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Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Aber sobald die 21 überschritten hat und man als Erwachsener seine eigene Kohle verdient, gibts die geballte Faust des Gesetztes aufs Maul. Und ich pers. Glaube nicht das man mit ner Selbstanzeige oder Geständniss das von der Polizei angefangene beweisverfahren mit einem TÜV Gutachten zum Tuninig des Rollers umgehen kann. Das die Kiste nicht Original ist wissen die Cops, also muß der Beschuldigte eh die Kosten des Verfahrens tragen, dann wird das Gutachen schon aus dem Grund erstellt um den Anfangsverdacht zu bestätigen - so würde ich es zumindest machen.

naja, als sie mich in der Stadt vom esc Gerät geholt haben, dass muss so 2006 gewesen sein,

da war ich 38, genauso alt wie mit dem 125er Alltags Fuffi ein paar Monate später.

hin zu den Bullen, vorher anrufen, gleich zum Abteilungshirsch, der nimmt das schriftlich

auf, hinterher wird unten unterschrieben und dann zur Sammelstelle hingefahren und das Mofa

abgeholt.

als ich 16 war, hat Papa :-) das für mich gemacht, also ist mit mir dahin, wenn

man älter wird muss man das wohl selbst machen.

ich habe beide Male bei allen drei Malen nie einen Euro Strafe gezahlt.

Der Alltagsfuffi ist mitm Abschlepper mitgenommen worden, mit auffe Roller dicker,

alles umsonst.

:wacko:

für mich maximal 'n 75er Polini in Zukunft.

;-)

Geschrieben

Neulich schrie eine ältere Dame vom Balkon, als ich eine kleine Probefahrt machte: Ich ruf jetzt die Polizei. Ihr fahrt hier immer rum. Die (sie meinte wohl die Roller) sind doch alle getörnt.

Muss ich mir jetzt Sorgen machen?

  • 4 Wochen später...
Geschrieben

OK....soweit so gut...!!!!

war ein par Tage später bei der Polizei und habe sämtliche Umbauten, die ich gemacht habe, angegeben.

Habe auch mitgeteilt, dass ich vorhabe meine Vespa in den nächsten Tagen beim TÜV vorzustellen, um sie anschließend als Motorrad zuzulassen.

Damit beim TÜV keiene unerwarteten Überrraschungen auftreten, habe ich halt dummerweise eine Probefahrt gemacht, um Vergaser, Zündzeitpunkt und das Fahrverhalten zu testen.

Auch habe ich mitgeteilt, dass ich vorhabe den Motorradführerschein zu machen.

Wollte aber erstmal sicher gehen, dass die dia ganze Aktion mit der Umscheibung und den Eintragungen der verbauten Teile klappt.

Inzwischen war ich beim TÜV und sämtliche Anbauten sind im Gutachten eingetragen. Die Vespa hat den TÜV ohne Mängel bestanden und kann nun als Motorrad mit 136 ccm zugelassen werden.

Den Motorradführerschein habe ich inzwischen auch beantragt und warte nun auf die Genehmigung vom Amt. Dauert allerdings ca. 6 Wochen bis ich den Bescheid bekomme.

Bange natürlich auf grünes Licht.......und bin mal gespannt was die Staatsanwaltschaft zu der ganzen Aktion sagt.... und ob dass ganze vor dem Richter landet ???? und was der dann für ein Urteil fällt.....

Im schlimmsten falle kanns eine saftige Geldstrafe geben...Führerscheinsperre und 6 Punkte.

Im besten Fall wird die Sache fallen gelassen und ich kann bald legal durch die Gegend fahren...... :wacko:;-):-)

Geschrieben

.......und bin mal gespannt was die Staatsanwaltschaft zu der ganzen Aktion sagt.... und ob dass ganze vor dem Richter landet ???? und was der dann für ein Urteil fällt.....

Wohl eher nicht. Es gibt ja auch noch sowas wie Einstellungen nach 153a StPO oder einen Strafbefehl.

Gruß Dirk

Geschrieben

Wohl eher nicht. Es gibt ja auch noch sowas wie Einstellungen nach 153a StPO oder einen Strafbefehl.

Gruß Dirk

Sagt er doch gerade.... "ob es vor dem Richter landet" ... das heißt ja nicht zwingend, dass es dort landet.

Wie alt ist denn der Pechvogel überhaupt, oder habe ich das überlesen?

  • 2 Monate später...
Geschrieben

:wacko::???::sly::-);-);-);-):-(:-):-(:thumbsup::thumbsup::thumbsup::thumbsup::thumbsup::thumbsup:

Mission erfolgreich ausgeführt...... :wacko:

Habe letzte Woche die Führerscheinprüfung für Motorrad bestanden.....

