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Geschrieben

Hallo an alle hab mal ne Frage und zwar habe ich heute einen Primavera RAHMEN angeboten bekommen ! ;) Leider ohne Papiere ;( Wie kann man feststellen ob der Rahmen heiß ist und warum Besitzt der Rahmen zwei Nummern eine Fin nummer ist unter der Motorklappe und Die andere unter dem Sattel direkt neben der Vergaser öffnung ! Und nun zu dem größten Problem der Besitzer hat das komplette Lenkradschloß rausgebrochen weil er nicht wußte das man es rausbohren kann !!!! Was meint ihr dazu soll ich den Rahmen kaufen ? MFg Rene

Geschrieben

Hallo an alle hab mal ne Frage und zwar habe ich heute einen Primavera RAHMEN angeboten bekommen ! ;) Leider ohne Papiere ;( Wie kann man feststellen ob der Rahmen heiß ist und warum Besitzt der Rahmen zwei Nummern eine Fin nummer ist unter der Motorklappe und Die andere unter dem Sattel direkt neben der Vergaser öffnung ! Und nun zu dem größten Problem der Besitzer hat das komplette Lenkradschloß rausgebrochen weil er nicht wußte das man es rausbohren kann !!!! Was meint ihr dazu soll ich den Rahmen kaufen ? MFg Rene

einfach mal mit der rahmennummer (also die nummer unter der motorklappe) bei deiner zulassungsstelle (da wo du den roller auch anmelden würdest), oder aber bei der polizei vorbeischauen.

lenkschloss komplett raus ist doof, da der tüv ein lenkschloss sehen will. so etwas lässt sich zwar wieder richten (rahmenholm aufschneiden und schlossaufnahme wieder anschweissen), ist aber nicht so einfach, vor allem nicht, wenn die schlossaufnahme nicht mehr vorhanden sein sollte...

Geschrieben

einfach mal mit der rahmennummer (also die nummer unter der motorklappe) bei deiner zulassungsstelle (da wo du den roller auch anmelden würdest), oder aber bei der polizei vorbeischauen.

lenkschloss komplett raus ist doof, da der tüv ein lenkschloss sehen will. so etwas lässt sich zwar wieder richten (rahmenholm aufschneiden und schlossaufnahme wieder anschweissen), ist aber nicht so einfach, vor allem nicht, wenn die schlossaufnahme nicht mehr vorhanden sein sollte...

Das heist also ohne Lenkradschloß brauch ich garnicht zum Tüv ?

Und was ist das für ne nummer unterm Sitz ?

  • Like 1
Geschrieben

Das heist also ohne Lenkradschloß brauch ich garnicht zum Tüv ?

...

ein "normales" fahrrad/ketten- oder zahlenschloss ist i.d.R. ausreichend

sollte aber auch funktionieren

Geschrieben

ein "normales" fahrrad/ketten- oder zahlenschloss ist i.d.R. ausreichend

sollte aber auch funktionieren

damit hast du, zumindest in berlin, bei einer vollabnahme keine chance. würde das auf jeden fall vorher klären.

bzgl. der 'zweiten nummer': was steht denn da? gibt es normalerweise höchstens mal bei der v50 1.serie, oder so...

Geschrieben (bearbeitet)

damit hast du, zumindest in berlin, bei einer vollabnahme keine chance. würde das auf jeden fall vorher klären.

...

das sagt die STVZO § 38a

(2) Krafträder und Dreirad-Kraftfahrzeuge mit einem Hubraum von mehr als 50 cm3 oder einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h, ausgenommen Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor (§ 3 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Buchstabe d der Fahrzeug-Zulassungsverordnung), müssen mit einer Sicherungseinrichtung gegen unbefugte Benutzung ausgerüstet sein, die den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entspricht.

vorher besprechen ist immer gut, dann klappts auch in börlin

Bearbeitet von bork
Geschrieben

das sagt die STVZO § 38a

(2) Krafträder und Dreirad-Kraftfahrzeuge mit einem Hubraum von mehr als 50 cm3 oder einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h, ausgenommen Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor (§ 3 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Buchstabe d der Fahrzeug-Zulassungsverordnung), müssen mit einer Sicherungseinrichtung gegen unbefugte Benutzung ausgerüstet sein, die den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entspricht.

vorher besprechen ist immer gut, dann klappts auch in börlin

Super Danke für die Antworten werde Heute die Nummer Posten die unterm Sitz ist und wegen der Rahmennummer werde ich heute bei der Zulassungsstelle anrufen ! Wenn jamand weiß wo ich so eine Schloßaufnahme herbekomme wäre das super bin ja von Beruf Schweißer das wäre dann das kleinste Problem

Geschrieben

das sagt die STVZO § 38a

(2) Krafträder und Dreirad-Kraftfahrzeuge mit einem Hubraum von mehr als 50 cm3 oder einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h, ausgenommen Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor (§ 3 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Buchstabe d der Fahrzeug-Zulassungsverordnung), müssen mit einer Sicherungseinrichtung gegen unbefugte Benutzung ausgerüstet sein, die den im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmungen entspricht.

vorher besprechen ist immer gut, dann klappts auch in börlin

mmmh. warum kontrolliert der tüv dann immer das lenkradschloss? gibt es hier experten? matzmann?

Geschrieben

So hab jetzt nach der Nummer geschaut unter sitz diese ist leider nicht komplett lesbar aber was ich sehen konnte ist A643.. die letzten 2 Zahlen konnte ich nicht entschlüsseln hoffe es hilft euch weiter

  • 2 Wochen später...
Geschrieben

weil es Teil der Funktionalität ist, dann muß es auch gehen

wie z.B wenn du nen Blinker hast muß er gehen sonst nix TÜV

Soweit richtig.

Wenn aber keine Schloßaufnahme da ist gibts nix zu kontrollieren.

Das Bügel-/Kettenschloß (das seperate) wird dann in die Papiere eingetragen, zumindest dann im Tüv-Bericht vermerkt.

Ist ja mit den Papieren etwas anders geworden als früher.

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