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Zulassungsprobleme


Tigerarmy77

Empfohlene Beiträge

N´abend Gemeinde,

ich hab eine Frage an alle Rechtsgelehrten!

Ich kann einen schicken 911 Targa bekommen. Von einem guten Bekannten, der hat den Wagen "geerbt" von einem alten Herrn welcher im Pflegeheim verstarb (er war sein Mechaniker und hat das Fahrzeug 12 Jahre gepflegt). Kein Nachlassverwalter, keine Erben (allg. keine Verwandten) aber die Fahrzeug-Papiere sind nicht zu finden.

Der Wagen wurde polizeilich überprüft und ist nicht gesucht / geklaut. Alles OK. Aber wie bekomme ich neue Papiere. Die Zulassungsstelle auf den der letzte Halter ausgestellt ist, stellt sich quer ohne Erklärung des alten Herrn. Aber der ist ja nun mal tot....

Bin dankbar für Anregungen...Tipps...

Bearbeitet von Tigerarmy77
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Vor Jahren hatte ich sowas mit einem Oldtimer.

Ich bin damals zum Tüv und habe mir ein technisches Datenblatt erstellen lassen.

Sowas wie man auch bei importierten Fahrzeugen ohne Papiere machen läßt.

http://www.tuev-sued.de/auto_fahrzeuge/zulassungen_import/import_von_fahrzeugen/technische_daten?dtree=1

Was alles vereinfachte, war eine beglaubigte Datenblatt-Kopie im Vorfeld vom Hersteller.

Und wenn der Tüv dir gegen Kohle seinen Segen und ihr Datenblatt ausgefüllt/mitgegeben hat, gehst du ganz normal zur Zulassungsstelle.

Dort holen die sich einen Auszug aus dem Zentralregister des Kraftfahrtbundesamtes(KBA).

Denn denen gehts ja in erster Linie nur um einen eventuellen Diebstahl.

Kein Diebstahl zu vermelden, dann stellen sie dir neue Papiere aus, bzw. behalten dafür das technische Datenblatt.

Wieder wat blechen und ein paar Wochen später haste alle dazugehörigen Papiere in der Hand.

So war es vor ein paar Jahren.

Bearbeitet von T5-Owner
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Wenn Du an eine Kopie der Sterbeurkunde kommst könntest Du dich auf eine Handschenkung berufen.

Würde ich aber nicht, weil dann (theoretisch) Schenkungssteuer fällig wäre und ich keine Ahnung habe, ob die Zulassungsstelle diese Info zufälligerweise an das Finanzamt weitergibt. Und da es sich hier nicht um eine Flasche Haberschlachter-Heuchelberg mit Trollinger handelt...

Ich würde den ölfer vom jetzigen "Besitzer" per Kaufvertrag kaufen.

Es lebe die Fiktion!

Gruß

TC

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Dieser dürfte aber auf dem Papier eben genauso wenig der Besitzer sein wie Tigerarmy. Zulassungsstellen können da schon echt blöde drauf sein.

Deshalb ja auch "Besitzer" ;-

Der jetzige Besitzer hat den Besitz & Eigentum per Handschenkung vom Erblasser übertragen bekommen.

Jetzt kann er diesen (Besitz & Eigentum) ganz ordinär per Kaufvertrag auf den Kollegen übertragen, wobei die oben erwähnte Urkunde behilflich sein kann.

Und Papier ist je bekanntlich nicht ungeduldig.

Cheers.

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Kuck mal hier

Ich hab sowas ähnliches gerade durch. Wenn der Bock TÜV hätte, kann ich anmelden.

Generell: Kaufvertrag gefunden... wie schön... und du hast den Brief verloren... hups wie dumm. Aufbieten abfahrt...

Wenn er schon abgemeldet war, dann ist es auch einfacher. Datenblatt kann man sich ja vorher schonmal von Porsche holen.

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Richtig!

Natürlich hast Du den Wagen mit Papieren und Abmeldebescheinigung gekauft. Dämlicherweise hast Du die Papiere verbaselt. §21 Gutachten machen lassen, Deckungskarte, zum Verkehrsamt, die fragen im KBA Registerab, ob der Wagen gestohlen ist, Eidestattliche Versicherung über den Sachverhalt unterschreiben, dann wird Die Zulassungsbescheinigung ausgestellt. Teil 1 wird im Bundesanzeiger aufgeboten und kommt nach 6 - 8 Wochen per Post, Teil 2 wird zusammen mit dem Kennzeichen ausgehändigt.

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