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Mitternachts-TÜV


pennah

Empfohlene Beiträge

Moin,

ich benötige dringend eine Rechtsschutzversicherung ohne Wartezeit, damit sofort gehandelt werden kann von meinem Anwalt. Es sind von mir am Wochenende extreme verdeckte Mängel an meinem Fahrzeug entdeckt worden und das Fahrzeug hätte damit im letzten April niemals TÜV kriegen dürfen. Da der Verkäufer auch eine freie Werkstatt betreibt, ist ganz klar wie das Fahrzeug die Plaketten erlangt hat. Stichwort: Mitternachts-TÜV!

Hat jemand ne Ahnung oder nen Tipp wo ich eine wie oben beschriebene Rechtsschutzversicherung abschliessen kann? Die üblichen Vergleichsportale haben bisher keine zufriedenstellenden Ergebnisse gebracht...

,..pennah!

Bearbeitet von pennah
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Eine Rechtsschutzversicherung, die die Kosten eines Schadensfalls übernimmt, der schon vor Abschluss des Versicherungsvertrags eingetreten ist, wirst Du nicht finden, was ja auch einleuchtet, denn sonst würde sich ja jeder erst versichern, wenn das Kind in den Brunnen gefallen ist.

Ja das hat mir der nette Herr der Rechtsberatung des ADAC auch grade gesagt. Ich muss mal gucken ob dieser Fall durch meine Verkehrsrechtschutz abgedeckt ist. Der ADAC-Mann sagte eventuell bis ja :thumbsdown:

Ich hab dann eben am Telefon auch gleich mal die kostenlose Erstberatung in Anspruch genommen und da wurde mir gesagt, dass man vielleicht ne andere Herangehensweise anwenden kann: Da der Verkäufer eine freie KFZ-Werkstatt hat, kann davon ausgegangen werden, dass er sich deshalb als Privatperson in den Kaufvertrag eingetragen hat um aus der Sachmängelhaftung rauszukommen die ich ja bei Kauf bei einem freien Händler gehabt hätte, Stichwort Umgehungsgeschäft!

,..pennah!

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Erzähle mal von dem Fahrzeug und den Mängeln.

Moin :thumbsdown:

Es sind hinten an den Längsträgern, oberhalb der hinteren Aufnahme für die Blattfeder, faustgrosse Rostlöcher! Die Karre hat kurz bevor ich den gekauft habe noch neuen TÜV gekriegt, hätte die Bude niemals bekommen dürfen. Und darüber war lang und schmutzig Unterbodenschutz drüber gekleistert. Auch die AU hätte die Karre niemals bestehen dürfen, da der Endtopf schon fast abgerostet war. Und das er dann die Werte für ne AU eigentlich nich schafft brauch ich Dir ja nich zu erzählen.

Das läßt halt den Rückschluß zu, dass die TÜV-Abnahme ohne Begutachtung des Fahrzeugs vorgenommen wurde...

,..pennah!

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Sollte im Verkehrsrechtschutz mit drin sein -> "Das lang ersehnte neue Auto bereitet anstatt Freude nur Ärger. Trotz wiederholten, erfolglosen Reparaturversuchen verweigert der Verkäufer die Rücknahme. . ."

Trifft ja bei Dir so in der Art leider zu :thumbsdown:

Danke für den Hinweis!

Ich guck ma heut abend in die Vertragsatzung meiner Verkehrsrechtschutz rein. Hab aber auch schon meinen Versicherungsmenschen kontaktet. Da wird sich schon ne Lösung finden :crybaby:

,..pennah!

Bearbeitet von pennah
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Was spricht denn dagegen, mit der Karre zu einem anderen Tüv zu fahren, dem Prüfer die Sache zu schildern, damit er dir bescheinigt, dass die Kiste so niemals Tüv bekommen hätte und dem Verkäufer dannmit einer Anzeige zu drohen, falls er die Kiste nicht zurücknimmt?

Gruß, Ralf

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Was spricht denn dagegen, mit der Karre zu einem anderen Tüv zu fahren, dem Prüfer die Sache zu schildern, damit er dir bescheinigt, dass die Kiste so niemals Tüv bekommen hätte und dem Verkäufer dannmit einer Anzeige zu drohen, falls er die Kiste nicht zurücknimmt?

Gruß, Ralf

Dann müßte der TÜV Prüfer einem Kollegen oder DEKRA Menschen ans Bein pissen. Das wird unter Kollegen doch nur sehr ungern getan.

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He Pennah;meinst Du Deinen Caddy?

Da muß ja schon etwas gravierendes sein-wenn er durchgerostet ist?!?

