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Empfohlene Beiträge

Geschrieben (bearbeitet)

Hallo alle zusammen, :wacko:

bekomme morgen eine PX200 die seit 5 jahren abgemeldet und ohne TÜV ist.

Wie sieht das aus,muß das Fahzeug ja abnehmen TÜV´en lassen bevor ich die Zulassung machen kann,oder???

Bearbeitet von rollkomando
Geschrieben

Jupp, ohne TÜV kannste Dir den Weg zur Zulassungsstelle sparen...

hmmm...dann muß ich wohl erstmal das gute Gerät zur Prüfung schieben... :wacko:

sind eigentlich Beinschildklemmspiegel TÜV-fähig...oder brauch ich ne Standardvariante ?

Geschrieben

Die Suchfunktio ist bei deinen Fragen äußerst hilfreich...

Du darfst mit einem auf deinen Namen reservierten, aber noch ungestempelten Kennzeichen Fahrten im Rahmen des Zulassungsverfahrens zur HU und zur Zulassungsstelle in deinem und angrenzenden Zulassungsbezirken unternehmen. Deckungszusage (früher Doppelkarte) der Versicherung ist erforderlich und natürlich das Kennzeichen. Steht so in der Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV).

Bzgl. Beinschildspiegel hängt das von der Tagesform des Prüfers ab. Manche akzeptieren sowas, andere nicht. Kommt also auf einen Versuch an. Sicherheitshalber wäre ein Lenkerspiegel sinnvoll, wenn du dir einen Nachuntersuchungstermin sparen willst.

Geschrieben

Bei Sprint und Rally hatte ich mit dem Klemmspiegel weder bei TÜV noch KÜS jemals Probleme. Was kritisieren da die Prüfer?

Montagestelle oder die Größe des Spiegels? Wegen der Größe gibt es doch eine Vorschrift, dass er mindestens xy cm² groß sein muss.

Geschrieben

sind eigentlich Beinschildklemmspiegel TÜV-fähig...oder brauch ich ne Standardvariante ?

Eventuell brauchst du 2 davon...

http://www.tuev-sued.de/hanse/tipps_fuer_motorradfahrer

"Die Anzahl hängt von der Erstzulassung (EZ) ab:

vor EZ 01.01.1990 1 links

ab EZ 01.01.1990 unter 100 km/h 1 links

ab EZ 01.01.1990 über 100 km/h 2

Wenn der Spiegel mit einem Prüfzeichen versehen ist, stimmt auch die geforderte Größe von 69 cm2 und er ist somit zugelassen."

Geschrieben

Du darfst mit einem auf deinen Namen reservierten, aber noch ungestempelten Kennzeichen Fahrten im Rahmen des Zulassungsverfahrens zur HU und zur Zulassungsstelle in deinem und angrenzenden Zulassungsbezirken unternehmen. Deckungszusage (früher Doppelkarte) der Versicherung ist erforderlich und natürlich das Kennzeichen. Steht so in der Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV).

Zusätzlich ist noch zu beachten, dass in der Deckungskarte ein komkretes Datum des Versicherungsbeginns vermerkt ist.

Geschrieben

Deckungskarte gibt es bei uns schon lange nicht mehr. Von der Versicherung bekam ich telefonisch einen Versicherungspin. Diesen verlangt die Zulassungsstelle, das wars. Nix Datum Versicherungsbeginn...

Geschrieben

Deckungskarte gibt es bei uns schon lange nicht mehr. Von der Versicherung bekam ich telefonisch einen Versicherungspin. Diesen verlangt die Zulassungsstelle, das wars. Nix Datum Versicherungsbeginn...

so ist das schon über 2 jahre...

Geschrieben

Nochmal im Klartext:

Meistens steht in den Deckungskarten, Versicherungspins, Versicherungsverträgen, oder wie auch immer man es nennen will "Versicherung gilt ab Tag der Zulassung".

Wenn man jetzt mit einem ungestempelten Schild und einer Deckungskarte in der das vermerkt ist auf dem Weg zur Zulassungsstelle einen Unfall baut, hat man keinen Versicherungsschutz und selbst bei einer Politeikontrolle, die bie ungestempelten Schildern garnicht mal so unwahrscheinlich ist, gibts schon Gemäcker.

Also empfiehlt es sich, anstatt "Versicherung gilt ab Tag der Zulassung" ein konkretes Datum in der Deckungskarte stehen zu haben. :wacko:

Geschrieben

Polizei kennt PIN

Bei der Fahrt zur Zulassungsstelle ohne gültiges Kennzeichen genügt es übrigens, die Versicherungs-PIN bei der Kontrolle vorzeigen. Die Polizei hat die Möglichkeit, die Gültigkeit der Nummer zu überprüfen. Wichtig: Der neue Versicherungspin gibt nur Haftpflichtschutz. Schäden, die Dritten zugefügt werden sind also versichert. Wer hingegen auch sein Fahrzeug auf der Fahrt zur Zulassungsstelle schützen will, muss sich vom Versicherer eine vorläufige Kasko-Deckung bescheinigen lassen.

Quelle:

1. Treffer bei Onkel Guggel

Geschrieben

da gabs doch mal eine geschichte mit einer SR500 auf dem anhänger, und ewig abgelaufenem TÜV...?

der typ musste fett zahlen, obwohl er gerade auf dem weg zur prüfstelle war, und das mopped gar nicht selber fuhr.

edit: war, laut gugel, ein artikel in der oldtimer-praxis.

also besser ohne schild zum TÜV, am besten im transporter.

gruß, stefan

Geschrieben

ich habs bei der VNB so gemacht:

mit allen papieren und der versicherungs PIN nummer zur zulassungsstelle. dort die zulassung eingeleitet. dh. man bekommt ein kennzeichen zugezeilt und die papiere werden fertig gemacht, aber noch nix gestempelt oder ausgehändigt. dann zum TÜV mit ungestempeltem kennzeichen und dem versicherungswisch und den alten papieren. einmal HU. den wisch der zulassungstante vergezeigt und die papiere bekommen.

  • 9 Monate später...
Geschrieben

Mal wieder hoch holen.

Ich hatte mir extra dieses Topic gemerkt, da ich jetzt im Frühjahr genau das gleiche vorhatte. Die Zulassungsstelle in Lübeck machte mir aber einen Strich durch die Rechnung. Hier geht das nur mit Kurzzeitkennzeichen, man verlädt oder falls eine Werkstatt mit TÜV in der Nähe ist, schiebt man den Roller dorthin. So hab ich das dann gemacht und problemlos TÜV in einer Peugot-Werkstatt bekommen.

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