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Geschrieben

Nabend zusammen,

habe da mal ne kurze frage zu einem H-Kennzeichen.

Ich bin mir eine 81er PX 200 am aufbauen. Diese hat eintragungen wie Scheibenbremse, 210er Malossi, großen Gaser und Stoßdämpfer.

Ich möchte diese spätestens nächstes Jahr im Frühjahr anmelden. Tüv Hat sie noch.

Kann ich diese mit einem H-Kennzeichen zulassen????

Was für vorteile hätte ich dann???

Grüße

Geschrieben

Vorteile: keine!

Pauschalsteuer von ca. 90,-€ anstatt 17,- Hubraumbesteuerung bei normaler Zulassung und ein definitiv riesiges Kuchenblech für die ganzen Kennzeichenbuchstaben...

Geschrieben

90 Tacken für die Steuer :thumbsdown:

dann werde ich das mal schön lassen.

Wie sieht es eigentlich Versicherungstechnisch aus, wenn die Vespa mal verunfallt oder gar gestohlen wird???

Da sollte ich dann besser mal ein Wertgutachten machen lassen oder???

Was kostet ein Wertgutachten und wo mache ich die am besten???

Geschrieben

Nabend,

wurde die PX mit diesem Baujahr mit den ganzen eingetragen Teilen ausgeliefert?

Natürlich wurde diese mit den Teilen nicht Ausgeliefert. Auch mit umbauten (beim Auto ) bekommt man ein H-Kennzeichen, wenn diese altersentsprechend sind.

Geschrieben

Ich meine, alles was so um die 5 Jahre herum um das Baujahr kaufen konnte, was man als zeitgenössisch ansieht, kann man einbauen. Dann wäre ein H-Kennzeichen möglich.

Aber da fällt die Scheibenbremse schon mal raus.

Geschrieben

Ich meine, alles was so um die 5 Jahre herum um das Baujahr kaufen konnte, was man als zeitgenössisch ansieht, kann man einbauen. Dann wäre ein H-Kennzeichen möglich.

Aber da fällt die Scheibenbremse schon mal raus.

Umbauten müssen nachweißbar innerhalb in den ersten 10 Jahren nach Erstzulassung gemacht worden sein, sprich min. 20 Jahre alt sein.

Geschrieben
Weiß denn jemand was ein Wertgutachten kostet und wo ich es machen lassen kann

Evtl. bei einem Gutachter? :thumbsdown:

Am Besten einem in Deiner Nähe, der sich auf Oldtimergutachten spezialisiert hat. Google oder die gelben Seiten helfen evtl.

Kosten: je nach Aufwand. Standard-GA wohl so ab ca. 120,-; wenn's richtig in die Tiefe geht und auf Recherche rausläuft, wird der Mann wohl schon nach Aufwand abrechnen. IMO ist der Gutachter dann aber die Kanone und die PX der Spatz ...

Geschrieben

Ich würd erst mal mit der Versicherung reden, was denen als Gutachten genügt. Gibt auch so genannte Kurzgutachten, die wohl im zweistelligen Euro-Bereich liegen und manchen Versicherungen reichen.

Geschrieben

Ich meine, alles was so um die 5 Jahre herum um das Baujahr kaufen konnte, was man als zeitgenössisch ansieht, kann man einbauen. Dann wäre ein H-Kennzeichen möglich.

Aber da fällt die Scheibenbremse schon mal raus.

wieso???

ich kann Dir nen Brief vorlegen von 84 mit Seitenwagen und Scheibenbremse eingetragen....(und der Roller war nicht die erste Scheibenbremse, die ich verbaut hatte)

Rita

Geschrieben

Normalerweise müsste der Tüv dabei rummaulen...macht ja auch Sinn. Oldtimer sollen zeitgeschichtliche Fahrzeuge sein und sind damit gekennzeichnet. Somit sollen sie dem Standard bzw. den Modellreihen von damals entsprechen.

Wenn ich jetzt in einen T1 einen Porschemotor einbaue bekomme ich auch kein H-Kennzeichen.

Geschrieben

Normalerweise müsste der Tüv dabei rummaulen...macht ja auch Sinn. Oldtimer sollen zeitgeschichtliche Fahrzeuge sein und sind damit gekennzeichnet. Somit sollen sie dem Standard bzw. den Modellreihen von damals entsprechen.

Wenn ich jetzt in einen T1 einen Porschemotor einbaue bekomme ich auch kein H-Kennzeichen.

Warum, wenns ein 356er Motor ist? :thumbsdown:

Geschrieben

mein kumpel hat nen T 1 mit 1900 ccm, Weber Gaser und 356 Felgen, alles im H Gutachten möglich, das Problem warn die umgeschweissten Vorderachsaufnahmen ( oder so ), so Rasterplatten, der Rest kein Problem

Gruß

Geschrieben (bearbeitet)

Prinzipiell geht alles was zeitgenössisch ist, egal ob Optik oder Motor

und egal wann das dann eingebaut wurde.

Alles was damals möglich war ist heute auch H-fähig.

Was der Prüfer einträgt/zulässt liegt in seinem Ermessensspielraum :thumbsdown:

Bearbeitet von kriegy
Geschrieben

Das stimmt so nicht! Da gibt es klare Vorschriften. Is ja aber auch egal, macht bei Zweiräder eigentlich kein Sinn son H-Kennzeichen und machen auch hauptsächlich nur Oldtimertreffenfuzzis um an zu geben...

Umbauten müssen nachweißbar innerhalb in den ersten 10 Jahren nach Erstzulassung gemacht worden sein, sprich min. 20 Jahre alt sein.

Geschrieben

Ich persönlich hoffe , dass nächstes Jahr wirklich das Wechselkennzeichen kommt und dann auch für Motorräder, das würde die Sache schon mal um einiges günstiger machen. Ich bin sicher nicht der einzige hier, der mehr als eine Reuse und die auch zu gelassen hat.

Geschrieben

Das Wechselkennzeichen in der letzten Vorschlagsfassung hat aber nun mal wirklich überhaupt keine Vorteile für uns. Sollange ich für alle 3 Fahrzeuge voll bezahlen muss, taugt das für mich nicht.

Geschrieben

Ist das die neuste Fassung?

Ich meine mal gehört zu haben, dass nur das hubraumstärkste Fahrzeug versteuert, und das leistungstärkste versichert werden muss?

Gruß Dirk

Geschrieben

Puh. Den letzten Stand, den ich kenne (ca. 4 Wochen her) war, dass der Bundesfinanzminister nicht auf die Steuer verzichten wollte. Ab da hab ich nicht mehr mitgelesen.

Geschrieben

Das Thema H-Kennzeichen hat sich dann sowieso durch die Steuer für mich erledigt. Wollte nur mal nachfragen was für vorteile ich da hätte und diese sind keine. Sondern nur nachteile.

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