Zum Inhalt springen
  • Das GSF wandelt Links in Affiliate Links um, um ggf. eine Provision erhalten zu können. Gerne nutzen bitte, danke! Mehr Infos, wie ihr das GSF unterstützen könnt, findet ihr im GSF Support Topic.

TILGUNGSFRISTEN PUNKTE Flensburg KBA


Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Moin,

bist ja richtig fleissig! :thumbsdown:

Ich bin der Meinung dass die alten Punkte stehen bleiben wenn Du innerhalb der Tilgungsfrist neue sammelst.

D.h. das Tilgungsdatum müsste dann für Deine gesamten Punkte gelten.

Vielleicht wirst Du hier schlauer draus: http://www.kfz.net/recht/punkte-in-flensburg/

Geschrieben

Moin,

bist ja richtig fleissig! :thumbsdown:

Ich bin der Meinung dass die alten Punkte stehen bleiben wenn Du innerhalb der Tilgungsfrist neue sammelst.

D.h. das Tilgungsdatum müsste dann für Deine gesamten Punkte gelten.

Vielleicht wirst Du hier schlauer draus: http://www.kfz.net/recht/punkte-in-flensburg/

Das widerspräche dem hier:

Nach Ablauf der Tilgungsfrist und einem Jahr sind Einträge und Punktestände gelöscht und nicht mehr nachvollziehbar. Ordnungswidrigkeiten werden trotz Tilgungshemmung bei Neueintragungen nach fünf Jahren gelöscht.

Geschrieben

Aber der erste Eintrag ist doch vom Dezember 2006, 5 Jahre dazu macht Dezember 2011. Oder seh ich da was falsch?

Genau so sehe ich das auch!

Daher wollt ich mich vergewissern... :thumbsdown:

Geschrieben

Die hier sagen:

Generell gilt: Wird eine Tat (Ordnungswidrigkeit, Straftat) vor Ablauf der jeweiligen Tilgungsfrist begangen tritt eine Ablaufhemmung der Tilgungsfrist ein. Die Frist läuft bis zu einer Entscheidung über die Tat nicht weiter.

Wird diese Tat dann rechtskräftig bestätigt (Gerichtsurteil, Behördenentscheid, Ablauf der Rechtsmittelfrist) bleibt die Voreintragung bestehen.

Mit anderen Worten bedeutet das, die Tilgungsfrist für alle Punkte beginnt wieder von vorne.

Man sollte wissen, dass die Eintragung von weiteren Ordnungswidrigkeitstaten nur die Tilgung von voreingetragenen Ordnungswidrigkeiten hindern, nicht den Fristablauf von Straftaten.

Die Tilgungsfrist von Straftaten wird nur durch die Eintragung neuer Straftaten neu in Gang gesetzt.

Eintragungen bleiben trotz Neubeginn der Tilgungsfrist höchstens 5 Jahre lang bestehen, eine Ausnahme stellen die Alkohol- oder Drogendelikte dar, hier kann ein Eintrag auch länger bestehen bleiben

-

Geschrieben

Das widerspräche dem hier:

Nach Ablauf der Tilgungsfrist und einem Jahr sind Einträge und Punktestände gelöscht und nicht mehr nachvollziehbar. Ordnungswidrigkeiten werden trotz Tilgungshemmung bei Neueintragungen nach fünf Jahren gelöscht.

Ja nee jetzt ist es mir klar! Ordnungswidrigkeiten ist das Zauberwort!

Ja dann sehe ich das auch so, dass diese nach 5 Jahren wieder weg sind.

Geschrieben (bearbeitet)

Dann muss ich ja nur noch bis Dezember brav sein!

Dann hab ich glatt nur noch .. Punke :thumbsdown:

Scheiss ... :crybaby:

Bearbeitet von Goof
Geschrieben (bearbeitet)

Dachte die NACH der Straftat (also auch die OWIS) verlängern sich bis 2013?! :thumbsdown:

Das wäre MIR jetzt neu.

Was ich mich aber frage: warum ist die letzte Tilgungsfrist Juli 2013?

