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Internetrecht


derBerti

Empfohlene Beiträge

Hallo zusammen,

im Internet steht nur jede Menge bla und viel Halbwissen. Ich hoffe, hier kann mir der ein oder andere weiterhelfen.

Ich habe eine deutsche .de Domain. Der Inhalt liegt allerdings auf einem nicht-eu Server.

Es ist eine rein private Homepage.

Welches Gesetz gilt in diesem Fall?

Falls Doitsches Gesetz gilt:

Wenn ich das richtig verstanden habe, brauch ich ein Impressum nur, wenn ich Geld mit der Seite verdiene.

Wie sieht das mit Links aus? Muss ich da einen Haftungsauschluss haben?

Gibts es sonst irgendwas zu beachten?

Ich frag nur rein vorsorglich. Ich habe auch nichts Krummes vor. Hab nur keine Lust auf irgendwelche Abmahnanwälte...

Vielen Dank!

derBerti

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Im Grunde hast du ja recht. Allerdings bin ich Student und da sitzt das Geld nicht so locker ;)

Aber wofür hat man nicht auch ne juristische Fakultät am Campus... Da könnte man ja mal vorstellig werden :thumbsdown:

Hätte ja sein können, dass jemand schon ähnliche Probleme hatte.

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Coole Frage: Sobald Du Geld damit verdienst, wirst Du wohl Diensteanbieter im Sinne von § 5 Telemediengesetz (TMG) sein und damit auch unter die Dienstleistungs-Informationsverordnung (DL-InfoV) fallen. Heißt: Impressum mit den gesetzlichen Angaben. Ob EG 3 EGBGB berührt ist, also ob Internationales Privatrecht anzuwenden ist (Sachverhalt mit Verbindung zum Recht eines ausländischen Staates) nur weil die Seite auf nem ausländischem Server liegt, lässt sich so ganz ohne Bier nicht klären. Wenn ja, wird´s spannend.. Wo steht der Server, hat das ausländische Recht eine Rückschlagklausel usw. usw. Soweit ich mich erinnere, war ausschließlicher Gerichtstand der Ort des Servers. Ich hol mal gleich den ganzen Kasten aus dem Keller. Betrifft mich nämlich auch... Bin gespannt, ob die juristische Fakultät Dir die Frage nach dem IPR beantworten wird. Mein ausbildender Richter hat damals nämlich kurzerhand beim Max-Planck-Institut ein Gutachten über das anwendbare Recht in Auftrag gegeben.

Die kurze Bemerkung "Sorry, deutsches Recht nicht anwendbar, Server steht in Afrika! Bei welchem Gericht möchten Sie bitte klagen?" dürfte wohl ausreichen, um hauptberufliche Abmahn-Terroristen in die Flucht zu schlagen.

Bearbeitet von Steuermann
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Gefährliches Halbwissen:

- Sobald Dein Provider Werbung auf Deiner Homepage einblendet, bist Du nicht mehr "privat".

- Der "Haftungsausschluß für Links" greift nicht.

Lasse mich aber gerne von Steuermann belehren :thumbsdown:

Schön zu lesen:

===============

Meine Site ist einer umfassenden rechtlichen Prüfung bezüglich Ihrer Rechtskonformität hinsichtlich der in der Bundesrepublik Deutschland geltenden Gesetze unterzogen worden. Daher wird jede rechtliche Belehrung oder "Abmahnung" ausdrücklich als unwillkommen betrachtet und eine Kostenerstattung für solche von mir unerwünschten Tätigkeiten im Vorwege abgelehnt. Alle hier veröffentlichten Webseiten sind von mir mit grosser Sorgfalt erstellt worden. Dennoch kann ich nicht ausschliessen, dass mir Fehler unterlaufen sind.

===============

LG

Roland

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Lasse mich aber gerne von Steuermann belehren

Der fragt jetzt auch mal lieber jemand, der sowas den ganzen Tag lang macht. Wahrscheinlich wird der aber mit "Das kommt drauf an." antworten. Vieleicht bin ich ja auch doof, aber falls nicht, dann ist jedes Halbwissen wahrscheinlich schon nah an der ganzen Wahrheit. Bei Anwendbarkeit internationalen Privatrechts müsste der "Fachmann" nämlich schon wissen, ob der ausländische Staat auf deutsches Recht zurückverweist oder nicht. Ich weiß sowas nicht und bin zufrieden, dass es den Abmahn-Anwälten wahrscheinlich auch so geht.

