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Gutachten 50s / 60km/h mit Versicherungskennzeichen


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Moin!

Auf http://briefkopien.de.vu/ habe ich einen schlechten Scan von einem 50S / 60km/h Gutachten mit Zulassung über Versicherungskennzeichen gefunden (siehe Anhang)

Die 50S braucht aber ein Kuchenblech, großen Lappen usw..

Wie ist das hier zustande gekommen? Oder ist das schlicht gefälscht/zusammenkopiert?

:thumbsdown:

Edith hat gerade nach Körsgen gesucht - auch sehr interessant! Gibts den Herrn noch?

http://www.germanscooterforum.de/search.html&do=search&search_term=K%C3%B6rsgen&search_app=forums

Betriebserlaubniss V 50 S.pdf

Bearbeitet von ger51350
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Es war im Sommer 2009 mal ne blaue 50s bei ebay drin die laut Verkaufer ebenfalls eine Bestätigung des TÜV's hatte, dass man sie mit Versicherungskennzeichen fahren darf. Ich habe deswegen sogar extra nachgefragt aber er hats mir genauso dargestellt wies in deinem Scan aussieht.

Ärgere mich ein wenig, dass ich die nicht geholt habe...

Ob's 100% rechtens is kann man bezweifeln...aber ich denke mal mit so nem TÜV Wisch müsste (ich betone müsste) man eigntlich auf der sicheren Seite sein...

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ist geschlüsselt auf 3946 Kleinkrad Roller, nach FZV §4(3) ist ein gültiges Versicherungskennzeichen nach §26 notwendig.

"damals" als die BE erteilt wurde, gab es noch die enstprechenden §en in der StVZO, mittlerweile durch die EU ist das in die FZV übergegangen und so nicht mehr zu bekommen. Die verwendeten Schlüsselnummern und damit die Fahzeugart werden heute nicht mehr vergeben, daher gibt es auch keine Chance mehr auf ein VK.

aber wunder geschehen immer wieder.

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M. E. gilt die Ausnahmeregel "Kleink(raft)rad Roller 60 km/h" lt. Einigungsvertrag doch nur für die Ost-Mopeten wie Schwalbe, Schperber, Schwucke etc.

Somit sollte der TÜVler einen Bock geschossen haben, wenn das nicht gePaintShopped wurde. Vorstellbare Ausnahme: der Eimer lief zu DDR-Zeiten in der DDR und wurde für den dortigen Betrieb auf 60 km/h gedrosselt.

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V5SA1T ist ne 50S ... die 60km/h stimmen... doch ist das Teil mit Kennzeichen zu fahren wie ne 50SR mit 72 km/h.....

es dürfte schwer werden, zu belegen, daß der Roller vor der Grenzöffnung in der DDR zugelassen war.....

nur mit diesem Beweis wäre es legal den mit 60km/h und Versicherungskennzeichen zu fahren

Rita

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ich habe auch eine zweitschrift (irgendwas aus den 90ern, müsste ich mal rauskramen)

leider hab ich einen et3 motor eingebaut und mir 125er papiere machen lassen... :thumbsdown:

da ich das ganze jetzt wieder rückgerüstet habe, werde ich versuchen wieder 50er papiere für das dingen zu kriegen!

gilt bei einem solchen sachverhalt die beweislastumkehr, wenn ich behaupte ich hätte die kiste aus einem schuppen nähe halle gezogen und der verstorbene vorbesitzer hätte das gerät übers dresdner kopfsteinpflaster gescheucht?

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is Goslar nich im Westen?

ja, Goslar liegt in Niedersachsen.

Komisch, dass auf dem Gutachten 64km/h und Leichtkraftrad stehen!

Hab noch mal was gefunden:

Wikipedia:

http://de.wikipedia.org/wiki/Kleinkraftrad#Die_Situation_in_der_DDR

http://www.verkehrsportal.de/fev/fev_76.php :

§ 6 Abs. 1 zu Klasse M

Als zweirädrige Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor gelten auch

1. Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm3 und einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und nicht mehr als 50 km/h, wenn sie bis zum 31. Dezember 2001 erstmals in den Verkehr gekommen sind,

2. dreirädrige einsitzige Kraftfahrzeuge, die zur Beförderung von Gütern geeignet und bestimmt sind, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm3 und einem Leergewicht von nicht mehr als 150 kg (Lastendreirad), wenn sie bis zum 31. Dezember 2001 erstmals in den Verkehr gekommen sind,

3. Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor im Sinne der Vorschriften der Deutschen Demokratischen Republik, wenn sie bis zum 28. Februar 1992 erstmals in den Verkehr gekommen sind.

