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Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Der Kollege von meinem Anwalt hat mir eine Modifizierte Unterlassungserklärung geschrieben die wurde dann so von der Kanzlei W&F akzeptiert das heisst weitere Schadensersatzforderungen sind damit hinfällig !!! Ausser ich sucke oder biete sachen von SONY Entertainment zum sucken an in den nächsten 3 Jahren dann können die mich natürlich richtig ficken !!! Ich persönlich hab meinen Teil aus dieser sache gelernt und sucke nie wieder !!!

Die Kosten entstehen aus dem Streitwert dieser lag in meinen Fall bei 10.000€ daraus werden die Strafe und die Anwaltskosten berechnet !!!

MfG ToPPa

wenn der streitwert mit 10.000,00 angesetzt ist und die reine anwaltsgebühr 565,00 sein soll (vgl. dein 1. beitrag) dann passt das nicht. selbst wenn man die post- und telekommunikationspauschale abzieht gibt es diesen betrag nicht.

bei dem besagten streitwert wäre die anwaltsgebühr entweder 486,00 (1,0), 583,20 (1,2) oder 631,80 (1,3).

zur modifizierten unterlassungserklärung:

wenn die angepasste unterlassungserklärung sich auf das sony entertainment sortiment bezieht, worauf bezog sie sich dann vorher?? wurde für den fall der zuwiderhandlung eine feste höhe der strafe vereinbart oder wurde vereinbart, dass die höhe der zu zahlenden strafe im ermessen des unterlassungsgläubigers liegt, diese aber im zweifel vom zuständigen gericht überprüft werden kann?

Geschrieben

Der Kollege von meinem Anwalt hat mir eine Modifizierte Unterlassungserklärung geschrieben die wurde dann so von der Kanzlei W&F akzeptiert das heisst weitere Schadensersatzforderungen sind damit hinfällig !!! Ausser ich sucke oder biete sachen von SONY Entertainment zum sucken an in den nächsten 3 Jahren dann können die mich natürlich richtig ficken !!! Ich persönlich hab meinen Teil aus dieser sache gelernt und sucke nie wieder !!!

Da muss ich wieder als alter Rechtslaie sagen: Kollege, das sind meines Wissens nicht 3 sondern 30 Jahre, also Obacht im weiteren Leben :wacko:

Geschrieben

ich sucke oder biete sachen von SONY Entertainment zum sucken an in den

Ich würde definitiv nur eine Erklärung unterschreiben, die sich auf genau das dir zur Last gelegte Album bezieht. Nicht mehr und nicht weniger.

Geschrieben

Tach

also wie ihr seht funzt mein I-Net noch ;-) hab mich nur nicht mehr gemeldet weil das Topic etwas abdriftete ( !!!Kaskupp??? ) !!!

Wenn Du mich damit meinst, dann fass Dich doch mal an die eigene Nase, mit dem Scheiß, den Du gebaut hast! :wacko:

Geschrieben

Wenn Du mich damit meinst, dann fass Dich doch mal an die eigene Nase, mit dem Scheiß, den Du gebaut hast! :wacko:

Nö Don du bist damit net gemeint lies mal Seite 2 & 3 dann siehst du wen ich damit meinte nennt sich mittlerweile mal wieder anders !!!

Da muss ich wieder als alter Rechtslaie sagen: Kollege, das sind meines Wissens nicht 3 sondern 30 Jahre

Aendy hast recht sind 30 Jahre ;-) nicht 3 Jahre !!!

Ich würde definitiv nur eine Erklärung unterschreiben, die sich auf genau das dir zur Last gelegte Album bezieht. Nicht mehr und nicht weniger.

Japp so hab ich es auch gemacht nur halt in frisierter Art !!!

zur modifizierten unterlassungserklärung:

wenn die angepasste unterlassungserklärung sich auf das sony entertainment sortiment bezieht, worauf bezog sie sich dann vorher?? wurde für den fall der zuwiderhandlung eine feste höhe der strafe vereinbart oder wurde vereinbart, dass die höhe der zu zahlenden strafe im ermessen des unterlassungsgläubigers liegt, diese aber im zweifel vom zuständigen gericht überprüft werden kann?

Die UE bezog sich vorher auch nur auf SONY Entertainment !!!

dass die höhe der zu zahlenden strafe im ermessen des unterlassungsgläubigers liegt, diese aber im zweifel vom zuständigen gericht überprüft werden kann?

so siehts aus !!!

MfG ToPPa

Geschrieben

Nö Don du bist damit net gemeint lies mal Seite 2 & 3 dann siehst du wen ich damit meinte nennt sich mittlerweile mal wieder anders !!!

MfG ToPPa

Dann nichts für ungut. :wacko:

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