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TILGUNGSFRISTEN PUNKTE Flensburg KBA


Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Moin,

bist ja richtig fleissig! :thumbsdown:

Ich bin der Meinung dass die alten Punkte stehen bleiben wenn Du innerhalb der Tilgungsfrist neue sammelst.

D.h. das Tilgungsdatum müsste dann für Deine gesamten Punkte gelten.

Vielleicht wirst Du hier schlauer draus: http://www.kfz.net/recht/punkte-in-flensburg/

Geschrieben

Moin,

bist ja richtig fleissig! :thumbsdown:

Ich bin der Meinung dass die alten Punkte stehen bleiben wenn Du innerhalb der Tilgungsfrist neue sammelst.

D.h. das Tilgungsdatum müsste dann für Deine gesamten Punkte gelten.

Vielleicht wirst Du hier schlauer draus: http://www.kfz.net/recht/punkte-in-flensburg/

Das widerspräche dem hier:

Nach Ablauf der Tilgungsfrist und einem Jahr sind Einträge und Punktestände gelöscht und nicht mehr nachvollziehbar. Ordnungswidrigkeiten werden trotz Tilgungshemmung bei Neueintragungen nach fünf Jahren gelöscht.

Geschrieben

Aber der erste Eintrag ist doch vom Dezember 2006, 5 Jahre dazu macht Dezember 2011. Oder seh ich da was falsch?

Genau so sehe ich das auch!

Daher wollt ich mich vergewissern... :thumbsdown:

Geschrieben

Die hier sagen:

Generell gilt: Wird eine Tat (Ordnungswidrigkeit, Straftat) vor Ablauf der jeweiligen Tilgungsfrist begangen tritt eine Ablaufhemmung der Tilgungsfrist ein. Die Frist läuft bis zu einer Entscheidung über die Tat nicht weiter.

Wird diese Tat dann rechtskräftig bestätigt (Gerichtsurteil, Behördenentscheid, Ablauf der Rechtsmittelfrist) bleibt die Voreintragung bestehen.

Mit anderen Worten bedeutet das, die Tilgungsfrist für alle Punkte beginnt wieder von vorne.

Man sollte wissen, dass die Eintragung von weiteren Ordnungswidrigkeitstaten nur die Tilgung von voreingetragenen Ordnungswidrigkeiten hindern, nicht den Fristablauf von Straftaten.

Die Tilgungsfrist von Straftaten wird nur durch die Eintragung neuer Straftaten neu in Gang gesetzt.

Eintragungen bleiben trotz Neubeginn der Tilgungsfrist höchstens 5 Jahre lang bestehen, eine Ausnahme stellen die Alkohol- oder Drogendelikte dar, hier kann ein Eintrag auch länger bestehen bleiben

-

Geschrieben

Das widerspräche dem hier:

Nach Ablauf der Tilgungsfrist und einem Jahr sind Einträge und Punktestände gelöscht und nicht mehr nachvollziehbar. Ordnungswidrigkeiten werden trotz Tilgungshemmung bei Neueintragungen nach fünf Jahren gelöscht.

Ja nee jetzt ist es mir klar! Ordnungswidrigkeiten ist das Zauberwort!

Ja dann sehe ich das auch so, dass diese nach 5 Jahren wieder weg sind.

Geschrieben (bearbeitet)

Dann muss ich ja nur noch bis Dezember brav sein!

Dann hab ich glatt nur noch .. Punke :thumbsdown:

Scheiss ... :crybaby:

Bearbeitet von Goof
Geschrieben (bearbeitet)

Dachte die NACH der Straftat (also auch die OWIS) verlängern sich bis 2013?! :thumbsdown:

Das wäre MIR jetzt neu.

Was ich mich aber frage: warum ist die letzte Tilgungsfrist Juli 2013?

-Tempo Rk. 21.01.2009 3 Pkt der hat sich doch auch auf 5 Jahre verlängert.Sorry Denkfehler

PLUS natürlich ein Jahr Überliegefrist.

Um das nochmal einigermassen klar zu stellen:

OWI1 (01.01.2000) gibt 2 Jahre (01.01.2002)

OWI2 (31.12.2001)gibt 2 Jahre (31.12.2003)-OWI1 verlängert sich bis auch OWI2 abgelaufen ist=31.12.2003

OWI3 (01.12.2003)gibt 2 Jahre- OWI1+OWI2 verlängern sich bis 01.12.2005. OWI1 läuft aber nach spätestens 5 Jahren aus, also 01.01.2005.

Straftat 5 Jahre, hat aber meines Wissens nichts mit den nachfolgenden OWIs zu tun.

Bearbeitet von brianjones71
Geschrieben

Das wäre MIR jetzt neu.

Was ich mich aber frage: warum ist die letzte Tilgungsfrist Juli 2013?

-Tempo Rk. 21.01.2009 3 Pkt der hat sich doch auch auf 5 Jahre verlängert.Sorry Denkfehler

PLUS natürlich ein Jahr Überliegefrist.

