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Ab wann ist Eigentum kein Eigentum mehr ?


sucram70

Empfohlene Beiträge

Hab mich eben die Schwindsucht geärgert.

Nachdem wir ein altes Haus gekauft haben, sind am Samstag die Badezimmer rausgebombt worden. Schutt und Porzellan/Fliesen kamen in 2 Container auf der Straße.

Die Metallbadewanne und -duschtasse lagen in der Einfahrt (ok, recht nah am Bürgersteig). Diese wollte ich heute zum Eisenhändler bringen und versilbern.

Sonntagabend bin ich nochmal am Haus vorbei, und Wanne und Duschtasse waren weg, einfach weg.

Zugegeben, wenn Samstags der Schrottheini vorbeikommt, lege ich auch immer Eisenreste an den Straßenrand.

Aber hier waren die Teile klar auf dem Grundstück deponiert.

Das nennt man wohl Diebstahl, oder ?

Was meint ihr ?

Gruß, Marcus

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wohin soll ich die 1,80€ überweisen? Sei froh das es weg ist.

Ich wollte hier keine Diskussion führen, ob sich was lohnt oder nicht.

Diese Art von Kommentaren kann man sich getrost sparen.

Der Schrotthändler ist 3 km entfernt. Die alten Heizkörper haben immerhin 35 Euro gebracht.

Na, Schlaumeier ???

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Damit das ganze hier nicht versumpft so wie immer,

hier meine bescheidene Laienmeinung:

Bist Du sicher, dass nur diese Schrottheinis mit ihren Schrammellastern das mitgenommen haben könnten?

Kuck ich mir vergleichbare Typen bei mir in der Stadt an, so unterstelle ich denen nicht die größte Intelligenz und auch keine Unterscheidung dessen, was offensichtlich aufgegebenes Eigentum ist.

Die Statuten der Städte sehen glaub ich vor, dass selbst Sperrmüll am Straßenrand, schon mal gar nicht Müll auf eigenem Grundstück, immer noch Dir gehört und bei der Abholung dann dem Entsorger. Wer sich da in der Zwischenzeit bedient, begeht in der Logik der Beamtenloge Diebstahl.

Ende des Laientheaters.

Vielleicht können Juristen zu offensichtlich aufgegebenem Eigentum und Sperrmüll im Detail noch was ablassen, wenn ihr Standesrecht eine kostenlose Auskunft zulässt.

:thumbsdown:

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Genau so sieht das aus.

Beim letzten Sperrmüll hat mir jemand freundlicherweise nen Karton Müll zu gestellt.

Die Jungs vom Landkreis haben den schön stehen lassen.

Ich hab dann beim Amt angerufen und da wurde mir gesagt weils vor meinem Grundstück liegt ists mein Müll und mein Problem.

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Ok, Strafrecht für Anfänger:

Fremd als objektives Tatbestandmerkmal ist hier schon mehr als fraglich, weil Eigentum aufgegeben worden sein könnte.

Im subjektiven Tatbestand braucht der Täter Vorsatz. Wissen und Wollen in Bezug auf die Erfüllung des objektiven Tatbestands.

Ich würde auch glauben, die Wanne ist aufgeben worden und würde nicht bewusst fremden Gewahrsam brechen wollen.

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