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Geschrieben (bearbeitet)

Habe im august eine Teichheizung verkauft welche bis zum Ausbau auch funktioert hat. Vor dem einstellen bei ebay habe ich die Anlage nochmals kurz eingesteckt um die Funktion nach dem lagern zu prüfen. Die Standbyfunktion funktionierte auch. Also habe die Anlage mit gutem Gewissen als funktionstüchitg verkauft. Nun hat der Verkäufer monate Später die Anlage eingebaut und beim inbetriebnehmen fliegt der Fi-Schalter des Hauses immer raus. Anscheinent ist da mal Wasser in die Elektronik gekommen. Wo und wann kann man nur mutmaßen.

Wie sieht nun meine rechtliche Lage aus. Muss ich für den Schaden aufkommen? Ich habe alle Angaben mit bestem Wissen und Gewissen gemacht. Ich bin noch Schüler und das Geld ist verprasst. Nach mehrfachem Schreiben hat der gute Herr jetzt sogar mit seinem Anwalt gedroht :thumbsdown: Habe die Sachen als Privatverkäufer ohne Garantie und Rücknahme verkauft. Hat das in dem Fall bestand?

Solche Probleme sind sicherlich schon öfters aufgetreten. Kennt sich da einer mit der Rechtslage aus?

Bearbeitet von Samotti
Geschrieben (bearbeitet)

Im Zweifel für den Angeklagten würde ich sagen. Wie will der Verkäufer beweisen, dass die Sache schon kaputt war, als Du sie verkauft hast und er sie nicht selbst kaputt gemacht hat. :thumbsdown: Außerdem, wenn das schon so lange her ist und Du unter Ausschluss von Garantie und Rücknahme nach bestem Wissen und Gewissen gehandelt hast, sehe ich da kein rechtliches Problem, eher dass, das nicht die volle Funktionstüchtigkeit überprüft wurde, bin aber auch kein Jurist.

Abgesehen davon, den FI-Schutz haut es immer dann raus, wenn der Nulleiter mit einem stromführenden Kabel zusammen trifft. Wenn das Kabel also zum Zeitpunkt des Verkaufes sichtbare Schäden hatte, hast Du in "betrügerischer Absicht" wie sich das so schön nennt, gehandelt.

Darf man denn mal fragen, um welche Summe es sich handelt?

Ich würde dem auch mal mit einer Anwaltsdrohung erwidern. Mal sehen was er dann sagt.

Bearbeitet von Lambrettamax
Geschrieben

Habe im august eine Teichheizung verkauft welche bis zum Ausbau auch funktioert hat. Vor dem einstellen bei ebay habe ich die Anlage nochmals kurz eingesteckt um die Funktion nach dem lagern zu prüfen. Die Standbyfunktion funktionierte auch. Also habe die Anlage mit gutem Gewissen als funktionstüchitg verkauft. Nun hat der Verkäufer monate Später die Anlage eingebaut und beim inbetriebnehmen fliegt der Fi-Schalter des Hauses immer raus. Anscheinent ist da mal Wasser in die Elektronik gekommen. Wo und wann kann man nur mutmaßen.

Wie sieht nun meine rechtliche Lage aus. Muss ich für den Schaden aufkommen? Ich habe alle Angaben mit bestem Wissen und Gewissen gemacht. Ich bin noch Schüler und das Geld ist verprasst. Nach mehrfachem Schreiben hat der gute Herr jetzt sogar mit seinem Anwalt gedroht :thumbsdown: Habe die Sachen als Privatverkäufer ohne Garantie und Rücknahme verkauft. Hat das in dem Fall bestand?

Solche Probleme sind sicherlich schon öfters aufgetreten. Kennt sich da einer mit der Rechtslage aus?

lach ihn freundlich aus! er kann dir NIX!

ER müsste dir vorsatz BEWEISEN! und das kann er nicht!

also trink nen :crybaby: und lehn dich zurück

Geschrieben

wenn das monate her ist, würde ich auch als firma trotz gewährleistungspflicht nix zahlen, da beim verkauf alles geklappt

hat und er beweisen müsste dass der mangel von anfang an gegeben war - ich würde sagen: mein rechtsschutz freut sich

und tschüss !

Geschrieben (bearbeitet)

Es geht um 140€. Es gibt schlimmeres. Habe extra noch vor der Auktion das Teil eingesteckt und es im Standymodus durchgzuchecken. Also ihr meint einfach Füße hochlegen und warten.

Bearbeitet von Samotti
Geschrieben

"Anwaltsdrohung konfrontieren".

:thumbsdown:

Tolle Sache das;armes Deutschland.

:crybaby:

Eventuell könnte man das im Vorfelde mal so rein verbal klären?

Geschrieben (bearbeitet)

Also wenn der jetzt eine Anzeige machen sollte verläuft die einfach im Sand? Das absurde ist einfach. Keiner von uns kann 100% zu welchem zeitpunkt das Teil für die Tonne war. Wenn ich was verbockt habe will ich auch dazu stehen. Aber wenn da einer mit SEINEM Anwalt :thumbsdown: kommt habe ich da keine Lust mehr

#@Rakete:

Die Verbale Tour habe ich ja versucht. Eventuell hätte ich dem sogar etwas von dem Geld zurückgegeben. Nun ist es halt so

Bearbeitet von Samotti
Geschrieben

Abgesehen davon, den FI-Schutz haut es immer dann raus, wenn der Nulleiter mit einem stromführenden Kabel zusammen trifft.

Unabhängig von dem rechtliche ebay Kram ist zumindest das mal grober Unfug. Kurzschlüsse tangieren einen FI-Schutzschalter garnicht.

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