Um das nochmal einigermassen klar zu stellen:

OWI1 (01.01.2000) gibt 2 Jahre (01.01.2002)

OWI2 (31.12.2001)gibt 2 Jahre (31.12.2003)-OWI1 verlängert sich bis auch OWI2 abgelaufen ist=31.12.2003

OWI3 (01.12.2003)gibt 2 Jahre- OWI1+OWI2 verlängern sich bis 01.12.2005. OWI1 läuft aber nach spätestens 5 Jahren aus, also 01.01.2005.

Straftat 5 Jahre, hat aber meines Wissens nichts mit den nachfolgenden OWIs zu tun.

Deine Rechnung ist mir völlig klar! Wende das doch bitte mal auf meine Daten an bzw. was bedeutet das nun für dich?

Die Überliegefrist ist doch völlig Banane in diesen Fällen!

Die Frage für mich ist und bleibt, ob sich die OWIs NACH der Nötigung entsprechend auf 5 Jahre verlängern oder ob man OWIS und Straftaten völlig getrennt sehen muss?

Also ne OWI verlängert nie die Tilgung einer Straftat!

Aber verlängert die Straftat die Tilgung einer OWI?

Geschrieben

nach der letzten Hunderunde ergab sich folgendes:

c) Tilgungshemmung

Sind mehrere Entscheidungen nach § 28 Abs. 3 Nr. 1 - 9 StVG im VZR erfaßt, so erfolgt die Tilgung erst, wenn für alle Eintragungen die Voraussetzungen für die Tilgung vorliegen. Jüngere Eintragungen hemmen also die Tilgung älterer Eintragungen, aber auch ältere Eintragungen mit langer Tilgungsfrist (z.B. Straftaten) hemmen die Tilgung jüngerer Eintragungen, die ansonsten schon früher getilgt worden wären.

und

bb) Weitere Ausnahme: Eintragungen wegen Straftaten

Die Tilgung einer Eintragung wegen einer Straftat wird durch die Eintragung einer Ordnungswidrigkeit nicht gehemmt. Umgekehrt hemmt aber die Eintragung einer Straftat die Tilgung der Eintragung wegen Ordnungswidrigkeiten bis zum Erreichen der absoluten Tilgungsfrist.

:thumbsdown:

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    • Manche sind ja jetzt auch schon Renn-tner.  (Die sind ja eh noch nah an der ESC, QM und auch Crossen dran.)   Wäre doch auch eine Option, dass die Unterforen, wie Rennen, QM und Niter bearbeiten und aktualisieren. Wäre voll toll, wenn diese Topics auch im GSF wieder aktualisiert werden und nicht nur auf Facebook, Instagram und WhatsApp!    Oder manche halt nur Blabla,  F&S oder Verkaufe. Die mit den besten Nerven!    @freibierwärst echt auch ein edler Kandidat!    Hiro hat recht, hier sind die meisten auch wirklich erwachsen geworden und reifer… Es ist auch schön zu sehen, dass man doch einige der Kandidaten real kennt.  Hiro/Andi, du warst einer der ersten, die ich auf Treffen kennengelernt hab, ca. 2008!          Ich bin ja eh so eine Heulsuse und Rainer fehlt mir unglaublich! Als ich die Liste mit den a.D. Buben gepostet habe, bin ich auch wieder sentimental geworden. Alle haben hier wunderbare Arbeit geleistet und ich bin stolz, dass ich alle, bis auf Torge aktiv erleben durfte!    Danke für Euren Einsatz!     
    • Wäre doch ok. Ist das eine Bewerbung?   Wenn man sich da kurz eingelesen hat (und ihr seid ja alle nicht doof), bindet das normalerweise nicht viel Zeit. Wer den Fehler zuerst findet oder eine Meldung als erstes anklickt, bearbeitet ihn halt, wenn er kann. Und je mehr Schultern die Lasten tragen umso einfacher ist es für alle. Und wenn einer sagt "ich kann nur abends 30 Minuten beim K*cken auf dem Klo, dann macht der halt die überlappende Spätschicht . Wenn's dann noch eigene Spezialgebiete gibt: umso besser, wenn der Moderierende weiß, wovon er redet! Das heisst ja nicht, dass man als SF-Profi nur was zur Erstserien-PK-Plurimatic moderieren darf. Ebenso ist es natürlich von Vorteil, wenn man schon länger dabei ist und den großen Teil der Protagonisten schonmal "kennengelernt" hat.  
    • @frankrr Bevor man verunglimpft, sollte man m. E. erstmal alle Angaben machen, z.B. welche FuDi verwendet wurden oder eine Portmap mit Auslasshöhe zum Vergleich, ob da was anders ist als bei anderen.  Mit der Stichmass-Methode machst Du zu grosse Fehler! Kauf Dir den SIP Winkelmesser, einen Magneten mit Stahlwinkel für die KuWe-Mutter und eine 0.05er Blattlehre für den Kolbenstop. Das ist die genaueste und vor allem reproduzierbarste Mehode.   Die Steuerzeiten sind bei mir grob wie anfangs angegeben 174/117 mit den entsprechenden Dichtungen (s. Topic).     Im Übrigen schadet suchen nicht, da ist ab S.4 schon alles durchgekaut:      
    • Hätte ich auch gemacht!          Ist geändert! 
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