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Verkäufer will Roller wieder haben?


M245

Empfohlene Beiträge

moin

kurze frage an euch bzw eine geschichte zum feierabend.

ich habe mir vor zwei tagen eine px gekauft mit kaufvertrag und allem pipapo.

heute abend ruft der verkäufer an, es sei ein mißverständnis gewesen, teile würden

einem freund gehören und er muss den roller wieder haben, wann er ihn abholen könnte.

sowas habe ich ja noch nie gesehen

auf meine frage hin welche teile denn ihm gehören würde stammelt er der rahmen

und auf den wunsch einer genaueren aufstellung hin sagt er nur, nein er muss den ganzen

roller wieder haben. :wacko:

wo gibts denn sowas?

weiss jemand von euch wie das rechtlich ist?

würde die kiste ganz gerne behalten :laugh:

:wacko:

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sag'ihm, Du hättest die Teile in die Mongolei weiter verkauft,

und er soll Dich bitte nicht länger belästigen.

:wacko:

normal steht im Kaufvertrag "frei von rechten Dritter" oder

"alleiniger Besitzer", dass sollte dann fürs rechtliche genügen.

:laugh:

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also hab den vertrag nochmal gelesen da steht nichts von rechten dritter, oder alleinigem besitzer, einfach nur verkäufer hans otto an käufer peter wurst über ne px so und so zum preis von bla unter ausschluss der sachmängelhaftung.

arschlecken unterschrift unterschrift

Bearbeitet von chillhouse
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Im Outoscout-Standardvertrag steht der Passus "frei von Rechten Dritter" nicht drin; nur

Kein Kauf ohne Kaufvertrag! Vergewissern Sie sich,

dass der Verkäufer voll geschäftsfähig (mindestens

18 Jahre alt und auch tatsächlich der

Fahrzeugeigentümer ist. Andernfalls lassen Sie sich

eine schriftliche Verkaufsvollmacht und den

Personalausweis des Bevollmächtigten zeigen.

BTW: Wer ist denn in den Papieren eingetragen?

Zurückgeben würde ich den Roller jedenfalls auch nicht.

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Putzig wirds wohl, wenn der Gute ein Fahrzeug verkauft hat, das ihm nicht gehörte. Juristisch gesehen dürfte das dann Diebesgut sein und ich meine gehört zu haben, dass man beim Kaufen von Diebesgut echt ein Problem hat. War der Roller denn auf den Verkäufer zugelassen? Oder gibts einen Eigentumsnachweis des "Freundes"?

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Würde sagen, dass sich der Topiceröffner entspannt zurücklehnen kann, wenn er die vollständigen Papiere hat. Sollte es tatsächlich so sein, dass der Verkäufer ohne Auftrag des tatsächlichen Ex-Eigentümers gehandelt hat, müsste sich dieser beim Verkäufer und nicht beim Topiceröffner schadlos halten.

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also er ist in den papieren eingetragen und der preis waren relativ normale 900€ für ne 177er polini px

das einzige was ich mir rechtlich gesehen vorstellen könnte wäre ein 14 tage rücktrittsrecht von verträgen jeglicher art.

wie das allerdings bei fahrzeugen ist, und ob das überhaupt besteht weiss ich nicht

Bearbeitet von chillhouse
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Was steht denn eigentlich für ein Käufer in der Rechnung von PIS, welche du mir zeigtest? Der Selbe, wie in den Papieren? Und wer war der Verkäufer? Anderer Name? Adresse stimmig?

Wäre ja fast spannend, ma bei der Bullisei nachzufragen, ob da was gemeldet ist...

Bearbeitet von Goof
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ja is doch einfach nur nervig sowas, das muss doch echt nicht sein

zumal die gurke auch schon länger inseriert war, er also nicht erst

seit gestern überlegt hatte sie zu verkaufen

käufer der verbauten teile war er, mit selber adresse und auch auf ihn angemeldet die kiste

Bearbeitet von chillhouse
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tüv auf ihn mit adresse, 3x mal sip rechnung auf ihn mit adresse und zulassung auf ihn mit adresse, kaufvertrag er mit adresse

edit: wisst ihr wie das mit vertragsrücktritt in 14 tagen ist?

Bearbeitet von chillhouse
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käufer der verbauten teile war er, mit selber adresse und auch auf ihn angemeldet die kiste

Welche Teile sollen denn dann bitte wem anders gehören? :wacko:

evtl liegt ja was wertvolles unterm tank :wacko:

Haha, Michi hat da vllt. nen Riecher :laugh:

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Rücktritt gilt nur bei Telefon-, Haustür- und Internet-Geschäften und auch nur für den Käufer, nicht für den Verkäufer und auch nur, wenn der Verkäufer gewerblich handelt. Das Geschäft ist aber vor Ort passiert. Was anderes wäre, wenn der Verkäufer ein Händler ist, du das Geld überwiesen hättest und dir den Roller hättest schicken lassen. Dann hast du, und nur du, ein 14-tägiges Rückgaberecht.

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danke euch, dann würde ich mal sagen lecko mio :wacko:

muss mich also nun noch mit seinen versuchen rumschlagen das ding doch noch wieder zu bekommen.

ich glaube er ist landwirt, mal sehen ob er morgen mit der mistgabel vor der tür steht :laugh:

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der wird sich noch öfter nervend melden (denke ich)!

dann lass dir doch ma erzählen, welche teile jetzt wem gehören würden...

und seine telefonnummer hättest du auch gerne, um dich mit demjenigen einigen zu können ... :wacko:

ma sehen, was DANN kommt...

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