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Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Guten Tag, da die Suche zu dem Thema, welches mir auf der Seele liegt :thumbsdown: nichts ausspuckt, einmal hier:

Habe vor 2 Monaten extra auf Reifen mit hohem Geschwindigkeitsindex umgerüstet um ein paar Eintragungen (Motorleistungssteigerung) beim TÜV eintragen zu lassen. Jetzt war ich bis dato noch nicht beim TÜV. Leider liegt ja jetzt in dem Großteil der Republik Schnee und Eis.....Meine Frage ist, muss man Winterreifen (die ja auch einen hohen Geschwindigkeitsindex haben müssen) aufziehen, wenn man beim TÜV vorstellig wird. Oder betrifft das neue Gesetz nur das Verhältnis zur Rennleitung, wenn man ohne Winterreifen angehalten wird und auf die Tüvprüfung hat das keine Auswirkung.

Wahrscheinlich ist die Frage trivial aber ich kann sie mir nicht selbst beantworten.

Danke für posts.

Geschrieben

..Roller oder PKW?

TÜV Abnahme hat nichts mit der Witterung zu tun.

Es geht um einen Roller. Verstehe ich dich richtig, dass mit Sommerreifen auch bei dieser Witterung der Tüv sein Testat gibt, wenn sonst ales o.k ist? Habe irgendwie das Gefühl, dass sie argumentieren, dass das Fzg nicht der Strassenverkehrsordnung entspricht....

Geschrieben (bearbeitet)

wilst du denn winterreifen haben?

wenn ja könnte man doch auch einfach nen "j" winterreifen draufziehen und in der nähe des tachos nen aufkleber mit "m&s - max 100km/h" dranpappen - viel schneller ist man bei schnee eh nicht unterwegs glaube ich ....

Bearbeitet von vespamichi
Geschrieben (bearbeitet)

Du hast da was falsch verstanden: Es geht beim TÜV darum, das das Fahrzeug der StVZO entspricht, und da steht drin dass die Bereifung der Witterung angepasst sein muss.

Wenn draussen 2m Schnee neben der Strasse liegt, aber die Strasse schneefrei und trocken ist, kannste mit Sommerreifen und 1,6mm Profiltiefe rumfahren, das ist absolut legal (macht aber absolut kein Sinn... :thumbsdown: , aber darum gehts ja nicht...).

Wenn Du deinen Roller beim TÜV vorstellst, und da sind (ausreichend profilierte) Sommerreifen drauf, dann wird da vom TÜV niemand was dran auszusetzen haben... :crybaby:

Ausserdem sind die Prüfer beim TÜV nicht von der Rennleitung... :crybaby:

Ergänzend dazu: Straßenverkehrsordnung (§ 2 Abs. 3 a StVO):

„Bei Kraftfahrzeugen ist die Ausrüstung an die Wetterverhältnisse anzupassen. Hierzu gehören insbesondere eine geeignete Bereifung und Frostschutzmittel in der Scheibenwaschanlage.“

Bearbeitet von OFFI
Geschrieben

Bei mir machen die Herren vom Tüv immer eine Probefahrt auf öffentlichen Straßen.

Ob die das bei der aktuellen Witterung mit Sommerreifen machen, bezweifle ich schon aus Haftungsgründen.

Am besten mal beim TÜV anrufen und nachfragen.

lg spondy

Geschrieben

wenn ich bei dieser witterung zur hauptuntersuchung (ja, SO heisst das) vorstellig werde, reicht schon die tatsache dass ich heile & am stück ankomme aus,

die plakette zu erteilen. da gibt es kaffee, licht/blinker/hupe und das wars.

was sollte bei konsequenter umsetzung aus einer M&S-reifen-pflicht für zweiräder dann werden-

zwangs-saisonkennzeichen??

Geschrieben

Wenn Du unbedingt jetzt zum TÜV musst, wären M+S-Reifen sowieso die bessere Wahl, da ich davon ausgehe, dass Du vorhast, die Mopete auch im Winter zu bewegen.

Wenn Du allerdings eh nich vorhast, das Teil im Winter zu fahren, dann befördere das Ding halt in den Winterschlaf und mach den TÜV im Frühjahr... Dann brauchste auch keine M+S-Reifen... :thumbsdown:

Zur Geschwindigkeitsfrage: M+S-Reifen mit 100km/h-Freigabe sind grundsätzlich auch auf schnelleren Kfz zulässig, es muss nur ein Hinweis-Aufkleber (für den Fahrer gut sichtbar) angebracht werden. Sowas gibts bei jedem Reifenhändler oder bei ATU/Pitstop etc... Das gilt natürlich nur für M+S-Bereifung, nicht für Sommerreifen!

Geschrieben

es muss nur ein Hinweis-Aufkleber (für den Fahrer gut sichtbar) angebracht werden. Sowas gibts bei jedem Reifenhändler oder bei ATU/Pitstop etc... Das gilt natürlich nur für M+S-Bereifung, nicht für Sommerreifen!

Joa, SOWAS. :thumbsdown:

Geschrieben

wenn du eh im winter fährst - kauf welceh - wenns nur um hu geht - was ist, wenn Du den roller in Kastenwagen/hänger anlieferst ? ! dann ist es wohl kein argument...

ebenso, wenn ein TÜV Mensch auf öffentlicher Straße mit dem roller fährt...seine Sache, denke ich - bei uns sind die Gelände ausreichend für Fahrten, bis jetzt.

Gruß

Geschrieben

...und wenn beim TÜV Schnee liegt, dann probiers doch mal mit diesem Umbausatz:post-31024-051958500 1291140724_thumb.jp

Danke für den Tip, doch muss ich gestehen, bei dem Umbau würde bestimmt der Pott, den ich mir ja eintragen lassen möchte, hinten an der Kufe schleifen und das sieht der Prüfer nicht gerne............Darum scheidet die Variante aus. :thumbsdown:

  • 3 Wochen später...
Geschrieben

Die gesetzliche winterreifenpflicht ist eine verhaltensregel für Kraftfahrer und hat tatsächlich nix mit den technischen Prüfpunkten bei der Hauptuntersuchung zu tun. Es gibt hierzu offizielle Vorgaben beim TÜV Nord.

Der Weg zur Prüfstelle ist sicherlich der anspruchsvollere Part.

Gruß, Nölz.

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