproduzierbarer Einzelfall. Nach zig Jahren mit 07er Nummer jetzt legal und streßfrei ohne Blinker unterwegs.

Gruß

Tec

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