Zum Inhalt springen
  • Das GSF wandelt Links in Affiliate Links um, um ggf. eine Provision erhalten zu können. Gerne nutzen bitte, danke! Mehr Infos, wie ihr das GSF unterstützen könnt, findet ihr im GSF Support Topic.

Mietkaution abwohnen


Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Ich bitte um eine freundliche Bewertung folgenden Plans:

unser Lehrling wohnt in einer großen Stadt in einer ziemlichen Scheißwohnung und muss da endlich wieder raus.

Da er vom Lande kommt, hat er sich bei seiner ersten eigenen Behausung, die nicht bei Mama und Papa ist, ganz schön betuppen lassen.

Ungepflegter 70er-Jahre Bau mit etwa 80 bescheidenen Wohnwaben, Miete deutlich über dem Ortsüblichen, ein fauler Bilderbuchhausmeister ohne Motivation und Telefonnummer. Die Bewohner sind eine multikulturelle Meschpoke, die sich mit spießigen deutschen Nachtruhezeiten nicht anfreunden kann oder will und Leute, die einfach nicht die richtige Arbeit finden und daher im Stadtpark lieber Dosenbier stechen. Gebrannt hat es auch schon mal und der Gerichtsvollzieher ist gern gesehener Gast im Hausflur. Klingt polemisch, ist aber so.

Ich rate dem Buben, ordentlich zu kündigen und die gezahlte Mietkaution von 2 Monatsmieten innerhalb der 3 Monate abzuwohnen.

Es ist zu erwarten, dass die Vermietergesellschaft diese Kaution sonst unter fadenscheinigen Begründungen einbehält oder nach Jahren erst auszahlt.

Wie soll man vorgehen,

was kann der Vermieter dagegen machen?

Welche Straftat oder Widrigkeit begeht man, wenn man es so macht und was kann einem blühen ???

Ich würd ja nach der Kündigung den Mietbetrag der restlichen 3 Monate auf 1/3 reduzieren und mich gar nicht melden, weder telefonisch noch schriftlich dazu äussern und dann freundlich einen Übergabetermin vereinbaren, dabei natürlich mit mehreren handfesten Zeugen aufmarschieren.

Ethisch-moralisch hab ich keine Bedenken, das Geld haben die ja schon. Falls echte Schäden festgestellt werden, kann man immer drüber reden, allerdings sitzt bei dieser Konstellation niemand am längeren Hebel.

Geschrieben

hallo,

habe ich auch schon mal so gemacht,

ich hab ihm erzählt, dass ich meine arbeitsstelle gekündigt habe,

3 monate sperre vom arbeitsamt bekommen habe,

und deswegen kündigen muss, ich kann ihn nur anbieten,

dass ich die kaution aufbrauche.

fand er nicht gut, aber ich hatte ja kein geld...

der vermieter hat nichts dagegen gemacht.

ich bin nach 3 monaten ausgezogen und alles war gut.

niko

Geschrieben

In der letzten Zeit dann nur noch mit dem nötigsten Leben und ggf. wertvolle und liebgewonnene Möbel/Gegenstände bereits auslagern.

Hol den Jungen da raus :thumbsdown:

Hört sich nach unentspannten Wohnumfeld an.....

Geschrieben

Servus!

Mal von der "Vermieterseite" aus gesprochen:

Ich rate dem Buben, ordentlich zu kündigen und die gezahlte Mietkaution von 2 Monatsmieten innerhalb der 3 Monate abzuwohnen.

Es ist zu erwarten, dass die Vermietergesellschaft diese Kaution sonst unter fadenscheinigen Begründungen einbehält oder nach Jahren erst auszahlt.

Da ist das erste Problem. Hier gehts nur noch um schriftlich festgehaltenes. Und wenn dein Lehrling nicht schon (schriftlich!) nachweisen kann, daß er diverse Mängel bereits reklamiert hat und deshalb kündigt UND die Kaution verrechnet... nene, so is das einfach nur Miete nicht zahlen. Und daraus dreht dir so ne Gesellschaft nen Strick mit Anwalt, Gerichtskosten undundund.

Bei nem ahnungslosen Privatvermieter ist das was anderes.

Wie soll man vorgehen,

was kann der Vermieter dagegen machen?