Meine kleine PK hat den TÜV ja schon vor ein par Monaten bekommen, sämtliche Umbauten sind eingetragen und ist nun als Motorrad angemeldet und versichert....

und ich kann nun entspannt um die Ecke heizen ohne die Angst als Beifahrer dass ich aus dem Verkehr gezogen werde...... :thumbsup::thumbsup::thumbsup:

Von der Staatsanwaltschaft habe ich bis heute immer noch nichts gehört und hoffe das da auch nichts mehr kommt :wacko::laugh::wacko:

:thumbsup::-D:repuke::repuke::repuke::repuke::wacko::-D:-D:-D:-D:-D:-D:-D:-D:-D:-D:-D:-D:-D:wheeeha::wheeeha::wheeeha::wheeeha::wheeeha::wheeeha::wheeeha::wheeeha::wheeeha::wheeeha::wheeeha::wheeeha::wheeeha:

Geschrieben

sicher kommt da noch was, die Mühlen der Staatsanwaltschaft in Stuttgart

mahlen vielleicht langsam, aber wenn man einmal dort rein gayraten ist,

gibt es kein Entkommen.

wenn sie die ganzen Baumschützer eingeknastet haben, bist Du drann,

Du hast fertig meiner Meinung nach, ich täte mich schon mal präventiv einnässen

an Deiner Stelle, dann kannst Du vor dem Richter auf mildernde Umstände wegen

Debilität hoffen.

:wacko:

  • 2 Wochen später...
Geschrieben

Vespa 50N, 133ccm Polini 24er Vergaser:

- Polizistin mußte zur Wache und die 'Rolle' holen (puuh Mofarolle hörte bei 80 km/h auf)

- sie wollte die Kiste mitnehmen (DEKRA etc.) er nicht !!! wurde dann auch nicht mitgenommen

Endresultat:

- 6 Punkte (fahren ohne Lappen)

- 3 Punkte (zu schnell durchs Dorf) bin mit lockeren 90 km/h vorbei geknattert

- 900,- DM Strafe (eindeutig damals zu viel fürs Lehrlingsgehalt)

Geschrieben

Bei mir war es ähnlich, aber 2003, Motorrad ohne Helm Führerschein und Versicherung bewegt macht 6 Punkte und 960 € Strafe, die Punkte bleiben in der tat 5 Jahre bestehen.

Habe auch beim Amt angerufen wegen Sperre oder Führerschein weg da meinte die ältere Dame am anderen ende:

"Wissen Sie junger Mann, wer soviel Geld bezahlt darf seinen Führerschein behalten und auch den neuen machen:-)

Geschrieben

Vespa 50N, 133ccm Polini 24er Vergaser:

- Polizistin mußte zur Wache und die 'Rolle' holen (puuh Mofarolle hörte bei 80 km/h auf)

- sie wollte die Kiste mitnehmen (DEKRA etc.) er nicht !!! wurde dann auch nicht mitgenommen

Endresultat:

- 6 Punkte (fahren ohne Lappen)

- 3 Punkte (zu schnell durchs Dorf) bin mit lockeren 90 km/h vorbei geknattert

- 900,- DM Strafe (eindeutig damals zu viel fürs Lehrlingsgehalt)

Dabei dürft's aber ja nicht bleiben.

Geschrieben
Von der Staatsanwaltschaft habe ich bis heute immer noch nichts gehört und hoffe das da auch nichts mehr kommt :wacko::laugh::wacko:

Da kommt sicher was :wacko:

Wobei man Dir sicherlich zugute halten wird, dass Du mittlwereile einen Führerschein gemacht hast :wacko:

Geschrieben

OK...auf Sonnenschein folgt wie immer auch Regen... :laugh:

Habe heute den Strafbefehl vom Amtsgericht Stuttgart erhalten:

Die Staatsanwaltschaft legt Ihnen folgenden Sachverhalt zur Last:

Sie fuhren am ....gegen....Uhr mit dem Motorroller Vespa, Versicherungskennzeichen...., der ....Straße in 70184 Stuttgart, obwohl Sie die erforderliche Fahrerlaubnis nicht hatten.

Aufgrund vorgenommener technischer Veränderungen fährt das Fahrzeug eine Höchstgeschwindigkeit von ca.80 km/h und ist als Kraftrad einzustufen.

Sie sind nicht im Besitz der erforderlichen Fahrerlaubnis der Klasse A.

Dies wussten Sie.

