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Verkäufer will Roller wieder haben?


M245

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@Lilla:

Ist deine Geschichte schon gerichtlich in deinem/eurem Sinn entschieden, oder ist das, was du da vorträgst der Stand der Dinge nach interner Erörterung in eurem geschlossenen Kreis?

Ging mir auch gerade so durch den Kopf. Ich zweifel nämlich stark an das der Käufer des Bootes - also des Gegenstandes - für eine durch den Verkäufer nicht bezahlte Dienstleistung, also die Liegegebühr oder wat auch immer - in Haftung gezogen werden kann.

Die Forderungen richten sich ja schliesslich an den alten Eigner, Ihr macht ja keinen Vertrag mit den Schiff, oder ?

Das wäre das gleiche als wenn ich mein Auto verkaufen würde und der neue Besitzer damit für meine noch nicht bezahlten Knöllchen aufkommen müsste.

Ach so : Darf man einfach so - quasi als Privatperson oder als Verein - das Eigentum eines Anderen an die Kette legen, nur weil irgendwelche Forderungen offen sind ? Ich glaube nicht...

Bearbeitet von Deep4
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Bin zwar nur Nebenfachjurist, aber die von Lilla beschriebene Vorgehensweise halte ich für mutig...

Schließlich sind die Forderungen (Liegegebühren) per Vertragsschluss an den ehemaligen Besitzer gebunden, nicht an das Boot selbst. Daher können die offenen Forderungen nicht einfach auf den neuen Besitzer übertragen werden, hier besteht keine vertragliche Grundlage.

Da ihr (Hafen) auch keine Rechte/Eigentum am Boot habt, gibt es keinen Rechtsmangel im Kaufvertrag zwischen A und B.

Somit kann das Verhalten, das Boot anzuketten (se ut dominum gerere, Anmaßung eigentümerähnlicher Position) nach §246, Absatz 1StGB sogar Unterschlagung sein.

Meines Erachtens nach ist das dünnes Eis auf dem ihr euch da bewegt.

Evtl. ist es sogar Unterschlagung mit Qualifikation, da euch (Hafen) die Sache (Boot) anvertraut war. (Anvertautheit ist Qualifikation)

Zudem hat der Käufer einen notariell abgesicherten Vertrag mit der Versicherung der Rechtsfreiheit Dritter, dies geht weit über den Grundsatz "Treu und Glauben" hinaus.

Kurz, wenn der ehemalige Besitzer nicht zahlen/zahlen kann werdet ihr ihn verklagen müssen.

Der neue Besitzer ist rechtlich nicht zu belangen.

Zu dem Rollerthema.

Hier sieht die Sache unter Umständen anders aus.

Evtl. taucht ein Eigenschaftsirrtum auf Seiten des Verkäufers auf. Kann er diesen glaubhaft darlegen, kann dies zur Anfechtung des Vertrags führen. Halte ich aber für unwahrscheinlich.

Für alles andere müsste der Dritte (sein Kumpel) auf dich zu kommen.

Aber, an deiner Stelle würde ich abwarten und Tee trinken. Aber vor allem nichts dazu sagen :wacko:

Bearbeitet von horstderdritte
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Naja, ob das jetzt wirklich so war, das der Kumpel vom Vorbesitzer noch irgendwelche an dem Roller hat ist ja nochmal ne ganz andere Frage. Vielleicht hat er einfach nur zu ihm gesagt: "Was? Du hast deine Vespa verkauft? Für 900 Euro? Ich hätte dir 1500 gegeben. Mindestens!" Und jetzt versucht der EX-Besitzer seine alte Karre zurück zu bekommen um das bessere Geschäft zu machen. Halte ich ja für wahrscheinlicher.

Die Sache mit dem Schiff finde ich heftig. Wenn ich sowas gekauft hätte, und da käme aus heiterem Himmel jemand an und verlangt 4000 Euro von mir, weil es ihm keinen Spaß macht, sich das Geld vom möglicherweise insolventen Vorbesitzer zu holen, dann hätte ich dafür ja mal überhaupt kein Verständnis. Unabhängig davon, ob das Geld zu Recht oder Unrecht gefordert wird. Ich glaube, ich hätte auf die ganze Szene keinen Bock mehr.

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@Lilla:

Ist deine Geschichte schon gerichtlich in deinem/eurem Sinn entschieden, oder ist das, was du da vorträgst der Stand der Dinge nach interner Erörterung in eurem geschlossenen Kreis?