Welche Straftat oder Widrigkeit begeht man, wenn man es so macht und was kann einem blühen ???

Miete halt nicht bezahlt.

Auf der anderen Seite: Hatte mal nen Mieter, der mir ne - damals frisch renovierte - Wohnung nach 2 Jahren mit rot/grün gestrichenen Wänden, nem 50 cm Durchmesser Brandfleck im Teppich und nem 50 X 100 cm Loch in der Wohnzimmerwand zum Schlafzimmer ("Ich wollt ne Durchreiche zum Fernsehgucken im Bett") zurückgelassen hat :crybaby: .

Kaution hab ich einbehalten. Wegen eines Formfehlers im Mietvertrag war dies jedoch nicht rechtens. Nicht nur, daß ich Ihm das Kautionssparbuch wiedergeben musste, Nein, ich musste Ihm auch noch vorher die Kaution in Bar ausbezahlen dank Richter. Damit hat der A**** die Kaution doppelt kassiert. :thumbsdown:

Jaja, deutsches Mitrecht. Als Vermieter bist eh der Depp vom Dienst.

Mein Tipp: Die Wohnungsgesellschaft kann nur Kasse machen wenn dein Lehrling sich irgendwie rechtswiedrig verhält.

Sonst ham se eh keine Chance. Wenn er nicht die Scheiben eingeschlagen hat MÜSSEN Sie Ihm eh die Kaution zurückgeben. Der Gesetzgeber ist da von vornherein auf Mieterseite.

greets,

Jan

Geschrieben

Ist ganz einfach nicht legal,ne Mietkaution "abzuwohnen".

Ist für den halbwegs geistig fitten Mieter auch nachzuvollziehen.

Genau das-nämlich die letzten zwei Mieten nicht mehr zu zahlen-hat mal ein Mieter bei mir gebracht-und ich danke Odin dafür,daß die Wohnung beim Auszug soweit in Ordnung war.

Seltsam war nur,daß mich die Ehefrau nach einem halben Jahr an die rückzuzahlende Kaution erinnerte.

Autsch-da hat es der werte Gatte wohl mal krachen lassen ohne den Ehebüffel...

Geschrieben

deswegen verlangen wir jetzt auch 3-6 Abschlagszahlungen bei Mietabschluß

Die Miete ist durchlaufend, aber auf den Nebenkosten wollen meine Eltern nicht sitzenbleiben...

Geschrieben

Mal überlegt, ob die Hausverwaltung or waht ever genau wegen solcher Parasiten, die du da heranzüchtest so reagiert, wie von dir erwartet?

Auch mal überlegt, ob dein Zögling schonmal das erste Mahnverfahren an die Hacke bekommt?

Eins kann ich dir aber sagen, dass Ausländer-Arbeitslose-Gerichtsvollzieher-ein Brand in der Nachbarschaft keinen Grund darstellen gegen die Mietgesetze zu verstossen.

Aber tolles ethisch-moralisches Vorgehen seinem Azubi sowas vorzuschlagen.

  • 4 Wochen später...
Geschrieben

So, möchte auch nochmal ganz sachlich Öl ins Feuer gießen. Also ich seh´das richtig: Dein Lehrling hat einen Mietvertrag unterschrieben. Vorher hat er sich die Wohnung angeschaut und sicher auch den Mietpreis erfahren und gemerkt, in welchem Umfeld er wohnt. Dein Lehrling ist - das setze ich einmal voraus - ein vernünftiger halbwegs intelligenter Mitteleuropäer, der also wusste, auf was er sich da einlässt.

Warum in aller Herrgottsnamen denkt in dieser Republik einfach jeder, er müsse sich nicht an rechtskräftig geschlossene Verträge halten, bzw. diese so auslegen, wie es ihm in den Kram passt?

Sorry, aber habe ich absolut kein Verständnis für - es sei denn, es gibt, gab einen Mängel, der einfach vom Vermieter ignoriert wird. Gibt´s ja auch, wenn z.B. es von der Zimmerdecke tropft und das einfach vom Vermieter ignoriert wird. Ist hier aber wohl nicht der Fall. Hier gefällt die Bude einfach nicht mehr. Konsequenz: Neue Bude suchen, ordentlich kündigen, Kaution wiederbekommen...

