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Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Moin!

Könnte jemand mal die komplette E-Nummer vom RAP (z.B.Scorpion) posten?

Ich muss da mal was recherchieren auf der Arbeit, ob man über die E-Nummer Daten oder Abbildungen aufrufen kann (z.B. im Rahmen einer HU oder §19-Eintragung).

Geschrieben

Bei mir steht in der Eintragung nur "auspuff Scorpion" meint ihr es reicht wenn ich auf meinen neuen Charger schalldämpfer einfach Scorpion gravieren lass? oder besser den kompletten text mit der e-nummer?

Merci

Geschrieben

Danke! :thumbsdown:

Wollte nur mal was ausprobieren, hatte aber leider keine Zeit mehr auf der Arbeit. Ich werds aber am Montag mal nachgucken.

Es geht mir nicht darum, einen Auspuff einzutragen o.ä., sondern aufgrund einer e-Nummer ein Zubehörteil zu identifizieren... Also zum Beispiel einen unzulässigen Auspuff mit selbstgravierter Nummer oder so.

Werd ich natürlich unter dem Mantel der Verschwiegenheit machen -ausser bei Plastik-Automatik-Scootern... :crybaby:

Geschrieben

Unzulässiger Auspuff?Das ist jeder,selbst der Sito oder der Tpünf.Selbst mit Bsau Nr haste keine Garantie auf Eintragung,macht aber das ganze leichter.

genau !

eine e-nummer würde ich nicht gravieren lassen, halte ich für riskant; bsau haben halt viel anlagen von werk aus auf ´m dämpfer, da kannst du tauschen - ob die bsau-nr. in deutschland rechtlich geschützt ist, weiß ich nicht.

was aber auf dem auspuff im endeffekt draufsteht ist egal, wenn der tüv-prüfer seinen segen gibt - mir hat mal ein bekannter erzählt, dass ein kumpel von ihm " auspuffanlage Gockel-Speed" auf dem dämpfer und im schein stehen hatte. der herr hies wohl hahn mit nachnamen.

Geschrieben

nu lasst den offi doch ma machen, der is schließlich vom fach der alte plakettenkratzer ;)

Na toll, jetzt bin ich entlarvt...DANKE! Ich bin aber quasi noch nicht ganz fertig, also noch in Ausbildung zum Plakettenheini :crybaby: Um allen Fragen entgegenzuwirken: Nein, ich kann keine Eintragungen machen... Und ich verschicke auch keine Plaketten...

Moin!

Also, ich hab gerade mal in der TÜV/DEKRA Datenbank versucht, über die E-Nummer des Scorpion irgendwelche Daten/Infos/Abbildungen rauszufinden - ohne Erfolg. Das liegt wohl daran, dass die EG-Typgenehmigung in den Niederlanden erteilt wurde, und die läßt sich über unsere Software nicht einsehen... Also bleibt uns beim TÜV nur die Möglichkeit, über Google u.ä. nach einer Abbildung/Maße etc. zu suchen. Ob man da was findet... :crybaby:

Das heisst, wenn jemand mit ner Hurratröte und Scorpiondämpfer angehalten wird, und das Ding ist nicht zu laut, dann kann der "durchschnittliche, nicht sachverständige" Gesetzeshüter eigentlich nix auszusetzen haben, obwohl es ja rechtlich unkorrekt ist (und die Betriebserlaubnis/Versicherungsschutz erlöscht). Es sei denn, daneben steht zufällig ein Roller mit einer Original-Scorpion-Anlage zum Vergleich. :thumbsdown:

Jedenfalls ist auch auf dem sog. "E-Pass" keine Abbildung zu erkennen, lediglich das/die Fahrzeuge sind dort aufgeführt. Und den E-Pass muss man nicht mitführen, also ist das Ganze sowieso uninteressant.

Um das Ganze jetzt abzuschließen, hier noch ein Zitat aus der gesetzl. Vorschrift:

StVZO §21a Abs.3"Mit einem Prüfzeichen (...) darf ein Ausrüstungsgegenstand oder ein Fahrzeugteil nur gekennzeichnet sein, wenn er der Genehmigung in jeder Hinsicht entspricht."