Entschieden ist momentan das der ehemalige Eigner vor Gericht den Prozess verloren hat. (unverschämterweise) gab er an gar nicht der Besitzer des Schiffs gewesen zu sein als die Liegegeldforderung an ihn ging, sondern ein Verein (mit ihm als Vorsitzenden), dem er das Schiff geschenkt hat. Leider hat er vergessen, dass er 1. die Anschriftsadresse nie geändert hat und 2. selbst als Kassenwart im Vorstand war zu der Zeit in der das Schiff angeblich den Besitzer wechselte.

Dennoch wurde uns zu dem besagten Vorgehen juristisch geraten. Vielleicht verhält es sich mit Schiffen auch anders, aber Häfen sind befugt Schiffe an die Kette zu legen, wenn Schulden nicht gezahlt werden, zudem, so die Rechtsverdreher gilt in unserem Fall auch das Vermieterpfandrecht.

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Uha. Jetzt wirds unübersichtlich. Dennoch besteht auch beim Vermieterpfandrecht ein "Verbot der Selbsthilfe", das heisst, ohne gerichtlichen Beschluss dürft ihr eigentlich gar nichts.

Andernfalls wäre es nach § 123 StGB Hausfriedensbruch, in diesem Falle nach §246 Unterschlagung.

Denn, wie man es auch dreht und wendet, vertraglich seid ihr an den ehemaligen Besitzer gebunden, nicht an den neuen. Und da ihr kein Eigentum am Boot habt, wage ich zu behaupten, dass ihr mit der Vorgehensweise nicht rechtmäßig gehandelt habt.

Wosind die Anwälte?:wacko:

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Das Schiff hieß nicht zufällig "Wilhelm Peter"? Einige der geschilderten Umstände kommen mir bekannt vor.

Hast du das Schiff vielleicht neulich gekauft? Dann kann das hier unter Umständen noch mal lustig werden!

Zum Thema: Hat sich Bauer Brunckhorst schon mit der Mistforke gezeigt?

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Servus!

Jungs, Mädels und Sonstige Welche:

Nich Rollers mit Schiffen/Booten vergleichen. Da gelten andere Regeln.

Beispiel: Bei Maschinenschaden und folgender Manövrierunfähigkeit in internationalen Gewässern (je nach Land auch in Küstengewässern)ist es sehr empfehlenswert, VOR dem anlegen der Schleppleine eine entsprechende Vergütung für die Bergung zu vereinbaren. Ansonsten gilt das Schiff/Boot als Treibgut und gehört automatisch dem, der es geborgen hat.

Sprich: Nach dem anlegen kannste dem Abschlepper beim Händeschütteln gleich die Schlüssel übergeben - is ja jetzt sein Boot... :laugh:

Und @lila: Kommt mir auch etwas schräg vor, wie du das schilderst. Das Schiff lag sicher in einem Freihafen? (Oder in anderweitigen internationalen Gewässern - die mir jetzt so in D nicht bekannt wären...) :wacko:

Nach deutschem Recht kann ich mir so ne Auslegung jedenfalls nicht vorstellen, ohne pfändbaren Titel geht das mE. mindestens als gutgläubiger Erwerb des neuen Eigentümers durch; dann hättet eher Ihr ein Problem wegen verbotener Eigenmacht. :wacko:

Hoffentlich nicht.

greets,

Jan

PS.: Ach ja, zur Vespa :wacko: : Nix machen, der kann dir nix. Auch rechtlich nicht. Einfach Nein sagen.

Bearbeitet von freerider13
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Wir müssen das hier tatsächlich nicht vertiefen - ist ja letztlich unser Streit.

Mein Beitrag diente nur zur Untermalung der These:

"Erwerb bedeutet nicht zwangsläufig Eigentum"

Wird gestohlene Ware erworben, oder (wie in unserm Fall) ist die Ware noch mit Schulden belastet, kann man sie schnell wieder los sein.

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Wir müssen das hier tatsächlich nicht vertiefen - ist ja letztlich unser Streit.

Mein Beitrag diente nur zur Untermalung der These:

"Erwerb bedeutet nicht zwangsläufig Eigentum"

Wird gestohlene Ware erworben, oder (wie in unserm Fall) ist die Ware noch mit Schulden belastet, kann man sie schnell wieder los sein.

dann wird sich wohl jeder vernünftige käufer vorher genauestens erkundigen müssen !

pech für hugo :wacko:

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da soll ein schöner schinken rein

parmakit 177

dello 24si

sip road

bitubos

fertig

ich freu mich drauf :wacko:

edit: ja du täuscht dich, das ding hat breite schlappen :laugh:

Bearbeitet von chillhouse
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