Alles andere ist im höchsten Maße unanständig und nicht legal. Im übrigen finde ich Skrotums Wortwahl im höchsten Maße ausländerfeindlich und intollerant. Wahrscheinlich fährt er mit seinem ewiglautem RAP nicht später als 22 Uhr, weil er sonst gegen die Nachtruhezeiten verstoßen würde. Und trinkt nie Bier im Park. Verkackte Doppelmoral. :thumbsdown:

So, und nun könnt Ihr mich meinetwegen steinigen...

Geschrieben (bearbeitet)

Würde eiskalt die Betriebskosten zahlen und die Kaltmiete anwohnen.

Was ist da nicht legal?

Wozu ist denn eine "Mietkaution" da?

Edit sagt :thumbsdown: Kapitalisten

So los gehts...:crybaby:

Bearbeitet von Mr.Grumble
Geschrieben (bearbeitet)

Ich würde solche Praktiken tunlichst unterlassen.

1. Illegal und somit einklagbar mit den verbundenen Kosten.

2. Nach der 2. in Folge nicht bezahlen Miete ist eine fristlose Kündigung seitens des

Vermieters möglich. Dies bedeutet im Normalfall : Klage = Kosten.

3. Bei diesem Verein ( wieso wird dem unterstellt, er würde wiederrechtlich handeln wollen)

bekommt der Bub keine Wohnung mehr.

4. Natürlich tauschen sich größere Gesellschafften aus, innerhalb einer Stadt sowieso.

5. Erkundigen sich auch private Vermieter gerne mal beim vorherigen Vermieter,

wie sich der Mieter sich so verhalten hat.

6. Bestehen mittlerweile viele Vermieter auf die "Freiwillige Selbstauskunft" und klopfen

hier dann erst recht mal das sehr kurze vorherige Mietverhältniss ab.

Neenee, der Jung hat sich doch alles selbst angesehen und den Vertrag eigenhändig

unterschrieben und............

letztendlich beruht seine "Not" ja nur auf der seltsamen Annahme, der Verein würde seinen Vertragsteil nicht einhalten wollen und die Kaution unnötig lange einbehalten !!!

Bearbeitet von oehli
Geschrieben

Dieser skrotum scheint ja zu einem Terroranschlag aufgerufen zu haben, nicht zum vorsätzlichen Behalten von schon bezahltem Geld. Spart immerhin den Banken die Kosten für unnötige Hin- und Rücküberweisungen. Wir machen es jetzt dann so wie geplant.

In der Oberlehrerrepublik Deutschland kann man sich den Ruf der Ausländerfeindlichkeit schnell und dauerhaft einhandeln, schukran. Da braucht die politisch linke Meschpoke nur einmal kurz zu krähen und manche haben bekanntlich immer recht.

Nachts schlurfe ich übrigens auf Filzpantoffeln durch meine Wohnung, um die Kleinkinder nicht zu wecken, die ab 20 Uhr abends friedlich in der Wohnung drunter pennen. Deutsche Kinder, versteht sich. :thumbsdown:

Geschrieben

Servus!

Na, dann kauf doch gleich mal ein paar Pantoffeln für deinen Lehrling! Kann er ja gut brauchen, da er ja bald bei dir einzieht.

Ne ordentliche Wohnung bekommt er in der Stadt ja schließlich nicht mehr bei der Scheiße die du Ihm gerade einbrockst. :thumbsdown:

Find ich ja auch klasse: Früher hat man vom Meister nen Beruf gelernt. Heute wie man gegen Gesetze verstößt. Bravo. Da wär mir die "Ausländermeschpoke" im vorigen Wohnblock noch lieber als dieses "Wir sind so brav deutsch - aber Gesetze nur wenn Sie MIIIIR nutzen bitte" - Getue. :crybaby::crybaby:

Ab wann Wird eigentlich Hartz IV zum Lehrberuf??? :inlove:

greets vom dummen, arbeitenden und gesetzestreuen :inlove:

Jan

Geschrieben

Dieser skrotum scheint ja zu einem Terroranschlag aufgerufen zu haben, nicht zum vorsätzlichen Behalten von schon bezahltem Geld. Spart immerhin den Banken die Kosten für unnötige Hin- und Rücküberweisungen. Wir machen es jetzt dann so wie geplant.

