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Zwangsversteigerung - Grundstück


Mister L

Empfohlene Beiträge

moin zusammen,

wir interessieren uns für eine insolvenz-zwangsversteigerung. unbebautes grundstück (baulücke).

verkehrswert lt gutachten 130.000 euronen. in der ersten runde (70%) also min. gebot = 91.000

hat jemand soetwas schon mal gemacht? was ist zu beachten? was sollte man nicht falsch machen? bin da absoluter anfänger und über alle infos und erfahrungen dankbar.

wie kriege ich raus, was da noch an kosten (erschließung und / oder so) auf uns warten? bauamt wollte mir nicht weiterhelfen.

danke

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Keine eigene Erfahrung damit.

Aber der Blick ins Grundbuch ist ein sehr guter Hinweis.

Auch immer wieder gut: Einfach mal freundlich die Nachbarn ansprechen. Nett und freundlich vorstellen und dann sagen, warum man fragt.

Kosten zur Erschließung: Wenn das Bauamt keine Auskunft geben mag, dann fragen, wo man das selber nachlesen kann. Welche Satzungen gibt es? Wie sieht der Bebauungsplan aus? (Kann man oft sogar online einsehen.)

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Problem bei sowas ist häufig die Finanzierung. Bei Zwangsversteigerungen ist der Kaufpreis (teilweise kommt dann noch eine prozentuale Gebühr für den Auktionator hinzu) sehr kurzfristig fällig. Man muß das Geld also verfügbar haben. Ersteigern und dann Finanzierung bei einer Bank beantragen funzt da normal nicht. Im Vorfeld eine Finanzierungsanfrage wird aber meines Wissens von den Banken in der Regel bei Zwangsversteigerungen gar nicht erst bearbeitet (die argumentieren so, daß man einen konkreten Kaufpreis angeben muß...).

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-objekt auf jeden fall persönlich besichtigen

-auf die mitteilung nach § 41 ZVG achten

-wertgutachten einsehen. beinhaltet häufig fotos, grundrisse. aber auch baumängel und evtl. reparaturkosten.

- details gibt es auch vom rechtspfleger am zuständigen amtsgericht, z.b. lastenfreiheit, grundschulden u.ä.

- prüfen ob es eine teilungsversteigerung ist

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Dann setzt Du Dein Limit als möglichen Kaufpreis an. Habe ich schon gemacht und auch ein Kreditangebot bekommen. Ein persönliches Limit ist eh wichtig bei einer Zwangsversteigerung. Ein gewisser Prozentzatz des Kaufpreises wird ja sofort fällig - den würde ich dann bar in der Tasche mitnehmen. Auch mal vorher bei einer Zwangsversteigerung anwesend zu sein kann nicht schaden.

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... Ein gewisser Prozentzatz des Kaufpreises wird ja sofort fällig - den würde ich dann bar in der Tasche mitnehmen. ...

Dann ist es aber ziemlich wahrscheinlich, dass du nicht aktiv an der Veranstaltung teilnehmen darfst. Früher musste man 10% des Kaufpreises sofort in bar hinterlegen. Heute werden in aller Regel nur noch Bankbürgschaften akzeptiert.

Habe mal live erlebt, dass ein potentieller Bieter mit einem dicken Briefumschlag zum Richtertisch ging und dann ziemlich betrübt von dannen ziehen musste, weil auch der Bankenvertreter nach Frage des Richters, ob er ausnahmsweise Bargeld als Sicherheit akzeptieren würde, verneinte.

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Lärmbelästigung nur zu gewissen Zeiten? z. B. Fütterung im Tierheim , Ladebetrieb von Spedition oder Gerüstbauer....Kindergarten während Ferien leise sonst aber saulaut...

Geruchsbelästigung nur bei bestimmter Windstärke/Richtung, z.B Asia Imbiss, Kläranlage, stehendes Gewässer

Sind größere Anliegergebühren in nächster Zeit fällig? z.B. Weil noch die letzte Teerdecke fehlt, der Kanal saniert werden soll

Soll in der Nachbarschaft gebaut/umgebaut/abgerissen werden

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Gib mal meinen Senf als Bänker dazu:

Einfach mal zur Bank gehen und das Vorhaben schildern (am besten die Unterlagen zur Versteigerung mitnehmen oder direkt in der Bank im Netz nachgucken mit dem Berater).

Dann ergibt sich im Rahmen eines Finanzierungsgespräches eigentlich im Regelfall eine Höchstgrenze was das Grundstück für Dich maximal kosten darf.

Wenn das Grundstück einen Verkehrswert von EUR 130.000,00 hat brauchst Du pauschal eine Bürgschaft über EUR 13.000,00 (10%) damit du mitbieten darfst (unabhängig von deiner persönlichen Höchstgrenze oder davon für wieviel das Grundstück nachher letzendlich verkauft wird). Diese Bürgschaft kriegst Du dann aber wenn alles klar sein sollte auch relativ problemlos von der Bank ausgehändigt

In der Versteigerung selbst solltest Du es dann nur möglichst vermeiden mehr zu bieten als die vorher vereinbarte Höchstgrenze :wacko:

Ansonsten wie schon beschrieben:

- was im Grundbuch steht ist im Regelfall nicht ganz uninteressant

- die Bekanntmachung des Amtsgerichts bzw das Gutachten gibt auch immer sehr viel her

=> aber am besten wie ich schon gesagt habe: einfach mal den konkreten Fall mit deiner Bank durchsprechen. Dein Bänker kann dir dann die für deinen Fall konkret wichtigen Dinge (z.B. Grundbucheintragungen etc) direkt erklären.

Gruß

Carsten

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danke schon mal. hier der link.

http://immobilienpool.de/zwangsversteigerung/zwangsversteigerung-baugrundstueck.128559/

also die wollen 10% um überhaupt mitbieten zu können. Die haben wir so. Danach hat man bis zu 8 Woochen zeit, den vollen Kaufpreis zu überweisen.

Das kriegen wir schon hin. Da Grundstück liegt im NAchbarort, also auch fast alle vor- und nachteile bekannt. Außer die Nachbar haben einen schuss, dass können wir jetzt nicht beurteilen. Werde da aber noch mal klingeln gehen...

Bin mal gespannt, werde weiter berichten. Termin ist am 06.06.

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Ist für die Nachbargrundstücke irgendwas beantragt? Bei uns z.B. hat der Nachbar beantragt, auf seinem Grundstück statt des elterlichen EFH ein 3-geschossiges Seniorenheim mit Überschreitung der zulässigen bebauten Fläche zu errichten. D.h. als wir hier eingezogen sind, war das Nachbarhaus 1,5-stöckig und 30m weit weg, und wenn der das Projekt realisiert dann ist es 3-stöckig und 3m weit weg. :wacko:

Ganz ausschliessen kann man sowas hie, aber falls es schon in Planung ist, ist Wissen natürlich besser als Nichtwissen.

Da muss zumindest in NRW aber auch der Nachbar zustimmen. Und wenn der das nicht tut, ist es Essig mit dem Seniorenheim.

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