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Empfohlene Beiträge

Geschrieben (bearbeitet)

Nein, aber wenn du es nicht tust, ist es dein Problem.

Ein Problem hab ich immer, wenn ich ein Einschreiben abgeholt habe.

Dein Briefkasten liegt rechtlich in deinem "Machtbereich". Wenn eine Sendung in deinen Machtbereich hineingelangt, dann gilt sie als zugestellt.

... was ist mit der Fristsetzung, wenn ich z. B. in Urlaub bin?

Den Briefkasten nicht zu leeren ist zwar eine beliebte Strategie bei Leuten, denen was über den Kopf wächst, es nützt aber nix.

Nicht nur bei solchen!

Edith fügt einen Link hinzu: http://dejure.org/gesetze/ZPO/180.html

Mit Bote (evtl. mit Zeuge beim Einwurf) ist es wohl was anderes, wie ich aber schon angedeutet habe. Welcher Briefträger schreibt was auf den Umschlag?

Bearbeitet von Don
Geschrieben (bearbeitet)

Der eine redet juristisch betrachtet Dünnpfiff, der andere erzählt was vom "Machtbereich". Einfach mal google fragen sollte helfen. Ich kann euch ohne google aus eigener Erfahrung sagen, dass das mit den Fristen schon rechtskraft bringt. Angenommen, ich reich jetzt beim Gericht ne Forderung gegen dich ein. Dann bekommst du Post von denen. Ganz normal in den Briefkasten. Sind so gelbe Briefe, zumindest hier in Berlin. Ignorierst du den Brief (ich glaub 6 Wochen), dann wird die Forderung rechtskräftig und kann vom Gerichtsvollzieher vollstreckt werden.

Wir können das Spiel gern mal ausprobieren. Da wirst du aber schön blöd schauen, wenn auf einmal ein schicker Aufkleber auf deinem Flatscreen pappt :)

Bearbeitet von dare
Geschrieben (bearbeitet)

Don, es geht hier doch um ein Einwurfeinschreiben. Da ist der Postbote Zeuge und er dokumentiert das auch. In dem verlinkten Gesetz geht es um "förmliche Zustellung" (gelber Umschlag), aber interessant ist da vor allem die Definition von "Zugestellt".Wer im Urlaub ist, der muss eben einer Vertrauensperson den Briefkastenschlüssel geben und sich über wichtige Post von ihr informieren lassen.Wenn du unbedingt meinst, dass die "Briefkasten nicht leeren"-Nummer oder die Ausrede "ich war im Urlaub" so genial sind, dass das deutsche Rechtssystem dagegen machtlos ist, probier es halt aus und berichte dann von deinen Erfolgen.

Die Feststellung, die Probleme würden mir über den Kopf wachsen, find ich gar nicht nett. :wacko: Ich hab' nur mal eben keine Lust auf Mieterhöhungseinschreiben!

Ich bin weder Jurist noch Postbeamter. Bist Du Jurist oder Postman?

Wenn nein, könnte mal jemand was dazu schreiben, der sich auskennt?

Edit: Halbertrabi, jetzt mal im Ernst, Du kannst doch nicht einfach die Möglichkeit einer Abwesenheit wegen Urlaub oder sonstwas ausschließen, was grundlegende Bedeutung bei einer Fristsetzung hat?

Die Sache mit dem Einwurfeinschreiben bei Privathaushalten hätte ich gern geklärt.

Bearbeitet von Don
Geschrieben

Der eine redet juristisch betrachtet Dünnpfiff, der andere erzählt was vom "Machtbereich". Einfach mal google fragen sollte helfen. Ich kann euch ohne google aus eigener Erfahrung sagen, dass das mit den Fristen schon rechtskraft bringt. Angenommen, ich reich jetzt beim Gericht ne Forderung gegen dich ein. Dann bekommst du Post von denen. Ganz normal in den Briefkasten. Sind so gelbe Briefe, zumindest hier in Berlin. Ignorierst du den Brief (ich glaub 6 Wochen), dann wird die Forderung rechtskräftig und kann vom Gerichtsvollzieher vollstreckt werden.

