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Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo,

erstmal ein kleine Vorgeschichte:

Ich habe meine T4 damals mit Papieren und Kaufvertrag gekauft, aber es hat einige Jahre gedauert bis sie beim TÜV stand. Inzwischen hab' ich natürlich den Kaufvertrag verschlampt - dachte aber das es ja sowieso wurscht ist, da ich ja die Papiere habe. Dummerweise hatte ich aber nie die Nummer in den Papieren verglichen und so kam der Moment, das der TÜV-Prüfer feststellte, daß der Brief nicht zum Mopped passt :-D

Naja - Datenblatt rausgesucht und trotzdem TÜV bekommen ? aber ich musste die T4 ja auch noch zulassen! Da ich den Kaufvertrag verschlunzt hatte, hab' ich einen Freund darum gebeten mit einen "gefakten" zu schreiben und habe noch eine KBA-Anfrage gestartet. So n ich dann zur Zulassungstelle geeiert und bekam den Roller ohne Probleme zugelassen.

Das ist ja eigentlich ganz normal gelaufen, doch hab' ich mich nachher gefragt, woher der TÜV oder die Zulassungsstelle eigentlich wissen wollte, das es sich hierbei nicht um ein ausländisches Modell gehandelt hat? Seit dem werde ich nie mehr einen Roller zulassen, der nicht schonmal in Deutschland zugelassen war :-(

Das macht einem die Sache schon wesentlich einfacher!

Jetzt meine eigentliche Frage und vielleicht kann mir jemand den Haken an der Sache zeigen (ich weiß - ist eigentlich verboten :-( )

Mein Lampe unten hab' ich damals in Luxemburg gekauft - ohne Papiere, aber mmit Kaufvertrag. Da ich der Zulassungsstelle aber nicht zeigen möchte, das der Roller ohne Papiere aus dem Ausland stammt, ist der Vertrag für mich quasi unnütz. Um weiter Zweifel aus dem Weg zu räumen, dürfte es doch möglich sein, das ich den Herrschaften sage, das ich den Roller damals MIT Papieren gekauft habe, die aber inwzwischen verlegt habe (Umzug o.ä.). So wie ich die kenne müsste ich dann einen Ein unterscheiben, daß ich nur die Wahrheit erzähle :-( und gut ist, denn der Eigentumsnachweis wäre dann ja eigentlich gegeben!

Das Ding war ja auch noch nie in Deutschland gemeldet, also gibt's da nichts negatives zu erfahren (gibt's da aber sowieso nicht!)

Was haltet Ihr davon? Wo ist der Haken bei der Sache? hab' ich da etwas vergessen? Sollte ich den Roller dem TÜV zuliebe noch mit ein paar Fahrzeugplaketten mit der Fahrgestellnummer ausstatten?

Können die etwas nachvollziehen? Ich denke nicht!

So tut mir leid - hätte es gerne etwas kürzer gehalten, aber das hat leider nicht gefunzt :-(

Gruß

MH

Geschrieben

?ich verstehe! Wieso sollte das auch nicht funtzen? Nicht das ich sowas jemals machen würde :-D:-(

Hat mich nur mal interessiert. Es wäre ja auch ziemlich blöd, wenn man so eine Ausssage gemacht hat und sich dann noch irgendetwas blödes ergibt und man sich dann quasi in eine Sackgasse befördert hat. Deswegen wollte ich mal nachfragen ? weil's von der Theorie her einfach so ausschaut!

Und natürlich waren da deutsche Papiere dabei :-(

Gruß

MH

Geschrieben

nur nochmal zur sicherheit....

das funzt nur bei alten Kisten wie der Lampe unten, weil alt genug. die Fahrzeuge die ich "glaube zu kennen" :-D die so rumfahren hatten auch nie Probleme mit dem alter, also immer viel älter wie 30 (??) Jahre!

Nach 30 (glaub ich) Jahren löscht das KBA die entsprechenden Daten. Ob dieses Fahrzeug in D jemals lief oder nicht kann keiner mehr sagen.

Aber Vorsicht mit Ausführungen die es in Deutschland nicht gab, jedenfalls bei extremen Sachen (da fallen mir bei Vespa grad zwar keine ein.. aber naja) sollte man keine schlafenden Hunde wecken :-(

Geschrieben

denke aber nicht das ne zulassungsstelle großartig ahnung von alten vespen hat. ich war dummerweise bei meiner zulassungsstelle und hatte denen die wahrheit vom kauf eines italienischen rollers erzählt. dann gings los von wegen anfrage beim ital. kba-pendant und verkäufer in italien ausfindig machen bla... lasse die sache jetzt ruhen und komme auch mit der scheunenfund nummer... :) hatte da mal ein topic im largeframe forum eröffnet.

artax

Geschrieben

hatten wir schon mal im anderen Topic....

Erkenntnis daraus war...sagen das die Karre schon mal angemeldet war oder man weiß es nicht genau halt in ner "Scheune" gefunden...Brief wär weg

Dann nur ne KBA Anfrage ob Karre geklaut...evtl Polizei weiß ich aber nicht genau...