Durften Vespen überhaupt in die DDR importiert werden?

Bearbeitet von ger51350
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Leichtkraftrad steht da deshalb drin, weil das Fahrzeug zum Zeitpunkt der Ausstellung dieses Gutachtens als Leichtkraftrad einzustufen war (50 - 80 ccm; schneller als 40 (50) km/h.

Warum hast Du den hier drüber stehenden Punkt 3 fett geschrieben? Das trifft doch auf die Vespa zu Deinen Papieren wohl nicht zu, oder?

is Goslar nich im Westen?

Ja, wieso?

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Oh, mein Fehler - habe eben Leicht- und Kleinkraftrad vertauscht!

Warum hast Du den hier drüber stehenden Punkt 3 fett geschrieben?

Den habe ich Fett gedruckt, weil ich immer davon ausgegangen bin, dass diese Ausnahmeregelung sich auf den Hersteller Simson oder zumindest in der DDR produzierte Fahrzeuge beschränkt. Diese Formulierung hier ist ja deutlich freier!

Deswegen die naive Frage: Hat es in der DDR Vespen gegeben?

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Sicherlich. Bis zum Mauerbau dürfte da noch einiges an "Westfahrzeugen" hingegangen sein. 50er Vespas allerdings wohl nur wenige bis gar keine (jedenfalls habe ich nie von einem offiziellen Importeur gehört). Vielleicht gab's mal einige als Geschenk aus dem Westen. Bin allerdings überhaupt nicht im Thema, wie sowas dann technisch hätte abgehandelt werden können.

Als "Kleinkrafträder und Fahrräder mit Hilfsmotor im Sinne der Vorschriften der Deutschen Demokratischen Republik" sind m. E. Fahrzeuge zu werten, die nach diesen Vorschriften produziert wurden (Schwalbe, Schperber, Schpatz, Sch...). Aber das wäre vielleicht mal eine Frage an einen TÜV-Ing. ...

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Mal ganz kurz nachdenken. Mauerfall war 1989, deutsche Einheit und D-Mark 1990, Zulassung in der DDR 1992. Ich will nicht ausschließen, dass der eine oder andere Ex-DDRler so eine Vespa schon immer schick fand und die sich vor 1992 geholt und dort dann eben mit 60 km/h in Verkehr gebracht hat. Gesetzlich möglich isses also und so eine 50S war in Anfang der 90er nicht gerade teuer.

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also meine steht mit 60kmh in den papieren, braucht alle 2 jahre tüv und hat so ne typische 80er-tafel dran...

aber dafür kannste dann schon schneller fahren weil das kennzeichen haben ja alle bis 125ccm also auch über 80kmh....

und versicherung liegt im jahr auch nur bei um die 30.- somit kommste sogar fast günstiger weg will ich behaupten und wennn du weißt dass du im winter nicht fährst bist mit saisonkennzeichen bestens beraten...

so schlecht ist das gar nicht.

abgesehen davon darf nur der fahrzeuge bis 60kmh mit vers.kennz. fahren der auch den führerschein dazu besitzt.

mit dem heutigen m auf jeden fall mal nicht da brauchst eh mindestens nen a1.

wenn man den grauen lappen hat darf man ja eh fast alles und wenn man den führerschein vor 1989 gemacht hat dann darf man auch weil man ja bis 125ccm fahren darf....

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abgesehen davon darf nur der fahrzeuge bis 60kmh mit vers.kennz. fahren der auch den führerschein dazu besitzt.

mit dem heutigen m auf jeden fall mal nicht da brauchst eh mindestens nen a1.

Ich denke das stimmt nicht ganz - Mit nem Führerschein M darf ich ne 60km/h Schwalbe fahren! (Siehe weiter oben § 6Abs. 1 zu Klasse M)

Gut, wer will Schwalbe fahren..., aber das ist ja noch mal ein anderes Thema :thumbsdown:

Bearbeitet von ger51350
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  • 13 Jahre später...