Sie werden daher beschuldigt,

vorsätzlich ein Kraftfahrzeug geführt zu haben, obwohl Sie die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hatten,

strafbar als

vorsätzliches Fahren ohne Fahrerlaubnis gemäß ^^ 21 Abs. 1 Nr. 1 StVG

Beweismittel

Geständnis Bl 5 d.A

Zeugen:

PHK ...., Verkehrsüberwachung....

POM`in ..... ebenda

Urkunden:

Auszug aus dem Bundeszentralregister

Auszug aus dem Verkehrszentralregister

Behördengutachten Bl. 8 d.A

Sonstiges Beweismaterial:

Lichtbilder Bl. 10 d.A

Gegen Sie wird eine Geldstrafe in Höhe von 30 Tagessätzen verhängt. Der Tagessatz wird auf 40,00 EUR festgesetzt. Die Geldstrafe beträgt somit insgesamt 1200,00 EUR.

Sie haben auch die Kosten des Verfahrens und ihre Auslagen zu tragen.

Dieser Strafbefehl wird rechtskräftig und vollstreckbar, soweit Sie nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung bei dem vorstehend bezeichneten Amtsgericht schriftlich oder zu Protokoll der Geschäftsstelle Einspruch erheben.

Die schriftliche erklärung muss in deutscher Sprache erfolgen.

Aua...dass tut weh 1200,00 schwer verdiente Taler hinlegen zu müssen.... :wacko:

Jaaahh...ich weiss ich bin selber schuld...und es war abzusehen dass es mal so kommen muss !!!!

Alles in allem denke ich mal, muss ich die Angelegenheit jetzt wohl so akzeptieren und ein Widerspruch macht keinen Sinn.

Wie sind denn eure Erfahrungen mit dem Strafmass ???

Ist es eher hoch oder hält es sich im Rahmen??

Was wird denn jetzt noch an Verfahrenskosten auf mich zukommen???

Habe bisher von der Polizei noch nichts erhalten weder eine Rechnung fürs Abschleppen noch irgendwelche Gutachterkosten....

Wie siehts mit Flensburg und Punkten aus..??? gehe mal davon aus dass es da auch noch hagelt...

Bin allerdings auch froh dass ich inzwischen den Führerschein der KLasse A habe. Da mei Punktekonto in Flensburg momentan auf 0 stehen müsste, denke mal nicht dass der jetzt noch in Gefahr ist..oder..???

Geschrieben

das soll jetzt nicht zu böse klingen, aber das ist der Preis dafür,

dass bei euch im Süden seit Jahrzehnten die Nazis am Ruder sind,

wer es nicht merkt, gehört m.M. nach selbst dazu.

hier oben gibt es nicht annährend solche Strafen, bist Du Ersttäter ?

hier oben in Hamburg z.B., wird sowas in der Regel beim ersten

Mal eingestellt, wegen GERINGFÜGIGKEIT.

:wacko:

na mein Beileid haste auf jeden Fall, alles Mösen, die sollen

mal richtig arbeiten gehen.

:laugh:

Geschrieben

das soll jetzt nicht zu böse klingen, aber das ist der Preis dafür,

dass bei euch im Süden seit Jahrzehnten die Nazis am Ruder sind,

wer es nicht merkt, gehört m.M. nach selbst dazu.

hier oben gibt es nicht annährend solche Strafen, bist Du Ersttäter ?

hier oben in Hamburg z.B., wird sowas in der Regel beim ersten

Mal eingestellt, wegen GERINGFÜGIGKEIT.

:wacko:

na mein Beileid haste auf jeden Fall, alles Mösen, die sollen

mal richtig arbeiten gehen.

:wacko:

Unter dem Aspekt, dass ich mich noch recht deutlich an Hr. Schill erinnere halte ich das für eine gewagte These :laugh:

Nagut... Nu' is' er ja weg und die Designer-Polizei ja auch wieder gnädiger :wacko:

Geschrieben

Ach Pussi...kannst doch nicht alles über einen Kamm scheren....

Deine Meinung in allen Ehren.

Hat aber mit dem Thema hier nur sehr periphär etwas zu tun!!!

Mir ist bewusst das der ganze Filz hier miteinander verstrickt ist und die Herrschaften hier unter dem Vorwand einen Bahnhof zu modernisieren, ein Einkaufszentrum bauen wollen und ihre Imobilien hochziehen wollen.

Aber ich sage dir es wird ihnen nicht gelingen!!! weil ihre Machenschaften nach und nach aufgedeckt werden!!!