In der Oberlehrerrepublik Deutschland kann man sich den Ruf der Ausländerfeindlichkeit schnell und dauerhaft einhandeln, schukran. Da braucht die politisch linke Meschpoke nur einmal kurz zu krähen und manche haben bekanntlich immer recht.

Nachts schlurfe ich übrigens auf Filzpantoffeln durch meine Wohnung, um die Kleinkinder nicht zu wecken, die ab 20 Uhr abends friedlich in der Wohnung drunter pennen. Deutsche Kinder, versteht sich. :thumbsdown:

Du meintest Mischpoke?

Der Tip die Kaution abzuwohnen ist echt spooky. Wo liegt denn die Kaution? Bank? Sparbuch? Sperrkonto?

Stop, jetzt blicke ichs: Du rätst ihm die nächsten drei Monate die Miete nicht zu zahlen.

Und der Vermieter wird da zuschauen? Wäre ich mir nicht so sicher. Und wegen so einem Scheiss ein Mahnverfahren, Anwaltsgebühren, Gehaltspfändung bla bla in Kauf nehmen um letzten Endes doch Schadensersatz zahlen zu müssen?

Was denn nun?

Weiss das GSF nun alles und hast Du nach Tips gefragt?

Ne is klar: Oberlehrerrepublik.

An sich hätte es ja gereicht wenn Du / Dein Kollege nach "Mietkaution" gegoogelt hättest, ne?

Im übrigen stimme ich meinem Vorredner komplett zu: die dahinterstehende Moral bei dem Tip ist doch eher streitbar, finde ich. Und das mit Argumenten zu untermauern, dass der Mieter bei Anmietung der Wohnung anscheinend blind war.

Geschrieben (bearbeitet)

Dieser skrotum scheint ja zu einem Terroranschlag aufgerufen zu haben, nicht zum vorsätzlichen Behalten von schon bezahltem Geld. Spart immerhin den Banken die Kosten für unnötige Hin- und Rücküberweisungen. Wir machen es jetzt dann so wie geplant.

In der Oberlehrerrepublik Deutschland kann man sich den Ruf der Ausländerfeindlichkeit schnell und dauerhaft einhandeln, schukran. Da braucht die politisch linke Meschpoke nur einmal kurz zu krähen und manche haben bekanntlich immer recht.

Nachts schlurfe ich übrigens auf Filzpantoffeln durch meine Wohnung, um die Kleinkinder nicht zu wecken, die ab 20 Uhr abends friedlich in der Wohnung drunter pennen. Deutsche Kinder, versteht sich. :thumbsdown:

Es geht uns doch gut in der Oberlehrerrepublik ?

Sonst wären wir doch auch nicht mehr hier, oder ?

Bearbeitet von oehli
Geschrieben

soweit mir bekannt ist darf die kaution nicht für ausstehende mieten hergenommen werden.

Natürlich nicht.

Die Kaution ist für die Bezahlung etwaiger Schäden, die der Mieter möglicherweise nach Auszug hinterläßt.

Wenn der Mieter die Mietsach ordnungsgemäß übergiebt, bekommt er seine Kaution ja mit Zinsen wieder !!

Geschrieben

Gerne noch einmal für alle mit Lese- und Rechenschwäche, Moralapostal und zwanghafte Spekulierer:

Unsere Firma bringt dem Lehrling das Programmieren bei.

Ich bin und war nie Meister, hab dem Buben höchstens gezeigt, wie man eine Ritter Pils Flasche aufmacht.

Der Kleine hat zwie Jahre da gewohnt, will jetzt ganz normal kündigen und in eine neue Wohnung umziehen, die er sich natürlich sucht, bevor er die alte kündigt. Renovieren muss er nix. Kaputt hat er nichts gemacht, das machen seine kosmopolitischen Mitbewohner im Flur oder Aufzug schon zur Genüge.

