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Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Abend leute,

Ich hab an meiner 81er special die vierfachblinker abgebaut.

Irgendwo hab ich mal gelesen, dass es bei nem 50 ccm roller erlaubt ist die blinker ohne weiteres zu entfernen.

Stimmt das wirklich? Ist der TÜV/Polizei damit einverstanden?

Geschrieben

Abend leute,

Ich hab an meiner 81er special die vierfachblinker abgebaut.

Irgendwo hab ich mal gelesen, dass es bei nem 50 ccm roller erlaubt ist die blinker ohne weiteres zu entfernen.

Stimmt das wirklich? Ist der TÜV/Polizei damit einverstanden?

Bis 125ccm braucht man in Deutschland keine Blinker.

Geschrieben

Bis 125ccm braucht man in Deutschland keine Blinker.

Das stimmt so allgemein nicht! Bei ner alten V50 gilt das schon noch.

Geschrieben

Das stimmt so allgemein nicht! Bei ner alten V50 gilt das schon noch.

Auch wenn blinker dran waren? Kann ich die einfach abbauen? Muss ich das nicht bei TÜV eintragen lassen?

Geschrieben

das Du die 4-Fach Blinkanlage abgebaut hast ist schonma super - sieht nämlich scheiße aus

und das mußt Du nirgend eintragen lassen in Deinem Fall

ist völlig egal - merkt kein Mensch und wird auch niemals jemand deswegen etwas sagen.

viel Erfolg

Geschrieben

Ob man bis 125 ccm Blinker nun braucht oder nicht sei mal dahingestellt. Die AEB wurde aber wohl für das Fahrzeug mit Blinkern ausgestellt. Wenn man jetzt die Blinker abbaut würde diese dann ja erlöschen. Soweit richtig oder weiß ich nur zu wenig? :thumbsdown:

Geschrieben

§ 54 StVZO Fahrtrichtungsanzeiger

(5) Fahrtrichtungsanzeiger sind nicht erforderlich an

1. einachsigen Zugmaschinen,

2. einachsigen Arbeitsmaschinen,

3. offenen Krankenfahrstühlen,

4. Leichtkrafträdern, Kleinkrafträdern und Fahrrädern mit Hilfsmotor,

Geschrieben (bearbeitet)

Seit wann den? :crybaby:

Bis 125cm³ braucht man keine Blinker. :inlove:

so weit ich das weiß sind unter 125ccm ab bj´91 oder so blinker auch pflicht...is aber des übliche halbwissen, meine aber da mal sowas aufgeschnappt zu haben. bei besagter fuffi sollte das ja aber hinfällig sein.

Ob man bis 125 ccm Blinker nun braucht oder nicht sei mal dahingestellt. Die AEB wurde aber wohl für das Fahrzeug mit Blinkern ausgestellt. Wenn man jetzt die Blinker abbaut würde diese dann ja erlöschen. Soweit richtig oder weiß ich nur zu wenig? :thumbsdown:

also ich meine zu wissen :crybaby: das blinker nicht in der abe enthalten sind. also nicht in dem zettel den man mit sich rumfährt, sondern in der grossen technischen abe die beim kba oder sonstwo liegt. is würde ich sagen ähnlich wie bei heckscheibenwischern, kann man ja auch einfach wegbauen...es wäre auch möglich das generell alle 50er dieses typs die gleiche abe nr haben, und die blinker dann quasi als nicht eintagungspflichtiges zubehör in d verbaut wurden. müssten mal ein paar special fahrer ihre abe s nachschauen welche nr da draufsteht...

mal ganz davon abgesehen ob das dann abe technisch iO ist oder nicht, kann ich mir ehrlich nicht vorstellen das grün/blau-weiß deswegen einen aufstand macht weil keine blinker dran sind. die sehen 50er, vor ´91 (oder entprechendes jahr) braucht keine blinker, gute fahrt noch.

Bearbeitet von Cpt.Howdy
Geschrieben

ich hatte eine pk50s, im typenschein stand damals "blinkanlage wahlweise"

bei der 2. restauration, habe ich diese blinkanlage entfernt und fertisch....hat kein hahn mehr danach gekräht :thumbsdown:

Geschrieben

in dem grünen zettel steht nix von blinkern drin, also weg damit. die kabel, die an den blinkern dran waren hast du hoffentlich gut isoliert?

da du deinen blinkerhebel ja jetzt nicht mehr brauchst könntest du den für was anderes verwenden. ich hab mir nen dauerkill draus gebaut. kannst den hebel aber auch einfach im schaltblock entfernen. nur so als anmerkung :thumbsdown:

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