Und spätestens dann wenn das Volk den Beweis hat, dass die Antreiber des Projektes, als Politiker verkleidet - mit ihren privaten Aktien an dem Projekt beteiligt sind - und in Vorständen, der am Projekt beteiligten Firmen sitzt....

spätestens dann sollte der Filz und seine Handlanger - welche vortäuschen, das Volk hier vermeintlich im Namen des Gesetzez mit Tränengas zu maltretieren und verprügeln zu dürfen, vollgesaugt wie ein nasser Schwamm auf nimmerwiedersehen untergehen....!!!!

Aber in allen Bereichen und Berufen gibt es Diese und Jene Einstellung und letztendlich kann jeder nur nach seinem eigenen Gewissen handeln. Wo es letztendlich hingeführt hat, zeigt die Realität einem dann zu gegebenem Zeitpunkt, wenn mann bereit ist sie wahrzunehmen.

Immerhin haben wirs geschafft die Grünen hier in den Landtag zu holen und dem Kretschi jede Menge Wind in die Segel gepustet....warum dieser jetzt die Segel einzieht, steht wieder auf einem anderen Blatt Papier geschrieben.

Bin mal gespannt ob er aus Klugheit handelt, oder ob es hier wieder nur um Machterhalt geht.

Wie dem auch sei, in Stucki bewegt sich was, wir lassen uns nicht alles gefallen und ich hoffe dass die Bewegung noch weitere Kreise, bis in den tiefsten Süden - und hinauf an die Waterkant zieht.

Und jetzt zurück zum eigentlichen Thema verdammtnochmal....!!!

Es geht hier weder um Politik noch um irgendwelches Nord-Süd Gefälle oder Bayern und Preußen gehabe...!!!!!

Geschrieben

mein letzer Abschleppwagen und einmal auf die Rolle bitte ( wo ich nicht dabei war )

mit meinem 133er Touren Roller - das war alles umsonst.

allerdings war auch nur der böse Roller illegal, nicht ich.

also wenn es bei euch so weiter geht, dann wird es bei den 1200 Eusen nicht bleiben,

Abschleppen kostet 150, Rolle und Gerichtskosten ich weiss nicht, Bock zerlegen

kostet auch unglaublich viel Geld, auch hier oben.

ich täte mich an Deiner Stelle auf eine Gesamtsumme von 2000 Eusen einstellen, wenn

Du ein Spendenkonto eröffnest, zahle ich 20 dazu.

:wacko:

und ich werde in Zukunft nicht mehr wählen gehen, auch

wegen der Grünen.

:laugh:

Geschrieben

im dicken B (ja, preussen..) kostet so ein spass auch nur etwas über der hälfte.

zahl den strafbefehl lieber, ein verfahren wirst du eh verlieren und nochmal 500 drauflegen dürfen, zzgl. deinem anwalt... schwarze regierungen hin und her- aber so werden bundesländer auch reich. schwarze seele greift in schwarze kasse. ich wähle apatschen weil die haben die meisten pferde.

  • Like 1
Geschrieben

Paola: Meist pointiert und witzig zu lesen. Aber diesmal ein bissi am Thema vorbei. Abgesehen davon, dass in HH eh alles besser ist, der Führerschein zu unserer Zeit(Ende der 80er) zusammen 1200 DM gekostet hat (3er und 1a) und nun mindestens das Gleich in Öro, und es für das gleiche Geld tolle V50 gab... :wacko:

Es gibt soetwas wie das

Straßenverkehrsgesetz

III. Straf- und Bußgeldvorschriften

§ 21 Fahren ohne Fahrerlaubnis

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer

1. ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder ihm das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist, oder

2.als Halter eines Kraftfahrzeugs anordnet oder zulässt, dass jemand das Fahrzeug führt, der die dazu erforderliche Fahrerlaubnis nicht hat oder dem das Führen des Fahrzeugs nach § 44 des Strafgesetzbuchs oder nach § 25 dieses Gesetzes verboten ist.

(2) Mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu 180 Tagessätzen wird bestraft, wer

1. eine Tat nach Absatz 1 fahrlässig begeht,

2. vorsätzlich oder fahrlässig ein Kraftfahrzeug führt, obwohl der vorgeschriebene Führerschein nach § 94 der Strafprozessordnung in Verwahrung genommen, sichergestellt oder beschlagnahmt ist, oder

3. vorsätzlich oder fahrlässig als Halter eines Kraftfahrzeugs anordnet oder zulässt, dass jemand das Fahrzeug führt, obwohl der vorgeschriebene Führerschein nach § 94 der Strafprozessordnung in Verwahrung genommen, sichergestellt oder beschlagnahmt ist.

(...)

