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Zulassungsverfahren ohne Papiere


Empfohlene Beiträge

Hallo zusammen,

dazu gibt es bestimmt schon ein Topic.

Aber ich bin scheinbar zu blöde um die SuFu richtig zu nutzen. :wacko:

Wäre schön wenn mir jemand helfen könnte.

Hab mir ne VBB gekauft, ist aber noch nicht bei mir. Es sollen nur (ungültige) italienische Papiere dabei sein und der Roller war noch nie in Deutschland angemeldet. Ist ein Neuaufbau. Angeblich Baujahr '57. Dann müßte es aber eine VBA sein?

Jedenfalls müßte ich wissen, wie der genaue Ablauf ist. Es soll auch ein etwas stärkerer Motor rein und entsprechend eingetragen werden. Schön wäre auch, wenn jemand was zu den Kosten sagen könnte.

Also, Roller fertig aufgebaut, Motor drin, läuft.

Und nun? Hab mal gelesen, das man kein Kurzzeitkennzeichen benötigt sondern sich einfach ein Kennzeichen bei der Zulassungsstelle reservieren kann, das Nummernschild machen, Versicherungsbestätigung mit dem Vermerk der Zulässigkeit für FZV §10 und dann darf ich damit fahren für ein paar Tage. Also zumindest für Abstimmungsfahrten, zum Prüfstand und zum TÜV. Stimmt das so?

Und wie geht das alles wenn man keine Papiere hat? Kaufvertrag hab ich.

Grüße

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Hallo,

ich habe das gerade hinter mir mit den Papieren.

Habe beim TÜV eine Begutachtung nach $21 (Vollabnahme) machen lassen (kostet zwischen 60 und 160 Euro , je nach Aufwand). Hatte aber gar keine Papiere.

Bei weniger als 125 ccm bekommst du heute auch nur eine Betriebserlaubnis und keinen Brief.

Ein gültiger Kaufvertrag ist auch immer wichtig bei den Zulassungsbehörden.

Danach kannst du die Kiste auch zulassen und evtl. Eintragungen machen lassen.

ABER, mit mehr als 125 ccm gilt das Fahzeug nicht mehr als Kleinkraftroller sondern als Motorrad und Du mußt. ggf die Blinker, die dann nötig werden, austragen lassen und bekommst einen KFZ-Brief.

Kommt aber immer auch auf den TÜV Menschen an, da kann mann bei Leuten die keine Ahnung haben/sich nicht damit beschäftigen auch mal was erleben.

Gruß

Stefan

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Hallo,

ich habe das gerade hinter mir mit den Papieren.

Habe beim TÜV eine Begutachtung nach $21 (Vollabnahme) machen lassen (kostet zwischen 60 und 160 Euro , je nach Aufwand). Hatte aber gar keine Papiere.

Bei weniger als 125 ccm bekommst du heute auch nur eine Betriebserlaubnis und keinen Brief.

Ein gültiger Kaufvertrag ist auch immer wichtig bei den Zulassungsbehörden.

Danach kannst du die Kiste auch zulassen und evtl. Eintragungen machen lassen.

ABER, mit mehr als 125 ccm gilt das Fahzeug nicht mehr als Kleinkraftroller sondern als Motorrad und Du mußt. ggf die Blinker, die dann nötig werden, austragen lassen und bekommst einen KFZ-Brief.

Kommt aber immer auch auf den TÜV Menschen an, da kann mann bei Leuten die keine Ahnung haben/sich nicht damit beschäftigen auch mal was erleben.

Gruß

Stefan

Hi Stefan,

also bei mir kommt ein 200er Motor rein. Bzw. 221.

Wie hast du das denn gemacht? Hast du den Roller auf nem Hänger zum TÜV gefahren?

Und die stellen dann direkt entsprechende Papiere aus, mit denen man zur Zulassungsstelle fahren kann?

Oder machen die eine Bescheinigung und die Zulassungsstelle macht dann den Brief?

