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Verwalter will Parkausweise einführen


Gnau_So

Empfohlene Beiträge

Hi,

hab mal ne Frage, die mir unter den Nägeln brennt.

Ich wohne seit einiger Zeit in einem Reihenhaus, vor dem mehrere Parkplätze für die Mieter sind. Leider nicht genug für alle Anwohner. Zumindest wird es Abends manchmal knapp einen Parkplatz in der Nähe zu finden, was aber aus meiner Sicht bis jetzt immer geklappt hat. Diese Parkplätze gehören zum Haus und befinden sich auf Privatgelände.

Jetzt hat der neue Hausverwalter (2-3 Monate dabei) eine ganz tolle Idee und wird zum 15. Dezember Parkausweise einführen. :thumbsdown: Jedem Haushalt soll genau ein Ausweis, und somit ein Parkplatz zustehen. :crybaby::crybaby: Wer nach dem 15. ohne erwischt wird, soll mit "entsprechenden Maßnahmen" rechnen.

Nun haben ich und meine Frau aber zwei Autos. Wenn ich Tagsüber weg bin, steht der Wagen meiner Frau natürlich auf einem der Parkplätze vorm Haus. Sie wird wohl kaum mit einem 4 Monate altem Kind und dem Einkauf durch die Gegend laufen...

Die nächste Möglichkeit in der Nähe zu parken wäre nämlich ca. 500 Meter weit weg. (Anders herum natürlich auch nicht. Ich = am Arsch der Welt / sie = den Ausweis)

Meine Frage: Darf der das so einfach machen??

Irgendwie fühle ich mich ein wenig ungerecht behandelt. It doch Scheiße! Die Verwandten z.B. können uns dann nicht mal mehr besuchen, da sie hier ja nicht mehr parken können.

Unter diesen Bedingungen zumindest habe ich den Mietvertrag damals nicht unterschrieben. Zumindest steht dort nicht ein Wort über die Parkplätzemenge/Haushalt.

Sorry, wurde länger als gedacht...

Gruß

Klingt ja voll nach Muschi...

Bearbeitet von Gnau_So
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Werfe mal nen Blick nach Lübeck...das ist auch äußerst brutal dort.

Wobei ich es generell erstmal fair finde,wenn jeder Haushalt einen Platz erhält.

Edith sacht noch,daß das natürlich die Eigentümergemeinschaft beschließen muß.

Bearbeitet von Rakete
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Naja, in Lübeck ist es bestimmt schlimm. Aber deswegen wohn ich da ja nicht :thumbsdown:

Ein Parkplatz pro Haushalt kingt zwar fair, aber ob ich unter diesen Umständen angemietet hätte...? Wir sind eben auf zwei Autos angewiesen.

Was ich viel eher einsehe ist, dass die Mieter, die Abends mit Firmenwagen oder mit Anhängern auf den Parkplätzen stehen, da zu unrecht parken.

@Ascona: Danke erstmal. Ich lese da was von "Jahrelang geübter Praxis", wo der Vermieter das Parken nicht einfach wieder einschränken, oder gar Plätze vermieten kann. (Wohnanlage steht seit 2001. Seit dem "wildes Parken") Aber das trifft bei mir nicht ganz zu, denke ich.

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Hast Du Dir doch selbst zuzuschreiben, niemand zwingt Dich dort zu wohnen bzw. Dir war die Parkplatzsituation vor Ort ja wohl schon vor Anmietung bekannt. Wenn der Verwalter nun versucht da eine faire Lösung für alle Beteiligten zu erzielen ist das doch eher begrüßenswert. Mal ganz davon abgesehen daß dieses drittklassige "auf Auto angewiesen"-Gefasel völlig neben der Spur ist, auch das ist hausgemacht bzw. Faulheit/Bequemlichkeit. Z.B. könnte sich Dein Hausdrachen evtl. mal ein zweckangepasstes Fahrrad (gibt da tolle Dinger mittlerweile, unsere holländischen Nachbarn sind ganz groß in sowas) beschaffen und schon ist das Problem gelöst. Ist auch gut gegen Orangenhaut an den Oberschenkeln. :thumbsdown:

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Wieso kann euch dann keiner mehr besuchen? Kann der Besuch keine 500 Meter mehr laufen? Drehen die um, wenn kein Parkplatz mehr frei ist? Und was ist schlimm, wenn du halt eben immer die 500 Meter läufst und deine Frau auf dem Stammparkplatz immer steht? Ich verstehe deine Argumentation nicht ganz.

