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Geschrieben

Ich am 14.09. einen Strafzettel wegen Parken

im Halteverbot erhalten, den ich natürlich

ordnungsgemäß ignoriert habe. Jetzt trudelte

am Samstag ein Schreiben von der Zentralen

Bußgeldstelle ein. Ich muß zu den 15,00 Euro

Geldbuße weitere 23,50 Euro zahlen, da der erlassene

Bescheid als unzustellbar zurück kam. :thumbsdown:

Nur weil der Horst von der Post beim ersten Anlauf

meinen Briefkasten nicht gefunden hat, soll ich

auf einmal 38,50 Euro zahlen?

Was tun? Einspruch einlegen? Bezahlen? :crybaby:

Geschrieben

Bezahlen!

Aus der OwiG kommst du kaum raus und das mit der Zustellung wäre deine Beweispflicht, wobei mir die 23 Ocken eher so vorkommen, dass die unabhängig von der Zustellbefremdung angefallen wären, weil du nicht gleich gelöhnt hast. Die Jungs und Mädels von der Bußgeldstelle haben meist den längeren Atem, denn die werden für solcherlei Atmung bezahlt.

Olli

Geschrieben

Hatte mal den Fall, dass ich tatsächlich die ersten beiden Schrieben nicht bekommen hatte und dann eine Mahnung über einen Recht hoheln Betrag, keine Ahnung mehr wie hoch genau. Geholfen hat ein Anruf bei der Stadt, hab dann nur die 5€ bezahlen müssen....

Gruß, Ralf

Geschrieben

Theoretisch könntest du auch Akteneinsicht bei der Stadt/Kreis/Landratsamt verlangen.

Geht aus deren Unterlagen hervor, dass die Knolle abgeschickt wurde, hast du ein Problem.

Gruß Dirk

Geschrieben

da du nachweisen kannst, daß du zum zeitpunkt der zustellung die adresse hattest, trifft dich keine schuld an der unfähigkeit des Postlers.....

genauso, wie wenn du nachweislich verreist warst.....

Wiedereinsetzung in den vorherigen Stand ist das Stichwort...

Rita

Geschrieben

Wiedereinsetzung ist nicht einschlägig, da ein Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zur Erhebung einer Sachrüge jedenfalls unbegründet ist, da der Betroffene nicht verhindert war, eine Frist einzuhalten.

Gute Nacht!

Dirk

Geschrieben

klar war er verhindert, die Frist einzuhalten, wenn ihm das schreiben nicht zugestellt wurde....was ja dadurch bewiesen ist, daß es an die bußgeldstelle zurückging...

anders sähe es aus, wenns verlorengegangen wäre...(z.B. im falschen briefkasten gelandet bei einem nachbarn, ders dann weggeworfen hat)

Rita

Geschrieben

Geholfen hat ein Anruf bei der Stadt, hab dann nur die 5€ bezahlen müssen....

Ich würde auch bei der Stadt anrufen und sagen, Du hättest den ersten Brief nicht bekommen. Du hast schließlich nen Fehler gemacht, und wärst na klar bereit den auch zu bezahlen, 15€. Klappt immer in Hannover!

Nicht zahlen würde ich lassen, die haben doch den längeren Atem, und hier gehts ja nicht um deinen Führerschein!

Geschrieben

klar war er verhindert, die Frist einzuhalten, wenn ihm das schreiben nicht zugestellt wurde....was ja dadurch bewiesen ist, daß es an die bußgeldstelle zurückging...

eben nicht. Die Frist ist die auf dem Ticket und nicht die auf dem angeblich unzustellbaren Schreiben.

Die genannten 5 Euretten kommen mir recht gynstig vor; hier kostet das Verstreichen der ersten Frist (Ticket) mehr.

Olli

Geschrieben

Hatte den gleichen Fall. Knöllchen entsorgt, Mahnung nie erhalten.

Anruf bei der Stadt, laut Unterlagen verschickt. Also zahlen oder

Anwalt. Bei der Summe eines Knöllchen+Mahnung ist wohl klar,

was ich gemacht habe...

D.

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