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Empfohlene Beiträge

Geschrieben (bearbeitet)

verkaufe schweren herzens meine Primavera 125 ET3!

habe sie schon gestern bei "tausche" reingesetzt, weil ich auf ne fuffi umsteigen will/muss.

der roller läuft einwandfrei und hat kein rost!

der motor ist vor 9 monaten neu abgedichtet worden.

desgleichen neue simmeringe, schaltkreuz, rennwelle...

die et3 war früher mal ein italien-import, daher gibts keine deutschen papiere.

ich fahre den roller seit dem erwerb mit alten fuffi-papieren, die ich auch dazulegen kann.

ne unbedenklichkeitsbescheinigung und neue 125er papiere sollten aber kein problem darstellen...

als preis setze ich mal zwischen 850 und 1000 euros an, je nachdem,

mit welchen teilen der neue besitzer die et3 haben will.

grob gesagt:

850 euros:

mit schwarzer originaler et3-banane und

133er polini, rennwelle, 24er phbl-gaser + membranstutzen.

1000 euros:

mit verchromter originaler et3-banane und

121er pinasco, rennwelle, 24er phbl-gaser + membranstutzen.

bilder sind HIER!

ne v50 mit rundkopf und stahlkaskade nehm ich auch in zahlung!

standort: münchen

schickt mir einfach eure preisvorstellungen per pm oder email.

gruss, david :-D

Bearbeitet von ET3
Geschrieben
Mach mal lieber mein Rechner (an den darf ich ja nich ran!)

Aaiiiight!

...und das ist auch gut so! -obwohl...du bist ja scheinbar doch dran! :-D:-(:-(

Geschrieben (bearbeitet)

über drehschieber kann die ET3 nicht mehr gefahren werden. der einlass ist bereits für membran aufgefräst.

daher auch der 24er membranstutzen; ohne vergrössern des einlasses macht der membranstutzen keinen sinn.

momentan ist der pinasco-zylinder und die originale chrombanane verbaut.

bis vor einigen wochen noch mit polini 133 und der normalen schwarzen banane.

ist alles ohne probleme eintragungsfähig!

Edit: ich probier nochmal, bessere bilder zu machen.

Bearbeitet von ET3
Geschrieben

Ich bräuchte die ET3 als 125er, sodass sie mit einem 1B Führerschein ohne Probleme gefahren werden kann...

Das ist ja soweit nicht mehr möglich, oder??

Geschrieben

@FZ.Andi:

Fahren kannst Du so oder so. Mit dem Pinasco eher besser als schlechter.

Mußt sie halt als original 125er ET3 anmelden. :-D

Geschrieben

@FZ.Andi:

zum anmelden kannst du auch den 125er pinascozylinder nehmen, wie der rainer schon richtig bemerkt hat. nen 19er shb gaser hab ich auch noch irgendwo rumliegen. daran soll's nicht scheitern.

Geschrieben

Mir gehts aber darum das die Karre "legal" angemeldet und gefahren werden kann, da sie nicht für mich ist. Was man theoretisch machen kann ist mir klar...

Geschrieben (bearbeitet)

häää? :plemplem:

wovon habe ich denn in den anderen postings geschrieben???

illegal kann man sie schon die ganze zeit fahren....

was ist denn bitte "illegal anmelden"??? ich dachte immer: "wenn tüv auf den teilen, dann alles gut!"

also...entweder du willst sie, und ich meld sie als 125er an, oder eben nicht.

was gibts da denn für unklarheiten?

Bearbeitet von ET3
Geschrieben (bearbeitet)

Mir ging es darum, dass man den Roller mit einem 1B Füherschein fahren darf. Das wäre z.B. mit dem Polini nicht mehr möglich, da er die ccm Zahl überschreitet. Ich will rechtlich einfach auf der sicheren Seite sein.

Aber egal, danke! Habe kein Interesse mehr...

Bearbeitet von FZ.Andi
Geschrieben

so...dat reicht jetzt!

@fz.andi:

wie oft soll ich das denn noch schreiben: ich meld das teil von mir aus an, und zwar als 125er! nix 133er!

was für nen führerschein du hast, kann ich doch nicht wissen!

aber ok...dann eben nicht!

@alle anderen:

also, wer den roller haben will, melde sich per email oder pm und macht irgendein vernünftiges preisangebot, sonst geht die ET3 zu ebay! :plemplem:

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    • Ah danke, wusste nicht das es so ein großes Thema ist, da mir diese beide als passend für den vergaser angezeigt wurden.
    • Ich finde es mega und das Rechtssystem der USA ist ein wirklich höchst seltsames und - zumindest in diesem Punkt - nur schwer nachvollziehbar.   Sachverhalt: Trompete bezahlt 130.000 Dollar an Stormy Daniels, damit sie den Mund hält und passierte noch vor seiner ersten Amtszeit als US-Präsident. Die Zahlung dieser Summe war nicht strafbar, aber wie Trompete die Zahlung verbucht (verschleiert) hat, sehr wohl. Deshalb kam es zu Anklage. => So weit nachvollziehbar   Urteil: a). Trompete wurde für die falsche Verbuchung der Schweigegeldzahlung für schuldig befunden. => Es war also folglich nicht mit den US-amerkanischen Gesetzen vereinbar, was er getan hat. => So weit nachvollziehbar   b). Das vom vorsitzenden Richter jetzt festgelegte Strafmaß beträgt "keine Strafe". Also weder Geldstrafe, noch Gefängnis, noch Bewährung, noch sonst irgend etwas. Trotzdem gilt Trompete als vorbestraft.   Urteilsbegründung: Eine verhängte Strafe hätte das Amt des zukünftigen Präsidenten der USA beschädigt.   => Für mich eine sensationelle Begründung, denn das heißt ganz offiziell, dass "in diesem Fall das zukünftig auszuübende Amt als US-Präsident vor einer möglichen zu verhängenden Strafe schützt, obwohl man zuvor geurteilt hat, dass das Ganze Vorgehen strafbar und nicht mit den Gesetzen vereinbar ist."   Ich versuche noch, diesen Sprung über den Wassergraben und den anschließenden Steilsprung gedanklich "unter einen Hut" zu bringen.      
    • Moin, ist das zufällig in der "Futterluke" in Dortmund-Lütgendortmund?
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