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Geschrieben

Morgen!

Ich wollte mal fragen, ob sich hier wer mit dem Mieter-schutzgesetz auskennt? Seit nunmehr 2Wochen tropft es bei uns in unregelmaessigen durch die Decke. Seit heut morgen um 8 tropfts hier wieder fleissig... Der Hausmeister weis bescheid, reagiert aber nicht. Meine Frage nun: wir würden gern ne mitminderung ankündigen. Wieviel % dürfen wir legal einbehalten?

Danke und Grüße aus der Tropfsteinhöhle

Tim

Geschrieben

setz deinen vermieter schriftlich eine frist und behalte dir weitere rechtliche schritte und eine mietkürzung wegen einer unzumutbaren wohnqualität vor.

das reicht meißt eh, zumindestens war es bei mir immer so.

Geschrieben

setz deinen vermieter schriftlich eine frist und behalte dir weitere rechtliche schritte und eine mietkürzung wegen einer unzumutbaren wohnqualität vor.

das reicht meißt eh, zumindestens war es bei mir immer so.

recht geb. der hausmeister hat meist keine lust zu arbeiten. von daher den vermieter in kentniss setzten und das ganze per einschreiben

Geschrieben

Morgen!

Ich wollte mal fragen, ob sich hier wer mit dem Mieter-schutzgesetz auskennt? Seit nunmehr 2Wochen tropft es bei uns in unregelmaessigen durch die Decke. Seit heut morgen um 8 tropfts hier wieder fleissig... Der Hausmeister weis bescheid, reagiert aber nicht. Meine Frage nun: wir würden gern ne mitminderung ankündigen. Wieviel % dürfen wir legal einbehalten?

Danke und Grüße aus der Tropfsteinhöhle

Tim

das wesentliche wurde hier schon empfohlen. den vermieter nachweisbar darüber in kenntnis setzen, dass ein mangel besteht. ausserdem mitteilen, dass der hausmeister bereits darüber informiert wurde. des weiteren unter fristsetzung zur beseitigung auffordern. für den fall des fruchtlosen fristablaufs bereits instandsetzungsklage ankündigen.

zur höhe der mietminderung: das lässt sich pauschal nicht sagen. es hängt von div. faktoren ab. ist es z.b. ein wasserschaden durch abwasseraustritt oder ist es schon eine durchfeuchtete wand/decke. hinzu kommt, dass der mangel ja anscheinend nur periodisch auftritt. ich würde da zwischen 5% bis 15% ansetzen. je nachdem wie stark die beeinträchtigung ist.

Geschrieben

Also,wenn das so richtig tropft-würde ich amtlich Alarm machen-das ist kein Zustand.

Zudem sollte dem Eigentümer sehr daran gelegen sein,daß das in Ordnung kommt.

Tim-ist übrigens Deine Pflicht,direkt den Eigentümer darüber zu informieren-nicht bloß Schlucke,den Hausmeister... :thumbsdown:

Geschrieben

Also unter rein menschlichen Gesichtspunkten (und unter Außerachtlassung dessen, was man nach positivem Gesetz alles darf) würde ich den Vermieter ja erst einmal in Kenntnis setzen. Genau das würde ich dann (sofern der Vermieter eine Person ist und keine Investorengesellschaft oder dergleichen) zunächst nicht mit Fristen und Drohungen tun.

Stellt euch mal vor, ihr seid der Vermieter und habt so einen schludrigen Hausmeister, der euch nix weitergibt.

Davon will man dann ja in Kenntnis gesetzt werden. Aber wenn der werte Herr Mieter einem dann auch noch direkt mit Drohungen, Paragraphen etc. ankommt, ist das für das zukünftiger Mieter-Vermieter-Verhältnis ggf. belastend.

Man kann sich ja auch freundlich mit Nachdruck artikulieren. Schließlich ist man doch zunächt Mensch und dann Mieter/Vermieter.

p.s.:

Ich hatte leider selbst schon mit ähnlichen Problemen zu tun und habe (bis auf ein Mal) immer auf Mietminderungen und deren Ankündigung verzichten können.

