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Geschrieben (bearbeitet)

Folgende furze Krage hab ich:

Wenn ich die Kolbenringe oben in den Zylinder bündig einsetzte, wie groß darf der Luftspalt (aka das "Stoßspiel") sein?

Danke! Ein hoch auf das geballt GSF-Wissen.

Bearbeitet von allFred
Geschrieben

Kolbenringe oben in den Zylinder bündig einsetzte

Warum willst Du den Spalt da messen, wo die Kolbenringe nie laufen?

Schieb sie mit dem Kolben (rechtwinklig) Stück für Stück durch und miß in verschiedenen Höhen mit der Fühlerlehre.

- mind. ca. 0,3 mm - 0,4mm

- Möglichst überall gleich

Geschrieben

OK. Danke! Danke! Danke! (Auch an eure Arbeitgeber, die euch den GSF-Support bezahlen. :D )

Also ist die Antwort auf meine Frage: 0,2 - 0,95mm Das is gezz pauschal keine schlechte Antwort, aber ...

Zur vollständigen Klärung wäre noch die Frage nach dem Minimum und dem Maximum zu stellen, denn:

Ist das Spiel zu klein, hat der Ring keinen Platz für die wärmebedingte Ausbreitung. -> Klemmer

Ist das Spiel zu groß, sinkt die Kompression ->Leistungsverlust.

Gibt es vielleicht eine Aussage von Polini zum geforderten Produktionsmaß incl Fertigungstoleranzen?

Geschrieben

wenn ich mir hier mal als langjähriger Polinifahrer den Einwand erlauben darf.

Ich glaube nicht daß man es diesbezüglich zu genau nehmen sollte! :thumbsdown:

0,4 ist ein guter Richtwert :crybaby:

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  • Beiträge

    • Ah danke, wusste nicht das es so ein großes Thema ist, da mir diese beide als passend für den vergaser angezeigt wurden.
    • Ich finde es mega und das Rechtssystem der USA ist ein wirklich höchst seltsames und - zumindest in diesem Punkt - nur schwer nachvollziehbar.   Sachverhalt: Trompete bezahlt 130.000 Dollar an Stormy Daniels, damit sie den Mund hält und passierte noch vor seiner ersten Amtszeit als US-Präsident. Die Zahlung dieser Summe war nicht strafbar, aber wie Trompete die Zahlung verbucht (verschleiert) hat, sehr wohl. Deshalb kam es zu Anklage. => So weit nachvollziehbar   Urteil: a). Trompete wurde für die falsche Verbuchung der Schweigegeldzahlung für schuldig befunden. => Es war also folglich nicht mit den US-amerkanischen Gesetzen vereinbar, was er getan hat. => So weit nachvollziehbar   b). Das vom vorsitzenden Richter jetzt festgelegte Strafmaß beträgt "keine Strafe". Also weder Geldstrafe, noch Gefängnis, noch Bewährung, noch sonst irgend etwas. Trotzdem gilt Trompete als vorbestraft.   Urteilsbegründung: Eine verhängte Strafe hätte das Amt des zukünftigen Präsidenten der USA beschädigt.   => Für mich eine sensationelle Begründung, denn das heißt ganz offiziell, dass "in diesem Fall das zukünftig auszuübende Amt als US-Präsident vor einer möglichen zu verhängenden Strafe schützt, obwohl man zuvor geurteilt hat, dass das Ganze Vorgehen strafbar und nicht mit den Gesetzen vereinbar ist."   Ich versuche noch, diesen Sprung über den Wassergraben und den anschließenden Steilsprung gedanklich "unter einen Hut" zu bringen.      
    • Moin, ist das zufällig in der "Futterluke" in Dortmund-Lütgendortmund?
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