Ich an Stelle des Hausverwalters würde jeder Wohneinheit einfach einen festen Parkplatz zuweisen und gut ist. Dazu "Reserviert" oder Kennzeichenschilder dran an den Parkplatz und der Käse ist gegessen. Was der jeweilige Benutzer der Wohneinheit auf diesen Parkplatz stellt, ist dann sein Problem. So kenne ich das eigentlich nur.

@Klingelkasper: Geh du mal mit einem Sack voller Einkäufe und einem Baby ein längeres Stück. Das macht keinen Spaß, auch mit dem speziellen Fahrrad nicht.

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Servus!

Ein Parkplatz pro Haushalt kingt zwar fair, aber ob ich unter diesen Umständen angemietet hätte...? Wir sind eben auf zwei Autos angewiesen.

Was ich viel eher einsehe ist, dass die Mieter, die Abends mit Firmenwagen oder mit Anhängern auf den Parkplätzen stehen, da zu unrecht parken.

Gehts noch??? Komm mal wieder runter! Mieter ist Mieter - und der ist deshalb auch nicht weniger Wert als du, nur weil er sein Auto als Firmenwagen hat - und sich nicht wie du 2 Privatwagen leisten kann!!! :thumbsdown:

Mal ein Vorschlag:

Gib deiner Frau mit dem Kind die Parklizenz und du tust was für deine Gesundheit und läufts zur Abwechslung mal 500m! :crybaby::inlove:

Zum rechtlichen:

Solche Regelungen sind dazu da, die Bewohner vor "Fremdparkern" zu schützen. Damit ist aber zB. ein Österreichischer Skiort gemeint, bei dem auf dem Parkplatz für 15 Autos 12 Tourikarren stehen, die alle nur in der Stadt shoppen sind oder die 2 Öcken Parkgebühr an der Bahn nicht berappen wollen. Dann wird einfach der Parkraum auf die Parteien verteilt.

Stell dir einfach mal vor, du hast im Erdgeschoß nen Supermarkt: der hat pro Tag etwa 100 "Besucher" seiner Mieträume. Da wärst du wohl dann auch froh um ne Parklizenz, er nicht. :crybaby:

greets,

Jan

PS.: Warum glaubst du das es in München so viele Roller gibt?

Parklizenzen auf Privatgrund, bei uns kannste froh sein wenn de vom Parkplatz bis heim nich die U-Bahn nehmen musst... :inlove:

Bearbeitet von freerider13
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Ich dachte für solche Spezialfälle hat Piaggio die PKXL-Automatik gebaut ?

Morgens drauf setzen , 500m zum Auto fahren, umsteigen, weiter geht es. :thumbsdown:

Vielleicht finanziert der böse Vermieter ja auch einen Seegway oder wie die heißen, sollen aber nicht ungefährlich sein....

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Hi,

hab mal ne Frage, die mir unter den Nägeln brennt.

Ich wohne seit einiger Zeit in einem Reihenhaus, vor dem mehrere Parkplätze für die Mieter sind. Leider nicht genug für alle Anwohner. Zumindest wird es Abends manchmal knapp einen Parkplatz in der Nähe zu finden, was aber aus meiner Sicht bis jetzt immer geklappt hat. Diese Parkplätze gehören zum Haus und befinden sich auf Privatgelände.

Jetzt hat der neue Hausverwalter (2-3 Monate dabei) eine ganz tolle Idee und wird zum 15. Dezember Parkausweise einführen. :crybaby: Jedem Haushalt soll genau ein Ausweis, und somit ein Parkplatz zustehen. :crybaby::inlove: Wer nach dem 15. ohne erwischt wird, soll mit "entsprechenden Maßnahmen" rechnen.

Nun haben ich und meine Frau aber zwei Autos. Wenn ich Tagsüber weg bin, steht der Wagen meiner Frau natürlich auf einem der Parkplätze vorm Haus. Sie wird wohl kaum mit einem 4 Monate altem Kind und dem Einkauf durch die Gegend laufen...

Die nächste Möglichkeit in der Nähe zu parken wäre nämlich ca. 500 Meter weit weg. (Anders herum natürlich auch nicht. Ich = am Arsch der Welt / sie = den Ausweis)

Meine Frage: Darf der das so einfach machen??

Irgendwie fühle ich mich ein wenig ungerecht behandelt. It doch Scheiße! Die Verwandten z.B. können uns dann nicht mal mehr besuchen, da sie hier ja nicht mehr parken können.

