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Geschrieben

Wenn ein Fahrzeug schon seit 2003 keine gültige HU mehr hat, aber erst 2008 abgemeldet wurde, muß man dann nur die HU machen oder eine Abnahme? Die Grenze hierfür liegt soweit ich weiß bei 7 Jahren. Im einen Fall wäre sie schon überschritten, im anderen nicht... :thumbsdown:

Weiß es jemand vielleicht? Vielen Dank!

Geschrieben (bearbeitet)

Das Landratsamt sagt:

Nach in der Regel sieben Jahren Außerbetriebsetzung werden die registrierten Daten im zentralen Fahrzeugregister gelöscht.

Für die erneute Zulassung ist der Nachweis einer Betriebserlaubnis / Typgenehmigung erforderlich.

Als Nachweis gelten:

* Übereinstimmungsbescheinigung

* Datenbestätigung des Herstellers

* Bescheinigung über Einzelgenehmigung des unveränderten Fahrzeuges

* Sofern vorangehende Bescheinigungen nicht existieren, ist ein Gutachten nach § 21 StVZO erforderlich

Danach müsste ich wohl nur eine HU machen und dann normal wieder zulassen? Die Außerbetriebsetzung war ja erst die Abmeldung?

Bearbeitet von lindy
Geschrieben

Das Landratsamt sagt:

Danach müsste ich wohl nur eine HU machen und dann normal wieder zulassen? Die Außerbetriebsetzung war ja erst die Abmeldung?

Entscheidend ist, wann das Fahrzeug abgemeldet wurde. Das Ablaufdatum der HU ist nicht relevant.

Mein Roller war, als ich ihn wieder in Betrieb genommen habe, auch etwa 8 Jahre über der HU Frist, war aber nie abgemeldet und musste somit nicht zur Vollabnahme.

Geschrieben

So, jetzt geb ich halt auch mein Senf dazu...

TÜV ler wissen anscheinend auch nicht was alles Sache ist.

Meine PX , Nov 87 Abgemeldet, TÜV 89 abgelaufen, September 2010 TÜV gemacht und angemeldet, ( beim DEKRA tüvlen lassen) keine beanstandung.

Den 21 'er muss man nur machen, wenn man keine Papiere mehr hat, ansonsten reicht der ganz normal TÜV.

biba Covo

Geschrieben

So, jetzt geb ich halt auch mein Senf dazu...

TÜV ler wissen anscheinend auch nicht was alles Sache ist.

Meine PX , Nov 87 Abgemeldet, TÜV 89 abgelaufen, September 2010 TÜV gemacht und angemeldet, ( beim DEKRA tüvlen lassen) keine beanstandung.

Den 21 'er muss man nur machen, wenn man keine Papiere mehr hat, ansonsten reicht der ganz normal TÜV.

biba Covo

Dass man ne 21er machen muss, weil man keine Papiere mehr hat, wäre mir neu.

Ich denke, dass das bei dir im für dich positiven Sinne falsch gelaufen ist.

Geschrieben

Ah. Gut. So hatte ich das auch interpretiert.

Ich hatte halt bisher nur ausländische Roller ohne deutsche Papiere, da war eh immer eine Abnahme nötig.

Vielen Dank! :thumbsdown:

Geschrieben

genau §21 machst du wenn nichts mehr an papieren hast !

sonst ist egal wie lang schon abgemeldet ....

und das alles dank EU.

RICHTIG :thumbsdown:

Geschrieben

Ah. Gut. So hatte ich das auch interpretiert.

Ich hatte halt bisher nur ausländische Roller ohne deutsche Papiere, da war eh immer eine Abnahme nötig.

Vielen Dank! :crybaby:

Die IWL-Papiere zählen als deutsch... :thumbsdown:

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