  • 4 Monate später...
Geschrieben (bearbeitet)

hallo.

... bin deshalb auch aktuell beim Mieterverein in Behandlung............

:wacko:

.......das habe ich bereits bei der Polizei angezeigt............

:laugh:

.......ich habe bereits das Ordnungsamt mündlich u. schriftlich informiert..........

............ich würde nacher gern zur Polizei gehen................

kannst du nicht direkt mit den lederjungs der guzzi truppe für ruhe sorgen?

Bearbeitet von gravedigger
Geschrieben (bearbeitet)

Mieterschutzbund ist schon involviert und Ordnungsamt ist ebenfalls im Boot...

Polizei ist dann nur noch für dich Ansprechpartner, um Straftaten aufzunehmen/zu verfolgen. Was ich hier so gelesen habe, würde eigentlich nur eine Sachbeschädigung deines Namensschildes (sofern es wirklich DEINES ist) in Frage kommen. Das dann natürlich gegen unbekannt und rate mal was: Die Anzeige wird dann wohl seitens der Staatsanwaltschaft eingestellt werden.

Verletzung des Briefgeheimnisses hattest du ja bereits angezeigt... Neue Vorfälle dieser Art?!

Ganz weit hergeholt und vermutlich nicht durchsetzbar:

Durch z.B. die Müllcontainer (Gestank?!) körperliches Unwohlsein und somit Tatbestand der Körperverletzung (hier dann fahrlässig). Aber wie gesagt: Sehr sehr weit hergeholt...

Bearbeitet von wikingor
Geschrieben

was ist mit der Verbringung der Müllcontainer, unter offentsichtlicher Mißachtung der Hamburger Bauordnung,

muss man sich sowas gefallen lassen ? Wie bestraft man solche im Rahmen unseres Rechtssystems ?

Ich denke mal, der Verstoß gegen Bauordnung ist eine Ordnungswidrigkeit und müsste somit durch deine Kommune (entweder Ordnungsamt oder wie bei uns: Bau(ordnungs)amt) verfolgt/geahndet werden.

Es ist schon immer klasse, wenn daheim jemand ist, der querschiesst... egal ob Vermieter, Mieter, Nachbar o.ä.

Was ist denn eigentlich mit den anderen Mietern im Haus? Haben die keine Probleme durch den Eigentümer?

Geschrieben

Naja.. Nachvollziehen kann ich das schon, ich will auch keine Mülltonnen im Sommer unterm Schlafzimmerfenster haben, aber gut dass ich quasi mein eigeneer Vermieter (in spe :wacko: ) bin :laugh:

Geschrieben

hallo.

... neuen Schlösser in

die Kellerniedergangtüren eingebaut worden, mir wird so der Zugang zum von mir angemieteten Keller-

raum versperrt.

es ist jetzt soweit, dass ich geneigt bin, morgen bei der Polizei Anzeige zu erstatten. Da wäre ich

noch Dankbar, wenn jemand Paragraphen nennen könnte, in die ich mich vorher einlesen könnte, bzw.

wie man diese Form der Belästigung / Schikanierung am besten abstellt bzw. erstmal benennt.

Kann man bei der Polizei auch eine einstweilige Verfügung für das unmittelbare Entfernen der Mülleimer

erwirken, oder wo bekommen ich die ?

danke u. mfg.

:wacko:

tach,

so ganz kann ich den post inhaltlich nicht verstehen, aber ich mach mir mal einen Reim: Falls Dein Vermieter die Schlösser ausgetauscht hat: Meldung, Fristsetzung mit Androhung der Mietminderung, Mietminderung (zB prozentual Wohnungsgröße)

Belästigung / Schikanierung: fehlen mir irgendwie ein paar Infos.

Falls Du dich in einer Mietwohnung befindest: "Besitzstandsstörung""Immissionen" (durch Mülleimer)

Würde Dir gerne helfen, aber wie gesagt weiß ich nicht recht, worums geht.

Kann auch per PM Tips geben.

