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Geschrieben

Mit dem spanischen Autoführerschein darf man ja in Spanien ne 125er bewegen.

Gibt's ne Möglichkeit mit eben diesem Papier hier auch ne 125er zu fahren?

Mit hin und her umschreiben oder sowas?

Geschrieben

Wenn du eine gute Rechtschutzversicherung hast würde ich mal versuchen das in Form eines Grundsatzurteils bezüglich Gleicheit und Brüderlichkeit innerhalb der EU einzuklagen :wacko:

Geschrieben

Wenn du eine gute Rechtschutzversicherung hast würde ich mal versuchen das in Form eines Grundsatzurteils bezüglich Gleicheit und Brüderlichkeit innerhalb der EU einzuklagen :laugh:

supa idee, wenn's schief geht gibt's 6 punkte für's sammelalbum :wacko:

Geschrieben

Mit dem Hin- und her umschreiben geht aber einiges.

Hab nen Kollegen der in FR lebt und hier vorher seinen Führerschein gemacht hatte.

Da die in FR andere Klassen haben, wurde dies zu seinen Gunsten umgeschrieben.

Da er aber auch noch nen deutschen Ausweis hat, hatte er seinen FR-Führerschein entsprechend hier umschreiben lassen.

Der darf jetzt auch mehr fahren als er sich zutraut...... :wacko:

Und ich Idiot hab meine Fleppe damals zu spät gemacht...... :wacko: darf nix mehr..... :laugh:

Geschrieben

Kannste vergessen.

Ich darf auf belgischem Hoheitsgebiet mit Autolappen meine 125er auch bewegen, da der belgische Staat seinem Bürger das zuspricht.

Sowie allen anderen mit Autopappe.

Außerhalb des belgischen Gebiets, z.B. innerhalb Deutschlands, gilt das nicht.

Durch umschreiben "gewinnt" man hier zwar, bekommt das aber von den deutschen Behörden nicht eingetragen wenn man wieder zurückschreiben lässt.

Jedenfalls bisher nicht.

Das liegt wohl irgendwie an den EU Richtlinien.

Eigentlich müssten die Belgier, so wie die Deutschen auch, die 125er Klasse seperat prüfen und ausstellen.

Haben die aber irgendwie keinen Bock drauf, weswegen es hier mit Autopappe Freifahrt gibt.

Deswegen gibt es meist auch keine 125er Freigabe, wenn wieder auf Deutsch umgeschrieben wird.

Kann man natürlich auch mal Glück mit haben, ist klar.

Geschrieben

verstehe....könntest du denn legal mit autoschein und belgischem kennzeichen hier rumdüsen?

deutscher führerschein und ausländische zulassung ist soweit ich weiss nicht zulässig.

da wird dann sehr gerne steuerhinterziehung vermutet

Geschrieben

Habe ich doch schon geschrieben, Nein.

Haste den erforderlichen Lappen nicht, haste Pech.

Selbst wenn es zuhause anders geregelt ist.

Wird dann meist auch erst spät bemerkt, wenn es mal scheppert und man vor Gericht landet.

:wacko:

Steuerhinterziehung und so sind eigentlich erst ab täglichem Nutzen interessant, dem Gelegenheitsfahrer muß man das erst mal nachweisen.

Macht hier im Grenzgebiet ganz gerne der Zoll.

Buch führen und so, sind auch die Holländer ganz groß drin.

Die deutschsprachige Gemeinschaft in Belgien ist bei dem Thema aber mehr als kulant.

Da kann man in der Wallonie schonmal eher mit richtig Streß rechnen.

Aber das ist ein anderes Thema.

Geschrieben

Steuerhinterziehung und so sind eigentlich erst ab täglichem Nutzen interessant, dem Gelegenheitsfahrer muß man das erst mal nachweisen.

Macht hier im Grenzgebiet ganz gerne der Zoll.

Buch führen und so, sind auch die Holländer ganz groß drin.

Die deutschsprachige Gemeinschaft in Belgien ist bei dem Thema aber mehr als kulant.

Da kann man in der Wallonie schonmal eher mit richtig Streß rechnen.

Aber das ist ein anderes Thema.

Korrekt...leider sind es unsere Landsleute, wohnhaft in B/NL Grenzgebiet, die dort alle Vorteile nutzen, aber die Karren/Autowagen nicht dort zulassen...weil zu "kompliziert" und teurer als in D... :wacko:

Hut ab vor jedem, der ins Ausland zieht und sauber alles dort anmeldet!

Geschrieben (bearbeitet)

Wikipedia hilft wenn man Spanisch kann:

Klick...

Las personas que estén en posesión del permiso de la clase B en vigor, con una antigüedad de 3 años, podrán conducir (en España) las motocicletas cuya conducción autoriza el permiso de la clase A1.

Personen die den Führerschein Klasse B (Auto bis 3500 kg) 3 Jahre haben, dürfen (in Spanien) Motorräder fahren, die unter die Klasse A1 (Motorrad bis 125 ccm) fallen.

Als ich meinen Auto und LKW Schein umschreiben lassen habe, durfte ich nur 50er fahren...

Theoretisch darf ich (so steht das im Netz...) mit meinem C1, der damals bis 7500 kg galt, nun auch bis 12 Tonnen fahren?!?

Bearbeitet von Der_Spanier
Geschrieben

Theoretisch darf ich (so steht das im Netz...) mit meinem C1, der damals bis 7500 kg galt, nun auch bis 12 Tonnen fahren?!?

Korrekt! Allerdings auf maximal drei Achsen (L<=1)

Grüße

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