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Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Moin.

Hab gerade nen tollen Brief von nem Inkassounternehmen bekommen, die von mit 97Euro für ein angebliches Bahncard abo sehen wollen. Ich hab mal im Rahmen einer längeren Zugfahrt ne Bahncard25 für drei Monate gekauft, ohne zu wissen, oder darauf hingewiesen worden zu sein, dass ich damit ein Abo eingehe.

Wurde dann zwar ein paar mal von der Bahn angeschrieben, habe die Briefe aber in dem Mülleimer für sonstige Werbung entsorgt... War vielleicht unklug. Jetzt kam halt dieser Inkassobrief ins Haus.

Habe erstmal mit folgender email an die Bahn geantwortet, weil telefonisch bei denen nur dieser Warteschleifenzirkus am start ist:

"Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich habe im Sommer des letzten Jahres im Rahmen einer längeren Bahnreise eine Bahncard25 zur Probe für 3 Monate erworben. Ich wurde beim Lösen der Fahrkarte auf diese Möglichkeit hingewiesen und habe zugestimmt. Allerdings wurde ich definitiv nicht darüber informiert, dass ich damit ein Abo eingehe, auch nicht, nachdem ich ihr Schalterpersonal darauf hingewiesen habe, wenig Zug zu fahren. Da ich am Schalter wenig Zeit bis zur Zugabfahrt hatte, hatte ich auch nicht die Gelegenheit, mir alles Unterschriebene durchzulesen.

Ich wäre niemals wissentlich ein derartiges Abo eingegangen. Da ich beruflich viel und lange unterwegs bin, haben mich auch Ihre Schreiben kaum erreicht, sodass ich jetzt von einem von Ihnen beauftragten Inkassounternehmen mit der Forderung über 97,09 Euro angeschrieben wurde. Ich empfinde es als regelrechte Unverschämtheit, wie Sie mit Ihren zahlenden Kunden umgehen und werde dieser Forderung nicht nachkommen, sondern mich gegebenenfalls an eine Schiedsstelle wenden bzw. mir weitere Schritte vorbehalten.

mit "freundlichem" Gruß

Daniel xxx

Kundennummer 1101116785600xxx

Vertragskonto 100007011xxx"

Hat hier auch schonmal jemand den Blödsinn gehabt? Wie geht man da am besten vor?

Gruß Daniel

Geschrieben

ich glaube da haste etweder pech gehabt oder nen arsch voll generve, hatte mal das selbe problem, heute würde ich zahlen...

entspannt finde ich die studentenlösung, da wollen die nach nem jahr nen neuen studiausweis zugeschickt haben sonst bekommt man keine neue karte - wie schade :thumbsdown:

Geschrieben
Hat hier auch schonmal jemand den Blödsinn gehabt? Wie geht man da am besten vor?
Als langjähriger Augsburg - München Pedler kann ich Dir nur raten, das

bestehende ABO fristgerecht zu kündigen und zu bezahlen ! ! !

==> die Rechtslage ist hier eindeutig, hast ja unterschrieben :thumbsdown:

Grüße aus München

BABA'S

Geschrieben

Hallo H-W,

einfach mal in den Text => geantwortet

Moin.

Hab gerade nen tollen Brief von nem Inkassounternehmen bekommen, die von mit 97Euro für ein angebliches Bahncard abo sehen wollen. Ich hab mal im Rahmen einer längeren Zugfahrt ne Bahncard25 für drei Monate gekauft, ohne zu wissen, oder darauf hingewiesen worden zu sein, dass ich damit ein Abo eingehe

=> Du hast aber schon etwas unterschrieben? AGB noch vorhanden, ansonsten mal flux nachschauen bzw. sich zuschicken lassen. Was bedeutet eigentlich "Abo"? Das Du einen Vertrag eingehst, der sich bei nicht rechtzeitiger Kündigung um ein Jahr verlängert? So ähnlich wie dein Handy / Strom/ Zeitungs-Vertrag?

Wurde dann zwar ein paar mal von der Bahn angeschrieben, habe die Briefe aber in dem Mülleimer für sonstige Werbung entsorgt... War vielleicht unklug.

=> Jupp.

Jetzt kam halt dieser Inkassobrief ins Haus.

Habe erstmal mit folgender email an die Bahn geantwortet, weil telefonisch bei denen nur dieser Warteschleifenzirkus am start ist:

"Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich habe im Sommer des letzten Jahres im Rahmen einer längeren Bahnreise eine Bahncard25 zur Probe für 3 Monate erworben. Ich wurde beim Lösen der Fahrkarte auf diese Möglichkeit hingewiesen und habe zugestimmt. Allerdings wurde ich definitiv nicht darüber informiert, dass ich damit ein Abo eingehe, auch nicht, nachdem ich ihr Schalterpersonal darauf hingewiesen habe, wenig Zug zu fahren. Da ich am Schalter wenig Zeit bis zur Zugabfahrt hatte, hatte ich auch nicht die Gelegenheit, mir alles Unterschriebene durchzulesen.

