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Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Servus

seit jahren fahr ich nun den Buzzetti mit den 2 Federn an der PX heuer war kurt kleinlich dran und hatr genörgelt..die zwei federn wär schön weil wegen sicherheit aber ob das teil da dran darf weiss er ja nicht und deshalb will er abe , KBA oder sonstigen nachweis...

Gibts da irgendwas wie ich das ohne die demontage über die Bühne bekomme?

Briefkopie von einem anderen Roller reicht ihm nicht- hab ich schon gefragt- er will wissen ob DIESER ständer an DIESEN Roller darf...kurt kleinlich halt :thumbsdown:

Andere variante wäre den schitt bei scootec in essen eintragen zu lassen...zusammen mit dem auspuff...aber da ich ja nun heuer beim TÜV Nord war muss ich doch auch mindestens wieder zu einer TÜV Station?

Grüße Plüm

Geschrieben (bearbeitet)

Hi.

Wo Du warst und wieder hingehst ist vollkommen Wurscht. Ich habe mit meinem /8er mal nacheinander drei verschiedene Prüfstationen abgeklappert. 2x negativ, 1x positiv. Bei den 2x ngativ waren von den jeweils drei Mängeln zwei nicht identisch. :thumbsdown:

Bis auf die Kosten hat das keinen Nachteil für Dich.

Mein Buzzetti wurde übrigens letzte Woche mit einer Feder eingetragen.

Erinnert mich an nen Artikel aus der Auto-Bild. Mann fährt mit dreckigem (innen&außen) Benz zu TÜV, Dekra, GTÜ. Fällt immer durch. Danach ab mit der Kiste durch die Waschanlage, aussaugen, innen sauber machen. Am nächsten Tag fährt seine Freundin zu den drei Prüfeinrichtungen und kommt immer durch.

Was die eintragen und was die Plakette kriegt hängt leider oft zu einem guten Teil davon ab, ob die Herren Prüfer diese Woche schon mal ran durften und/oder morgens guten Stuhlgang hatten. Was aber auch Vorteile hat. Scheint die Sonne, sie haben sich ausgevögelt und der Darm ist leer, dann kriegste auch die 2,5cm überstehenden Felgen eingetragen.

Liebe Grüße,

Olli

[edit]Normalerweise solltest Du das Teil auch stillegen können, will heißen halbwegs sachgerecht fixieren und ihn damit zu einem unnützen Anbauteil machen. Wenn Du den als Antenne ans Heck schraubst gibt es ja auch keine Probleme.[/edit]

Bearbeitet von alterfuchs
Geschrieben

danke für den link...

glaub die beim tüv wollen primär sehen das es sich um ein teil für die vespa handelt,, halt mit eingeschlagener nummer oder so..er stellte sich ja auch an wenn ich eine briefkopie mitbringen würde..DER muss für DIE vespa passen...vielleicht nehm ich mal den katalog und den ausdruck mit :thumbsdown:

noch einer nen tipp?

danke euch

Geschrieben

Das Problem ist doch, dass der TÜV Nord seine Mitarbeiter quasi entmündigt hat und außerhalb eh schon mit Gutachten versehener Teile kein Prüfer mehr was abnehmen und eintragen will. Deswegen ja auch mein Tip, zu einer anderen TÜV-Institution (Rheinland etc.) zu fahren.

Geschrieben

Jo, genau. Fahr mit dem Roller zum TÜV Rheinland, und guck das der Seitenständer von alleine einklappt. Und nicht erst erzählen, dass Du vorher schon beim TÜV Nord warst.... Sollte klappen (zur Not darauf bestehen, dass der Prüfer "sachverständig tätig" wird...)

Ausserdem kannst Du mit Leuten vom TÜV Rheinland i.d.Regel besser arbeiten und reden als mit den Spacken von TÜV Nord...

Geschrieben

Jo, genau. Fahr mit dem Roller zum TÜV Rheinland, und guck das der Seitenständer von alleine einklappt. Und nicht erst erzählen, dass Du vorher schon beim TÜV Nord warst.... Sollte klappen (zur Not darauf bestehen, dass der Prüfer "sachverständig tätig" wird...)

Ausserdem kannst Du mit Leuten vom TÜV Rheinland i.d.Regel besser arbeiten und reden als mit den Spacken von TÜV Nord...

ok nu is ja der tüv rheinland für mich nicht grad um die ecke...komme aus BO...gibts noch alternativen? gtü??

Geschrieben

... als mit den Spacken von TÜV Nord...

So übel sind die da auch nicht!

Mein Buzzetti (mit 2 Federn) wollte auch nicht von selbst, durfte vorm Prüfer mit WD40 ran und musste ihm dann nur zeigen, dass er 3x von selbst einklappt, bevor er ihn eingetragen hat. Ohne ein Gutachten.

D.

Geschrieben (bearbeitet)

cut , gfk sitzbank und und und

aber davon ist doch sicherlich das eine oder andere eingetragen, oder ?

tante beate sagt noch:

plakete und stempel im schein ist eines - in der allgemeinen verkehrskontrolle sind eingetragene teile sicher von vorteil wenn man an einen ganz heissen freund und helfer gerät

Bearbeitet von T5Pien
Geschrieben

Servus

seit jahren fahr ich nun den Buzzetti mit den 2 Federn an der PX heuer war kurt kleinlich dran und hatr genörgelt..die zwei federn wär schön weil wegen sicherheit aber ob das teil da dran darf weiss er ja nicht und deshalb will er abe , KBA oder sonstigen nachweis...