Wir können das Spiel gern mal ausprobieren. Da wirst du aber schön blöd schauen, wenn auf einmal ein schicker Aufkleber auf deinem Flatscreen pappt :)

... 'hab ja auch nee behauptet, ein Jurist zu sein, aber im genannten Fall hier im Topic geht es um eine sehr kurze Frist von etwa 6 Tagen, die, wenn nicht eingehalten, u. U. zur Existenzvernichtung reichen könnte.

Man einfach ausgedrückt: Was ist denn mit der Frist, wenn ich wirklich abwesend und in Urlaub bin?

Geschrieben

könnte mir vorstellen, das man eben diesen Urlaub dann beweisen muß. Rechnung oder ähnliches.

Brief von der Oma das Du im Garten gezeltet hast, wird nich reichen :wacko:

Geschrieben (bearbeitet)

könnte mir vorstellen, das man eben diesen Urlaub dann beweisen muß. Rechnung oder ähnliches.

Brief von der Oma das Du im Garten gezeltet hast, wird nich reichen :wacko:

Das glaube ich nicht!

Mein Gerede zu dem Thema kommt nicht von ungefähr.

Ich habe im meinem Bekanntenkreis mehrere Wohnungs-Vermieter, mitunter auch von größeren Objekten.

Die haben mehrmals und ausgiebig über Zustellungsprobleme ihrer Schreiben geklagt;

also, wenn der Mieter die Einschreiben nicht abgeholt hat. Die nicht geglückten

Zustellungen gingen denen richtig an die Substanz.

Ich weiß im Moment aber nicht, ob es damals auch schon Einwurfeinschreiben gab.

Bearbeitet von Don
Geschrieben

...

Man einfach ausgedrückt: Was ist denn mit der Frist, wenn ich wirklich abwesend und in Urlaub bin?

Wiedereinsetzung in den vorigen Stand. Kann in glaubhaften Fällen gewährt werden. Glaubhaft als Beweis für Urlaubsabwesenheit würde ich Kopien der Hotelrechnung oder sonstiger Buchungsunterlagen halten.

Einfach mal so zu behaupten, dass man nicht da war und deshalb die Frist versäumt hat, wird wenig Erfolg haben, da die Masche überhaupt nicht neu oder gar glaubhaft ist.

Geschrieben

Dann will ich jetzt auch mal:

Also,

ein Einschreiben/Brief gilt dann als zugestellt wenn er in deinen Verfügungs-/Machtbereich (Briefksten) gelangt.

Bei einem einfachen brief trägt allerdings der Versender das Risiko, bzw. muss im Streitfall die Zustellung nachweisen, der Nachweis ist teilweise schon dan gegeben, wenn dir der gleiche Versender in der Vergangenheit schon öfter Briefe hat zukommen lassen und diese immer angekommen sind.

Um sicher zu gehen, kann der Versender die Briefe als Einwurfeinschreiben versenden, hier bürgt mit Unterschrift der Postbote für die Ordnungsgemäße Zustellung und somit gelten ab dem Zustellungsdatum auch etwaige Fristen.

Die Fristen können nur dann verlängert werden, wenn man nachweislich und ich betone NACHWEISLICH nicht im Stande warst deinen Briefkasten zu lehren, der Grund dafür können natürlich auch Urlaubsreisen sein.

Da man im Regelfall aber nicht mehrere Monate Urluab macht, ohne sich dann wenigstens um eine Person zu kümmern, die Post etc. öffnen kann, gilt, meine ich eine maximlae Aufschubfrist von 6 Wochen.

Geschrieben (bearbeitet)

Wiedereinsetzung in den vorigen Stand. Kann in glaubhaften Fällen gewährt werden. Glaubhaft als Beweis für Urlaubsabwesenheit würde ich Kopien der Hotelrechnung oder sonstiger Buchungsunterlagen halten.

Einfach mal so zu behaupten, dass man nicht da war und deshalb die Frist versäumt hat, wird wenig Erfolg haben, da die Masche überhaupt nicht neu oder gar glaubhaft ist.

Ich denke, im Zweifel für den Angeklagten? :wacko:

Im Sommer fahre ich gelegendlich mit dem Roller mal 'ne Woche ins Grüne.

