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Empfohlene Beiträge

Geschrieben

diese Karre ist toll....

 

endlich wieder 16 oder 17.

 

So mag ich Roller..

 

 

http://kleinanzeigen.ebay.de/anzeigen/s-anzeige/piaggio-vespa-pk-50xl/331123060-305-18344?ref=search

Die Karre steht 20 km von mir weg. Nur leider antwortet B.S. nicht auf Mails. War schon kurz davor mal durch den Ort zu fahren, das kleine kacknest. Nen Kumpel hat schon das Telefonbuch nach B.S. durchsucht. Genau SO sah meine erste PK anno 93 aus.

 

Egal, gedanklich schon abgehakt den Kübel. :cheers:

Geschrieben

P200E für 1650 EUR. Zustand sieht sehr gut aus auf den Bildern.

Komisch nur, dass das Impressum auf "Zweiradhandel Dingensbummens" läuft und im Text steht, er sei kein Mechaniker etc.

Handel ist zwar keine Werkstatt, aber Ahnung sollte schon vorhanden sein, oder das Impressum ist falsch, was auch immer...

 

http://kleinanzeigen.ebay.de/anzeigen/s-anzeige/vespa-p-200-e-aussenverschluss-von-1981/323790158-305-7049?ref=search

Geschrieben

Der inseriert so seit Monaten.

War schon öfter unter den genannten Schnäppchen dabei.

Da er Händler ist, muss er eigentlich auch die 1-jährige Gewährleistung geben, richtig?

Denke der will sich davor drücken.

So ähnlich wie "im Kundenauftrag"...

Geschrieben (bearbeitet)

Der inseriert so seit Monaten.

War schon öfter unter den genannten Schnäppchen dabei.

Da er Händler ist, muss er eigentlich auch die 1-jährige Gewährleistung geben, richtig?

Denke der will sich davor drücken.

So ähnlich wie "im Kundenauftrag"...

 

Dacht ich auch immer. Ich hab meine auch von einem Händler gekauft. Auf nachfrage erklärte er mir , dass er bei so alten Fahrzeugen ausdrücklich draufhinweißen darf, dass hier keine Garantie gewährt wird. Anders wär es wenn er arbeiten den der Vespa durchgeführt habe ( Motor überholt oder so) Dann muss er für die geleistete Arbeit garantie gewähren, nicht aber für das Fahrzeug. Ob er so illegal handelt weiß ich nicht. Hört sich aber für mich etwas unglaubwürdig an, wenn man die Steuer umgehen kann weil man mit alten Fahrzeugen handelt. Den eine Rechnung oder Kaufvertrag mit Steuer erhielt ich nicht.

 

Mfg

Bearbeitet von Schrottpresse
Geschrieben

Dacht ich auch immer. Ich hab meine auch von einem Händler gekauft. Auf nachfrage erklärte er mir , dass er bei so alten Fahrzeugen ausdrücklich draufhinweißen darf, dass hier keine Garantie gewährt wird. Anders wär es wenn er arbeiten den der Vespa durchgeführt habe ( Motor überholt oder so) Dann muss er für die geleistete Arbeit garantie gewähren, nicht aber für das Fahrzeug. Ob er so illegal handelt weiß ich nicht. Hört sich aber für mich etwas unglaubwürdig an, wenn man die Steuer umgehen kann weil man mit alten Fahrzeugen handelt. Den eine Rechnung oder Kaufvertrag mit Steuer erhielt ich nicht.

 

Mfg

Auf dem Weg kann er sich nicht rausmogeln.

Sobald er Gewerbetreibender ist und die ein Gebrauchtfahrzeug veräußert ist er zur Gewährleistung verpflichtet.

Geschrieben

Auf dem Weg kann er sich nicht rausmogeln.

Sobald er Gewerbetreibender ist und die ein Gebrauchtfahrzeug veräußert ist er zur Gewährleistung verpflichtet.

 

Die Frage ist, was für Sachmängel du bei einem so alten Fahrzeug schlussendlich vor Gericht geltend machen kannst.

Ohne Papiere und TÜV im schlimmsten Fall noch als "Bastlerfahrzeug" im Kaufvertrag tituliert, wirst du es da vor Gericht schwer haben, denk ich.

Geschrieben

Bastlerfahrzeug ist, irrc, im Kaufvertrag nichts was vor Gericht Bestand hätte.

Die Mängel können einzeln aufgezählt werden.

Es kann auf Verschleißerscheinungen einzelner Bauteile hingewiesen werden. Verschleißteile können grundsätzlich nicht abgedeckt werden.

Aber bei allem anderen greift die Gewährleistung.

Geschrieben

Aber bei allem anderen greift die Gewährleistung.

Verschleißteile können grundsätzlich nicht abgedeckt werden.

und was bleibt dann übrig an so nem Roller ?

Klar, wenn er die Mängel mutwillig verschleiert oder kaschiert.

Beispielsweise überspachtelte Stellen oder ein Riss im Motor. Aber wenn die Karre bei Besichtigung läuft und fährt, dann nach 500 km die Uralt Simmeringe abrauchen, hast du da wenig Chancen.

