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Anwaltskanzlei Waldorf & Frommer


ToPPa Harley

Empfohlene Beiträge

Hi

hat jemand von euch schon mal Post bekommen von der Anwaltskanzlei Waldorf & Frommer aus München wegen eines illegalen Musik Downloads ???

Mich hat es vor 1 Woche erwischt hab für einen Bekannten das neue David Hasselhoff Album geladen ;-) und am SA vor Ostern kam die Überraschung in Form eines 13 Seitigen schreiben der oben genannten Anwaltskanzlei in dem ich Aufgefordert wurde eine Strafe in höhe von 956€ zu bezahlen ( 450€ für das Album 565€ Anwaltskosten ) und eine Unterlassungserklärung zu unterzeichnen die bis zum darauf folgenden DO 12 Uhr bei denen auf dem Schreibtisch liegen sollte !!!

Bin am DI gleich zu meinen Anwalt der dann meinte das ich diese Unterlassungerklärung unterzeichnen muss da mir ansonsten noch höhere Kosten entstehen können !!! Ich hab mich vorab mal etwas schlau gemacht was so eine Unterlassungserklärung bedeutet und hab erfahren das ich 30 Jahre lang bei dem Konzern den ich geschädigt habe auf der Liste stehe und bei weiteren vergehen mir eine Anklage mit immensen Kosten drohen !!!

Nach etwas suche im Netz hab ich etwas gefunden was sich Modifizierte Unterlassungserklärung nennt die mir meiner meinung nach einiges ersparen könnte aber mein Anwalt riet mir davon ab !!! Er hat der Kanzlei W & F angeboten das ich eine Strafe von 150€ zahle und das wenn Sie ihre überzogennen Anwaltskosten senken auf das dafür angemessene Verhältnis ich ihnen erst dann die Unterlassungerklärung Unterschrieben zuschicken werde !!!

Hat jemand von euch schon mal das selbe problem gehabt und wie habt ihr bzw. eurer Anwalt darauf reagiert ??? Hab bis jetzt noch nix von meinen Anwalt gehört ob oder wie ich mich mit W & F einigen kann so das mir keine weiteren kosten entstehen ???

MfG ToPPa :wacko:

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Ich persönlich würde mir einen Anwalt suchen, der auf so etwas spezalisiert ist.

Weiß von einem Fall, wo das Abmahnungsschreiben komplett abgeblockt wurde und beim anderen wurden die Kosten um 50% gesenkt.

Sofort unterschreiben und zahlen würd ich auf keinen Fall was.

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Hol Dir mal Info´s hier -> http://abmahnwahn-dreipage.de/

Das hat mir bis dato immer sehr geholfen und entscheide dann, was Du machst :wacko:

Grüße!

PS: Ich persönlich habe bisher 3 mal für mich entscheiden, eine mod. U-Erklärung abzugeben.... 2 mal kam garnichts mir, beim dritten ein 2ter Bettelbrief mit dem Versuch der "Angst"-macherei und erneut überzogenen Forderungen. Seit 1 Jahr aber hier auch nicht gehört.

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Hi

hat jemand von euch schon mal Post bekommen von der Anwaltskanzlei Waldorf & Frommer aus München wegen eines illegalen Musik Downloads ???

Mich hat es vor 1 Woche erwischt hab für einen Bekannten das neue David Hasselhoff Album geladen :wacko: und am SA vor Ostern kam die Überraschung in Form eines 13 Seitigen schreiben der oben genannten Anwaltskanzlei in dem ich Aufgefordert wurde eine Strafe in höhe von 956€ zu bezahlen ( 450€ für das Album 565€ Anwaltskosten ) und eine Unterlassungserklärung zu unterzeichnen die bis zum darauf folgenden DO 12 Uhr bei denen auf dem Schreibtisch liegen sollte !!!

Bin am DI gleich zu meinen Anwalt der dann meinte das ich diese Unterlassungerklärung unterzeichnen muss da mir ansonsten noch höhere Kosten entstehen können !!!

ob du genau "diese" unterzeichnen musst hängt maßgeblich von dem inhalt der unterlassungserklärung ab. eine modifizierte unterlassungserklärung kann sinn machen. ist aber im einzelfall zu entscheiden. was ansonsten im falle einer modifizierten zu beachten ist, erklärt dir ein versierter rechtsanwalt ;-)

Ich hab mich vorab mal etwas schlau gemacht was so eine Unterlassungserklärung bedeutet und hab erfahren das ich 30 Jahre lang bei dem Konzern den ich geschädigt habe auf der Liste stehe und bei weiteren vergehen mir eine Anklage mit immensen Kosten drohen !!!

das hängt davon ab welchen inhalt die unterlassungs- und verpflichtungserklärung hat!