Gruß

C

Geschrieben

Einstweilige Verfügung: Gibts beim Amtsgericht - kostet aber Geld... Ob dafür eine ausgestellt wird, wage ich aber zu bezweifeln.

Neue Schlösser bzw. kein Zugang zu "deinen" Räumen: ziviler Rechtsweg... wie von tc über mir beschrieben.

Polizei: Weitere Straftaten kann ich nicht erkennen... Verletzen des Postgeheimnises hattest du ja schon angezeigt. Wenn keine gleichgelagerten Fälle aufgetreten sind -> keine erneute Anzeigenerstattung bei der Polizei.

"Belästigung / Schikanierung" u.ä. sind keine Straftatbestände - also keine Anzeigenerstattung möglich. Dafür Abhilfe zu schaffen ist auch nur über den Zivilgerichtsweg möglich.

Was sagt denn eigentlich der Mieterschutzbund?? Halten die sich ganz bedeckt? Kann ich mir eigentlich nicht vorstellen.

Geschrieben (bearbeitet)

Einstweilige Verfügung: Gibts beim Amtsgericht - kostet aber Geld... Ob dafür eine ausgestellt wird, wage ich aber zu bezweifeln.

Neue Schlösser bzw. kein Zugang zu "deinen" Räumen: ziviler Rechtsweg... wie von tc über mir beschrieben.

Wenn der Kellerraum im Mietvertrag aufgeführt, aber die Nutzung nicht möglich ist, besteht ein Mangel an der Mietsache. --> sofort Miete kürzen, ohne Fristsetzung. Schadensersatzansprüche stellen!

Polizei: Weitere Straftaten kann ich nicht erkennen... Verletzen des Postgeheimnises hattest du ja schon angezeigt. Wenn keine gleichgelagerten Fälle aufgetreten sind -> keine erneute Anzeigenerstattung bei der Polizei.

"Belästigung / Schikanierung" u.ä. sind keine Straftatbestände - also keine Anzeigenerstattung möglich. Dafür Abhilfe zu schaffen ist auch nur über den Zivilgerichtsweg möglich.

Was sagt denn eigentlich der Mieterschutzbund?? Halten die sich ganz bedeckt? Kann ich mir eigentlich nicht vorstellen. Ich schon!...ist doch schon wieder neue Arbeit! :laugh:

Im Übrigen!

Wenn die Mietsache nicht in Ordnung ist, würd' ich überhaupt nicht groß Fristen setzen vor der Mietminderung.

Wenn ich eine Ware einkaufe, die nicht in Ordnung ist, dann ist der Preis entsprechend. Da

wird doch auch keiner noch ein Ultimatum setzen? Wenn es z. B. von der Decke tropft und in der ganzen Wohnung

stockig riecht, warum dann noch eine Woche lang den vollen Mietpreis zahlen, der für eine einwandfreie Wohnung

vereinbart ist?

@Paola

Ich dachte, Du lebst ziemlich glücklich im Gewerbegebiet...mal von Deiner Fetengemeinschaft am Wochenende abgesehen?

Hat sich aber wohl inzwischen erledigt?

Edit fügt noch hinzu: Willst du einen alten Mann bestrafen, dann laß ihn umziehen!

Deshalb wohne ich ja immer noch in meiner alten Bude. :wacko:

Bearbeitet von Don
Geschrieben

also es gibt keine Möglichkeit, die Müllcontainer kurzfristig

vor meinem Fenster zu entfernen.

Ich habe jetzt mit der Bauprüfabteilung gesprochen, die schreiben

dem Verursacher eine Anhörung mit 14 Tage Fristsetzung.

Das ist wohl der einzig gangbare Weg im Moment.

Das Gesundheitsamt ist nicht zuständig, auch die Wohungspflege nicht.

:wacko:

Geschrieben

also es gibt keine Möglichkeit, die Müllcontainer kurzfristig

vor meinem Fenster zu entfernen.

Warum nicht? Schiebe sie doch weg. Jeden Abend vor dem ersten Bier noch etwas Muskeltraining. Da geht was. Gruss nach Hamburg.

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