Bei gebrauchten Karren geht das wohl

Datenblatt besorgen

neuer Brief,TÜV, anmelden und gut ist

Niemals erwähnen das man die Karre selber aus dem Ausland importiert hat :-D

Geschrieben

also ich hab bei uns hier nie probleme.

komme mit meiner Vespa zum TÜV, habe KBA und Kaufvertrag dabei. Dann hab ich noch ein Datenblatt oder eine Briefkopie dabei.

Muss aber erst mir bei der Zulassungsstelle das OK holen, dass der Roller auch angemeldet wird, weil ja keine Abmeldebescheinung vorhanden ist.

Das geht aber immer gut. Dann wieder zum TÜV, Vollabnahme und Gut Is.

Wenn der Roller aus Italien (oder sonstige Länder) ist, lass ich mir immer vom Verkäufer eine Erklärung unterschreiben (auf deutsch und ital.) dass der Roller schon seit langem abgemeldet ist und das die ital. Behörde sämtliche Papiere eingezogen hat. Auch hat er die Abmeldebescheinigung schon seit längerem verlegt.

Das kommt bei der Zulassungsstelle gut :-D

Je mehr Du vorlegen kannst, desto besser. Reden hilft meist nicht viel, zumindest bei uns hier nicht.

Ich denke es ist auch von Stelle zu Stelle unterschiedlich.

Geschrieben

?ja danke schonmal ? und zu den Vespa faq:

ICh weiß wie man einen Roller ohne Papiere zulässt und welche Unterlagen dabei weiterhelfen. Es ging nur darum, sich einige Schritte zu sparen, indem man angibt das man selber schon im Besitz der "deutschen Papiere" war. Und mir ging es bei der Frage eigentlich auch nur darum, in wie fern irgendjemand in der Lage ist mir das Gegenteil zu beweisen > Beispielsweise bei einer Lampe Unten aus Luxemburg, die dort vor ca. 9 Jahren gekauft wurde.

Also ich könnte das selber nicht nachvollziehen ? aber ich kenne ja auch nicht deren Unterlagen und Möglichkeiten.

Gruß

MH

Geschrieben

das mit den abhanden gekommenen papieren klappt eigentlich wenn die aufm amt nicht all zu zickig sind.meine unrestaurierte vnb hab ich mit kaufvertrag ohne brief vom kumpel,der hat die mal von jemand(der die auch von jemand anders hat) :-( von dem er keine adresse mehr hat,kaufvertrag weg/ohne brief und seit ca 15 jahren abgemeldet,voriger landkreis wie ja auch der vorbesitzer unbekannt,schon is ruhe.und die daten werden nur 5 jahre gespeichert. :-D

Geschrieben

Tach auch

nach meinem letzten Teleoralgespräch mit dem KBA vor ca. 1nem Monat, sagten dir mir das alles was länger als 5 Jahre abgemeldet ist, nicht mehr im Datenbestand steht.

Somit ist jede Nachfrage für Wiederzulassung bei Fahrzeugen die länger als 5 Jahre abgemeldet sind reine Formalität.... außer natürlich bei geklauten!

GB

Geschrieben

bei mir haben die trotz kaufvertrag(fake) und kba-bescheinigung(aktuell) bei neuanmeldung mir den fahrzeugbrief erst nach 6 wochen zugeschickt, mit der begründung sie müssten nochmals nachprüfen ob geklaut!süper, jich fahr rum, in der angst doch n geklauten roller zu haben, na war ja nicht.......

nur nichts vom import erzählen wenns geht

Geschrieben
bei mir haben die trotz kaufvertrag(fake) und kba-bescheinigung(aktuell) bei neuanmeldung mir den fahrzeugbrief erst nach 6 wochen zugeschickt, mit der begründung sie müssten nochmals nachprüfen ob geklaut!süper, jich fahr rum, in der angst doch n geklauten roller zu haben, na war ja nicht.......

nur nichts vom import erzählen wenns geht

Habens dir wenigstens nen vorläufigen Brief ausgestellt und den Roller zugelassen oder mußtest du noch die 6 wochen mit dem fahren warten?

  • 2 Wochen später...
Geschrieben
nur nochmal zur sicherheit....

das funzt nur bei alten Kisten wie der Lampe unten, weil alt genug. die Fahrzeuge die ich "glaube zu kennen"  :-D   die so rumfahren hatten auch nie Probleme mit dem alter, also immer viel älter wie 30 (??) Jahre!

Nach 30 (glaub ich) Jahren löscht das KBA die entsprechenden  Daten. Ob dieses Fahrzeug in D jemals lief oder nicht kann keiner mehr sagen.

Aber Vorsicht mit Ausführungen die es in Deutschland nicht gab, jedenfalls bei extremen Sachen  (da fallen mir bei Vespa grad zwar keine ein.. aber naja) sollte man keine schlafenden Hunde wecken  :-(

Das Verfahren mit dem Do-it-yourself-Kaufvertrag und der KBA-Bescheinigung klappt.

Lagerfrist beim KBA ist übrigens 5 Jahre nach endgültiger Stillegung (3 Jahre bei der letzten Zulassungsstelle). Als endgültig stillgelegt gilt ein Fahrzeug wenn es seit mehr als 18 Monaten nicht mehr zum Verkehr zugelassen ist.

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