Nach etwas suche im Netz hab ich etwas gefunden was sich Modifizierte Unterlassungserklärung nennt die mir meiner meinung nach einiges ersparen könnte aber mein Anwalt riet mir davon ab !!! Er hat der Kanzlei W & F angeboten das ich eine Strafe von 150€ zahle und das wenn Sie ihre überzogennen Anwaltskosten senken auf das dafür angemessene Verhältnis ich ihnen erst dann die Unterlassungerklärung Unterschrieben zuschicken werde !!!

DAS HAT ER DIR WIRKLICH EMPFOHLEN??

gruss

rokka

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Auf keinen Fall die mitgeschickte Unterlassungserklärung unterschreiben. Rechtsfolgen einer solchen Erklärung sind nicht absehbar, da kanns dich dann auch in 15 Jahren noch richtig reinhauen. Modifizierte Unterlassungserklärung ist ne gute Idee. Ansonsten wirst du höchstwahrscheinlich ne einstweilige Verfügung kassieren. Bei dem in solchen Fällen üblichen Streitwert von mehreren Zehntausend entstehen dadurch ordentliche Gerichts- und Anwaltsgebühren. Die einstweilige wird der Richter Dir auch höchstwahrscheinlich reindrücken, weil die Gegenseite in diesem Rahmen keinen Vollbeweis antreten muss, sondern eine Glaubhaftmachung reicht. Das werden sie hinbekommen.

Keinesfalls die modifizierte Erklärung einfach aus dem Internet saugen, sondern zu nem Anwalt gehen, der sich auskennt. Erstens macht der das Zeug dann gescheit, zweitens musst Dich um nix mehr kümmern. Wenn man da Scheisse baut, kann man sich ein richtig dickes Ei legen. Gibt da auch spezialisierte Kanzleien, die das für ne Pauschale abfrühstücken, 200 Tacken oder so sind da üblich.

Wenn man sich sicher ist, dass man den Vorwurf nicht verwirklicht hat, kann man gegen eine solche einstweilige Verfügung mit Hilfe einer Schutzschrift vorgehen, die man beim betreffenden LG hinterlegt. Ist in Deinem Fall wohl keine Alternative. Wäre auch, wenn Hasselhoff Deine Festplatte nie verunziert hätte, aufgrund des internetbezogenen fliegenden Gerichtsstandes schwierig. Müsste man halt alle deutschen Landgerichte anschreiben.

Hinsichtlich Abmahnkosten und aus dem Streitwert resultierender Anwaltskosten halte ich persönlich die Forderung für überzogen. Da wird man wohl ansetzen können. Im Regelfall kommst für beides mit 300-400 Euro raus.

PS: Dieser Text stellt keine Rechtsberatung dar :wacko: . Versteh ihn als Aufforderung, Dir einen Anwalt zu nehmen.

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wo haben sie dich erwischt?

habs mit U-Torrent gesaugt über Saugstube !!!

DAS HAT ER DIR WIRKLICH EMPFOHLEN??

japp

Das ZIEHEN kann ja nicht so das Problem gewesen sein - also sehr wahrscheinlich P2P, was heutzutage echt ne dämliche Idee ist.

Da ziehste den Kram besser bei Mediafire, Rapidshare etc. Oder halt direkt Usenet... :wacko:

richtig das ziehen war net das Problem haben mich angeschissen weil ich 5:05min. Daten wieder zurück ins Netz geladen habe P2P !!! Ich zieh jetzt gar nix mehr die Kohle die ich jetzt damit in Wind :crybaby: hätte ich lieber in meine PX gesteckt

Dafür verdienst Du das nicht anders :-) :in offener Wunde stocher:

Danke fürs Nachbohren bist da auch net der einzige wollte meinen Onkel einen gefallen tun der ist körperlich und Geistig behindert steht voll auf David Hasselhoff und Knight Rider, Baywatch etc. !!!

PS: Dieser Text stellt keine Rechtsberatung dar ;-) . Versteh ihn als Aufforderung, Dir einen Anwalt zu nehmen.

Einen Anwalt hab ich ja ist unser Familien Anwalt seit 25 Jahren hat mich schon ein paar mal bei diversen Sachen rausgeboxt !!!

