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Empfohlene Beiträge

Geschrieben (bearbeitet)

moin,

ich bin gerade in meinem arbeitsvertrag dadrauf gestossen, das ich ne kündigungsfrist von 1 monat zum montasende habe. heisst das nun das ich beispielsweise zum 01.12. oder zum 03.12. (28 tage) kündigen muss, wenn ich zum 31.12. gehen möchte.

daniel

Bearbeitet von odeseus
Geschrieben

moin,

ich bin gerade in meinem arbeitsvertrag dadrauf gestossen, das ich ne kündigungsfrist von 1 monat zum montasende habe. heisst das nun das ich beispielsweise zum 01.12. oder zum 03.12. (28 tage) kündigen muss, wenn ich zum 31.12. gehen möchte.

daniel

Kannst Du mal den Text Deines Arbeitsvertrages hinsichtlich Kündigungsfristen posten? Häufig ist nämlich vereinbart, dass die nach Betriebszugehörigkeit länger werdenden Kündigungsfristen des Arbeitgebers (§ 622 BGB) auch für den Arbeitnehmer gelten (wenn Du allerdings noch keine 5 Jahre bei dem Laden bist, sind diese Kündigungsfristen nicht länger als einen Monat).

Sollte für Dich tatsächlich eine einmonatige Kündigungsfrist zum Monatsende gelten, so muss die Kündigung vor dem 30.11.2010, 23.59 Uhr dem Arbeitgeber nachweislich zugehen, damit am 31.12.2010 Dein letzter Arbeitstag ist (Du kannst ihm die Kündigung auch zum jetzigen Zeitpunkt übergeben, das Ergebnis ist dasselbe). Nachweislich bedeutet: unterzeichnete Bestätigung des Arbeitgebers, unter Anwesenheit von Zeugen, ... Bei Briefen (auch Einschreiben) wäre ich eher vorsichtig.

Grüße

Flameboy

Geschrieben (bearbeitet)

Falls du früher gehen willst, kannst du das mit einem Aufhebungsvertrag machen. Hat bei mir gut geklappt.

daran habe ich auch schon gedacht, da bei uns momentan aber fahrermangel herrscht, ist es eher unwahrscheinlich, das mein chef sich darauf einlässt.

Kannst Du mal den Text Deines Arbeitsvertrages hinsichtlich Kündigungsfristen posten? Häufig ist nämlich vereinbart, dass die nach Betriebszugehörigkeit länger werdenden Kündigungsfristen des Arbeitgebers (§ 622 BGB) auch für den Arbeitnehmer gelten (wenn Du allerdings noch keine 5 Jahre bei dem Laden bist, sind diese Kündigungsfristen nicht länger als einen Monat).

Sollte für Dich tatsächlich eine einmonatige Kündigungsfrist zum Monatsende gelten, so muss die Kündigung vor dem 30.11.2010, 23.59 Uhr dem Arbeitgeber nachweislich zugehen, damit am 31.12.2010 Dein letzter Arbeitstag ist (Du kannst ihm die Kündigung auch zum jetzigen Zeitpunkt übergeben, das Ergebnis ist dasselbe). Nachweislich bedeutet: unterzeichnete Bestätigung des Arbeitgebers, unter Anwesenheit von Zeugen, ... Bei Briefen (auch Einschreiben) wäre ich eher vorsichtig.

Grüße

Flameboy

ich bin jetzt seit 2 jahren und nicht ganz 2 monaten im unternehmen.

auf den §622 bgb bin ich auch schon gestossen, es seht aber halt nirgends die definition von "1 monat". heisst das nun wirklich das es ein kalender monat gemeint ist, würde die tätsächliche kündigungsfrist ja zwischen 28, 29, 30 und 31 tagen variieren.

Bearbeitet von odeseus
Geschrieben

Servus!

daran habe ich auch schon gedacht, da bei uns momentan aber fahrermangel herrscht, ist es eher unwahrscheinlich, das mein chef sich darauf einlässt.

ich bin jetzt seit 2 jahren und nicht ganz 2 monaten im unternehmen.

auf den §622 bgb bin ich auch schon gestossen, es seht aber halt nirgends die definition von "1 monat". heisst das nun wirklich das es ein kalender monat gemeint ist, würde die tätsächliche kündigungsfrist ja zwischen 28, 29, 30 und 31 tagen variieren.

Richtig, so isses.

greets,

Jan

Geschrieben

ich bin jetzt seit 2 jahren und nicht ganz 2 monaten im unternehmen.

auf den §622 bgb bin ich auch schon gestossen, es seht aber halt nirgends die definition von "1 monat". heisst das nun wirklich das es ein kalender monat gemeint ist, würde die tätsächliche kündigungsfrist ja zwischen 28, 29, 30 und 31 tagen variieren.

§ 622 Abs. 2 BGB (gekürzt):

"Für eine Kündigung durch den Arbeitgeber beträgt die Kündigungsfrist, wenn das Arbeitsverhältnis in dem Betrieb oder Unternehmen

1. zwei Jahre bestanden hat, einen Monat zum Ende eines Kalendermonats (...)"

Zusammengefasst bedeutet dies, dass Du in einem Kalendermonat kündigen musst, um zum Ende des Folgemonats aufhören zu können. Du kannst und musst also ab sofort bis 30.11.2010 kündigen, um am 31.12.2010 aufhören zu können.

Grüße

Flameboy

Geschrieben (bearbeitet)

Nach BGB wird ein Kalendermonat immer mit 30 Tagen berechnet (§ 191 BGB), was z. B. für Zahlungsverpflichtungen oder Zinsberechnungen gilt. Regeln zur Fristberechnung findest du in den §§ 186 ff BGB. Entscheidend ist z. B. oftmals, ob das Datum des Fristendes auf ein Wochenende fällt.

Grundsätzlich ist es aber so, dass unter Voraussetzung einer einmonatigen Kündigungsfrist zum Jahresende (31.12.) dem Vertragspartner die Kündigung nachweislich bis zum 30.11., 23:59 Uhr vorliegen muss. Ausnahmen/Abweichungen wegen Wochenende oder Feiertagen siehe oben.

Bearbeitet von sidewalksurfer

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