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Mietkaution abwohnen


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Geschrieben

Richtig-und Mieter,für die keine Bank bürgen möchte,hätte ich dann auch ehrlich gesagt nur ungern als Mieter...

Sollte der Mieter unvorhergesehen mal "abstürzen", würde dann die Bank die Bürgschaft aufkündigen?

... wär für den Vermieter dann wohl nicht so schön?

Geschrieben

Es ist ja gerade Sinn einer Bürgschaft, diese nicht einfach nach Belieben aufkündigen zu können. Wenn die Bank die Bonität des potentiellen Mieters geprüft hat und diese für ausreichend genug befunden hat, eine Bürgschaft auszustellen, dann gilt diese auch für die Dauer des Mietverhältnisses.

Für die Bank besteht das Risiko darin, dass der Vermieter aufgrund der Bürgschaft die Auszahlung der Kaution verlangen kann, ohne dass er die Rechtmäßigkeit der Ansprüche gegenüber der Bank nachweisen muss. Dann muss die Bank ihm das Geld auszahlen und es sich vom Mieter, für den sie gebürgt hat, zurück holen. Das könnte dann im Falle eines zwischenzeitlich "abgestürzten" Mieters schwierig für die Bank werden. Der Mieter wiederum müsste dann seinerseits vom Vermieter die Herausgabe der Kaution verlangen, wenn er der Ansicht ist, dass diese unberechtigt in Anspruch genommen wurde, weil er z. B. nichts kaputt gemacht hat und alle Forderungen (Miete, Nebenkosten) beglichen hat.

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