Hoffe ich komme aus der Sache mit einen blauen Auge raus ansonsten hab ich mich echt selbst gefickt mit der :thumbsup: !!!

MfG ToPPa

Bearbeitet von ToPPa Harley
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Familienanwalt hin oder her, ich will keinesfalls die juristische Kompetenz deines Anwaltes in Frage stellen. Aber ich würde mal behaupten, dass ein Anwalt, der sich über die letzten Jahre nicht konkret mit solch einer Art von Fällen beschäftigt hat, möglicherweise die für dich relevanten "Schlupflöcher/Auswege" nicht kennt; was ja durchaus eine Nachteil für dich wäre.Ich würde in so einem Falle zu einem Anwalt gehen, der auf sowas spezialisiert ist. Bei allen anderen Sachen kannste ja wieder zum Stammanwalt gehen.

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In letzter Zeit gibts das oft, solange du nicht auf Pokern stehst und ein offenes W-Lan hast

würde ich das ding warscheinlich zahlen. Kannst dir zwar auch einen Anwalt holen der den Betrag vielleicht etwas runter handelt, aber der will auch sein Geld haben. Bringt dir also warscheinlich nichts. Falls du Rechtschutz hast kannst du dich ja mal erkundigen ob die die Kosten für den Anwalt übernehmen.

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japp

Einen Anwalt hab ich ja ist unser Familien Anwalt seit 25 Jahren hat mich schon ein paar mal bei diversen Sachen rausgeboxt !!!

Hoffe ich komme aus der Sache mit einen blauen Auge raus ansonsten hab ich mich echt selbst gefickt mit der :wacko: !!!

MfG ToPPa

wenn du die unterlassungserklärung nicht fristgerecht abgibst (nach prüfung evtl. eine modifizierte), eröffnest du den geschädigten sofort die möglichkeit, den gerichtlichen weg zu beschreiten (darauf wurde ja auch schon von anderer seite hingewiesen). das wird noch teurer.

der rat deines familienanwalts zeigt, dass er zumindest im gewerblichen rechtsschutz nicht zu hause ist.

für deinen speziellen fall frag ihn mal nach den stichworten:

- ip-adressen im zusammenhang mit filesharing verfahren

- download-prozess

- hashwert

rokka

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Schnickschnack... Meine Erfahrung: Schwesterherz hat aufm Anschluss der Mutter ca. 4 Sampler runtergeladen & damit auch zum Upload angeboten (Viele hundert Titel und damit Rechteinhaber).

Nach ein paar Wochen kamen dann in der Zwischenzeit mittlerweile von 7 RAs (Dreckschweinen) Post. Die Summen liegen dabei zw. 350 und 920€. Ich habe ohne anwaltliche Hilfe jeweils modifizierte UE verschickt. Jeweils vorab gefaxt (Fristwahrung) und dann per Einwurfeinschreiben (nicht mit Rückschein & Unterschrift, da teilweise die Annahme verweigert wird von den RAs (Dreckschweine)).

Von einigen kamen dann noch Folgeschreiben. Der Ton wird immer heftiger und die Summen höher... Darauf reagiere ich aber nicht. Und nun ist seit Monaten Ruhe an der Front. Diese Wixxer kriegen von mir keinen Cent und wenn du nicht ganz auf den Kopf gefallen bist, kriegst du das auch so hin.

Guter Link:

http://www.verein-gegen-den-abmahnwahn.de

http://www.verein-gegen-den-abmahnwahn.de/zentrale/download/pdf_dateien/Ablauf_abmahnung.pdf

Bearbeitet von Roller Aendy
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PS: Ich persönlich habe bisher 3 mal für mich entscheiden, eine mod. U-Erklärung abzugeben.... 2 mal kam garnichts mir, beim dritten ein 2ter Bettelbrief mit dem Versuch der "Angst"-macherei und erneut überzogenen Forderungen. Seit 1 Jahr aber hier auch nicht gehört.

So hab ich es auch mal gemacht. Ist jetzt ein Jahr her und bis auf meine Anwaltskosten nichts bezahlt und nichts weiter gekommen.

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Falls du Rechtschutz hast kannst du dich ja mal erkundigen ob die die Kosten für den Anwalt übernehmen.