Ich würd auch sowas schreiben wie Murxer; vieleicht noch den Satz hintenran: "Bitte genügen Sie Ihrer Schadensminderungspflicht und nehmen Sie bei vermuteten Unregelmäßigkeiten zunächst persönlichen Kontakt mit dem Seitenbetreiber auf." Ansonsten: Im Zweifel Impressum rein, keinen UWG-Verstoß begehen und alles ist gut.

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Wo ist denn jetzt das Problem...? Mach halt ein Impressum auf die Seite, der Aufwand wird dich schon nicht tagelang umtreiben!

Solltest du Google Analytics auf deiner Seite verwenden wollen, so bist du nach deutschem Recht dazu verpflichtet darauf hinzuweisen!

Achtung Dreiviertel-Wissen:

Impressumspflicht gilt im übrigen auch für Nicht-Kommerzielle Seiten wenn sie von Interesse für die Allgemeinheit sind und von einer ausreichend großen Zahl Besucher pro Monat geöffnet werden.

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Das Problem ist folgendes: Ich bin absoluter DAU was programmieren angeht. Unter Flavors.me gibt es die Möglichkeit für Idioten ne einfache Page zu erstellen. Sieht auch noch recht schick aus. Allerdings gibt es dort keine Möglichkeit für Impressum oder ähnliches. Und da ich wahrscheinlich ne Menge Links anbieten werde, wäre es für mich schon interessant, genauer Bescheid zu wissen.

Der Nordamerikaner an sich schert sich anscheinend nen :thumbsdown::crybaby: um sowas...

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Wie Murxer schon schrieb:

- Der "Haftungsausschluß für Links" greift nicht.

Von daher wäre ich vorsichtig mit Link-Sammlungen!

Den Disclaimer würde ich in jedem Fall trotzdem verwenden, auch wenn er dann später ggf. rechtlich irrelevant ist.

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Mein ausbildender Richter hat damals nämlich kurzerhand beim Max-Planck-Institut ein Gutachten über das anwendbare Recht in Auftrag gegeben.

Referendar in der ersten Station, der Zivilrechtsstage?

Bearbeitet von Vespadirk
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Referendar in der ersten Station, der Zivilrechtsstage?

Damals schon, lange her. :thumbsdown:

Danke der Nachfrage. Machst Du etwa sowas in Deiner Kanzlei? Ich nich.. Dann klär uns doch gleich mal auf Schlauerle. Ich mach nur Steuern, von IPR versteh ich nix. Hab ich aber auch nich behauptet.

War übrigens die zweite Station.

Bearbeitet von Steuermann
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Damals schon, lange her. :thumbsdown:

Danke der Nachfrage. Machst Du etwa sowas in Deiner Kanzlei? Ich nich.. Dann klär uns doch gleich mal auf Schlauerle. Ich mach nur Steuern, von IPR versteh ich nix. Hab ich aber auch nich behauptet.

War übrigens die zweite Station.

bist du rechtsanwalt?

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bist du rechtsanwalt?

Kommt drauf an, was man mir vorwirft :thumbsdown: Deswegen hab ich mich auch auf Gedankenäußerungen beschränkt und erteile Ratschläge lieber nur auf den Gebieten, von denen ich was verstehe.Wenn hier jemand das Rätsel lösen kann, wäre ich durchaus auch interessiert.

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Damals schon, lange her. :crybaby:

Danke der Nachfrage. Machst Du etwa sowas in Deiner Kanzlei? Ich nich.. Dann klär uns doch gleich mal auf Schlauerle. Ich mach nur Steuern, von IPR versteh ich nix. Hab ich aber auch nich behauptet.

War übrigens die zweite Station.

Offtopic:

Nö, keine Kanzlei. Und auch kein RA, sondern Ass.iur.,LL.M.

Und von IT auch keine Ahnung. :thumbsdown:

Mit dem ausbildenden Richter ohne Bezug auf die Vergangenheit laß sich dein Post aber so, als ob das Ref noch aktuell ist. Ein Blick auf dein Baujahr im Profil hätte meine Frage aber eigentlich geklärt.

So, Offtopic Ende...

Gruß Dirk

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