Meine persönliche Wertung, Maxi Milano: Hätte schlimmer kommen können, hätte aber auch besser laufen können, nämlich wenn die nicht sofort auf das Thema "Vorsatz" gekommen wären z.B. durch ein Zugeben der tatsache, dass man weiss, dass da am Roller etwas nicht stimmt. Im Zweifel also einfach mal vom Aussageverweigerungsrecht gebrauch machen und erst einen Fachmann fragen.

Wie sieht denn deren Beweis des Vorsatzes aus, hast Du da direkt etwas zu Protokoll gegeben?

Aber das Ding ist ums Eck, Du hättest die oben erwähnten 180 (oder mehr) Tagessätze zu berappen haben und evtl. einen Eintrag im Führungszeugnis kassieren.

Lehrgeld.

Gruß

Christian

Geschrieben

Gegen Sie wird eine Geldstrafe in Höhe von 30 Tagessätzen verhängt. Der Tagessatz wird auf 40,00 EUR festgesetzt. Die Geldstrafe beträgt somit insgesamt 1200,00 EUR.

Wie sind denn eure Erfahrungen mit dem Strafmass ???

Ist es eher hoch oder hält es sich im Rahmen??

Gut sind die Erfahrungen. :wacko:

Die Höhe des Tagessatzes bestimmt sich grob gesagt nach deinem Nettoeinkommen.

30 Tagessätze an sich hab ich auch schon häufiger gesehen. Kann man geben.

Gruß Dirk

Geschrieben

@ paola vielen Dank für dein Angebot... :wacko:

wenns dann tatsächlich soweit ist, das dass die ganze Angelegenheit mich so teuer zu stehen kommt nehm ich dich beim Wort und eröffne ein Spendenkonto.

@tc Habe halt auf mildernde Umstände gehofft wenn ich die Tatsachen auf den Tisch packe und wollte vermeiden dass die Jungs mit die komplette Kiste auseinandernehmen und ich dann noch mehr Kosten am Hals habe.

War halt ne :wacko: teure Saison dieses Jahr

Aber immerhin habe ich jetzt die Pappe und meine Kiste den Tüv :laugh:

Hoffe nur das jetzt nichts mehr grosartiges auf mich zukommt.

Geschrieben

Gut sind die Erfahrungen. :wacko:

Die Höhe des Tagessatzes bestimmt sich grob gesagt nach deinem Nettoeinkommen.

30 Tagessätze an sich hab ich auch schon häufiger gesehen. Kann man geben.

Gruß Dirk

...ja stimmt, aber woher wissen die sein einkommen...??!!

ev mal nen anwalt befragen, zum um die höhe der Tagessätze zu klären, kommt mir als ´ersttäter´ nen bisschen hoch vor,,,haste ne Rechtsschutz ? das wäre jetzt prima, da könntest nur gewinnen...

Geschrieben

@Hacki nach meinem Einkommen wurde ich bereits bei der Vernehmung befragt

@Paola Steine kloppen :wacko: wäre ja ok. bei einem Stundenlohn 40 Euro wäre ich da sofort dabei :wacko:

sofern diese nicht für den Tunnel der Deutschen Bahn sind...

bei nem Steinwall gegen Wasserwerfer würde ich sogar überstunden schieben :laugh:

Geschrieben

...ja stimmt, aber woher wissen die sein einkommen...??!!

ev mal nen anwalt befragen, zum um die höhe der Tagessätze zu klären, kommt mir als ´ersttäter´ nen bisschen hoch vor,,,haste ne Rechtsschutz ? das wäre jetzt prima, da könntest nur gewinnen...

Die 30 Tagessätze sind der Standard, entspricht halt einem Monats-Nettoeinkommen. Falls es keine Aussage über Einkünfte gibt wird halt geschätzt, wobei der Tagessatz-Rahmen von 1€ bis 30.000€ geht.

Falls Du tatsächlich eine RS- Versicherung hast, und Du seid April noch nicht beim Anwalt warst, hake ich mich mit 20€ bei Paolas Spendenaufruf mit ein. Weil dann brauchst Du echt Hilfe.

:wacko:

Im Ernst: Falls das Deine finanziellen Möglichkeiten überschreitet gehst Du flugs zum Amtsgericht und informierst Dich über Prozeßkostenhilfe und allen anderen Unterstützungsmöglichkeiten.

Ansonsten gilt das oben gesagte

Immer dann denken und es mantramäßig wiederholen

1. NIE etwas vor Ort Aussagen

2. die Wahrheitspflicht beginnt erst mit der Aussage vor Gericht. Keine Sekunde früher.

Tut mir leid für Dich, die ganze Sache.

Ich würde es abhaken und weitermachen.

  • Like 1

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