Da kriegt überhaut keiner mit. Das erzähle ich vorher nicht großartig rum, daß ich wegfahre.

Belege? Früher hab ich draußen geschlafen, in der Natur, aber nachdem mir vorletztes Jahr

morgens um 5 Uhr Schrotladungen um die Ohren geflogen waren, verbringe ich die Nächte

jetzt auf einem Campingplatz.

Belege? Gut - ja! Ich meine aber, wenn nicht, müßte mir halt geglaubt werden!

Bearbeitet von Don
Geschrieben

Ich denke, im Zweifel für den Angeklagten? :wacko:

Im Sommer fahre ich gelegendlich mit dem Roller mal 'ne Woche ins Grüne.

;-)

Liest Du auch was geschrieben steht? Ne Woche is ja auch mal vollkommen wumpe....

Geschrieben

Belege? Gut - ja! Ich meine aber, wenn nicht, müßte mir halt geglaubt werden!

Die Hoffnung stirbt zuletzt... :wacko:

Wenn man mal eine Woche ohne nachweise wegfährt, sollte das kein Problem sein. In der Regel werden einem ja auch nicht so kurze Fristen gesetzt.

Alles was über eine Woche oder 10 Tage hinaus geht sollte man nachweisen können und sei es nur durch Zeugen.

Geschrieben (bearbeitet)

Selbst wenn dir geglaubt würde, entbindet dich das dann aber trotzdem nicht von den innerhalb der Frist zu erfüllen gewesenen Pflichten. Dann gibt es halt ggf. eine neue Frist - und du bist gewarnt und ein nochmaliger, zufällig auf das Fristende fallender mehrwöchiger Survivaltrip ohne jegliche Kommunikationsmöglichkeiten würde wenig nützen.

Die häufig beim typischen Peter-Zwegat-Klientel zu beobachtende Taktik, sich tot zu stellen und den Briefkasten nicht mehr zu öffnen, ist deshalb ungefähr null erfolgversprechend oder problemlösend. Eher im Gegenteil.

Bearbeitet von sidewalksurfer
Geschrieben (bearbeitet)

:wacko:

Liest Du auch was geschrieben steht? Ne Woche is ja auch mal vollkommen wumpe....

Ist mir nicht entgangen. Aber die Fristen werden von den Abmahnanwälten gern kurz

gehalten, damit es dann bei Versäumnis einer Erklärung zu einer Verhandlung kommen kann.

Ich stelle mir als Nichtjurist vor, wenn in der Zeit nichts kommt, reichen die gleich Klage ein?

Edit: Danke für die zahlreichen guten Beiträge zu meinen Fragen.

...wird wohl so sein, daß man kaum eine Chance hat zu entkommen. ;-)

Bearbeitet von Don
Geschrieben

Selbst wenn dir geglaubt würde, entbindet dich das dann aber trotzdem nicht von den innerhalb der Frist zu erfüllen gewesenen Pflichten. Dann gibt es halt ggf. eine neue Frist - und du bist gewarnt und ein nochmaliger, zufällig auf das Fristende fallender mehrwöchiger Survivaltrip ohne jegliche Kommunikationsmöglichkeiten würde wenig nützen.

Die häufig beim typischen Peter-Zwegat-Klientel zu beobachtende Taktik, sich tot zu stellen und den Briefkasten nicht mehr zu öffnen, ist deshalb ungefähr null erfolgversprechend oder problemlösend. Eher im Gegenteil.

:wacko:

Zu geil.

Vogel Strauß im GSF.

Grundsätzlich, und nur das muss man sich merken, reicht die Möglichkeit der Kenntnissnahme von einem Schreiben.

Du hast einen Briefkasten, bist gemeldet oder man kennt sonstwie deinen "räumlichen Bereich": Dann kann man Dir auch wirksam zustellen. Und der Absender kann dies mit den erwähnten Mitteln auch beweisen.

Anders gefragt: Wie wenig wären - in der richtigen Klientel - die Briefkästen benutzt, wenn wegducken reichen würde? Allerdings gäbe es dann vermutlich auch keinen Versandhandel weil keine Sau so blöd wäre vorzuleisten.