Ich wäre niemals wissentlich ein derartiges Abo eingegangen. Da ich beruflich viel und lange unterwegs bin, haben mich auch Ihre Schreiben kaum erreicht,

=> das ist nicht relevant oder besser gesagt: DU musst dafür sorgen, dass dich die Briefe, die in deine Sphäre gelangen (Briefkasten mit deinem Namen drauf) dich auch erreichen

sodass ich jetzt von einem von Ihnen beauftragten Inkassounternehmen mit der Forderung über 97,09 Euro angeschrieben wurde. Ich empfinde es als regelrechte Unverschämtheit, wie Sie mit Ihren zahlenden Kunden umgehen und werde dieser Forderung nicht nachkommen, sondern mich gegebenenfalls an eine Schiedsstelle wenden bzw. mir weitere Schritte vorbehalten.

mit "freundlichem" Gruß

Daniel xxx

Kundennummer 1101116785600xxx

Vertragskonto 100007011xxx"

Hat hier auch schonmal jemand den Blödsinn gehabt? Wie geht man da am besten vor?

Gruß Daniel

Wenn Du, wie Du schreibst, beruflich viel und lange unterwegs bist, nützt Dir doch so eine Bahncard :thumbsdown:

Im Ernst. Du hast- wenn ich das alles richtig verstanden habe- einen völlig normalen Vertrag geschlossen.

Den kannst Du fristgerecht kündigen, das erste Jahr (?) wirst Du aber dennoch zahlen müssen (57€ Jahresbeitrag?), fürchte ich. Mir fallen keine Anfechtungsgründe ein, vielleicht sieht das hier ja jemand anders. Geschäftsfähig bist du ja, denke ich?

Wenn Du den Inkassobrief ignorierst könnte es sein, dass ein Mahnbescheid bei Gericht beantragt wird.

Auf diesen Brief würde ich dann an deiner stelle echt fix reagieren, mit dem Titel kann sonst die Bahn den Gerichtsvollzieher marschieren lassen.

Kleiner Tip:

"Unverschämtheit, wie Sie mit Ihren zahlenden Kunden umgehen und werde dieser Forderung nicht nachkommen, sondern mich gegebenenfalls an eine Schiedsstelle wenden bzw. mir weitere Schritte vorbehalten."

Klingt irgendwie seltsam, aus meiner Warte bist Du da etwas scharf unterwegs, in Anbetracht des vorhin gesagten.

Ich würde versuchen mich mit der Bahn zu einigen und nur auf die Ursprungskosten abstellen (57€)

shit happens.

Gruß Tc

W

Geschrieben

Kann TC da nur zustimmen. Die Argumente, die Du da anführst, sind offen gesprochen schwach. Und sich als mündiger Bürger rauszureden, daß man angeblich nicht wusste, was man da unterzeichnet... Nee, da stellst Du Dein Licht aber unter den Scheffel :thumbsdown:

An Deiner Stelle würde ich dem Inkassobüro einen Vergleichsvorschlag unterbreiten. Die Inkassovergütung ist wahrsch. gemessen am Streitwert zu hoch angesetzt. Versuchs mal mit 75 EUR als Ausgangsangebot.

Geschrieben

Die Hauptvorderung waren 59,50 Euro.

Naja, vielleicht war mein Ton in der ersten Mail ein bißchen scharf, andererseits hatte ich, als sie mir die Bahncard angedreht haben, tatsächlich nur sehr kurz zeit bis zur Zugabfahrt. Ich konnte mir also nicht alles durchlesen, sonst hätte ich den Zug verpasst. Den Unterlagen, die ich direkt mitbekommen habe, war auch nichts bezüglich Abo zu entnehmen, und am Schalter hat mich die freundliche Dame mit keinem Wort darauf hingewiesen, dass das ganze ein Abo wäre. In dem Fall hätte ich mich auch nicht darauf eingelassen.

Finde schon, dass das ziemliche niedrige Machenschaften sind.

Naja, werd jetzt abwarten, was die auf die email antworten..

Geschrieben (bearbeitet)

Hallo H-W,

einfach mal in den Text => geantwortet

Wenn Du, wie Du schreibst, beruflich viel und lange unterwegs bist, nützt Dir doch so eine Bahncard :inlove:

Im Ernst. Du hast- wenn ich das alles richtig verstanden habe- einen völlig normalen Vertrag geschlossen.

Den kannst Du fristgerecht kündigen, das erste Jahr (?) wirst Du aber dennoch zahlen müssen (57€ Jahresbeitrag?), fürchte ich. Mir fallen keine Anfechtungsgründe ein, vielleicht sieht das hier ja jemand anders. Geschäftsfähig bist du ja, denke ich?

Wenn Du den Inkassobrief ignorierst könnte es sein, dass ein Mahnbescheid bei Gericht beantragt wird.

Auf diesen Brief würde ich dann an deiner stelle echt fix reagieren, mit dem Titel kann sonst die Bahn den Gerichtsvollzieher marschieren lassen.

Kleiner Tip:

"Unverschämtheit, wie Sie mit Ihren zahlenden Kunden umgehen und werde dieser Forderung nicht nachkommen, sondern mich gegebenenfalls an eine Schiedsstelle wenden bzw. mir weitere Schritte vorbehalten."