Die übernehmen das nicht, da es sich um eine Urheberrechtsverletzung handelt und somit u.U. um riesige Summen. :wacko:

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wenn du die unterlassungserklärung nicht fristgerecht abgibst (nach prüfung evtl. eine modifizierte), eröffnest du den geschädigten sofort die möglichkeit, den gerichtlichen weg zu beschreiten (darauf wurde ja auch schon von anderer seite hingewiesen). das wird noch teurer.

der rat deines familienanwalts zeigt, dass er zumindest im gewerblichen rechtsschutz nicht zu hause ist.

für deinen speziellen fall frag ihn mal nach den stichworten:

- ip-adressen im zusammenhang mit filesharing verfahren

- download-prozess

- hashwert

:wacko:

Ich kenn auch Fälle, in denen die Betroffenen einfach mal ein paar Kröten (meist 150-200 Tacken) überwiesen haben und danach (bislang) nichts mehr kam. Heisst allerdings nicht, dass auch in Zukunft nix kommen wird. Haben ja drei Jahre Zeit, die Gesellen, um Dir an die Wäsche zu gehen. Zumeist kümmern sich die Abmahnkanzleien erstmal um die Kunden, die keine Gegenwehr leisten. Die Abmahnschreiben kann man ja auch die Sekretärin aufsetzen lassen, ist ja ein Standardtext. So kommt man einfach an den Schotter.

Rechtssicherheit ist aber was anderes. Der Dich betreffende Verjährungseintritt wird sicherlich kalendarisch festgehalten, mit der Folge, dass der Abmahnanwalt noch einmal überlegen wird, ob er jetzt was unternimmt, wenn die durch ihn geltend gemachten Ansprüche zu verjähren drohen. Sollte er bis dahin Bedarf nach gesteigerten Einnahmen haben, könnte er es sich überlegen...

Nach neuerer Rechtsprechung bindet ein strafbewehrter Unterlassungs- und Verpflichtungsvertrag (Unterlassungserklärung) lebenslänglich. Man sollte sich also schon sehr sicher sein, zu was man sich da lebenslänglich verpflichtet. In diesem Rahmen ist das Verwenden ungeprüfter heruntergeladener Internetinhalte zumindest sehr fahrlässig. Lässt die abgegebene Erklärung ein Schlupfloch, kann der Abmahnanwalt auf die Idee kommen, solche Altfälle mal abzuarbeiten, wenn seine primäre Einnahmequelle mal entfallen sollte. Es gibt da schon ein paar Tricks, wie man unter diesem Damoklesschwert beizeiten rauskommt, z.B. wenn sich die generelle Rechtslage mal ändern sollte (Kulturflatrate etc.).

Zumeist sind die Abmahnanwälte aber faule Hunde, die sich lieber in ihren Halbwelten herumtreiben, als sich dem öffentlichen Lichte einer Gerichtsverhandlung auszusetzen. Von daher werden die meisten einschlägigen Verfahren durch Vergleiche beendet. Im Hinblick hierauf lässt sich die Verhandlungsmasse erhöhen, wenn der Abmahnanwalt mit der Tatsache konfrontiert wird, dass Du von einem ihm wahrscheinlich bekannten Experten vertreten wirst, der die Aussicht auf Stress und Arbeit für den Gegner erhöht und dadurch seine Motivation im Hinblick auf das Festhalten an überhöhten Forderungen vermindert.

Von einer tatsächlich gerichtlichen Geltendmachung der Ansprüche habe ich bislang nicht gehört. Das ist jetzt aber gefährliches Halbwissen, so genau kenne ich mich mit der Materie nicht aus. Um solche Fragestellungen verlässlich einschätzen zu können bedarf es einschlägiger Berufserfahrung, die zumeist nur ein Spezialist hat, weil er sich mit seinen Pappenheimern quasi täglich auseinandersetzt. Daher hier nochmal die mehrfach zurecht geäußerte Aufforderung, einen Spezialisten aufzusuchen. Alles andere ist gefährliches Vabanque-Spiel.

Nochmal, die Informationen, die wir hier versammelt haben, lassen sich zum Großteil auch von Internetportalen erlangen. Sie ersetzen jedoch nicht die Erfahrungen und Fähigkeiten, die ein spezialisierter Anwalt in seinem Berufsleben erlangt haben. Ein mandatierter Anwalt haftet Dir auch, wenn er im Verfahren etwas verbockt. Schon aus diesem Grunde stellen die angeführten Informationen keine Grundlage zur abschließenden Bewertung deines "Falles" dar. Sie sind lediglich eine summarische Zusammenfassung der im betreffenden Kontext möglichen Problemstellungen, kein Rechtsrat!!!