Ich habe keinen Originalmotor. Müßte also direkt mit dem 200er Motor die Vollabnahme machen.

Macht der TÜV da mit? Oder ist es sinnvoll schon vorher den Roller zu nem Prüfstand zu transportieren, ein Leistungsgutachten zu machen und dann zum TÜV?

Kann der die Eintragungen, auch das Fahren ohne Blinker, direkt mit eintragen?

Das Blöde ist, ich habe weder Hänger, noch Kupplung oder Bus. D.h. ich würde gerne fahrend zur Vollabnahme und zum Prüfstand. :wacko:

Grüße

Marcus

Bearbeitet von Dalia
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"Ungültige italienische Papiere" heisst "falsche Papiere" oder "entwertete Papiere"? Wenn letzteres könntest Du - je nach Zulassungsbezirk - gute Karten auf problemloses Ausstellen deutscher Papiere (nicht: eines gültigen TÜV-Gutachtens zur Erlangung deutscher Papiere) haben.

Und nun? Hab mal gelesen, das man kein Kurzzeitkennzeichen benötigt sondern sich einfach ein Kennzeichen bei der Zulassungsstelle reservieren kann, das Nummernschild machen, Versicherungsbestätigung mit dem Vermerk der Zulässigkeit für FZV §10 und dann darf ich damit fahren für ein paar Tage. Also zumindest für Abstimmungsfahrten, zum Prüfstand und zum TÜV. Stimmt das so?

Nein, da für das Fz. ja noch nie dt. Papiere / eine dt. Betriebserlaubnis existierten. Das gilt (meines Wissens nach) nur für Ummeldungen und / oder Wiederzulassungen bereits einmal in (D) angemeldeter Fahrzeuge. Und dann auch nur für die direkte Fahrt zum TÜV bzw. zur Zulassungsstelle (dann auch nur innerhalb benachbarter Zulassungsbezirke); keinesfalls für mehrtägige Abstimmfahrten oder Prüfstandsbesuche.

Kosten für "Vollabnahme" und Einträge können erheblich variieren. Es gibt Prüfstellen, die das in einem Rutsch mit dem Vollgutachten erledigen und es gibt Prüfstellen, die sich jeden Handschlag / Eintrag extra bezahlen lassen. Die genauen Kosten wird Dir wahrscheinlich nur der Prüfingenieur Deines Vertrauens sagen können.

Bei Bj. '57 brauchst Du auch >125 ccm keine Blinker; ich könnte mir aber durchaus vorstellen, dass der TÜV-Mann bei einem richtig dicken Motor nicht mit der Bremsleistung der achtzölligen Dosendeckelbremsen einverstanden ist. Zu beachten sind evtl. auch die Schräglagenrestriktionen, die ein für einen dicken Motor notwendiger dicker Auspuff in Verbindung mit Layout und Zustand einem 54 Jahre alten Originalfahrwerks mit sich bringt ... :wacko:

Und wie geht das alles wenn man keine Papiere hat? Kaufvertrag hab ich.

Das Wort "Papiere" in der Suchzeile der Suchfunktion eingegeben bringt bei mir reichlich Topics. Da ist es m. E. müssig, hier alles nochmal zu erklären. Da könntest Du Dich durchaus selber mal versuchen ... :laugh:

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"Ungültige italienische Papiere" heisst "falsche Papiere" oder "entwertete Papiere"? Wenn letzteres könntest Du - je nach Zulassungsbezirk - gute Karten auf problemloses Ausstellen deutscher Papiere (nicht: eines gültigen TÜV-Gutachtens zur Erlangung deutscher Papiere) haben.