:thumbsdown:

Wie ich später erfahren habe, also deutlich nach dem Kauf, haben die generell ein Rostproblem die 2er Caddys. Und vorher war nix zu sehen, da die Roststellen, die später am Kotflügel und hinten über der Stoßstange aufgetaucht sind, beim Kauf noch mit Folie überklebt waren, von seiner freien Werkstatt! Hätte ich da schon gesehen, dass es da blüht hätte ich natürlich gründlicher geguckt, überall...

Und ich war ja auch gleich nach dem Kauf beim Kumpel auf der Bühne. Ölwechsel, Kraftstoffilterwechsel usw. Da ist uns beiden nix aufgefallen, da da der Unterbodenschutz an den genannten Stellen an der Blattfederaufnahme an den Längsträgern noch intakt war. Da hätte es keinen Grund gegeben mitm Schraubendreher loszustechen...

,..pennah!

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Wo sind denn TÜV und DEKRA oder GTÜ Kollegen?

Sprich mal mit nem DEKRA Mann über den TÜV :thumbsdown:

Ein Freund von mir ist Dekraist :crybaby: Der spricht von einigen Tüvlern sehr gut. Irgend jemand muß ja auch seine Umbauten eintragen :crybaby:

Aber sonst hast du recht.

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Anwalt is eingeschaltet, ich warte auch nich drauf den Schutz einer Rechtsschutzversicherung zu haben. Wenn jetz, in den normalerweise 2 Monaten Wartezeit, etwas passiert und es kommt raus dass ich das wusste und vor mir hergeschoben habe, bin ICH nämlich dran! Das muss ich nich haben...

,..pennah!

Bearbeitet von pennah
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HU im April 2010 ist halt schon recht lange her. In der Zeit kann viel passieren. Wieviel km wurden bis jetzt gefahren? Ich bezweifle dass du da dem Prüfer anpissen kannst, das ist zu lange her.

Was haben km und nen Zeitraum von unter einem Jahr mit faustgrossen Rost-Löchern zu tun?

Oder gibts jetzt aggressive Holzwürmer, welche auf Caddys umgeschult haben und innerhalb weniger Monate SOWAS können...? :thumbsdown:

@ Pennah: Weise Entscheidung!!! Is eh weiterhin die Frage, ob die RS wirklich da komplett mitgespielt hätte...

Bearbeitet von Goof
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Nun ist son TÜV-Mensch ja auch nur ein Mensch und macht Fehler.

Die Schuld ist bei dem zu suchen-der das spektakulär und mutwillig vertuscht hat-ergo der Händler/Werkstattmensch/Usbekistaner,der das so geschickt modelliert hat.

Am Freitag hat mein /8 TÜV bekommen-und es wurde eine wirklich sichtbare Roststelle übersehen.

Das fiel uns dann auf,als aber schon geklebt war-und nun?

"Machste aber noch,oder?"-"Na logenzack!"

:crybaby:

Wobei ich in diesem Falle allerdings auch eher an den Mitternachts-TÜV glaube... :thumbsdown:

Bearbeitet von Rakete
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ich habe jetzt gerade keinen prüfbericht zur hand, aber bei der GTÜ z.b. gibt es da entsprechendes kleingedrucktes!

man muss ja davon ausgehen, dass organisationen wie die dekra etc. ein heer von anwälten zum eigenschutz beschäftigt-

die werden sich da schön rauswinden, wahrscheinlich mit standart-textbausteinen.

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...

die werden sich da schön rauswinden, wahrscheinlich mit standart-textbausteinen.

"Zum Zeitpunkt der Begutachtung in augenscheinlich fahrsicherem Zustand..." oder sowas wird die da schon raushauen.

würde da eher an den Garantiekram ran gehen, den der Verkäufer mit Gewerbe ja geben muss!?

gibts ja immer wieder solche sachen..nen alten Krupp Mobilkran getüvt, die fehlenden Reflektoren hinten werden bemängelt und müssen angebracht werden, um TÜV zu bekommen. die total zerotteten Lenkhydraulikschläuche wurden aber brav übersehen.. Da kann man sich den Tüv auch gleich schenken und jedem seine Überwachung selbst überlassen, statt für sowas noch geld zu verlangen.

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M.E. hat der Verkäufer die alleinige Verantwortung. Er hat anscheinend sowohl TÜV als auch Käufer arglistig getäuscht. Das TÜV-Gutachten wäre für mich daher kein Beweis, dass der TÜV geschlampt hat, sondern für den besonderen Vorsatz der Täuschung durch den Verkäufer.

Ich bin jetzt auch nicht der TÜV-Freund - aber bashen sollte man die Jungs nicht gerade - wir sind doch auch froh, wenn sie uns mit einem "Das lässte aber noch machen" mit geringen Mängeln vom Hof lassen und nicht bei jedem Blinkerglas auf das e-Zeichen starren...

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