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Zulassung 1960


Empfohlene Beiträge

meine ex verde mela SX150 wurde auch auf 125er zylinder umgebaut. keine blinker, kein bremslicht, kleine platte. auch die lambretta mit skr 125 motor hat dasselbe drin.

halte das fuer die beste alternative. wie marcus schon sagt - 150km/h, volle leistung koennen ja reingetragen werden, da prueft keiner mehr weiter nach. und wer sich in die hose scheisst weil irgendwas nicht wie im brief steht - den frage ich: was ist mit der zuendung? der hauptduese? dem getriebe und der kupplung? sind alles technische aenderung. in ulm wurde jemand mit voller malossi eintragung wegen anderer duese in den 90ern mal voll durgenommen. das ist aber schon 20 jahre hair.

also, windel ausziehen und ruhig bleiben.

Mehr als 11kw und/oder 100 km/h und schwupp isses trotzdem ein Kraftroller. Gilt auch für ne 125er die 150 km/h fährt.

-

Bearbeitet von gonzo
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moin!

kann bestätigen,das die blinker geschichte nicht mehr ohne ist.

letztens wollte ein kollege eine wirklich tutti gemachte gp200 tüven,und hatte von mir eine kopie eines meiner fahrzeuge bekommen,wo die blinker mit ausnahme genehmigung und paragraf etc...ausgetragen war.

wollte der typ nicht machen,und wollte auf h kennzeichen und eingetragenes nachtfahrverbot aus.weil scheinwerfer(kein plastik asien ding,sondern glas mit inno zeichen)war auch ohne e nummer.und der wollte auch bj 70 drinstehen haben weil original.

wenn man es auf die legale und ehrliche weise versucht,rennt man gegen windmühlen an,und wird schon gezwungen,zu bescheissen.

tüv ist mal das übelste,wo gibt.

mfg,schniedel!

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Bin gespannt, was mit meiner APi geschieht, wenn die eine Milanoplakette mit der richtigen Rahmennummer unter der Toolboxtüre genietet hat. Das Landratsamt hat mir die Bestätigung bereits gesendet, dass die Nummer sauber und noch nie in D zugelassen war. Allerdings suchte die Truse nach *150Lixxxxxxx*

Bin mittlerweile wirklich recht unerschrocken und Lambrettas kommen aus Italien oder Deutschland. Vielleicht gab es welche aus Spanien, aber as sind wohl Ausnahmen. :thumbsdown:

Wer so heiß ißt, wie´s Mama kocht, ist selber schuldig. :crybaby:

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Mehr als 11kw und/oder 100 km/h und schwupp isses trotzdem ein Kraftroller. Gilt auch für ne 125er die 150 km/h fährt.

-

das macht meines wissens nach nur einen unterschied fuer den fuehrerschein (und: man kriegt sie billiger versicher). steuerfrei, kleines kennzeichen, 0 blinker + bremslicht gilt dennoch.

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Also, haben wirs doch schon, der Randale steckt hinter dem ganzen, um demnächst seine Nachrüstblinker völlig überteuert auf den Markt zu werfen!

Schon passiert. Gibt schon die Lenkerendenblinker umgerüstet auf LED, fertig konfektioniert mit kleinem 9V Block. Auch nicht ganz zulässig, aber ich denke kaum das das jemandem auffällt. Ausserdem sehen Motorrad Miniblinker unter dem Lenkkopf und hinten am Nummernschild gar nicht so doof aus wie alle denken.

Gruß aus Kiel

matze

P.S. Bremslicht braucht es übrigens erst ab 89 (auch Krad). Und der Inno Scheinwerfer ist zulässig, da es eine Vereinbarung mit Italien aus den 60ern gibt, die nur keine Sau mehr kennt.

Bearbeitet von matzmann
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Check ich das grad nicht, oder muß ich bei einer Karre ohne Tuning mit 150 ccm jetzt Blinker ran hauen? Mann ich hab nur noch die eine Karre zu machen, da will ich keine Blinker dran haben!?!! :thumbsdown:

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Schon passiert. Gibt schon die Lenkerendenblinker umgerüstet auf LED, fertig konfektioniert mit kleinem 9V Block. Auch nicht ganz zulässig, aber ich denke kaum das das jemandem auffällt. Ausserdem sehen Motorrad Miniblinker unter dem Lenkkopf und hinten am Nummernschild gar nicht so doof aus wie alle denken.

