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Geschrieben

moin, meine frage würde gerne auf meine px 80 alt ne lenkkopfabdeckung ohne die blinker und die tankanzeige drauf machen ! aber was sagt da der tüv ? brauch ich die denn ? mfg :thumbsdown:

Geschrieben (bearbeitet)

moin, meine frage würde gerne auf meine px 80 alt ne lenkkopfabdeckung ohne die blinker und die tankanzeige drauf machen ! aber was sagt da der tüv ? brauch ich die denn ? mfg :thumbsdown:

Seit wann hat ne PXalt eine Tankanzeige? Kontrollleuchte für Licht und Blinker muss!

Bearbeitet von Lenki
Geschrieben (bearbeitet)

Seit wann hat ne PXalt eine Tankanzeige? Kontrollleuchte für Licht und Blinker muss!

Moinsen,

das Verwirrspiel beginnt:

Die StVZO § 54 Fahrtrichtungsanzeiger sagt im Abschnitt (2):

Sind Fahrtrichtungsanzeiger nicht im Blickfeld des Führers angebracht, so muß ihre Wirksamkeit dem Führer sinnfällig angezeigt werden; dies gilt nicht für Fahrtrichtungsanzeiger an Krafträdern und für seitliche Zusatzblinkleuchten.

Wie darf ich das denn nun verstehen? OK - wenn eine Kontrollleuchte vorhanden ist, muss sie auch funktionieren. Aber wenn gar keine vorhanden ist? Was ist mit Blinkern an den Lenkerenden? Die sind ja im Blickfeld des Fahrers.

Bea meint noch:

§ 50 StVZO schreibt keine Kontrollleuchte für Abblendlicht vor. Du brauchst an Krafträdern noch nicht einmal ein Kontrollleuchte für Fernlicht.

Bearbeitet von MicSan
Geschrieben

Ich war erst letzten Monat wieder beim TÜV. Die "Nicht-Funktion" der beiden Kontrollleuchten wurde mit einem Achselzucken und der Aussage: "Wenn Sie nach hinten schauen, dann sehen Sie es ja blinken." kommentiert.

Ich weiß das ist keine Aussage gemäß StVZO, aber es hat funktioniert das es nicht funktioniert.

Geschrieben

Moinsen,

das Verwirrspiel beginnt:

Die StVZO § 54 Fahrtrichtungsanzeiger sagt im Abschnitt (2):

Wie darf ich das denn nun verstehen? OK - wenn eine Kontrollleuchte vorhanden ist, muss sie auch funktionieren. Aber wenn gar keine vorhanden ist? Was ist mit Blinkern an den Lenkerenden? Die sind ja im Blickfeld des Fahrers.

Deshalb gibts bei deutschen V50/Rally/Sprint mit Lenkerblinker keine Kontrollleuchte, weil im Sichtfeld.

Aber du hast Recht, nach nationalen Recht brauchts beim Krad keine Kontrollleuchten.

Geschrieben

Ich war erst letzten Monat wieder beim TÜV. Die "Nicht-Funktion" der beiden Kontrollleuchten wurde mit einem Achselzucken und der Aussage: "Wenn Sie nach hinten schauen, dann sehen Sie es ja blinken." kommentiert.

Ich weiß das ist keine Aussage gemäß StVZO, aber es hat funktioniert das es nicht funktioniert.

Das geht eigentlich nicht. Was verbaut ist muss funktionieren!!!

Geschrieben

Kein plan was nach StVO muss oder nicht. Meine ( verschiedenen )HU Prüfer die letzten Jahre haben irgendwelche Kontrolleuchten ( die noch nie funktioniert haben ) noch nie interessiert. Würde mir da nicht so den Kopf machen. :thumbsdown:

Geschrieben

Blinkerkontrollleuchte muß sein, da die Blinker nicht im Sichtfeld des Fahrers sind....

aber ne 5MM LED würds ja auch tun...

Rita

§54(2) StVZO:

Sind Fahrtrichtungsanzeiger nicht im Blickfeld des Führers angebracht,

so muss ihre Wirksamkeit dem Führer sinnfällig angezeigt werden;

dies gilt nicht für Fahrtrichtungsanzeiger an Krafträdern und für

seitliche Zusatzblinkleuchten...

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