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Geschrieben

so jetzt mal meine "fachfrauliche" Meinung:

1.: 1978 gabs keine V5SA1T mehr...... da gabs auch keine V5SS1T mehr..... da war man schon bei V5SS2T angelangt

2.: V5SA1T gabs nur mit 60km/h (und zuletzt wenige mit 64km/h) in den Papieren

3.: Umtragung auf 48km/h wäre nur mit Motortausch rechtens... dann und nur dann dürfte der Roller mit Versicherungskennzeichen gefahren werden

Rita

PS: ich vermute also der Käufer fährt jetzt genauso illegal durch die Gegend wie vorher der verkäufer...

PPS ich schließe mich "T4" an...... und würde gerne mal einen scan der Papiere sehen......

vielleicht waren die ja eine der ebay-blanko-betriebserlaunisse

Gast
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