-Tempo Rk. 21.01.2009 3 Pkt der hat sich doch auch auf 5 Jahre verlängert.Sorry Denkfehler

PLUS natürlich ein Jahr Überliegefrist.

Um das nochmal einigermassen klar zu stellen:

OWI1 (01.01.2000) gibt 2 Jahre (01.01.2002)

OWI2 (31.12.2001)gibt 2 Jahre (31.12.2003)-OWI1 verlängert sich bis auch OWI2 abgelaufen ist=31.12.2003

OWI3 (01.12.2003)gibt 2 Jahre- OWI1+OWI2 verlängern sich bis 01.12.2005. OWI1 läuft aber nach spätestens 5 Jahren aus, also 01.01.2005.

Straftat 5 Jahre, hat aber meines Wissens nichts mit den nachfolgenden OWIs zu tun.

Bearbeitet von brianjones71
Geschrieben

Das wäre MIR jetzt neu.

Was ich mich aber frage: warum ist die letzte Tilgungsfrist Juli 2013?

-Tempo Rk. 21.01.2009 3 Pkt der hat sich doch auch auf 5 Jahre verlängert.Sorry Denkfehler

PLUS natürlich ein Jahr Überliegefrist.

Um das nochmal einigermassen klar zu stellen:

OWI1 (01.01.2000) gibt 2 Jahre (01.01.2002)

OWI2 (31.12.2001)gibt 2 Jahre (31.12.2003)-OWI1 verlängert sich bis auch OWI2 abgelaufen ist=31.12.2003

OWI3 (01.12.2003)gibt 2 Jahre- OWI1+OWI2 verlängern sich bis 01.12.2005. OWI1 läuft aber nach spätestens 5 Jahren aus, also 01.01.2005.

Straftat 5 Jahre, hat aber meines Wissens nichts mit den nachfolgenden OWIs zu tun.

Deine Rechnung ist mir völlig klar! Wende das doch bitte mal auf meine Daten an bzw. was bedeutet das nun für dich?

Die Überliegefrist ist doch völlig Banane in diesen Fällen!

Die Frage für mich ist und bleibt, ob sich die OWIs NACH der Nötigung entsprechend auf 5 Jahre verlängern oder ob man OWIS und Straftaten völlig getrennt sehen muss?

Also ne OWI verlängert nie die Tilgung einer Straftat!

Aber verlängert die Straftat die Tilgung einer OWI?

Geschrieben

nach der letzten Hunderunde ergab sich folgendes:

c) Tilgungshemmung

Sind mehrere Entscheidungen nach § 28 Abs. 3 Nr. 1 - 9 StVG im VZR erfaßt, so erfolgt die Tilgung erst, wenn für alle Eintragungen die Voraussetzungen für die Tilgung vorliegen. Jüngere Eintragungen hemmen also die Tilgung älterer Eintragungen, aber auch ältere Eintragungen mit langer Tilgungsfrist (z.B. Straftaten) hemmen die Tilgung jüngerer Eintragungen, die ansonsten schon früher getilgt worden wären.

und

bb) Weitere Ausnahme: Eintragungen wegen Straftaten

Die Tilgung einer Eintragung wegen einer Straftat wird durch die Eintragung einer Ordnungswidrigkeit nicht gehemmt. Umgekehrt hemmt aber die Eintragung einer Straftat die Tilgung der Eintragung wegen Ordnungswidrigkeiten bis zum Erreichen der absoluten Tilgungsfrist.

:thumbsdown:

Erstelle ein Benutzerkonto oder melde Dich an, um zu kommentieren

Du musst ein Benutzerkonto haben, um einen Kommentar verfassen zu können

Benutzerkonto erstellen

Neues Benutzerkonto für unsere Community erstellen. Es ist einfach!

Neues Benutzerkonto erstellen

Anmelden

Du hast bereits ein Benutzerkonto? Melde Dich hier an.

Jetzt anmelden
  • Wer ist Online   0 Benutzer

    • Keine registrierten Benutzer online.


×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information