Obwohl.

Die müssen ja schon noch mindestens einmal pro Woche zum Briefkasten um die ZEIT rauszuholen.

;-)

Geschrieben (bearbeitet)

Schade, kann ich leider auf dem alten Fremdcomputer hier nicht sehen.

Die Hoffnung stirbt zuletzt... ;-)

... In der Regel werden einem ja auch nicht so kurze Fristen gesetzt...

So wie ich das mitgekriegt habe, setzen die Abmahner aber gern kurze Fristen. :wacko:

Bitte um Nachsicht, wenn ein völlig ungebildeter Nichtjurist :-) noch eine weitere dumme Frage stellt:

Nehmen wir einmal an, das Abmahnschreiben ist am 1. des Monats in meinem Briefkasten.

Darin wird mir für die Unterlassungserklärung eine Frist von sieben Tagen gesetzt.

Ich hab das Schreiben aber erst später in den Händen, wegen Urlaub (oder sonstwie :crybaby: ),

sagen wir mal am 8. des Monats.

Dann brauche ich das Ding doch gar nicht mehr abschicken. Die Frist ist doch eh um!

... ist doch alles schon zu spät. ... also lasse ich es sein!

Die Anwälte werden mich doch nicht noch ein zweites mal anschreiben und erneut eine Erklärung anfordern? Ich würd' sagen, daß die den Klageweg dann sofort beschreiten werden.

Wenn sich dann während der Verhandlung herausstellt, daß ich ich ja gar nicht in der Lage war zu reagieren - was dann? Liegt dann nicht ein Formfehler zu Grunde? Wird die

Klage dann nicht eingestellt?

Man verzeihe mir mein juristisches Unverständnis.

Edit: Erstmal brauche ich aber noch etwas Zeit für die bisherigen Ausführungen von den Mitgliedern hier.

Bearbeitet von Don
Geschrieben

Kein Problem

hoffe Dir helfen zu können:

Eine zu kurz bemessene macht eine Abmahnung allein nicht unberechtigt - es wird lediglich eine angemessene Frist in Gang gesetzt. An sich sind aber 1 Woche üblich bei Marken- / Urheberrechtsgedöns Mindestfristen gibt es nicht, im Prinzip kann sofort, auch ohne Abmahnung, eine einstweilige Verfügung erlassen werden.

schick ein Fax und sage dass Du dich innerhalb der nächsten 5 Werktage erklärst.

Geschrieben

Grundsätzlich wird -wie jetzt schon mehrfach erwähnt wurde- erwartet bzw. zugrunde gelegt, dass das Schreiben, wenn es in deinen Briefkasten gelangt ist und dies vom Postboten bestätigt wird, auch von dir zur Kenntnis genommen wird und du entsprechend reagierst.

Wenn die Frist tatsächlich sehr knapp bemessen war und diejenigen, die dir Böses wollen, dann auch schon weitere Schritte (Klageerhebung oder sonstwas) eingeleitet haben, dann ist das erstmal dein Problem. Du solltest also unmittelbar nach Kenntnisnahme des Schreibens der Gegenseite mitteilen, dass und wieso du an der Einhaltung der Frist gehindert warst und dies auch belegen können.

Zur Not musst du das dann vor Gericht belegen, dann kann es natürlich Einfluss auf das Verfahren haben, aber grundsätzlich ist das erstmal kein Formfehler und auch nicht "in dubio pro reo" und auch deshalb keine zwingende Verfahrenseinstellung.

Geschrieben

dann will ich doch noch mal!

einwurfschreiben:

werden von vielen gerichten als ausreichend angesehen (stichwort anscheinsbeweis). es gibt aber auch etliche gerichte (insbesondere das OLG koblenz), die es als nicht ausreichend erachten. das sicherste ist die persönliche übergabe unter anwesenheit von zeugen oder die zustellung durch den gerichtsvollzieher. dann hat man auch gleich einen zeugen für den inhalt des schreibens.

kurze fristen:

man muss schon unterscheiden in welchem bereich die fristen gesetzt werden. hier geht es ja um fristen im bereich des gewerblichen rechtsschutzes. der rechteinhaber soll in eine position gebracht werden, dass er eine rechtsverletzung an seinen rechten schnell unterbinden kann. von daher sind in diesem bereich fristen von 5-7 tagen üblich und auch gerichtlich bestätigt.

im zweifel für den angeklagten:

das gilt nur im strafrecht. im zivilrecht gibt es eine klare beweislastregel.