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Moin Moin

erstmal danke für die ganzen Antworten ;-) ich habe am Freitag nochmal einen Termin bei meinen Anwalt werde ihn mal mit ein paar dingen die hier geschrieben wurden und die ich im Netz gefunden habe konfrontieren bin mal auf seine Antworten gespannt !!! Bis jetzt hat er noch keine Antwort der :wacko: Kanzlei W & F erhalten was vielleicht ein gutes Zeichen ist !!! Auf jedenfall werde ich diese Unterlassungserklärung so wie sie ist nicht Unterzeichnen er wird ja schließlich auch von mir bezahlt also soll er auch was tun für sein Geld und wenn nicht dann suche ich mir einen anderen !!!

MfG ToPPa

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bis wann solltest du die unterlassungserklärung abgegeben haben?

;-)

Ich weiss der :???: sollte bis zum 28.04.11 bis 12:00Uhr bei den :sly: W :wacko: ern unterschrieben auf deren Schreibtisch liegen aber solange die W ;-) er ihre Anwaltskosten net neu berechnen behält mein Anwalt erstmal die Unterlassungserklärung !!! Und da die :-):crybaby::thumbsup: :thumbsup: :laugh: sich bis heute nicht gemeldet haben bekommen sie auch nix unterschriebennes von mir zurück !!! Und wenn dann auch nur die Modifizierte Unterlassungerklärung ;-) !!!

MfG ToPPa

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Ich als alter "Hobby-Jurist" habe damals immer "gelernt", dass die UE (bzw. mod. UE) immer innerhalb der Frist retour gehen sollte, damit die keine EV (Einstweilige Verfügung) beantragen. Dann wird es nämlich richtig teuer und lohnt sich für die Herren Dreckschweine auch, da Streiwert gleiche mehrere T€ und somit Ihre Gebührenanschläge.

Sobald die eine UE bzw. mod. UE haben und man zahlt nicht, beträgt der mögliche Streitwert nur noch die läppischen Beträge aus dem Erst-Schreiben, und da lohnt sich imho kein Gerichtsverfahren für die Herren Dreckschweine.

Mutig, mutig...Und das bei so einem Anwalt wie du hier selbst schreibst.

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Ein Kumpel von mir hat das auch so gemacht. Unterlassungserklärung modifiziert und 100 Euro überwiesen. Halt nur innerhalb der gesetzten Frist. Wegen des Restbetrags und der Gebühren haben die dann, soweit ich weiß, nix weiteres veranlasst.

Wenn du Pech hast, hat diese Anwaltskanzlei schon eine einstweilige Verfügung (?) beantragt und du demnächst Post... :wacko:

Bearbeitet von Sir Wankalot
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Ich als alter "Hobby-Jurist" habe damals immer "gelernt", dass die UE (bzw. mod. UE) immer innerhalb der Frist retour gehen sollte, damit die keine EV (Einstweilige Verfügung) beantragen. Dann wird es nämlich richtig teuer und lohnt sich für die Herren Dreckschweine auch, da Streiwert gleiche mehrere T€ und somit Ihre Gebührenanschläge.

Sobald die eine UE bzw. mod. UE haben und man zahlt nicht, beträgt der mögliche Streitwert nur noch die läppischen Beträge aus dem Erst-Schreiben, und da lohnt sich imho kein Gerichtsverfahren für die Herren Dreckschweine.

Genau so ist es. Hatte damals einen RA mit Fachgebiet Internet und Urheber-/Markenrecht. Um dem teilweise gigantischem Streitwert zu entgehen, sollte man auf den Fall die (mod.) UE schicken. Und mit der kurz gesetzen Frist ist natürlich Masche um den "Schuldigen" einzuschüchtern, aber auch, um dann an die einstw. Verfügung zu kommen.

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Generell stimmt das.

Nur verstimmt mich z.B. die Tatsache, dass Sony sowóhl Filme/als auch Mukke produzieren lässt, gleichzeitig aber auch CD Rohlinge, Hardware, etc. für die andere Seite baut.

Scheiss Neumarkt-Nazi's!