Wo kann ich denn solch ein Kit kaufen? Hast Du zufällig Bilder von einer umgerüsteten Lambretta? Habe eine DL150 mit TS1 (und zahlreichen Eintragungen). Erstzulassung lt. Fahrzeugschein ist 07/61, so dass eigentlich Blinker erforderlich sind.

Würdet Ihr es erst einmal riskieren ohne Blinker zur Hauptuntersuchung zu fahren? Habe ehrlich gesagt keine Lust auf eine aufwendige Nachrüstaktion.

Harri

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Wo kann ich denn solch ein Kit kaufen? Hast Du zufällig Bilder von einer umgerüsteten Lambretta? Habe eine DL150 mit TS1 (und zahlreichen Eintragungen). Erstzulassung lt. Fahrzeugschein ist 07/61, so dass eigentlich Blinker erforderlich sind.

Harri

Harri, wenn wir von derselben Lambretta sprechen, ist das eine 22/1 und somit eine 125cm³-Variante.

War mit dem Roller selber beim TÜV und das war kein Thema.

Da das Mofa ursprünglich aus Augsburg von Uli Ernst stammt, ist auch das eingetragene Bj. durchaus nicht zufällig gewählt.

Bearbeitet von M210
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Harri, wenn wir von derselben Lambretta sprechen, ist das eine 22/1 und somit eine 125cm³-Variante.

War mit dem Roller selber beim TÜV und das war kein Thema.

Da das Mofa ursprünglich aus Augsburg von Uli Ernst stammt, ist auch das eingetragene Bj. durchaus nicht zufällig gewählt.

Hai Maic,

ja wir reden von dem selben Mofa. Sobald der Tino die Kurbelwelle geschickt hat, geht es an den Zusammenbau vom Motor. Habe auch schon den neuen Bullet Dämpfer mit der Kennzeichnung versehen lassen, wie Uli Ernst das hat eintragen lassen.

Eigentlich mache ich mir jetzt keine Sorgen mehr, dass da was bei der HU schief geht.

Die Frage, die sich mir generell stellt ist folgende:

Was ist, wenn der TÜV-Prüfer sich gut mit Rollern auskennt, bei Scooterhelp das Baujahr anhand der Fahrgestellnummer sucht und heraus findet, dass die Kiste niemals BJ 61 ist. Der Fall ist wahrscheinlich sehr unwahrscheinlich, aber was könnte Eurer Meinung nach dann passieren? Werden dann sämtliche Eintragungen in Frage gestellt und können diese dann rückgängig gemacht werdsen?

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Ich würde sofort Scooterhelp als "Informationsquelle" in Frage stellen.

Das ist ja weder einen anerkannte Institution, noch Behörde, nicht mal ne deutsche Seite.

Etwas nicht Eintragen ist das eine, da hat der TÜV Mann Entscheidungsfreiheit, aber schon Eingetragenes wieder Austragen bzw. die Papiere anzweifeln oder einziehen, da fehlt ihm meiner Meinung nach die Befugniss zu. Das ganze ist immerhin ein Dokument, und da muss er sich seiner Sache schon seeeehr sicher sein.

Vergesst nicht: der TÜV und alle anderen Organisationen auf dem Gebiet sind Private Firmen.

Sollte bei einer Untersuchung etwas nicht so laufen wie man sich das vorstellt, dann kannst du die ganze Aktion sofort Abbrechen und fahren.

Bearbeitet von Schmied
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Etwas nicht Eintragen ist das eine, da hat der TÜV Mann Entscheidungsfreiheit, aber schon Eingetragenes wieder Austragen bzw. die Papiere anzweifeln oder einziehen, da fehlt ihm meiner Meinung nach die Befugniss zu. Das ganze ist immerhin ein Dokument, und da muss er sich seiner Sache schon seeeehr sicher sein.

Das geht schon in bestimmten Fällen (Und die werden immer häufiger)

Gruß aus Kiel

matze

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nach meinem wissen hat ein bekannter mal beim tüv nachgefragt und die SX200 wurde nach D für kurze zeit exportiert und hat eine sondergenehmigung! also braucht keine blinker!!!!!!

würde aus dem stehgreif sagen, die sx200 braucht keine blinker!!!!!

da würde ich mir keine angst machen, wenn du willst frag ich den bekannten, der sollte es wissen, ist richter hier in B!