Nein, da für das Fz. ja noch nie dt. Papiere / eine dt. Betriebserlaubnis existierten. Das gilt (meines Wissens nach) nur für Ummeldungen und / oder Wiederzulassungen bereits einmal in (D) angemeldeter Fahrzeuge. Und dann auch nur für die direkte Fahrt zum TÜV bzw. zur Zulassungsstelle (dann auch nur innerhalb benachbarter Zulassungsbezirke); keinesfalls für mehrtägige Abstimmfahrten oder Prüfstandsbesuche.

Kosten für "Vollabnahme" und Einträge können erheblich variieren. Es gibt Prüfstellen, die das in einem Rutsch mit dem Vollgutachten erledigen und es gibt Prüfstellen, die sich jeden Handschlag / Eintrag extra bezahlen lassen. Die genauen Kosten wird Dir wahrscheinlich nur der Prüfingenieur Deines Vertrauens sagen können.

Bei Bj. '57 brauchst Du auch >125 ccm keine Blinker; ich könnte mir aber durchaus vorstellen, dass der TÜV-Mann bei einem richtig dicken Motor nicht mit der Bremsleistung der achtzölligen Dosendeckelbremsen einverstanden ist. Zu beachten sind evtl. auch die Schräglagenrestriktionen, die ein für einen dicken Motor notwendiger dicker Auspuff in Verbindung mit Layout und Zustand einem 54 Jahre alten Originalfahrwerks mit sich bringt ... :wacko:

Ok, danke schonmal. Hab die Papiere noch nicht in der Hand. Mal sehen was das für welche sind. Ich vermute entwertete.

Was die Bremsleistung angeht, vorne ist ne PK-Gabel drin mit teilhydraulischer Scheibe. Da wird er wohl nicht meckern. Höchstens hier ein paar Leute, weil das halt :laugh: aussieht. :wacko:

Und Fahrwerk...vorne wie hinten Bitubos. Von daher....

Ob da wirklich ein dicker Puff drunter kommt weiß ich noch nicht. Bin grade an meine Grenzen gegangen (Kohle mäßig) und werde wohl erstmal mit nem SIP Road fahren.

Das Wort "Papiere" in der Suchzeile der Suchfunktion eingegeben bringt bei mir reichlich Topics. Da ist es m. E. müssig, hier alles nochmal zu erklären. Da könntest Du Dich durchaus selber mal versuchen ... :wacko:

40 Seiten mit Topics. Na schön, werde heute abend suchen.

Die konkreten Suchversuche meinerseits blieben bisher ohne Erfolg.

- Zulassung ohne Papiere

- Ungültige Papiere

- Zulassungsverfahren

- Erstzulassung in Deutschland

....

Trotzdem Danke schonmal.

Bin schon a bissl schlauer. :wacko:

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Jetzt hab ich ein hilfreiches Topic gefunden.

Ich hab mich vertan, der Roller hat gar keine Papiere und ist ein Scheunenfund aus Deutschland. :wacko:

....gibt´s ja geteilte Meinungen über diese Variante, aber finde ich meilenweit besser als diese ganze Auslandskakke und ungültige Papiere oder Geschichten wie "meine vietnamesische Schwiegermutter hat sich mit den originalen Papieren den A...h abgeputzt Gedöns,...

Mach´ doch mit Deinem Oppa einen Kaufvertrag,mit Vermerk "verkauft ohne Papiere da verloren" und dann mal beim Tüv/Zulassungsstelle freundlich anfragen was Sache ist :laugh:

Bearbeitet von vm2t
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Mach´ doch mit Deinem Oppa einen Kaufvertrag,mit Vermerk "verkauft ohne Papiere da verloren" und dann mal beim Tüv/Zulassungsstelle freundlich anfragen was Sache ist :wacko:

Das wiederum hat den Nachteil, dass Oppa ggf. an Eides statt versichern müsste, dass er die Papiere verloren hat. Sowas hätte mein Oppa z. B. nie geschworen. Wenn Du das Ding aber mit Papieren von Deinem (oder irgendwessen) Oppa kaufst, wärst Du selbst für den eventuellen Verlust der Papiere verantwortlich. Nur mal so ... :laugh:

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Das wiederum hat den Nachteil, dass Oppa ggf. an Eides statt versichern müsste, dass er die Papiere verloren hat. Sowas hätte mein Oppa z. B. nie geschworen. Wenn Du das Ding aber mit Papieren von Deinem (oder irgendwessen) Oppa kaufst, wärst Du selbst für den eventuellen Verlust der Papiere verantwortlich. Nur mal so ... :wacko:

:wacko:

Die Lösung gefällt mir am Besten. Bin eh ein vergesslicher Typ der ständig seinen Schlüssel verlegt. :laugh:

Es geht bei der eidesstattlichen Versicherung nur darum, daß man die Papiere verloren hat?

Und die Angaben zum Roller selbst, Baujahr z.B., die mache ich wie? Bzw. was wird da eingetragen? Bräuchte ich ne Briefkopie von einem anderen Roller vermute ich?

Hat jemand ne Kopie von ner VBA? :wacko:

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...ich hatte eine VBB, die bisher "nur in der Sonne gefahren wurde." Habe Sie hier in D ohne Papiere mit Kaufvertrag gekauft. Zum Kaufvertrag einen gesonderten Anhang, in dem der Vorbesitzer versicherte, dass er die Papiere unauffindbar verloren hat.

Vorab email an die Zulassungsstelle, dass ich das Ding restauriert habe und sehr gerne auf die Strasse bringen möchte. Die waren sehr nett und haben gesagt, dass ich mit den Sachen, die ich habe vorbei kommen soll. Der DEUTSCHE Roller war seit Jahren hier nicht mehr zugelassen....eidesstattliche Versicherung wurde nicht verlangt. Es wurde jedoch eine Briefaufbietung gemacht, so dass ich ca. 3 Wochen warten musste. In der Zwischenzeit Vollabnahme beim Tüv. Zu dem Termin habe ich Kopien von anderen Scheinen gehabt und auch ein Vespabuch, aus dem das Baujahr durch die Rahmennummer hervorgegangen ist.

Meine Erfahrung ist, dass der erste Weg zur Zulassungsstelle sein sollte. Falls eine Briefaufbietung gemacht wird, kannst du in der Zeit weiterschrauben und Tüv-Abnahme machen. Auch ein paar Fotos vom schönen Objekt haben bei mir nicht geschadet.

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Hi Stefan,

also bei mir kommt ein 200er Motor rein. Bzw. 221.

Wie hast du das denn gemacht? Hast du den Roller auf nem Hänger zum TÜV gefahren?

Und die stellen dann direkt entsprechende Papiere aus, mit denen man zur Zulassungsstelle fahren kann?

Oder machen die eine Bescheinigung und die Zulassungsstelle macht dann den Brief?

Ich habe keinen Originalmotor. Müßte also direkt mit dem 200er Motor die Vollabnahme machen.

Macht der TÜV da mit? Oder ist es sinnvoll schon vorher den Roller zu nem Prüfstand zu transportieren, ein Leistungsgutachten zu machen und dann zum TÜV?

Kann der die Eintragungen, auch das Fahren ohne Blinker, direkt mit eintragen?

Das Blöde ist, ich habe weder Hänger, noch Kupplung oder Bus. D.h. ich würde gerne fahrend zur Vollabnahme und zum Prüfstand. :wacko:

Grüße

Marcus

Also ich habe meine Kiste mit Hänger in einen Werkstatt gefahren. Ohne Zulassung und nix eingetragen wäre ich da vorsichtig mit irgendwo vorfahren!

Wie vorher schon beschrieben, solltest du vorher mit dem TÜV deines Vertrauens abklären wie die zu solchen Eintragungen stehen und ob sich jemand an der Tüv stelle mit getunten Rollern auskennt. Sonst könnte das im Desaster enden und noch hohe Kosten nach sich ziehen.

