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Das große "Kleingarten"-Topic.


Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Ahoi,was verbietet es mir eigentlich konkret,in einem Schrebergarten zu wohnen?

Im Netz finde ich-von staatlicher Seite-nicht besonders viel.

Verbieten es nur die Satzungen der Kleingartenvereine?

Im Beispielsfalle geht es um 2500qm Grundstück,welches dann auch in den eigenen Besitz Grundbuchamtlich übergehen würde,mit einem Schwedenhaus darauf.

Hat Wasser;Klärgrube;Gasheizung-alles abgenommen.

Ist aber als "Wochenendhaus" deklariert.

Meinen festen Wohnsitz würde ich dort nicht anmelden wollen.

Also-warum darf man das nicht?

Geschrieben

in österreich würd ich auf der gemeinde bzw dem entsprechenden magistrat nachfragen.

kann mit der widmung des grundstücks zusammenhängen, eben "wochenendhaus".

Geschrieben (bearbeitet)

Wenn Du das unter Kleingarten laufen lassen willst, vergiss es, im Bundeskleingartengesetz ist geregelt,

dass der nicht wesentlich größer als 400 qm sein sollte

und das Du Dich dort zu erholen hast

und was zum Fressen anbauen musst.

Demnächst gibt es in Deutschland auch noch Verzehrkontrollen anhand von Stuhlproben.

Oh, das beantwortet jetzt Deine Frage nicht. Also von mir aus darfst da wohnen, das ganze Jahr.

Bearbeitet von skrotum
Geschrieben

Also-warum darf man das nicht?

Also als ex-Hamburger und Schrebergarten Kind (HH Wilhelmsburg) kann ich sagen das in HH nach der Flut 62 verboten wurde in Schrebergärten zu wohnen/leben. Prä 62 lebten viele in ihren Schrebergärten, die ja teilweise als Selbstversorgungseinheiten angelegt waren. In der Flut sind dann natürlich viele draufgegangen die in den Lauben wohnten.

Geschrieben

Bin dort vorhin mal vorbeigefahren-steht vorne eindeutig KLGV Hasloh dran...

Das Grundstück hat aber 2500qm;das Haus ist voll bewohnbar,wie gesagt mit Gas,Klärgrube,Strom,etc;hat ne EBK und ein Schlafzimmer;ne Zufahrt und ein Carport.

Mal sehen,was der Verkäufer mir so erzählen wird...

Und:wie deklariert man "Wohnen"??

:thumbsdown:

Geschrieben (bearbeitet)

Das BKleingG sagt folgendes:

§ 3 Kleingarten und Gartenlaube

(1) Ein Kleingarten soll nicht größer als 400 Quadratmeter sein. Die Belange des Umweltschutzes, des Naturschutzes und der Landschaftspflege sollen bei der Nutzung und Bewirtschaftung des Kleingartens berücksichtigt werden.

(2) Im Kleingarten ist eine Laube in einfacher Ausführung mit höchstens 24 Quadratmetern Grundfläche einschließlich überdachtem Freisitz zulässig; die §§ 29 bis 36 des Baugesetzbuchs bleiben unberührt. Sie darf nach ihrer Beschaffenheit, insbesondere nach ihrer Ausstattung und Einrichtung, nicht zum dauernden Wohnen geeignet sein.

(3) Die Absätze 1 und 2 gelten entsprechend für Eigentümergärten.

Bei uns in Flensburg ist es verboten eine Toilette (ausser Campingklo) und Strom zu haben.

Mein Bruder hatte aber auch mal innerhalb einer Kleingartenkolonie ein voll ausgestattetes Haus, wo er und nicht der Kleingartenverein im Grundbuch stand. Dort durfte er sich auch mit erstem Wohnsitz anmelden. Es scheint also Ausnahmen zu geben.

Bearbeitet von brianjones71
Geschrieben

Dann kann es mit 2500qm Grundstück und 85qm Haus kein Kleingarten sein.

Der ist auch richtig per Auto befahrbar;mit Verkehrszeichen usw...Einfahrt wiederum aber nur für Mitglieder.

Wird zeit,daß der VerkOIfer sich endlich mal meldet... :thumbsdown:

Problem könnte wohl auch noch die kommunale Müllabfuhr sein,die es in solchen Kollonien wohl nicht gibt?

Geschrieben (bearbeitet)

Ich werfe nur mal ein, dass die Ex eines Freundes in Hamburg in einem Kleingarten offiziell gewohnt hat. Bei der stand im Perso als Wohnsitz KLGV "Sonnenblume" Parzelle so und so. Es muss also tatsächlich Ausnahmen geben.

Die Frau ist/ war aber auch so wirklich klasse :thumbsdown: , hat bei MAN B&W Diesel gearbeitet und ist mehrmals jährlich für mehrere Wochen auf Probefahrten im Keller diverser Schiffe verschwunden...

Edith: jetzt zermarter ich mir den Kopf wie sie heißt... Er ist mittlerweile in Ecuador.

Bearbeitet von Likedeeler

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    • Das hatte ich mir schon gedacht, RLC schreibt folgendes:   "Die Leistungsabgabe beträgt 10-12 PS, je nach verwendetem Auspuff, mit einer sehr brauchbaren, linearen Leistungsabgabe, die der einer 200-ccm-Lambretta ähnelt. Der CP One35 ist als straßentaugliches Kit für den alltäglichen Gebrauch konzipiert. Obwohl er viel Tuningpotenzial bietet, ist er NICHT als „Performance“- oder „Renn“-Kit konzipiert."   Dann mess ich am Wochenende mal genau nach. Hab ja 50 statt 48 mm Hub. Der Reso X835 ist schon geordert. Wenn das echt so ein LowPerformer ist, werde ich da eh nochmal ran...
    • wie so immer im rausch ausschlafen kommen mir absurde ideen wie geträumt so auch umgesetzt ziel war es für die prüfstandsgaudi einen motor für die kleine klasse zu bauen ( leider hab ich nicht das ganze potenzial bis 112ccm genutzt) alles aus teilen die zuhause herumliegen, bis auf zylinder und kuwe. wie ihr seht ist hier nicht viel von der stange verfügbar, somit  wurde viel geschweißt, gefräst, gedreht, gespindelt usw. hier einige bilder von 0 weg bis zum jetztigen ende ( gibt natürlich mehr bilder) nebenbei haben @lukulus und ich noch eine wette bei der prüfstandsgaudi am laufen ( 1 flasche diplomat zahlt der verlierer) deswegen gibt es erst bei der Prüfstandsgaudi leistungsdiagramme bilder sagen mehr als 1000 worte        
    • Abgesehen von den doofen Sättel und dem Chromgebamsel sieht die PX aber gut aus   Das heißt, du hast jetzt einen Roller gefunden?
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