Unter diesen Bedingungen zumindest habe ich den Mietvertrag damals nicht unterschrieben. Zumindest steht dort nicht ein Wort über die Parkplätzemenge/Haushalt.

Sorry, wurde länger als gedacht...

Gruß

Klingt ja voll nach Muschi...

So wie ich das verstehe, hast Du von einem Vermieter ein Reihenhaus gemietet. Dieser Vermieter ist der Eigentümer von Deinem Haus.

Die Reihenhäuser werden von einer Hausverwaltung verwaltet.

Stimmt es bis jetzt noch?

Die Hausverwaltung darf aber nur Sachen machen, die die Eigentümer auch erlauben. Oder wünschen.

Wenn der Verwalter nun vorschlägt, die Parkplätze gezielt zu verteilen, weil die auf dem privaten Gemeinschaftsgrundstück sind, und die Eigentümer in einer einfachen Mehrheit dafür sind, dann kann der Verwalter das machen.

Üblicherweise gibt es sogenannte Teilungserklärungen, in denen steht klipp und klar drin, wofür welcher Raum, welche Fläche usw. genutzt werden darf.

Und wem was gehört.

Keller vom Haus "Gnau_So" gehört dem Herrn Gnau_So, und darf nur von ihm genutzt werden. Als Keller.

Die Parkplätze vor den Häusern, auch vor Haus "Gnau_So", gehören der Gemeinschaft und dürfen auch von der Gemeinschaft genutzt werden.

Die gemeinsame Mülleimeranlage darf von der Gemeinschaft als Müllabladeplatz genutzt werden. Aber nicht um Fahrräder abzustellen.

So eine Teilungserklärung darf, wenn sie notariell beglaubigt ist, nicht mehr geändert werden. Bumm, aus.

Also könnte es möglicherweise interessant sein, mal einen Blick in die Teilungserklärung zu werfen.

Oder mit Deinem Eigentümer zu sprechen, wieso der Verwalter diesen Auftrag zur Parkplatzverteilung bekommen hat. Oder woher diese Idee überhaupt kommt.

Mit der Information, die Du hier geäußert hast, ist es aber etwas schwierig das besser beurteilen zu können. :thumbsdown:

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Hi nochmal,

erstmal danke für die zahlreichen Antworten.

Hast Du Dir doch selbst zuzuschreiben, niemand zwingt Dich dort zu wohnen bzw. Dir war die Parkplatzsituation vor Ort ja wohl schon vor Anmietung bekannt.

Welche damals, wie richtig erkannt, eine andere war, als sie jetzt geplant ist.

Wenn der Verwalter nun versucht da eine faire Lösung für alle Beteiligten zu erzielen ist das doch eher begrüßenswert.

Ja, ist es. Gebe ich dir recht. Aber warum so, und nicht ein fester Platz mit Kennzeichen/o.ä.? Da kann dann meine Frau stehen, oder ich eben. Oder mein Roller, mein Fahrrad, Zelt, Waschmaschine....

Mal ganz davon abgesehen daß dieses drittklassige "auf Auto angewiesen"-Gefasel völlig neben der Spur ist, auch das ist hausgemacht bzw. Faulheit/Bequemlichkeit. Z.B. könnte sich Dein Hausdrachen evtl. mal ein zweckangepasstes Fahrrad (gibt da tolle Dinger mittlerweile, unsere holländischen Nachbarn sind ganz groß in sowas) beschaffen und schon ist das Problem gelöst. Ist auch gut gegen Orangenhaut an den Oberschenkeln. :-D

Ja ne, klar.

Wieso kann euch dann keiner mehr besuchen? Kann der Besuch keine 500 Meter mehr laufen? Drehen die um, wenn kein Parkplatz mehr frei ist?

;-) Ja!

Und was ist schlimm, wenn du halt eben immer die 500 Meter läufst und deine Frau auf dem Stammparkplatz immer steht? Ich verstehe deine Argumentation nicht ganz.

Das Problem ist, dass der Kinderwagen nur in mein Auto problemlos hinein passt. Bei ihr nur der MaxiCosi. Deswegen fahren wir, wenn ich zuhause bin, meistens mit meinem Auto einkaufen. Und Autos tauschen will sie nicht. Sie fährt lieber mir ihrem Beetle. :thumbsdown:

Servus!