Das mit dem Vertrag und den verlorenen Papieren ist einen Idee und könnte klappen. Unser zuständiger Leiter der Zulassungstelle sagte vor kurzem einmal "..beim Nächsten, der mir hier einen Scheunenfund präsentiert, werde ich persönlich dafür sorgen, daß der hier in Bayern nichts mehr so schnell anmeldet...."

So weit so gut...

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Nur mal so n Gedanke:

Angenommen ich will nen Roller zulassen, hab keine Papiere und keinen Kaufvertrag und das Teil kommt aus Italien.

Italien erwähne ich dann besser nicht, wenn ich aber sage ICH habe die Papiere verloren, können die in der Zulassungsstelle dann nicht nachprüfen, ob der Roller schon mal in Deutschland angemeldet war?

Wäre es nicht das beste zu sagen, auf m Oltimermarkt ohne Papiere gekauft, Herkunft unbekannt, Kaufvertrag hab ich keinen oder eben diesen Verloren?

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:laugh: Die Lösung gefällt mir am Besten. Bin eh ein vergesslicher Typ der ständig seinen Schlüssel verlegt. :wacko: Es geht bei der eidesstattlichen Versicherung nur darum, daß man die Papiere verloren hat?Und die Angaben zum Roller selbst, Baujahr z.B., die mache ich wie? Bzw. was wird da eingetragen? Bräuchte ich ne Briefkopie von einem anderen Roller vermute ich?Hat jemand ne Kopie von ner VBA? :wacko:

"An Eides statt" heisst "an Eides statt". Nachweisbare Unwahrheit an dieser Stelle kann heftige Folgen haben. Sollte man nicht vergessen ...

VBA: die gab's meines Wissens nach erst ab '59. Dann aber auch ohne PK-Gabel. Nur mit Original-Angaben wirst Du da nicht soooo weit kommen. Oder willst Du erst selbst umbauen?

Ich ergreife die Gunst der Stunde und frage: Hat jemand eine Kopie von Papiere für ne 150GL (VLA1t) ????

Sicherlich. Allerdings nicht hier. Mach mal PM ...

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VBA: die gab's meines Wissens nach erst ab '59. Dann aber auch ohne PK-Gabel. Nur mit Original-Angaben wirst Du da nicht soooo weit kommen. Oder willst Du erst selbst umbauen?

Auf dem ital. Markt wohl bereits ab '57.

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VBA war ja eh' italienisch; in (D) gab's die nicht. Und ich könnte schwören, dass ich las, dass die VBA erst '59 kam.

'57 war das Jahr der VNA. Ich will's jetzt wissen und schlag da zu Haus mal nach ... :wacko:

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Meine Erfahrung ist, dass der erste Weg zur Zulassungsstelle sein sollte...........Auch ein paar Fotos vom schönen Objekt haben bei mir nicht geschadet.

So werde ich es machen. Ich schreib erstmal ne Mail, sobald ich die Papere in den Händen habe. Ich meine, falls ich die noch finde ich Schussel. :wacko:

Also ich habe meine Kiste mit Hänger in einen Werkstatt gefahren. Ohne Zulassung und nix eingetragen wäre ich da vorsichtig mit irgendwo vorfahren!

Ich denke ich hol mir ein Kurzzeitkennzeichen. Ist für mich einfach viel praktischer und leichter umsetzbar. Wenn das möglich ist ohne Papiere.

Wie vorher schon beschrieben, solltest du vorher mit dem TÜV deines Vertrauens abklären wie die zu solchen Eintragungen stehen und ob sich jemand an der Tüv stelle mit getunten Rollern auskennt. Sonst könnte das im Desaster enden und noch hohe Kosten nach sich ziehen.

Jep, hab schon Tipps bzgl. eines umgänglichen TÜVs bekommen.

Falls da noch jemand im Raum Düsseldorf/Wuppertal besonders gute Erfahrung gesammelt hat, bitte lass es mich wissen. :wacko:

"An Eides statt" heisst "an Eides statt". Nachweisbare Unwahrheit an dieser Stelle kann heftige Folgen haben. Sollte man nicht vergessen ...