Mietnomaden hinterlassen per Definition einen finanziellen Schaden und gerne auch mal demolierte Wohnräume. Bei unserm Plan ist der Endsaldo genau 0,-, in Worten Null. Den Rechenweg schicke ich bei Bedarf per PM. Ach nee, besser hier:

monatliche Miete meinetwegen 300,- / Gezahlte Kaution: 600,-

Kündigen am 25. Januar zum 30. April: Mietschuld bleibt für Februar bis April monatlich 300,-

Gezahlt wird ab Februar 100,- monatlich, dabei verrechnen sich von der gezahlten Kaution monatlich 200,-, bis diese am 30. April auf Null runter ist. 3 mal 200,- sind 600,-

Auf die Kaution, die diese Vermietergesellschaft laut Erkundigungen schon mal ewig lange einbehält oder Schäden in der Wohnung unterstellt und Teile davon behält oder da zumindest versucht, will der Lehrling nicht monatelang warten.

Kapiert ? Wem schaden wir ?

Geschrieben

Ja sicher Nullsummenspiel. Leider hast du vergessen die Betriebskosten abzuführen. Nur anteilig Miete bezahlt. Auch ist es ein Trugschluss, dass der Vermieter dir die Kaution am liebsten bei der Übergabe der Wohnung bar in die Hand drückt. Da gehen die Meinungen weit auseinander. Normalfall sind 2- 6 Monate.

Highter weiter, Bier aufmachen hat er ja schon gelernt.

Geschrieben

Wenn -gemäß den Ausführungen von Herrn skrotum- nichts zu befürchten ist und der Lehrling ein vorbildlicher, zerstörungs- und renovierungsfreier, netter, freundlicher Mieter war/ist, was spricht dann dagegen es einfach nach den von beiden Seiten schriftlich vereinbarten Regeln zu machen? Eine Seite ist freundlich, also ist die andere Seite (meistens) auch freundlich. :crybaby:

Im Nachgang unfreundlich zu werden, nur weil am Anfang nicht geprüft wurde, ob die Miete (möglicherweise) zu hoch ist, geht eigentlich nicht.

Erster Googletreffer, Suchbegriffe "Rückzahlung Mietkaution":

http://www.mietrechtslexikon.de/a1lexikon2/k1/kaution_rueckzahlg.htm

Es ist zu erwarten, dass die Vermietergesellschaft diese Kaution sonst unter fadenscheinigen Begründungen einbehält oder nach Jahren erst auszahlt.

Warum ist das zu erwarten?

Der Lehrling könnte doch zur Wohnungsübergabe selber einen Sachverständigen mitnehmen, Anfragen dazu beantwortet jeder Mieterverein. :thumbsdown:

Geschrieben

Servus!

Wem schaden wir ?

Euch selbst!

Gegenrechnung :thumbsdown: :

Kaution 600.-, zurückzuzahlen nach vertraglich vereinbartem Auszugstermin, sofern die Wohnung im vereinbarten Zustand ist.

Neben etwaigen Schäden darf die Kaution in D auch für andere Kosten verwendet erden, die der Vermieter durch zB. Fehlverhalten des Mieters hat.

Ab Februar wird die vertraglich vereinbarte Miete ohne Rechtsgrundlage gekürzt (Die Kaution ist ja geregelt - das ist kein Grund).

Damit ist der Mieter im Zahlungsverzug. Da der Mieter auch noch erklärt er wolle nicht zahlen muss die Vermietergesellschaft auch keine Mahnfristen einhalten und kann fristlos kündigen. Dies befreit den Mieter aber nicht von der vertraglich vereinbarten Zahlungsverpflichtung.

Es ergeht Mahnbescheid über die ausstehende Miete(bei dem Bertrag ca. 120.-) über einen Anwalt (bei sowas ca. 700-1000.- Kostennote) sowie Kosten der Hausverwaltung/Vermietergesellschaft die unkalkulierbar sind (zB. Schriftpauschalen etc. - sagen wir mal billig 300.-), alles auf Basis des §823 BGB (Schadensersatz), sofern nicht durchs Mietracht abgedeckt.

Macht dann:

600.- Miete

120.- Mahnbescheid

700.- Anwalt

300.- Gesellschaft

= 1720.-

Abzüglich einbehaltener Kaution 600.-

= 1120.- noch zu zahlen an Gebühren, etc. nach Auszug. :crybaby::crybaby:

Keine Gewähr auf Beträge, aber dir geht jetzt hoffentlich mal ein Licht auf was ich in meinem ersten Beitrag gemeint hab mit: "Das is kein ahnungsloser Privatvermieter". Das Prinzip ist wohl jetzt klar, wie so eine Gesellschaft aus dem Fehlverhalten des Mieters Profit schlägt.

