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Geschrieben

Bekanntermaßen müssen alle am Fahrzeug montierten z.B. Leuchteinrichtungen funktionieren, sonst müssen sie weg.

Wie steht es um Zusatzscheinwerfer, die eine Abdeckhaube haben á la S-Type oder andere?

Gilt eine komplett abgedeckte Streuscheibe weiterhin als Beleuchtungseinrichtung?!

Geschrieben

Würde ich nicht so sehen. ;-)

Ein ehem. RTW oder FF Auto® mit Pudelmütze auf dem Blaulicht...könnte man ja auch absetzen bei entsprechenden Außenemperaturen, scheint aber als Außerbetriebnahmemaßnahme ausreichen zu sein, oder machen die Privatleute da Dummies unter die Mützen um die Karre zuzulassen und dann so tun als ob? ... :wacko:

Geschrieben (bearbeitet)

Es kommt drauf an was es für ein Zusatzscheinwerfer ist - ein Nebelscheinwerfer muss zum Beispiel betriebsbereit sein und darf nicht abgedeckt werden! Wenn das aber nun ein "Suchscheinerfer" ist geht das wohl - und dieser braucht kein Prüfzeichen!

Alles schön Zusammengefasst steht im Merkblatt vom TüV Süddeutschland, ich hab das der Einfachheit halber mal anghängt.

P.S. Was mit nicht funtionstüchtigen, abgedeckten Beleuchtungseinrichtungen ist musst du wohl bei der Prüfstelle erfragen.

TÜV_Beleuchtung.pdf

Bearbeitet von Blue Baron
Geschrieben

Hatte mal nen einser GTI mit Zusatzscheinwerfern im plastik Kühlergrill.

Die gingen aber nicht. Hab ich einfach ne schwarze Folie draufgeklebt.

Bei ner Bozeleikontrolle meinte der werte Herr was das denn sei und zeigte auf

die abgeklebten Scheinwerfer. Ich auch gemeint wenn dran dann muß es funzen.

Da´s nicht funzte abgeklebt. Dann meine Frage ob ich da was falsch verstanden

hätte, der aber meinte nein, ich hätte alles richtig gemacht.

Also abdecken sollte reichen!

Geschrieben

ich kenn das Spiel nur vom Heckscheibenwischer.

Ist einer montiert und funktioniert nicht, gibts ärger, ist er aber abgeschraubt ist es egal.

Geschrieben (bearbeitet)

ich kenn das Spiel nur vom Heckscheibenwischer.

Ist einer montiert und funktioniert nicht, gibts ärger, ist er aber abgeschraubt ist es egal.

Das gibts auch nicht mehr, da kam vor kurzem ne Erläuterung in der StVZO. Heckwischer muss nicht funktionieren da nirgendwo vorgeschrieben.

Das mit den Lampen stimmt so weit wie hier beschrieben, vorallem vom blauen Baron. Maik, mach dir keine Sorgen. Da wird dich sicher keiner durch die HU fallen lassen wegen sowas.

Bearbeitet von Lenki

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