VBA: die gab's meines Wissens nach erst ab '59. Dann aber auch ohne PK-Gabel. Nur mit Original-Angaben wirst Du da nicht soooo weit kommen. Oder willst Du erst selbst umbauen?

Schon klar. Ich meine was versichert man an Eides statt? Das man die Papiere verloren hat? Das ist alles?

Wahrheit ist dehnbar und manchmal Auslegungssache. Außer der großen, ganzen, absoluten Wahrheit natürlich. :wacko:

Die PK-Gabel ist dabei, aber noch nicht drin. Der Roller ist noch in Teilen.

Die Originale hab ich nicht, könnte ich aber bekommen. Nur denke ich das es bei dem Motor (noch unklar, 20 oder 30PS) sinnvoll sein könnte, mit 10" und Scheibenbremse unterwegs zu sein. Schöner ist original, keine Frage. Aber so wie der Roller vom Konzept her angelegt ist, passt das schon mit der PK. Auch optisch.

ja micha, ab bj 59, ich hab unsere auf 57 zugelassen wegen kleinem schild

???

Was genau meinst du? Kleines Schild klingt gut! :laugh:

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Hi

Habe vor kurzem eine GL 150 aus England bekommen :laugh: steckt natürlich noch etwas Arbeit drin :wacko:

war bei und auf der Zulassungsstelle,habe keine Papiere aber Kaufvertrag der Typ an der Info wußte auch nicht so recht mußte der Chef

der Zulassungsstelle kommen er meint nur alles ok wenn sie einen Kaufvertrag haben bitte nur eie §21 Untersuchung durchführen lassen und mit den nötigen Papieren vom TÜV vorbei kommen dann können wir das Fahrzeug zulassen :wacko:

es wird natürlich nicht einfach beim TÜV Wetten?? :wacko:

gruß Vespa-1978

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Schon klar. Ich meine was versichert man an Eides statt? Das man die Papiere verloren hat? Das ist alles?

Wahrheit ist dehnbar und manchmal Auslegungssache. Außer der großen, ganzen, absoluten Wahrheit natürlich. :laugh:

Eidesstattliche Versicherung ...

???

Was genau meinst du? Kleines Schild klingt gut! :wacko:

Kräder mit einer EZ vor 01.07.1957 durften lt. dem inzwischen aber aufgehobenen §60 StVZO auch mit >125ccm ein kleines Kennzeichen (80er / 125er-Schild) haben.

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Na lass mal, das ist nichts fuer mich. Ich schreib ne mail an die Zulassungsstelle mit der Geschichte so wie sie ist. Wird schon nicht so schlimm werden.

Lieber jetzt kleine Probleme als hinterher ggf. grosse.

Kräder mit einer EZ vor 01.07.1957 durften lt. dem inzwischen aber aufgehobenen §60 StVZO auch mit >125ccm ein kleines Kennzeichen (80er / 125er-Schild) haben.

Schade, haette ich auch gerne.

Bearbeitet von Dalia
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Servus,

hab gestern auch eine VBB2T Bj. '62 zugelassen. Aus Italien, ohne Papiere.

Im Rucksack hatte ich:

- TÜV Vollabnahme nach §21

- TÜV Gutachten das Blinker "aus wirtschaftlichen und technischen Gründen nicht nachrüstbar sind" da Baujahr 1962

- Versicherungsbestätigung

- deutscher Kaufvertrag mit dem Vermerk "Papiere sind verlorengegangen"

Die üblichen Rückfragen kamen bzgl Papiere und Blinker, ging dann aber doch irgendwie. Ist anscheinend wirklich vom Sachbearbeiter abhängig, im Zweifelsfall einfach eine andere Zulassungsstelle anlaufen...

Viel Glück,

-Xav

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