Im Recht ist dein Lehrling eben nicht. :inlove:

Und falls die Gesellschaft ein halbes Jahr mit der Auszahlung wartet ist das nach deutschm Recht auch egal: Die müssen dir das Geld ja eh mit Zins zurückbezahlen. Dann bekommste halt mehr. ;-)

Also: LASS DEN :inlove: !

greets,

Jan

Geschrieben

Servus!

Euch selbst!

Gegenrechnung :thumbsdown: :

Kaution 600.-, zurückzuzahlen nach vertraglich vereinbartem Auszugstermin, sofern die Wohnung im vereinbarten Zustand ist.

Neben etwaigen Schäden darf die Kaution in D auch für andere Kosten verwendet erden, die der Vermieter durch zB. Fehlverhalten des Mieters hat.

Ab Februar wird die vertraglich vereinbarte Miete ohne Rechtsgrundlage gekürzt (Die Kaution ist ja geregelt - das ist kein Grund).

Damit ist der Mieter im Zahlungsverzug. Da der Mieter auch noch erklärt er wolle nicht zahlen muss die Vermietergesellschaft auch keine Mahnfristen einhalten und kann fristlos kündigen. Dies befreit den Mieter aber nicht von der vertraglich vereinbarten Zahlungsverpflichtung.

Es ergeht Mahnbescheid über die ausstehende Miete(bei dem Bertrag ca. 120.-) über einen Anwalt (bei sowas ca. 700-1000.- Kostennote) sowie Kosten der Hausverwaltung/Vermietergesellschaft die unkalkulierbar sind (zB. Schriftpauschalen etc. - sagen wir mal billig 300.-), alles auf Basis des §823 BGB (Schadensersatz), sofern nicht durchs Mietracht abgedeckt.

Macht dann:

600.- Miete

120.- Mahnbescheid

700.- Anwalt

300.- Gesellschaft

= 1720.-

Abzüglich einbehaltener Kaution 600.-

= 1120.- noch zu zahlen an Gebühren, etc. nach Auszug. :crybaby::crybaby:

Keine Gewähr auf Beträge, aber dir geht jetzt hoffentlich mal ein Licht auf was ich in meinem ersten Beitrag gemeint hab mit: "Das is kein ahnungsloser Privatvermieter". Das Prinzip ist wohl jetzt klar, wie so eine Gesellschaft aus dem Fehlverhalten des Mieters Profit schlägt.

Im Recht ist dein Lehrling eben nicht. :inlove:

Und falls die Gesellschaft ein halbes Jahr mit der Auszahlung wartet ist das nach deutschm Recht auch egal: Die müssen dir das Geld ja eh mit Zins zurückbezahlen. Dann bekommste halt mehr. ;-)

Also: LASS DEN :inlove: !

greets,

Jan

Suuper - so siehts nämlich aus...

Danke Jan

Geschrieben

Gerne noch einmal für alle mit Lese- und Rechenschwäche, Moralapostal und zwanghafte Spekulierer:

Kapiert ? Wem schaden wir ?

Der Beratungsresistente Top-Mieter bist doch Du.

Was möchtest Du denn bitte hören-wenn Du hier thesenhaft nach einer Auskunft gierst?

Denke mal-Du möchtest einfach nur mal Dein rebellisches "ich ziehe das mal durch"-Statement zum besten geben-denn:

Deine eigene verbohrte Meinung steht ja ohnehin schon fest,oder?

Was magst Du denn hören;ziehe doch das Ding einfach durch mit Deinem Fiezen...der wird sich ob Deiner Beratung noch richtig freuen.

Bravo.

Geschrieben (bearbeitet)

Gerne noch einmal für alle mit Lese- und Rechenschwäche, Moralapostal und zwanghafte Spekulierer:

Unsere Firma bringt dem Lehrling das Programmieren bei.

Ich bin und war nie Meister, hab dem Buben höchstens gezeigt, wie man eine Ritter Pils Flasche aufmacht.

Der Kleine hat zwie Jahre da gewohnt, will jetzt ganz normal kündigen und in eine neue Wohnung umziehen, die er sich natürlich sucht, bevor er die alte kündigt. Renovieren muss er nix. Kaputt hat er nichts gemacht, das machen seine kosmopolitischen Mitbewohner im Flur oder Aufzug schon zur Genüge.