Inwiefern eine Veränderung eines genehmigten Fahrzeugteils bzw. ein Kennzeichnungsmißbrauch zivilrechtlich geahndet wird, können Andere bestimmt besser beantworten... :inlove:

Geschrieben

Und den E-Pass muss man nicht mitführen

Das wäre allerdings äußerst wünschenswert, wenn die Herren in Grün (von mir aus auch Blau) das auch wüssten.

Ein Kumpel von mir hat deswegen eine Mängelkarte bekommen... :thumbsdown:

Klar, war nach Vorzeigen des Ausgedruckten E-Passes an der Dienststelle gegessen, aber trotzdem...

Geschrieben

Da kannste drinstehen haben was du willst wenn dem deine Nase nicht paßt,sagt der einfach zu laut-in 99Fällen hat er damit Recht.

Tja, da hat der afterburner leider recht, durch Auspuff und/oder Ansauggeräusch sind unsere Mopeten fast alle zu laut... :thumbsdown:

Aber ich denke, das dadurch erst der Reiz am Vespatunen entsteht - immer nah am Abgrund zur Illegalität... :crybaby:

Geschrieben

Und den E-Pass muss man nicht mitführen, also ist das Ganze sowieso uninteressant.

Wo steht das?

Geschrieben

Wo steht das?

Hab ich irgendwo gelesen. Hab aber kein Bock Dir das jetzt nochmal rauszusuchen.

Wenns Dich wirklich brennend interessiert, kann ich Dir die Tage mal ne Quellenangabe nachliefern, oder Du suchst Dir das selber mal raus. Müßte irgendwo unter §19, 21 oder so stehen. Bin mir aber nicht sicher... Kann auch unter EG-FZV stehen, müsste ich erst selber suchen.

Hab heute aber echt keine Zeit, bin auch nicht auf der Arbeit, weil gleich mein Hund operiert wird... :thumbsdown::crybaby:

  • 10 Jahre später...
Geschrieben

Meine Frage passt nicht hunderprozentig.

Dennoch: was tun, wenn der originale Auspuff (T5) unter normalen Umständen nicht mehr käuflich zu erwerben ist?

Der Pott trägt/trug einzig die Kennung 1942.

 

Ich muss z.B. einen kaputten Auspuff ersetzen.

Was tun also?

Kann ja schlecht einen PM mit der 1942-Prägung versehen. Warum auch? Steht ja nicht im Schein.

Stehe ein wenig auf dem Schlauch. Bin aufgrund dem Gedanken hier gelandet, einen x-belibigen Auspuff zu montieren, auf die zuvor schon jemand z.B. die Scorpion-Prägung eingedrückt hat. 

 

Wie geht man am besten vor, wenn der korrekte Auspuff nicht mehr erhältlich ist?

Geschrieben

Zum TÜV und dort das Thema ansprechen. Dann rein theoretisch Fahrgeräuschmessung.

Sonst einen mit ner E-Nr für die T5 nehmen.

Oder einen mit ner e-nummer für die Px oder sowas umschweissen und das mit dem TÜV besprechen. Letzteres nur wenn du alles ganz korrekt machen willst.

Geschrieben

Diskussion von meinem Prüfer:

Die deutsche T5 ist nach der KBA ABE 730 der normalen PX 125 homologiert. Als Ausführung B. Dort hat sie den 1942 Puff drin. Die Standard PX den 10119 Puff in der Homologation.

Wenn ich jetzt den BGM BBT Puff nutze, der auch eine 10119 Prägung drauf hat dann ist das für meinen Prüfer OK. Sinngemäß sind ja beide Nummern in der ABE zu finden....

Geschrieben
vor 1 Stunde hat ElBarto666 folgendes von sich gegeben:

Diskussion von meinem Prüfer:

Die deutsche T5 ist nach der KBA ABE 730 der normalen PX 125 homologiert. Als Ausführung B. Dort hat sie den 1942 Puff drin. Die Standard PX den 10119 Puff in der Homologation.

Wenn ich jetzt den BGM BBT Puff nutze, der auch eine 10119 Prägung drauf hat dann ist das für meinen Prüfer OK. Sinngemäß sind ja beide Nummern in der ABE zu finden....

 

Super Mann, keine Ahnung aber Kundenorientiert 8-).

  • Like 1
Geschrieben
29 minutes ago, matzmann said:

 

Super Mann, keine Ahnung aber Kundenorientiert 8-).

 

Der Herr Ingenieur muss wissen was er tut.... Ich seh das auch kritisch, aber gut.

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