Geschrieben (bearbeitet)

... das sicherste ist die persönliche übergabe unter anwesenheit von zeugen oder die zustellung durch den gerichtsvollzieher. dann hat man auch gleich einen zeugen für den inhalt des schreibens.

Das jetzt noch mal zum Schluß zum Thema:

Ein Freund von mir hatte mich immer gern als Zeugen benutzt, wenn es um wichtige Schreiben

an seine Mieter ging.

Ich mußte dann immer die Schreiben lesen, Kopie und Original vergleichen, dann hat er Straßennamen vom Briefkastenstandort und Einwurfdatum/Uhrzeit auf beiden Papieren vermerkt und ich mußte dann noch ganz unten als Zeuge für Inhalt und Einwurf beides unterschreiben.

Er meinte, das wäre sicherer als ein bloßes Einschreiben mit Rückschein, weil er auch so gleich einen Zeugen für den Inhalt des Schreibens hat.

Bearbeitet von Don
Geschrieben

Vielleicht antwortet mal der Topic Eröffner wie die Sache bis jetzt ausgegangen ist. Würde mich (und sicher auch andere interessieren)...Oder schon pleite und kein Geld mehr für I-Net Dank der EV? :wacko:

Geschrieben

Vielleicht antwortet mal der Topic Eröffner wie die Sache bis jetzt ausgegangen ist. Würde mich (und sicher auch andere interessieren)...Oder schon pleite und kein Geld mehr für I-Net Dank der EV? :wacko:

Tach

also wie ihr seht funzt mein I-Net noch :crybaby: hab mich nur nicht mehr gemeldet weil das Topic etwas abdriftete ( !!!Kaskupp??? ) !!!

Mein Anwalt hat sich mit mehreren Kollegen die sich mit Internet & Urheberrechtsverletzungen sehr gut auskennen beraten diese haben ihm dann davon abgeraten sich weiter zu weigern den Gesamtbetrag in höhe von 965€ zu bezahlen da dieser sich auf ein komplettes Album bezieht und nicht auf 1 einzelnen Titel des Künstlers ( ansonsten hätte man da etwas machen können ) es würde dann zu einer Gerichtlichen einigung kommen die deutliche Mehrkosten für mich mit sich bringen würde !!! Da aber die Chance auf eine Einigung vor Gericht zu gering wäre hat er mir davon abgeraten !!! Das Ende der Geschichte ist das ich die geforderten 965€ bis zum 18.05.2011 bezahlen muss da mir sonst die EV droht !!! Alles :-) gelaufen werde jetzt wie gefordert den Betrag überweisen ;-) und danach sollte laut Aussage meines Anwalts die sache vom Tisch sein !!!

MfG ToPPa

Geschrieben

Tach

also wie ihr seht funzt mein I-Net noch :-) hab mich nur nicht mehr gemeldet weil das Topic etwas abdriftete ( !!!Kaskupp??? ) !!!

Mein Anwalt hat sich mit mehreren Kollegen die sich mit Internet & Urheberrechtsverletzungen sehr gut auskennen beraten diese haben ihm dann davon abgeraten sich weiter zu weigern den Gesamtbetrag in höhe von 965€ zu bezahlen da dieser sich auf ein komplettes Album bezieht und nicht auf 1 einzelnen Titel des Künstlers ( ansonsten hätte man da etwas machen können ) es würde dann zu einer Gerichtlichen einigung kommen die deutliche Mehrkosten für mich mit sich bringen würde !!! Da aber die Chance auf eine Einigung vor Gericht zu gering wäre hat er mir davon abgeraten !!! Das Ende der Geschichte ist das ich die geforderten 965€ bis zum 18.05.2011 bezahlen muss da mir sonst die EV droht !!! Alles ;-) gelaufen werde jetzt wie gefordert den Betrag überweisen :wacko: und danach sollte laut Aussage meines Anwalts die sache vom Tisch sein !!!