Servus Leute ich weiß bin sehr spät dran, aber hat einer von Euch Ahnung ob man mittlerweile ne alte V50N mit freiwilliger Zulassung auf 60kmh und AM Schein anmelden kann? Weil 

ich höre aus allen Ecken unterschiedliche Sachen manche Polizisten sagen klar kein Ding und manche nein genau das Gleiche beim TÜV. Danke schon mal falls wer antwortet 

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vor 7 Stunden schrieb Vale_Hoid:

Servus Leute ich weiß bin sehr spät dran, aber hat einer von Euch Ahnung ob man mittlerweile ne alte V50N mit freiwilliger Zulassung auf 60kmh und AM Schein anmelden kann? Weil 

ich höre aus allen Ecken unterschiedliche Sachen manche Polizisten sagen klar kein Ding und manche nein genau das Gleiche beim TÜV. Danke schon mal falls wer antwortet 

 

Nein! 60 km/h mit Mädchenführerschein gehen nur bei Fahrzeugen, die in der DDR zum ersten Mal auf die Straße gekommen sind. In der "Ehemaligen" durften die Mopeds 60km/h fahren und mit dem Autoführerschein bewegt werden. Gemäß Wiedervereinigungsvertrag gilt das auch heute noch für Schwalbe und co.

 

Das heißt, solltest du zufällig eine 60km/h schnelle Vespa V50s haben, die von einem italophilen DDR-Bürger, der die richtigen Kontakte hatte, gekauft wurde, und diesseits des eisernen Vorhangs erstzugelassen wurde, dann darfst du sie mit dem AM-Führerschein fahren. Aber abgesehen von diesem völlig unwahrscheinlichen Fall - die Beweislast für diese Story liegt übrigens bei dir - brauchst du, um mit einer Vespa legal 60km/h zu fahren, mindestens einen Führerschein der Klasse A1.

Bearbeitet von kuchenfreund
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Am 1.7.2024 um 05:33 schrieb kuchenfreund:

 

Nein! 60 km/h mit Mädchenführerschein gehen nur bei Fahrzeugen, die in der DDR zum ersten Mal auf die Straße gekommen sind. In der "Ehemaligen" durften die Mopeds 60km/h fahren und mit dem Autoführerschein bewegt werden. Gemäß Wiedervereinigungsvertrag gilt das auch heute noch für Schwalbe und co.

 

Das heißt, solltest du zufällig eine 60km/h schnelle Vespa V50s haben, die von einem italophilen DDR-Bürger, der die richtigen Kontakte hatte, gekauft wurde, und diesseits des eisernen Vorhangs erstzugelassen wurde, dann darfst du sie mit dem AM-Führerschein fahren. Aber abgesehen von diesem völlig unwahrscheinlichen Fall - die Beweislast für diese Story liegt übrigens bei dir - brauchst du, um mit einer Vespa legal 60km/h zu fahren, mindestens einen Führerschein der Klasse A1.

Mhhh ok aber auf dem Versicherungszettel steht nicht explizit nur für Simson sondern generell für alle 50ccm die vor 1992 das erste mal zugelassen worden sind 

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vor 4 Stunden schrieb Vale_Hoid:

Mhhh ok aber auf dem Versicherungszettel steht nicht explizit nur für Simson sondern generell für alle 50ccm die vor 1992 das erste mal zugelassen worden sind 

 

Und was sagt die Versicherung dazu, dass Klein- bzw. Leichtkraftrad in den Papieren steht?

 

 

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  • 2 Wochen später...

Du musst mit der GR 50S zum deutschen TÜV. Alles andere ist quasi Urkundenfälschung :dontgetit:
 

Vespa Deutschland schaut im Nummernkreis nach, ob die in BRD verkauft wurde. Wenn ja, kann es sein, dass Du so eine ABE mit Versicherungskennzeichen zugeschickt bekommst. Wenn Du ne GR Vespa hast, wird Vespa Deutschland keine ABE als Zweitschrift ausstellen. Wenn Du die jetzt selbst nach machst, und genauso „ausstellst“ wie die von Vespa, nur mit einer höheren/niedrigeren FIN als die deutschen 50S‘en, wird das wohl nur im Schadensfall, oder Unfall Vespa herausfinden können, dass die ABE nicht für ne GR ausgestellt werden darf.

 

Legal wäre einzig und alleine das Teil dem TÜV vorzuführen. Du kannst die ABE auch nicht zur Vorlage beim TÜV nehmen, da dort 60km/h drinnen steht.

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Beim scootercenter gibt's für ca. 5 Euro eine drosselscheibe die in Vergaser kommt. Damit hat das scootercenter ihre importierten v50s mit 50 kmh durch den TÜV legal gebracht. 

Kauf dir das Teil,  lass dir ne Kopie eines Gutachten mitschicken und geh damit zum TÜV für Paragraph 21. 

Denke dann sollte nichts mehr im Weg stehen, sofern der roller sonst technisch fit. 

Ansonsten den Umweg über einen Rollerladen machen , der das schon oft gemacht hat und dafür bezahlen.  

Wurde eigentlich schon zig mal durchgekaut das ganze. 

 

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  • 2 Wochen später...

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