Mietnomaden hinterlassen per Definition einen finanziellen Schaden und gerne auch mal demolierte Wohnräume. Bei unserm Plan ist der Endsaldo genau 0,-, in Worten Null. Den Rechenweg schicke ich bei Bedarf per PM. Ach nee, besser hier:

monatliche Miete meinetwegen 300,- / Gezahlte Kaution: 600,-

Kündigen am 25. Januar zum 30. April: Mietschuld bleibt für Februar bis April monatlich 300,-

Gezahlt wird ab Februar 100,- monatlich, dabei verrechnen sich von der gezahlten Kaution monatlich 200,-, bis diese am 30. April auf Null runter ist. 3 mal 200,- sind 600,-

Auf die Kaution, die diese Vermietergesellschaft laut Erkundigungen schon mal ewig lange einbehält oder Schäden in der Wohnung unterstellt und Teile davon behält oder da zumindest versucht, will der Lehrling nicht monatelang warten.

Kapiert ? Wem schaden wir ?

Schlimm, wenn der Mieter finanzschwach ist ... z. B. Lehrling oder Hartz V Bezieher oder Hungerrentner!

So einer braucht doch die Mietsicherheit für die neue Wohnung! So ein Umzug kostet viel Geld und der neue Vermieter will schon

zu Beginn die neue Mietsicherheit sehen. Eventuell überlappen sich die Mietverhältnisse dann noch um einen Monat

(wie kann man auch sonst in Ruhe umziehen?), sodaß einmal die Miete doppelt gezahlt werden muß.

Wie will denn ein armer Mensch das stemmen?

Was in dieser Beziehung gesetzlich geregelt ist, finde ich sehr unbefriedigend! Der Vermieter grault den Mieter weg, weil er den

Hals nicht voll genug kriegen kann und alle Kosten für den Umzug bleiben am Mieter hängen... und z. B. der Lehrling soll auf sein

Geld warten bis Ultimo!

Neuerdings muß man sich auch ständig um die Anlageform der Mietsicherheit kümmern, sonst kriegt der Mieter ein Mitverschulden

am Kautionsverlust angelastet falls der Vermieter in die Insolvenz geht. Dann kann die Mietsicherheit schon mal ganz futsch sein.

Ich bin selber am überlegen, wie ich vorgehen soll, falls ein Umzug bevorsteht.

Ich weiß von einem Bekannten, der hat die Mietsicherheit abgewohnt. Das war sogar bei einer Wohnungsbaugesellschaft.

Bei ihm hat's funktioniert.

Edit: Wenn's vor Gericht geht, würd' ich einfach sagen: "Ich hatte kein Geld für die Miete. Ich bin

arm. Ich konnte nicht zwei Mieten gleichzeitig zahlen"

Für solche Fälle ist doch die Mietsicherheit da - oder?

Bearbeitet von Don
Geschrieben (bearbeitet)

Nein, für solche Fälle ist die Mietkaution nicht da. Soweit mir bekannt, darf diese nicht gegen Mietschulden verrechnet werden. Effekt der ganzen Sache wird sein, dass die Mietschuld weiter bestehen bleibt, mit allen negativen Folgen wie oben beschrieben, zudem der Vermieter (aufgrund des vertragsbrüchigen "ich wohn jetzt mal die Mietkaution ab"-Verhaltens des Mieters, defakto gleichzusetzen mit Nichtzahlung des Mietzinses) jeden legalen Hebel ansetzen wird um die Mietkaution einzubehalten, was garantiert passieren wird, wenn der Vermieter eine Wohnungsbaugesellschaft mit der entsprechenden juristischen und finanziellen Performance ist.

Für Leute die eh schon den Offenbarungseid geleistet haben mag das alles egal sein, für einen Jungspund mit reiner Weste sind die möglichen Konsequenzen weitreichend, wie oben ja bereits angemerkt. Ich kann nur dringend abraten...