:thumbsdown:

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Die D-Variante der SX200 hat Blinker, unser Präsi hat eine und ich bilde mir ein, beim Jockey auch eine gesehen zu haben.

Soll auch schon einen Fall gegeben haben, bei welchem der TÜV bei der HU einer italienischen SX200 das Datenblatt der deutschen SX200 gesehen hat und gerne Blinker haben wollte....

Bearbeitet von Stampede
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Würdet Ihr es erst einmal riskieren ohne Blinker zur Hauptuntersuchung zu fahren? Habe ehrlich gesagt keine Lust auf eine aufwendige Nachrüstaktion. Harri

Ja, würde ich.

Als ich meine GP200 (Baujahr 1978) 2006 von einem freundlichen Stoffhändler in Österreich kaufte, ließ mir anschließend die Karre ein ebenso freundliches Boxenluder in Deutschland zu und die Blinker austragen. Wie Dschockä ausführte, geht das nun leider nicht mehr.

Bei meinem Kippler Rally200 (Baujahr 1974, 6 Volt) waren keine Blinker dran, als ich sie damals aus Italien ohne Papiere kaufte. Bekam beim TÜV wie bei der Zulassungstelle/Regierungspräsidium Probleme aufgrund der fehlenden Lenkerendenblinker und musste diese nach längeren Streitereien schlussendlich nachrüsten. Da der Kippler keine Batterie hatte, verbaute ich eine sog. "Ulo-Box 801" und hängte die Blinker an das Ding dran. Die Karre blinkt drehzahlabhängig (beschissen), aber sie blinkt.

Bearbeitet von Dirk Diggler
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Ja, würde ich.

Bei meinem Kippler Rally200 (Baujahr 1974, 6 Volt) waren keine Blinker dran, als ich sie damals aus Italien ohne Papiere kaufte. Bekam beim TÜV wie bei der Zulassungstelle/Regierungspräsidium Probleme aufgrund der fehlenden Lenkerendenblinker und musste diese nach längeren Streitereien schlussendlich nachrüsten.

wie bekommt man denn bei der Zulassungstelle/Regierungspräsidium Probleme wegen nicht vorhandener Blinker? Einen auf "ich werd wohl wissen was ich darf" gemacht?

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Schon passiert. Gibt schon die Lenkerendenblinker umgerüstet auf LED, fertig konfektioniert mit kleinem 9V Block. Auch nicht ganz zulässig, aber ich denke kaum das das jemandem auffällt. ...

falsch, gibts alles auch TÜV konform: => LED BLINKER LINK

P.S. Bremslicht braucht es übrigens erst ab 89 (auch Krad). ...

auch falsch, BremsLicht ist bereits ab 88 Pflicht: BREMSE LINK

Bearbeitet von bork
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Moin,

falscher Paragraph aber mit dem Datum hast Du recht, ich sollte vor dem Antworten doch nachschlagen.

Die Blinker meinte ich, hab ich in der Hand gehabt. Die sind defintiv aus verschiedenen Gründen nicht zulässig (der wichtigste, auch Leuchtmittel müssen Bauartgenehmigt sein).

Gruß aus Kiel

matze

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Moin,

falscher Paragraph aber mit dem Datum hast Du recht, ich sollte vor dem Antworten doch nachschlagen.

Die Blinker meinte ich, hab ich in der Hand gehabt. Die sind defintiv aus verschiedenen Gründen nicht zulässig (der wichtigste, auch Leuchtmittel müssen Bauartgenehmigt sein).

Gruß aus Kiel

matze

§53 StVZO ist schon der richtige und wer nachschlägt :crybaby: kommt auf die Übergangsbestimmung §72.

StVZO §72:§ 53 Abs. 2 Satz 1 (Bremsleuchten an Krafträdern mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 50 km/h sowie an anderen Kraftfahrzeugen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und ihren Anhängern)tritt in Kraft am 1. Januar 1988 für die von diesem Tage an erstmals in den Verkehr kommenden Kraftfahrzeuge.

:thumbsdown:

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