Klingt irgendwie seltsam, aus meiner Warte bist Du da etwas scharf unterwegs, in Anbetracht des vorhin gesagten.

Ich würde versuchen mich mit der Bahn zu einigen und nur auf die Ursprungskosten abstellen (57€)

shit happens.

Gruß Tc

W

Mir würde noch auf die Schnelle und mit "vergripptem Hirn" der 138I BGB einfallen - wobei, das wäre sehr sehr sehr weit hergeholt - irre Idee also :crybaby: TC hat sonst recht - Die Anfechtung dürftest du juristisch gesehen auch nicht durch bekommen. :inlove:

Tipp: Erspar dir weiteren Ärger und zahl die 97€ Lehrgeld. :crybaby:

Edith: Hat deinen letzten Post noch gar nicht gesehen gehabt - vielleicht doch der 138I? Muss mal in nen Kommentar schauen :thumbsdown:

Bearbeitet von z3ros3b
Geschrieben

Hab gerade folgende (Standart-) Antwort zurückbekommen:

Wir bedauern, dass Sie mit unserer Entscheidung bezüglich der Kündigung Ihrer aktuellen BahnCard nicht einverstanden sind. Ihre Sichtweise zur Abo-Regelung können wir zwar nachvollziehen, freuen uns aber über die Möglichkeit, Ihnen die Hintergründe dieser Regelung zu erläutern.

Seit Dezember 2002 bieten wir die BahnCard ausschließlich im Abonnement an, weil der Großteil unserer Kunden Interesse an einer Folge-BahnCard hat.

Das Abonnement bedeutet für unsere Kunden weniger Aufwand und eine bequemere Zustellung der Folgekarte.

Das BahnCard-Abonnement ist jederzeit bis spätestens 6 Wochen vor Ablauf der Geltungsdauer der BahnCard beim BahnCard-Service schriftlich kündbar.

Selbstverständlich ist diese Regelung eindeutig auf dem Antrag der BahnCard sowie im Internet beschrieben und in den Bedingungen zum Kauf einer BahnCard hinterlegt. Diesen Bedingungen haben Sie mit Unterzeichnung bzw. Ausführung des Antrages zugestimmt, sodass wir in Ihrem Fall weiterhin einer vorzeitigen Beendigung Ihres Abos nicht zustimmen können.

Wie bereits angekündigt, haben wir Ihre Kündigung der BahnCard-Nummer 7081 XXXX 1413 zum 10.12.2012 vermerkt, so dass Sie keine weitere Folgekarte erhalten werden.

Es tut uns Leid, der mit Ihrem Schreiben verbundenen Erwartung nicht entsprechen zu können. Hier bitten wir um Ihr Verständnis.

Kann das so rechtmäßig sein, dass ich etwas unterschrieben habe, von dem ich gar nicht die Möglichkeit hatte, es mir durchzulesen und worüber ich auch nicht aufgeklärt worden bin?

Dass es die Bahncard seit 2002 nur noch im Abo gibt, ist ja gut und schön, war mir aber bisher herzlich egal und wusste ich auch nicht.

Geschrieben

Hab gerade folgende (Standart-) Antwort zurückbekommen:

(...)

Kann das so rechtmäßig sein, dass ich etwas unterschrieben habe, von dem ich gar nicht die Möglichkeit hatte, es mir durchzulesen und worüber ich auch nicht aufgeklärt worden bin?

Dass es die Bahncard seit 2002 nur noch im Abo gibt, ist ja gut und schön, war mir aber bisher herzlich egal und wusste ich auch nicht.

Mein Gutster.

Wie soll ich denn wissen was Du damals unterschrieben hast, und ob du die Möglichkeit, den Willen oder das Verlangen hattest die Vetragsumstände zur Kenntniss zu nehmen?

Spontan würde ich sagen: ein Laden wie DB sollte ihre Vetragsanbahnung ziemlich wasserdicht gestalten können. Aus erstem Impuls meine ich du hättest das mitbekommen können. Wahrscheinlich stand irgendwo neben dem Unterschriftsfeld der Hinweis welche AGB gelten und wo die zu lesen sind (Rückseite des Antrags vielleicht?) Nüscht für ungut, aber die schließen zwo bis drei Verträge im Jahr (was natürlich per se auch nicht zwingend für juristische Klarheit sorgen muss)!

Abhaken, meiner Ansicht nach, und versuchen, wenigstens um die Zahlung der Mahn- & Inkassokosten zu kommen.

so was passiert jedem Mal...

Cheers

Geschrieben

Nur Hauptforderung zahlen, Inkassogebühren nicht.

Verstößt gegen Schadensminderungspflicht, weil Rechtsanwalt billiger :thumbsdown: ist...

Gruß Dirk

Genau so solltest du es machen. Die Inkassokosten sind eine Nebenforderung. Im Falle einer Klage müsste der Kläger nachweisen, dass diese der Höhe nach gerechtfertigt waren. In den überwiegenden Fällen werden die Nebenkosten von den Gerichten abgewiesen bzw. nach richterlichem Hinweis von der klagenden Partei zurückgenommen.

rokka

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