Bearbeitet von Klingelkasper
Geschrieben

Nein, für solche Fälle ist die Mietkaution nicht da. Soweit mir bekannt, darf diese nicht gegen Mietschulden verrechnet werden. Effekt der ganzen Sache wird sein, dass die Mietschuld weiter bestehen bleibt, mit allen negativen Folgen wie oben beschrieben, zudem der Vermieter (aufgrund des vertragsbrüchigen "ich wohn jetzt mal die Mietkaution ab"-Verhaltens des Mieters, defakto gleichzusetzen mit Nichtzahlung des Mietzinses) jeden legalen Hebel ansetzen wird um die Mietkaution einzubehalten, was garantiert passieren wird, wenn der Vermieter eine Wohnungsbaugesellschaft mit der entsprechenden juristischen und finanziellen Performance ist. ...

Dann sag mir doch mal, wozu die Mietkaution überhaupt da ist, wenn nicht für solche Notfälle, also für finanzielle Engpässe?

Wenn das Geld nicht da ist, wie bei dem Lehrling, dann kommt die Kaution halt ihrer bestimmungsgerechten Verwendung zu!

Wenn der Vermieter zum Gericht läuft und denen was vorjammert, dann wird der Richter sagen: "Ich versteh Sie nicht! Sie haben

doch die Mietkaution?"

...und gegen echte Mietnomaden schützt eine Mietkaution auch nicht! Dafür ist sie wiederum viel zu gering.

Das sich das mit den Mietkautionen derart eingebürgert hat, finde ich sowiso bedenklich. Mir scheint, das ist eine Erfindung der

Banken, die sich über die vielen Milliarden Euro auf ihren Konten sehr freuen. Stellenweise hart erarbeitetes Geld, daß ihnen

einfach jetzt so zur Verfügung steht. Die Zinsen sind doch lächerlich!

Man stelle sich vor, der Lehrling kriegt die alte Mietsicherheit nicht, leistet beim neuen Vermieter eine neue Mietsicherheit

und die Heizung macht nachts Geräusche, sodaß er nicht schlafen kann und wieder eine neue Wohnung braucht mit noch einer 3. Mietsicherheit.

Das mit den Heizungsgeräuschen ist nämlich mal einer Bekannten von mir passiert. Schon während der ersten Nacht war die Heizuung

am Klopfen. Sie konnte nicht schlafen. Der Vermieter hat sich dumm gestellt, worauf die alte Dame dann noch ein weiteres Mal kurzfristig umziehen mußte ... und natürlich alles wieder selber bezahlen.

Ich würde es ja noch akzeptieren, wenn der Vermieter einen kleinen Betrag von der Mietsicherheit einbehält, vielleicht 10%, und den

das dann später mit den Nebenkosten Ende des Jahres verrechnet ... aber auch das finde ich schon übertrieben. Man kann die Beträge ja auch anteilmäßig hochrechnen, falls schon mal eine Abrechnung erstellt wurde. Was soll der Geiz um die paar Cent plus oder minus?

Geschrieben (bearbeitet)

Eine Bankbürgschaft als Kaution ist eine wunderbare Sache-und man benötigt keine Kohle.

:thumbsdown:

Kannst Du das denn selber bestimmen? Da hat der Vermieter ja auch noch ein Wörtchen mitzureden.

... und wenn der das so nicht will, dann kriegst Du die Wohnung nicht!

Edit: Ich glaub, ich hab das ein wenig falsch verstanden? Die Bank soll bürgen?

Macht die das denn? ...und Vermieter kriegt das Geld erst gar nicht in die Hand?

Bearbeitet von Don
Geschrieben

Kannst Du das denn selber bestimmen? Da hat der Vermieter ja auch noch ein Wörtchen mitzureden.

... und wenn der das so nicht will, dann kriegst Du die Wohnung nicht!

Rakete ist ja Vermieter, also kann er das.

Edit: Ich glaub, ich hab das ein wenig falsch verstanden? Die Bank soll bürgen?

Macht die das denn? ...und Vermieter kriegt das Geld erst gar nicht in die Hand?

Das macht sie, wenn du eine gewisse Bonität, regelmässige Geldeingänge usw. nachweisen kannst.

Du musst dann nur die jährlichen Kosten (~2%) übernehmen.

Hat natürlich noch den Vorteil, dass sich der Vermieter nicht um das Anlegen der Kaution kümmern muss.

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde Dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde Dich hier an.

Jetzt anmelden
  • Wer ist Online   0 Benutzer

    • Keine registrierten Benutzer online.


×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information