 

Was die Gewährleistung abdeckt, findet man besser vor dem Kauf.. 

Geschrieben

Ja, das Risiko ist nie gleich 0.

Aber der Käufer hat schonmal mehr Rechte als früher.

Und der Verkäufer darf sich ein wenig mehr anstrengen um dem Käufer keinen Schrott anzudrehen. ;-)

Geschrieben

und was bleibt dann übrig an so nem Roller ?

Klar, wenn er die Mängel mutwillig verschleiert oder kaschiert.

Beispielsweise überspachtelte Stellen oder ein Riss im Motor. Aber wenn die Karre bei Besichtigung läuft und fährt, dann nach 500 km die Uralt Simmeringe abrauchen, hast du da wenig Chancen.

 

Was die Gewährleistung abdeckt, findet man besser vor dem Kauf.. 

 

Ja, das Risiko ist nie gleich 0.

Aber der Käufer hat schonmal mehr Rechte als früher.

Und der Verkäufer darf sich ein wenig mehr anstrengen um dem Käufer keinen Schrott anzudrehen. ;-)

 

Ich bin mir jetzt nicht mehr ganz sicher, wann die Beweislast zum Käufer übergeht bei der Gewährleistung (ich meine 6 Monate in diesem Fall im Kopf zu haben). Das ist schon etwas positives für einen Käufer. Besser als beim Privatmann erstmal.

Am Rande, weil es oben mal geschrieben wurde: Garantie kann der Händler ausschließen, weil es nur eine freiwillige Sache ist. Gewährleistung muss ein Händler geben. Schließt er sie unberechtiger Weise aus oder verkürzt er sie unrechtlich, gelten die gesetzlichen Vorgaben wieder. Kann also bei einem "dummen" Händler sehr gut für einen Käufer ausgehen. Aber so geht (oder sollte man) nicht unbedingt in einen Kauf gehen.

 

Trotzdem finde ich den aufgerufenen Preis für eine 200er PX sehr fair. Papiere sind dabei (ich gehe mal von deutschen aus, also wurde schonmal gemacht).

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    • Danke für den vielfältigen Input    Es ist tatsächlich so, dass ich mich gerne schnell für etwas begeistere und das als Projekt angehe, meist dann aber irgendetwas anderes um die Ecke kommt und zack... ist die Begeisterung woanders. Nicht umsonst nennt man mich in einem Autoforum den Typen mit dem  AVS (automobiles Veränderungssyndrom), im letzten Jahrzehnt an die zwanzig Hobbyautos gekauft und wieder verkauft .  Insofern ist das Argument mit dem wohl zähen Wiederverkauf sicher ein Argument, noch dazu steht die Vespa genau am anderen Ende der Republik.  Vernünftiger wäre es wohl eine gute Vespa 200 als Basis zu kaufen und dann ganz schnöde mit einem SIP Road Legal Polini 210 zu starten: https://www.sip-scootershop.com/de/product/tuningkit-sip-malossi-210-ccm-road-legal-fuer-vespa-200-rally-p200e-px200-e-lusso_1020100H?usrc=Tuningkits mit TÜV   Keine einfache Entscheidung... 
    • vor allem wenn ne Rundlicht gesucht, aber ne Spezial gesehen wurde
    • Diese E-Bikes sind nicht "schneller" als ein normales Rad. Bei ~25km/h wird abgeregelt, darüber tritt kaum jemand ~30kg gegen den Wind auf höhere Geschwindigkeiten. Mir als Biobiker schläft auf nem E-Bike das Gesicht ein.   Problematisch sind die Fahrer: alte Menschen deren Reaktionsfähigkeit schon als Fußgänger grenzwertig ist, Techniküberforderte die nur einen Gang kennen, immer im Turbomodus fahren und mit zwei Bremshebeln schon überfordert sind oder/und welche, die die 30kg Fahrradgewicht maßlos unterschätzen und aus reinem Glück noch nie ne Vollbremsung bei Nässe in einer sandigen Kurve machen mussten.
    • hatte ich so im kopf... wurde widerlegt. Bin auch von den Mofa-25km/h (Radwegnutzung) zusätzlich ausgegangen.
    • §3 StVO Wer ein Fahrzeug führt, darf nur so schnell fahren, dass das Fahrzeug ständig beherrscht wird. Die Geschwindigkeit ist insbesondere den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen sowie den persönlichen Fähigkeiten und den Eigenschaften von Fahrzeug und Ladung anzupassen. Beträgt die Sichtweite durch Nebel, Schneefall oder Regen weniger als 50 m, darf nicht schneller als 50 km/h gefahren werden, wenn nicht eine geringere Geschwindigkeit geboten ist. Es darf nur so schnell gefahren werden, dass innerhalb der übersehbaren Strecke gehalten werden kann. Auf Fahrbahnen, die so schmal sind, dass dort entgegenkommende Fahrzeuge gefährdet werden könnten, muss jedoch so langsam gefahren werden, dass mindestens innerhalb der Hälfte der übersehbaren Strecke gehalten werden kann.   @zimbo Woher nimmst du die 25km/h auf Radwegen?
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