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Rechtsfrage


manni

Empfohlene Beiträge

Hallo zusammen,

habe heute eine Mahnung von Götz bekommen. Ich soll 71.50? zahlen, Fälligkeitsdatum 24.04.2002.

Da ich noch nicht mal wußte wofür, hab ich erstmal angerufen, um zu klären, worum es geht. Die Dame am Telefon hat mich also aufgeklärt, daß ich noch einen Temperaturmesser bezahlen muß, den ich vor über 14 Monaten zugesendet bekommen habe. Da mußte ich erstmal in meinem Langzeitgedächtnis kramen, um dieses Hick-Hack nochmal nachzuvollziehen:

Habe also damals via Internet EINEN Temeraturmesser bei Götz bestellt und 1 Woche später ZWEI Temeraturmesser zugesendet bekommen, die ich per Nachnahme bezahlt habe. EINEN Temeraturgeber habe ich nach telefonischer Absprache wieder zurückgesendet und habe von Götz dafür einen Verrechnungsscheck bekommen, den ich eingelöst habe.

Zwei Wochen später nimmt mein Nachbar noch ein Paket von Götz an, natürlich mit einem Temeraturgeber (diesmal auf Rechnung). :plemplem: Ich bin mir nicht 100% sicher, aber ich meine ich hätte dieses Paket wieder nach telefonischer Absprache ungeöffnet zurückgeschicht. Ich weiß aber auf jeden Fall, daß ich im Endeffekt EINEN Temeraturmesser behalten und auch nur EINEN bezahlt habe. Alles , was ich zuviel bekommen habe, habe ich zurückgehen lassen.

Den dritten Temperaturgeber soll ich aber jetzt bezahlen.

Frage ist für mich, wie ich reagieren soll? Es ist die erste Mahnung nach über 14 Monaten und ich kann die genauen Umstände auch nicht mehr nachvollziehen. Rechnungen von der Post usw. hab ich auch nicht mehr. :-(

Gibt es bei sowas eine "Verjährung". Soll ich einfach mailen, daß ich damals das Paket ungeöffnet zurückgeschickt habe, oder daß es nie angekommen ist. Bei wem liegt bei sowas die Beweislast?

Kann mir da einer helfen?

Gruß manni

PS: Daß die Alte am Telefon anscheinen untervögelt war und super frech wurde, erwähne ich nur am Rande. Obwohl ich absolut höflich war, wollte sie das Gespräch beenden, weil ich mich angeblich "in Widersprüche verwickeln würde". War für mich das letzte Mal bei Götz. :-D :plemplem:

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also die Verjährung liegt für Rechnungen von Kaufmann an Privatperson bei 1 Jahr.

Kannst Du beweisen das das Paket zurück gegangen ist...Hast du die Paket Nr noch?

damit läßt sich doch alles Rückverfolgen...

In der Frage der Beweislast bin ich mir nicht sicher aber ich denke die Agb s von Götz würden helfen

Thema "Gefahrenübergang" !!!!!

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Sofern ich mich richtig an den BWL-Unterricht während der Ausbildung erinnere, stimmt das mit den 12 Monaten Verjährungsfrist zwischen Vertragspartnern "Kaufmann" und "Privatperson". Es sei denn, es gab zwischenzeitlich Mahnungen. In dem Fall sind's nach wie vor 12 Monate, allerdings ab Datum der letzten Mahnung. Wenn eine Mahnung allerdings mehr als 12 Monate nach dem Handel ausgestellt wird, bzw. zwischen zwei aufeinanderfolgenden Mahnung mehr als 12 Monate liegen, ist's verjährt.

Bevor man zum Anwalt trabt (Rechtsschutz versichert ?!?), kann man sich aber auch beim Verbraucherschutz informieren.

Bearbeitet von vesparally
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Danke für die Tips, beim Verbraucherschutz war ich gestern. Dort habe ich erfahren, daß diese Frist seit Anfang letzten Jahres auf 3 Jahre erhöht wurde. Somit liegt wohl immer noch in der Beweislast bei mir, daß ich das Paket abgeschickt habe. Wer behält denn bitte 1.5 Jahre Postsendebestätigungen auf.

Habs gestern nochmal freundlich bei Götz versucht und sie wollen mir heute Bescheid geben. Ich bin mal gespannt, zur Not muß ich halt Rabatz machen. :-D

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Nun, das mit den drei Jahren ist sogar mir neu.... ich wusste was von 2 Jahren.

Die Verjährungsfrist beginnt jedoch stets mit Ablauf des Kalenderjahres, in dem der Kaufvertrag zustande kam, insofern wärs auch nach alter Regelung keinesfalls verjährt.

Beweislast liegt auf beiden Seiten.

Götz muss nachweisen, Dir etwas geschickt zu haben (das geht einfach), die müssen alle Belege mindestens 7 Jahre lang aufbewahren.

Du musst beweisen, dass Du a) bezahlt hast und b) Ware zurück geschickt hast.

Die Schuld auf die Post zu schieben, klappt leider nur unter Vorlage des Paketscheins und erfolglosem Nachforschungsauftrag der Post.

Warum die Mahnung erst nach 14 Monaten kam, kann ich mir denken. Götz hat vermutlich vor kurzem die Bilanz 2002 erstellt und beim Abstimmen der Forderungen sind sie über Dich gestolpert.... sowas kommt leider häufiger vor.

Was hat sich nun ergeben?

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Hallo,

also nochmals besten Dank für eure Hilfe. Die Geschichte hat sich mittlerweile geklärt, nachdem ich heute nochmals mit Götz telefoniert habe. Leider hat die Dame mir nach wie vor nicht geglaubt und mir zu verstehen gegeben , daß der schwarze Peter bei mir liegt und ich zahlen muß bzw. beweisen, daß ich das Paket zurückgeschickt habe.

Nachdem wir uns dann ne Weile gezofft haben, habe ich, normalerweise nicht meine Art, die Keule rausgeholt: "Wie ist ihr Name , wer ist ihr Vorgesetzter, ich möchte mich über sie beschweren.....". Irgendwie wurde das Gespräch dann freundlicher und entspannter und sie hat nochmal ihre Unterlagen durchgekämmt bis es plötzlich ganz still wurde am anderen Ende der Leitung. Ich hatte damals doch zwei Temperaturmesser in einem Paket zurückgeschickt und sie hat sich tausend mal entschuldigt.

Habe jetzt noch eine Entschuldigungsmail bekommen mit der Ankündigung eines Wiedergutmachungsgeschenkes.

Gruß Manni

PS: Dennoch hätte ich wohl schlechte Karten gehabt, wenn es sich nicht aufgeklärt hätte. Deswegen werde ich den Vesandhandel in Zukunft mit mehr Vorsicht genießen.

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