Gehts noch??? Komm mal wieder runter! Mieter ist Mieter - und der ist deshalb auch nicht weniger Wert als du, nur weil er sein Auto als Firmenwagen hat - und sich nicht wie du 2 Privatwagen leisten kann!!! :inlove:

Mal ein Vorschlag:

Gib deiner Frau mit dem Kind die Parklizenz und du tust was für deine Gesundheit und läufts zur Abwechslung mal 500m! :inlove::crybaby:

Bleib mal locker. Trink mal n schönen Tee...

So wie ich das verstehe, hast Du von einem Vermieter ein Reihenhaus gemietet. Dieser Vermieter ist der Eigentümer von Deinem Haus.

Die Reihenhäuser werden von einer Hausverwaltung verwaltet.

Stimmt es bis jetzt noch?

Ja, eine Wohnung in einem Reihenhaus. Im Haus sind 6 Wohneinheiten. Der Vermieter ist Eigentümer.

Keller vom Haus "Gnau_So" gehört dem Herrn Gnau_So, und darf nur von ihm genutzt werden. Als Keller.

Die Parkplätze vor den Häusern, auch vor Haus "Gnau_So", gehören der Gemeinschaft und dürfen auch von der Gemeinschaft genutzt werden.

Die gemeinsame Mülleimeranlage darf von der Gemeinschaft als Müllabladeplatz genutzt werden. Aber nicht um Fahrräder abzustellen.

So eine Teilungserklärung darf, wenn sie notariell beglaubigt ist, nicht mehr geändert werden. Bumm, aus.

Also könnte es möglicherweise interessant sein, mal einen Blick in die Teilungserklärung zu werfen.

Oder mit Deinem Eigentümer zu sprechen, wieso der Verwalter diesen Auftrag zur Parkplatzverteilung bekommen hat. Oder woher diese Idee überhaupt kommt.

Mit der Information, die Du hier geäußert hast, ist es aber etwas schwierig das besser beurteilen zu können. :crybaby:

Danke Dir dafür! ;-)

Habe heute zu hören bekommen, dass der Verwalter damit fremdes Parken von Anwohnern der anderen Straßenseite verhindern will, welche vor allem am Wochenende bei uns stehen, da man hier sicherer steht. Ist mir selber so noch nicht aufgefallen, aber mir völlig schlüssig. Ich finde die Idee ansich ja auch nicht schlecht. Bloß so wie sie demnächst geregelt werden soll, trift es vor allem auch die Mieter hier im Haus. (Ich steh mit dem Problem ja nicht alleine hier. Die kennen hier wohl alle keine Holländerräder. :crybaby:) Die Lösung mit dem festen Platz mit Kennzeichen/Hausnummer wäre aus meiner Sicht einfach besser. Mal sehen was da die nächste Zeit noch passiert.

Verkauft jemand zufällig ne PKXL Automatik? :crybaby:

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Das Problem ist, dass der Kinderwagen nur in mein Auto problemlos hinein passt. Bei ihr nur der MaxiCosi. Deswegen fahren wir, wenn ich zuhause bin, meistens mit meinem Auto einkaufen. Und Autos tauschen will sie nicht. Sie fährt lieber mir ihrem Beetle. :thumbsdown:

Da sach ich jetzt besser mal nix zu...

Verkauft jemand zufällig ne PKXL Automatik? :crybaby:

Hier und hier. :crybaby:

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Um es nochmal ein bißchen weiter auszuführen:

Wenn der Parkplatz nur Dir gehört, dann hast Du dafür das "Sondernutzungsrecht".

Denn der Parkplatz liegt im Bereich der Allgemeinheit, darf aber nur von Dir genutzt werden. ("Parkplatz ist reserviert für M-AB 1234")

Dieses Sondernutzungsrecht muss in der Teilungserklärung definiert werden. Und, damit es eingefordert werden kann, auch notariell beglaubigt werden. ("Sondernutzungsrecht für Parkplatz 1 gehört zur Wohnung Gnau_So.") Ansonsten gehört der Parkplatz vor Deinem Haus der Gemeinschaft. Und darf natürlich auch nur von Mitgliedern der Gemeinschaft genutzt werden.

Anders ist es, wenn es TG-Stellplätze/Parkplätze gibt, die nummeriert sind und direkt vermietet. (Vergleiche hier auch die üblichen Garagen.) Aber wenn vor der Anlage 15 Parkplätze "für Alle" da sind, dann gehören die auch "Allen".

Die direkt zu verteilen ist -meiner Meinung nach- jetzt nicht mehr möglich.

Viel Erfolg! :thumbsdown:

Bearbeitet von Beo
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