MfG ToPPa

ich behaupte mal aus eigener erfahrung folgendes: die forderung hätte man mit hoher wahrscheinlichkeit senken können. auch wenn es sich um ein ganzes album handelte.

und was ist mit der strafbewehrten unterlassungserklärung? hast du die mittlerweile abgegeben und wenn ja in welcher form? ansonsten ist die sache nämlich nicht vom tisch.

Geschrieben

Tach

also wie ihr seht funzt mein I-Net noch :crybaby: hab mich nur nicht mehr gemeldet weil das Topic etwas abdriftete ( !!!Kaskupp??? ) !!!

Mein Anwalt hat sich mit mehreren Kollegen die sich mit Internet & Urheberrechtsverletzungen sehr gut auskennen beraten diese haben ihm dann davon abgeraten sich weiter zu weigern den Gesamtbetrag in höhe von 965€ zu bezahlen da dieser sich auf ein komplettes Album bezieht und nicht auf 1 einzelnen Titel des Künstlers ( ansonsten hätte man da etwas machen können ) es würde dann zu einer Gerichtlichen einigung kommen die deutliche Mehrkosten für mich mit sich bringen würde !!! Da aber die Chance auf eine Einigung vor Gericht zu gering wäre hat er mir davon abgeraten !!! Das Ende der Geschichte ist das ich die geforderten 965€ bis zum 18.05.2011 bezahlen muss da mir sonst die EV droht !!! Alles ;-) gelaufen werde jetzt wie gefordert den Betrag überweisen :wacko: und danach sollte laut Aussage meines Anwalts die sache vom Tisch sein !!!

MfG ToPPa

Schaisse :-) Mein Beileid, da bin ich bzw. meine Mudda (bisher) Gott sei Dank glimpflicher davon gekommen.

Geschrieben (bearbeitet)

ich behaupte mal aus eigener erfahrung folgendes: die forderung hätte man mit hoher wahrscheinlichkeit senken können. auch wenn es sich um ein ganzes album handelte.

und was ist mit der strafbewehrten unterlassungserklärung? hast du die mittlerweile abgegeben und wenn ja in welcher form? ansonsten ist die sache nämlich nicht vom tisch.

Dem stimme ich unbedingt zu!

Knapp 1000€ halte ich für echt hart. Wie begründen denn die Anwälte aus deren Sicht die Höhe der Forderung?

Ich editier mal lieber, da ich zu wenig über den Fall weiß.

Kommt mir einfach spanisch vor, das ganze

Bearbeitet von tc
Geschrieben (bearbeitet)

ich les jetzt nicht die 100 posts, die seit meinem letzten erfolgt sind. stattdessen entschuldige ich mich einfach für die sache mit dem machtbereich. fristen dürfen nicht zu kurz sein, sonst sind sie tatsächlich hinfällig. weiß ich auch aus eigener erfahrung.

das gilt natürlich nur für so sachen wie vorladungen, mahnbescheide etc. der anwalt kann fristen so setzen, wie er will, da er die anzeige auch einfach sofort einreichen könnte.

Bearbeitet von dare
Geschrieben
und was ist mit der strafbewehrten unterlassungserklärung? hast du die mittlerweile abgegeben und wenn ja in welcher form? ansonsten ist die sache nämlich nicht vom tisch.

Der Kollege von meinem Anwalt hat mir eine Modifizierte Unterlassungserklärung geschrieben die wurde dann so von der Kanzlei W&F akzeptiert das heisst weitere Schadensersatzforderungen sind damit hinfällig !!! Ausser ich sucke oder biete sachen von SONY Entertainment zum sucken an in den nächsten 3 Jahren dann können die mich natürlich richtig ficken !!! Ich persönlich hab meinen Teil aus dieser sache gelernt und sucke nie wieder !!!

Wie begründen denn die Anwälte aus deren Sicht die Höhe der Forderung?

Die Kosten entstehen aus dem Streitwert dieser lag in meinen Fall bei 10.000€ daraus werden die Strafe und die Anwaltskosten berechnet !!!

MfG ToPPa

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