Bearbeitet von Niveau Soft
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Beim Blutsauger Fristverlängerung wegen unbillig kurz bestimmter Frist beantragen, hurtig, hurtig!

das dürfte aussichtslos sein. im gewerblichen rechtsschutz sind fristen zwischen 7-10 tagen vollkommen üblich und von der rechtsprechung bestätigt.

wenn die bei w&f nicht gepennt haben, dann ist der antrag auf erlass einer einstweiligen verfügung bereits bei gericht. wenn dem so sein sollte wird es von jetzt an teuer.

kleiner trost: wenn dein anwalt dir zu dem vorgehen wirklich geraten hat und du darauf vertraut hast, würde ich mal nach dem stichwort "anwaltshaftung" und/oder "falschberatung rechtsanwalt" googlen.

besser wäre es natürlich diesmal direkt kompetente hilfe in anspruch zu nehmen.

ich hoffe, du kommst noch einigermaßen glimpflich aus der nummer raus!

rokka

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... gleichzeitig aber auch CD Rohlinge, Hardware, etc. für die andere Seite baut.

:wacko:

selten so einen Quatsch gelesen...

Da ja Rohlinge und Datenträger allgemein nur dafür da sind, urheberrechtliches Material zu vervielfältigen....;-)

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Aha.

Wenn ich mir das HGB/BGB wieder in meine Puperze schiebe, sehe ich das genauso.

Die Realität scheint aber eine Andere zu sein.

Sony war nur ein Bsp.

ich finde das weiterhin scheisse.

Obschon ich noch nie irgendetwas gesaugt habe.

Denn richtig gute Künstler unterstützt man sowieso bei Live Konzerten.

Und alles Andere kauft man vinylisiert, oder?

Edith:

Mono & Nikitaman produzieren z.B. alles independent. Die haben mit dieser ganzen Geschichte viel weniger zu tun, als die großen Konzerne.

Und wer bei klarem Verstand Partei für eben Diese ergreift, nun ja. Muss man ja selbst entscheiden. Dann nur nicht wundern, wenn die Preise in unvernünftigen Regionen rumschwirren.

Bearbeitet von Niveau Soft
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Generell stimmt das.

Nur verstimmt mich z.B. die Tatsache, dass Sony sowóhl Filme/als auch Mukke produzieren lässt, gleichzeitig aber auch CD Rohlinge, Hardware, etc. für die andere Seite baut.

Scheiss Neumarkt-Nazi's!

Wie ist denn das Wetter grad in deiner eigenen kleinen Welt? :wacko:

Aha.

Wenn ich mir das HGB/BGB wieder in meine Puperze schiebe, sehe ich das genauso.

Die Realität scheint aber eine Andere zu sein.

Sony war nur ein Bsp.

ich finde das weiterhin scheisse.

Obschon ich noch nie irgendetwas gesaugt habe.

Denn richtig gute Künstler unterstützt man sowieso bei Live Konzerten.

Und alles Andere kauft man vinylisiert, oder?

Edith:

Mono & Nikitaman produzieren z.B. alles independent. Die haben mit dieser ganzen Geschichte viel weniger zu tun, als die großen Konzerne.

Und wer bei klarem Verstand Partei für eben Diese ergreift, nun ja. Muss man ja selbst entscheiden. Dann nur nicht wundern, wenn die Preise in unvernünftigen Regionen rumschwirren.

Das wird ja immer besser mit dir... ;-) Hast du schon mal selber Musik gemacht, oder auf einer Bühne gestanden, oder sogar shcon mal selber etwas hergestellt und verkauft? Hier tun sich mir grad idiologische Abgründe auf...

Bearbeitet von freibier
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Generell stimmt das.

Nur verstimmt mich z.B. die Tatsache, dass Sony sowóhl Filme/als auch Mukke produzieren lässt, gleichzeitig aber auch CD Rohlinge, Hardware, etc. für die andere Seite baut.

Scheiss Neumarkt-Nazi's!

Aha.

Wenn ich mir das HGB/BGB wieder in meine Puperze schiebe, sehe ich das genauso.

Die Realität scheint aber eine Andere zu sein.

Sony war nur ein Bsp.

ich finde das weiterhin scheisse.

Obschon ich noch nie irgendetwas gesaugt habe.

Denn richtig gute Künstler unterstützt man sowieso bei Live Konzerten.

Und alles Andere kauft man vinylisiert, oder?

Edith:

Mono & Nikitaman produzieren z.B. alles independent. Die haben mit dieser ganzen Geschichte viel weniger zu tun, als die großen Konzerne.

Und wer bei klarem Verstand Partei für eben Diese ergreift, nun ja. Muss man ja selbst entscheiden. Dann nur nicht wundern, wenn die Preise in unvernünftigen Regionen rumschwirren.

Beidemale ganz grosse gequirlte :wacko: die Du da schreibst.

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