Klappt das Teil von alleine ein? Warum fürn TÜV nicht kurz wegbauen?

Geschrieben

So übel sind die da auch nicht!

Naja, wollte auch nich alle über einen Kamm scheren.

Wollte nur ein bißchen Werbung machen... :thumbsdown:

Also nix für ungut!

Fakt ist: Die Kiste brauch ja nen Ständer damit sie nich umkippt. Wenn kein Mittelständer mehr dran ist, wird sich wohl kein halbwegs normaler Prüfer quer stellen... Der Seitenständer muss halt unbedingt selbst einklappen oder einen Killschalter (Zündunterbrecher) haben.

Wenn Du noch nen Mittelständer dranhast, und der Prüfer sich total verbockt, dann mach Dir die Arbeit, und mach den Seitenständer halt einfach ab und gut is. :crybaby:

post-31024-006387500 1286824656_thumb.jp

Geschrieben

Auch ein Seitenständer hat noch mehr Vorgaben zu erfüllen als nur das einklappen von selbst. Ist ca eine DIn A4 Seite wenn ich mich recht erinner. Ist also wie bei jeder anderen Änderung eintragungspflichtig.

Aber! Da fast jedes "normale" mopped einen Seitenständer original hat fragt normalerweise keiner danach, wenn er nicht zufällig weis (oder durch den Buzetti Schriftzug drauf gestoßen wird) das das Teil nachträglich dran gekommen ist.

Gruß aus Kiel

matze

Geschrieben

Ist auch Bj. abhängig.

Bis 1976 braucht der Seitenständer sogar noch nicht mal von selber einklappen. Mußdan auch nicht eingetragen werden.

Bei neueren Bj. braucht der Seitenständer auch nicht eingetragen zu werden, wenn der Motor nicht anspringt, solange der Ständer ausgeklappt ist. Hol Dir einfach einen Bremslichtschalter vom Louis, Polo etc und bau Dir eine Vorrichtung an den Seitenständer.

Geschrieben

Ist auch Bj. abhängig.

Bis 1976 braucht der Seitenständer sogar noch nicht mal von selber einklappen. Mußdan auch nicht eingetragen werden.

Bei neueren Bj. braucht der Seitenständer auch nicht eingetragen zu werden, wenn der Motor nicht anspringt, solange der Ständer ausgeklappt ist. Hol Dir einfach einen Bremslichtschalter vom Louis, Polo etc und bau Dir eine Vorrichtung an den Seitenständer.

Kannst Du mir sagen wo das steht - nur falls der Prüfer mal Schwierigkeiten macht.

Geschrieben

Ist auch Bj. abhängig.

Bis 1976 braucht der Seitenständer sogar noch nicht mal von selber einklappen. Mußdan auch nicht eingetragen werden.

Wo steht das?

Bei neueren Bj. braucht der Seitenständer auch nicht eingetragen zu werden, wenn der Motor nicht anspringt, solange der Ständer ausgeklappt ist.

Es reicht auch wenn eine Kontrollleuchte den ausgeklappten Zustand anzeigt oder halt die Geschichte von allein einklappt. Eingetragen muss im Regelfall da garnichts! Wo steht das? Wüsste nicht warum durch einen Ständer die Betriebserlaubnis erlöschen sollte, solange von dem Teil keine Gefährdung ausgeht, klar.

Achja, für den Herrn Sachverständigen vom TÜV NORD, EG-Richtlinie 93/31/EWG.

  • 2 Jahre später...
Geschrieben

Wo steht das?

Es reicht auch wenn eine Kontrollleuchte den ausgeklappten Zustand anzeigt oder halt die Geschichte von allein einklappt. Eingetragen muss im Regelfall da garnichts! Wo steht das? Wüsste nicht warum durch einen Ständer die Betriebserlaubnis erlöschen sollte, solange von dem Teil keine Gefährdung ausgeht, klar.

Achja, für den Herrn Sachverständigen vom TÜV NORD, EG-Richtlinie 93/31/EWG.

Da muß ich dich mal reingrätschen wo das Topic schon jemand ausgräbt.

Das der Seitenständer ein Gutachten braucht wenn er nachträglich angebaut wird steht im Verkehrsblatt S451 vom 09.06.1999

(Änderungen an Fahrzeugen u. ihre Auswirkungen auf die BE)

Ne Feder hab ich nciht.

Gruß aus Kiel

matze

Geschrieben

Da muß ich dich mal reingrätschen wo das Topic schon jemand ausgräbt.

Das der Seitenständer ein Gutachten braucht wenn er nachträglich angebaut wird steht im Verkehrsblatt S451 vom 09.06.1999

(Änderungen an Fahrzeugen u. ihre Auswirkungen auf die BE)

Ne Feder hab ich nciht.

Gruß aus Kiel

matze

Is bei euch nix los? :cheers:

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