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Empfohlene Beiträge

Geschrieben

So, war gerade beim Tüv Nord! Der gute Mann sagte mir das jedes Fahrzeug was länger als 2 Jahre die HU überzogen hat erstmal 1 Monat Tüv bekommt. Wer dann möchte kann direkt doppelt zahlen und bekommt 24 Monate frischen Tüv!!

Werd nachher mal noch andere Tüv´s abklappern und mich da nochmal erkundigen!

Geschrieben

Muß es denn unbedingt TÜV-Nord sein? Ne simple HU-Plakette gibt's doch auch bei anderen, weniger katholischen Institutionen (z.B. KÜS). :thumbsdown:

Geschrieben

Ne muss es nicht, ist halt direkt bei mir um die Ecke und ich wollt erstmal was schlauer werden!

Bei der Dekra war ich heute übrigens auch noch und da läuft das genauso ab!

Werd morgen mal bei GTÜ und KÜS nachfragen...

  • 2 Wochen später...
Geschrieben

Sooo, war heute beim Tüv!!! :thumbsdown:

Ergebnis: erhebliche Mängel!

- Ständer klappt nicht von alleine zurück

- Luftfilter fehlt

- Koso Tacho nicht eingetragen

- Nr.Schildbeleuchtung nicht eingetragen

- Reflektor fehlt

- Grimeca Scheibenbremse austragen lassen

Halb so wild, sind halt nur Kleinigkeiten die irgendwann mal von mir geändert wurden!

Jedoch regt mich das mit der Bremse etwas auf, die war noch vom Vorgänger eingetragen und ich hab die nicht verbaut, weil Lammygabel!

Find es aber ärgerlich die austragen zu lassen denn ich find je mehr in den Papieren umso besser!

Hab nun natürlich gedacht für den Tüv den Original Tacho einzubauen, also darf ich den eingetragenen Sigma Sport wohl auch austragen!!

Was ist das denn für ne Scheisse?! Der Prüfer meinte alles was eingetragen ist und wieder abgebaut wird muss dann wieder ausgetragen werden weil nicht "Istzustand"!!!

Geschrieben

Da hat er streng genommen schon recht. Normal wird Rückrüstung in original geduldet ohne Austragung.

Geschrieben

Ich nochmal, mir ist heute aufgefallen das ich eine Höchstgeschw. von 130 eingetragen hab, wie sieht es denn dann aus mit Scheibenbremse "austragen"???

Ich mein mich erinnern zu können das ab 120 eine Pflicht ist oder täusche ich mich??

Geschrieben

Es gibt keine Scheibenbremsen-Pflicht ab ner bestimmer Vmax. Es gibt aber vorgeschriebene Mindestabbremsungen die erreicht werden müssen. In der Realität überprüft das wohl aber keine Sau. Diese Geschichte mit "Scheibenbremse ab ner bestimmten Vmax" kommt wohl von einigen Sachverständigen die das so handhaben.

Geschrieben (bearbeitet)

- Ständer klappt nicht von alleine zurück

stimmt, ist erheblich bei allem nach bj 72, und tut auch übelst weh wenn der in den boden einrammt beim kurven fahren.

- Luftfilter fehlt

be erloschen nach 19(2), ist für die polizei ein fressen.

- Koso Tacho nicht eingetragen

dummsinn, gibts keine vorschrift für. wenn der tacho geht und nicht nacheilt, keine eintrgung notwendig

- Nr.Schildbeleuchtung nicht eingetragen

wenn das eine bauartgeprüfte kzbeleuchtung ist, ist das eintragungsfrei

- Reflektor fehlt

tja, da muss einer hin

- Grimeca Scheibenbremse austragen lassen

was ich mich frag wie das mit der lamigabel ist. ist die eingetragen?

Bearbeitet von zochen
Geschrieben

- Ständer klappt mittlerweile alleine ein

- Luftfilter ist mir gerissen und hab im moment kein neuen

- Tacho muss abgenommen werden oder ein Nachweis vom Hersteller bezüglich abweichungen, hab aber mittlerweile den eingetragenen Sigma Sport wieder dran!

- Hella Kennzeichenbel. ist eingetragen und eine LED ohne Prüfnr. verbaut.

- Reflektor ist auch wieder dran

- Lammigabel ist eingetragen

Geschrieben

War gestern mit dem Motorrad zu den Kameraden vom GTÜ vorbei.

HU war 12/2010 fällig, Termin konnte wegen "Witterung" aber nicht wahrgenommen werden.

Hab nun HU bis 12/2012. :thumbsdown:

Ziehen das also genauso durch wie TÜV/Dekra.

Grüsse

Michael

Geschrieben (bearbeitet)

War gestern mit dem Motorrad zu den Kameraden vom GTÜ vorbei.

HU war 12/2010 fällig, Termin konnte wegen "Witterung" aber nicht wahrgenommen werden.

Hab nun HU bis 12/2012. :thumbsdown:

Ziehen das also genauso durch wie TÜV/Dekra.

Grüsse

Michael

Moinsen,

das müssen auch die so machen.

Zitat:

2.3 Die Frist für die nächste Hauptuntersuchung beginnt mit dem Monat und Jahr der letzten Hauptuntersuchung; wurde diese verspätet durchgeführt, so beginnt die Frist mit dem Monat und Jahr, in dem die Hauptuntersuchung hätte durchgeführt werden müssen.

Quelle: http://www.gesetze-im-internet.de/stvzo/anlage_viii_132.html

Bearbeitet von MicSan
Geschrieben

- Koso Tacho nicht eingetragen

dummsinn, gibts keine vorschrift für. wenn der tacho geht und nicht nacheilt, keine eintrgung notwendig

Das stimmt so nicht. Tacho darf man nicht einfach gegen irgendein tauschen. Koso eintragen lassen wird vermutlich schwierig.

Geschrieben

- Ständer klappt mittlerweile alleine ein

- Luftfilter ist mir gerissen und hab im moment kein neuen

- Tacho muss abgenommen werden oder ein Nachweis vom Hersteller bezüglich abweichungen, hab aber mittlerweile den eingetragenen Sigma Sport wieder dran!

- Hella Kennzeichenbel. ist eingetragen und eine LED ohne Prüfnr. verbaut.

- Reflektor ist auch wieder dran

- Lammigabel ist eingetragen

Richtig!!!

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